UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte
 
 

 Allgemeines

Die Funktion "Übernahme von Mandant" wird verwendet, um alle oder ausgewählte Anlagegüter einer bestehenden Anbu in eine andere Anbu zu übernehmen z. B. bei Umgründungen, Betriebsübertragungen bzw. Betriebsübernahmen usw. 

 Voraussetzungen

Damit Sie die "Übernahme von Mandant" durchführen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:  
  • Quell- und Ziel-Anbu müssen bereits existieren 
  • gleiches Landkennzeichen auf Quell-und Ziel-Firma

Hinweis 
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Beachten Sie, dass Sie vor dem Start der Funktion "Übernahme von Mandant" die Anlagenkonten der Quell- und Ziel-Anlagenbuchhaltung abgleichen. Möchten Sie die Anlagenkonten in der Quell-Anlagenbuchhaltung bzw. in der Quell-Fibu ändern, so können Sie dies über die Kontenumstellung durchführen. 

 Durchführung der Übernahme

Sie starten die Übernahme in der Ziel-Firma bzw. Ziel-Anbu (= aufnehmende Firma bzw. Anbu).

 Programmaufruf

Die Funktion "Übernahme von Mandant" finden Sie unter Anbu → Anlagenbuchhaltung → Anlagenexplorer → Funktionen → Übernahme von Mandant.

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Falls Sie die Funktion "Übernahme von Mandant" nicht sehen, muss diese über das Symbol für das Burger-Menü (drei Striche) in der Menüleiste des Anlagenexplorers eingeblendet werden.

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Die Funktion "Übernahme von Mandant" anhaken und in den Anlagenexplorer zurückwechseln.

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 Verwendung des Assistenten

Nach dem Starten der Funktion "Übernahme von Mandant" können Sie entscheiden, ob Sie die Funktion mit einem Assistenten durchführen möchten oder nicht.
Klicken Sie dazu auf "Ja" oder "Nein". Wir empfehlen die Verwendung des Assistenten zur Übernahme von Anbu-Daten einer Firma in eine andere Anbu.

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Im Folgenden wird die Durchführung mit dem Assistenten beschrieben.

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Mit Klick auf Zurück 1211711817000102130_2.png und Weiter 1211711817000102130_3.png können Sie immer zum vorherigen bzw. nächsten Schritt wechseln.

Der Assistent unterteilt sich in 8 Teile:
  1. Quell-Anlagenbuchhaltung
  2. Berechnungseinstellungen
  3. Art der Darstellung
  4. Übernahmezeitpunkt
  5. Aufteilung der Abschreibung
  6. Auswahl Anlagegüter
  7. Weitere Einstellungen
  8. Übernahme
  9. Ende

 Quell-Anlagenbuchhaltung

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Hier werden die Firma und die Anbu ausgewählt, aus der die Anlagegüter übernommen werden sollen.
 
Anbu-Sperre aktivieren
Ist dieses Feld angehakt, werden nach dem erfolgreichen Ausführen der Funktion "Übernahme von Mandant" in der Quell-Anbu sämtliche Wirtschaftsjahre der Anlagenbuchhaltung gesperrt (Anbu-Sperre aktiv). Bei Übernahme aller Anlagegüter wird die Sperre der Quell-Anbu empfohlen. Ist die Quell-Anbu gesperrt worden, kann diese auch wieder entfernt werden (Anbu-Sperre deaktivieren).

 Berechnungseinstellungen

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Die allgemeinen Berechnungseinstellungen der Quell-Anbu werden nicht auf die Ziel-Anbu übernommen.
Idealerweise sollten die Berechnungseinstellungen der Quell-Anbu mit jenen der Ziel-Anbu übereinstimmen.
 
Achtung! 
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Vor der Übernahme sollten die Berechnungseinstellungen für Quell-Anbu und Ziel-Anbu kontrolliert und richtig eingestellt werden, damit z. B. bei einer unterjährigen Übernahme die Aufteilung der Abschreibungsbeträge richtig erfolgen kann. Mit der F8-Funktion neben den Auswahlfeldern können direkt die Berechnungseinstellungen der Quell- und Ziel-Anbu geöffnet und kontrolliert werden.

 Art der Darstellung

Folgende Darstellungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

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BuchungsartBeschreibungDarstellung im Anlagenspiegel 
Altbestand
Die Übernahme mit der Buchungsart "Altbestand" kann nur am Beginn des Wirtschaftsjahres der Ziel-Anbu durchgeführt werden.
  • In der Ziel-Anbu wird ein Altbestand erfasst.
  • In der Quell-Anbu erfolgt keine Buchung.
Im Anlagenspiegel sind  Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Wirtschafsjahres vorhanden.
Zugang/Abgang
Die Übernahme mit der Buchungsart "Zugang/Abgang" kann zu einem gewählten Übernahmedatum (zu Beginn des Wirtschafsjahres oder unterjährig) durchgeführt werden.
  • In der Ziel-Anbu wird zum gewählten Datum ein Zugang gebucht. Der Buchwert der Quell-Anbu ist der neue Anschaffungswert in der Ziel-Anbu.
  • In der Quell-Anbu wird zum gewählten Datum ein Abgang gebucht.
Mit dieser Art der Darstellung können die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten NICHT übernommen werden.
Im Anlagenspiegel steht der Wert der Übernahme in der Spalte "Zugang". Die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Wirtschaftsjahres bleiben unverändert.
Umgründung Zugang/
Umgründung Abgang
Die Übernahme mit der Buchungsart "Umgründung Zugang/Umgründung Abgang" kann zu einem gewählten Übernahmedatum (zu Beginn des Wirtschafsjahres oder unterjährig) durchgeführt werden.
  • In der Ziel-Anbu wird zum gewählten Datum ein Umgründungszugang gebucht.
  • In der Quell-Anbu wird zum gewählten Datum ein Umgründungsabgang gebucht.
Im Anlagenspiegel steht der Wert der Übernahme in der Spalte "Zugang" aufgrund Verschmelzung. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Wirtschaftsjahres bleiben unverändert.
Umbuchung Zugang/
Umbuchung Abgang
Die Übernahme mit der Buchungsart "Umbuchung Zugang/Umbuchung Abgang" kann an einem gewählten Übernahmedatum (zu Beginn des Wirtschafsjahres oder unterjährig) durchgeführt werden.
  • In der Ziel-Anbu wird zum gewählten Datum ein Umbuchungszugang gebucht.
  • In der Quell-Anbu wird zum gewählten Datum ein Umbuchungsabgang gebucht.
Im Anlagenspiegel steht der Wert der Übernahme in der Spalte "Umbuchungen". Die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn des Wirtschaftsjahres bleiben unverändert.

Automatisch durchgeführte Abgangsbuchungen können nur durch manuelles Entfernen jeder einzelnen Abgangsbuchung oder durch das Einspielen einer Anbu-Sicherung wieder rückgängig gemacht werden. Daher empfehlen wir, bei "Übernahme von Mandant" auch eine automatische Datensicherung durchzuführen!

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Hinweis 
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Möchten Sie das Anlagenverzeichnis der Quell-Anlagenbuchhaltung ohne Abgänge speichern bzw. archivieren, dann erstellen Sie die gewünschten Ausdrucke VOR der Übernahme oder Sie gehen wie im Beispiel 4 vor (siehe Beispiele weiter unten). 

 Übernahmezeitpunkt 

Beim Übernahmezeitpunkt muss definiert werden, mit welchem Datum der Zugang in die Ziel-Anbu erfolgen bzw. mit welchem Datum der Abgang in der Quell-Anbu dargestellt werden soll.

Zugang in Ziel-Anbu
Im Feld "Zugang in Ziel-Anbu am" wählen Sie das Datum der Übernahme der Ziel-Anbu aus.

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Bei der Darstellung als Altbestand wird als Zugangsdatum immer der WJ-Beginn verwendet und kann nicht geändert werden.

Bei den Zugangs-/Abgangsvarianten kann das Datum definiert werden. Anlagen, die in der Quell-Anbu ein Inbetriebnahmedatum haben, werden mit diesem Übernahmedatum (= Inbetriebnahmedatum) gespeichert, außer das Inbetriebnahmedatum liegt nach dem Übernahmedatum. Hier wird das Inbetriebnahmedatum direkt vom Quell-Anlagegut übernommen.

Abgang in Quell-Anbu
Im Feld "Abgang in Quell-Anbu an" wählen Sie das Datum der Übernahme der Quell-Anbu aus.

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Wenn die Darstellung Altbestand gewählt wurde, wird hier kein Abgangsdatum benötigt und es kann auch keines eingegeben werden.

Wird dagegen eine Zugangs-/Abgangsvariante verwendet, dann wird grundsätzlich automatisch der Vortag des Datums, das im Feld "Zugang in Ziel-Anbu am" ausgewählt wurde, vorgeschlagen. Ist dies nicht möglich, da zum Beispiel dieses Datum in der Quell-Anbu nicht existiert, wird das identische Datum wie im Feld oberhalb vorgeschlagen. Ein Datum, das länger als einen Tag zurückliegt, kann hier grundsätzlich nicht eingegeben werden.

 Aufteilung der Abschreibung

Sie können sowohl für die Quell-Anbu als auch für die Ziel-Anbu entscheiden, wie viel % des Abschreibungsbetrags in der Quell-Anbu und in der Ziel-Anbu dargestellt werden soll. Die Höhe des Abschreibungsbetrages ist abhängig vom Zeitraum (Wirtschaftsjahrbeginn bis Übernahmezeitpunkt (Quell-Anbu) bzw. Übernahmezeitpunkt bis Wirtschaftsjahrende (Ziel-Anbu) sowie der Abschreibungsart (Halbjahres-/Jahresabschreibung oder pro rata temporis).

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Wird die Darstellung Altbestand gewählt, kann die Eingabe des prozentuellen Abschreibungsbetrages nur in der Ziel-Anbu verändert werden.

Quell-Anbu
Es wird die zustehende Abschreibung der Quell-Anlagenbuchhaltung vom Wirtschaftsjahrbeginn bis zum Übernahmezeitpunkt berechnet. Möchten Sie, dass der gesamte Abschreibungsbetrag herangezogen wird, so geben Sie bei der Quell-Anbu 100 % ein oder lassen das Feld leer. Möchten Sie einen anderen Prozentsatz als 100 % dann geben Sie diesen bitte ein.
  • Halbjahres-/Jahresabschreibung: Beträgt der Zeitraum zwischen dem Wirtschaftsjahrbeginn und dem Übernahmezeitpunkt weniger als 6 Monate, so wird die Halbjahresabschreibung als 100%-Basis gerechnet, beträgt der Zeitraum über 6 Monate, wird eine Ganzjahresabschreibung als 100%-Basis gerechnet.

  • pro rata temporis: Als 100%-Basis des Abschreibungsbetrages werden die Monate von Wirtschaftsjahrbeginn bis zum Übernahmezeitpunkt zur Berechnung der Abschreibung herangezogen.
Ziel-Anbu
Es wird die zustehende Abschreibung der Ziel-Anlagenbuchthaltung vom Übernahmezeitpunkt bis zum Wirtschaftsjahrende berechnet. Möchten Sie, dass der gesamte Abschreibungsbetrag herangezogen wird, so geben Sie bei der Ziel-Anbu 100 % ein oder lassen Sie das Feld leer. Möchten Sie einen anderen Prozentsatz als 100 % dann geben Sie den bitte ein.
  • Halbjahres-/Jahresabschreibung: Beträgt der Zeitraum zwischen dem Übernahmezeitpunkt und dem Wirtschaftsjahrende weniger als 6 Monate, so wird die Halbjahresabschreibung als 100%-Basis gerechnet, beträgt der Zeitraum über 6 Monate wird eine Ganzjahresabschreibung als 100%-Basis gerechnet.

  • pro rata temporis: Als 100%-Basis des Abschreibungsbetrages werden die Monate vom Übernahmezeitpunkt bis zum Wirtschaftsjahrende zur Berechnung der Abschreibung herangezogen.
Beispiele:
  • 50 % entsprechen dem halben ermittelten Abschreibungsbetrag.

  • 100 % entsprechen dem voll ermittelten Abschreibungsbetrag.

  • 150 % entsprechen dem 1,5-fachen des ermittelten Abschreibungsbetrages.

  • Mit der Eingabe 0 % wird keine Abschreibung berechnet.

  • Erfolgt keine Eingabe wird der ermittelte Abschreibungsbetrag verwendet.
Die Funktionsweise dieser Einstellung sowie einige Beispiele finden Sie unter den Beispielen.

Hinweis 
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Bedenken Sie, ob der Aufteilungsprozentsatz wirklich für ALLE Anlagengüter gelten kann (Altbestände, Zugänge im ersten Halbjahr, Zugänge im zweiten Halbjahr). Es ist mitunter notwendig, die Übernahme mehrmals mit entsprechend ausgewählten Wirtschaftsgütern und unterschiedlichen Einstellungen durchzuführen, z. B. zuerst Altbestände und danach Zugänge.

Besonderheit bei Anlagegütern mit Restnutzungsdauer kleiner als 1 Jahr
Falls Sie Anlagegüter übernehmen, deren Restnutzungsdauer zum Übernahmezeitpunkt kleiner als 1 Jahr ist, kommt es bei einer monatlichen Betrachtung zu einer anderen Aufteilung der AfA.

Das bedeutet, dass ein Anlagegut, das zum Übernahmezeitpunkt eine Restnutzungsdauer von 0,5 Jahren (6 Monaten) hat, bei einer monatlichen Betrachtung des Journals die Abschreibung in der Ziel-Anbu auf 12 Monate aufteilt. Der Abschreibungswert bleibt jährlich betrachtet gleich, aber für ein monatliches Reporting oder Zwischenbilanzen muss in diesen Fällen manuell eingegriffen werden.

Mittels rechter Maustaste kann eine manuelle AfA für das Anlagegut hinterlegt werden. Beispiel: Eine jährliche AfA von 600 Euro kann dadurch in den betreffenden Monaten (lt.Bsp. 1-6) hinterlegt werden. Beachten Sie, dass eine manuelle AfA auch in den anderen benötigten Berechnungsarten hinterlegt werden muss.

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 Auswahl Anlagegüter

Grundsätzlich sind alle Anlagegüter ausgewählt. Falls nur einzelne Anlagegüter übernommen werden sollen, kann hier mit dem F8-Symbol 1127731416000002310_21.png eine Auswahl getroffen werden.

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Die Datensätze können mit den Pfeiltasten verschoben werden, die Datensätze im unteren Bereich des Fensters werden in die Ziel-Anbu übernommen.

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Hinweis 
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Es kann hilfreich sein, die Übernahme zuerst nur mit einem einzelnen Anlagegut durchzuführen. So können Sie nach dieser Übernahme das eine Anlagegut in Quell- und Ziel-Anbu kontrollieren und sich so vergewissern, dass Sie die richtigen Einstellungen getroffen haben. Sollten es nicht die richtigen Einstellungen gewesen sein, ist es einfacher, für ein einzelnes Anlagegut die Übernahme rückgängig zu machen als für eine ganze Anlagenbuchhaltung.

 Weitere Einstellungen

Unter "Weitere Einstellungen" werden noch das Inbetriebnahmedatum in der Ziel-Anbu und die Darstellung des Wertes definiert sowie eine Sicherung der Daten vor der Durchführung der Übernahme erstellt.

Inbetriebnahmedatum Ziel-Anbu
Über das Feld "Inbetriebnahmedatum Ziel-Anbu" können Sie das Inbetriebnahmedatum bestimmen.

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Es wird automatisch das Datum der Übernahme verwendet. Sie können ein Datum nach diesem Zeitpunkt wählen. Bei der Buchungsart "Altbestand" wird das historische Inbetriebnahmedatum verwendet.
Bei allen anderen Buchungsarten wird das Übernahmedatum oder das eingegebene Datum als Inbetriebnahmedatum verwendet.

BW aus Quell-Anbu als AHK in Ziel-Anbu
Über das Feld "BW aus Quell-Anbu als AHK in Ziel-Anbu" können Sie über die Darstellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) entscheiden.

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Setzen Sie im Feld kein Häkchen, werden die AHK und Buchwerte der Quell-Anbu in der Ziel-Anbu fortgeführt.

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Setzen Sie im Feld ein Häkchen, werden die Restbuchwerte und Rest-ND der Quell-Anbu als AHK und ND in die Ziel-Anbu übernommen.

Hinweis 
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Bei der Darstellung Zugang/Abgang wird automatisch der ermittelte Buchwert der Quell-Anbu als neue Anschaffungs- und Herstellkosten in der Ziel-Anbu übernommen.
Sollte die Information des historischen Anschaffungsdatums in der Ziel-Anbu benötigt werden, können Sie das Feld "Anschaffungsdatum historisch" am übernommenen Anlagegut einblenden und auch bei den Ausdrucken mit dem Auswertungsdesigner hinzufügen.

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Daten vor Übernahme sichern
Wenn Sie das Feld "Daten vor Übernahme sichern" anhaken, erfolgt vor Start der Übernahme eine Datensicherung der Anbu in das Standardexportverzeichnis.

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 Übernahme

In diesem Fenster können Sie nochmals alle getroffenen Einstellungen und Parameter kontrollieren.

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Mit einem Klick auf "Fertig" starten Sie die Übernahme.

 Beispiele

Beispiel 1: Die Umgründung erfolgt am 01.05. ohne Erfassung von Prozentsätzen in der Quell- und Ziel-Anbu für die Aufteilung der Abschreibung. 
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Wirtschaftsjahrbeginn: 01.01.
Wirtschaftsjahrende: 31.12.

3. Art der Darstellung: Wählen Sie aus der Combobox die Art der Darstellung.
In diesem Beispiel wird "Zugang/Abgang" verwendet.

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4. Übernahmezeitpunkt: Geben Sie den Zeitpunkt des Zugangs in der Ziel-Anbu und des Abgangs in der Quell-Anbu ein.

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5. Aufteilung der Abschreibung: Werden keine Prozentsätze für die Aufteilung erfasst, wird die berechnete Abschreibung in voller Höhe angesetzt.

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In der Quell-Anbu steht für den Zeitraum 1 bis 4 eine Halbjahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Quell-Anbu) zu und in der Ziel-Anbu erfolgt für den Zeitraum 5 bis 12 eine Jahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Ziel-Anbu).

Beispiel 2: Die Umgründung erfolgt per 01.01., in der Quell-Anbu soll keine Abschreibung berechnet werden und in der Ziel-Anbu die Jahresabschreibung. 
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Wirtschaftsjahrbeginn: 01.01.
Wirtschaftsjahrende: 31.12.

3. Art der Darstellung: Wählen Sie aus der Combobox die Art der Darstellung.
In diesem Beispiel wird "Umgründung Zugang/Umgründung Abgang" verwendet.

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4. Übernahmezeitpunkt: Geben Sie den Zeitpunkt des Zugangs in der Ziel-Anbu und des Abgangs in der Quell-Anbu ein.

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5. Aufteilung der Abschreibung: Erfassen Sie für die gewünschte Berechnung der Abschreibung in der Quell-Anbu 0 % und in der Ziel-Anbu 100 %.

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In der Quell-Anbu steht für den Zeitraum bis zum Übernahmezeitpunkt 1 bis 12 eine Jahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Quell-Anbu) zu. Um keine Abschreibung zu berechnen, ist daher die Eingabe von 0 % des Abschreibungsbetrages erforderlich.

In der Ziel-Anbu steht für den Zeitraum ab dem Übernahmezeitpunkt 1 bis 12 eine Jahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Ziel-Anbu) zu. Um diese zu übernehmen, ist die Eingabe von 100 % des Abschreibungsbetrages notwendig. Alternativ können Sie das Feld auch leer lassen.

Beispiel 3: Die Umgründung erfolgt per 01.05., in der Quell- und Ziel-Anbu soll je eine Halbjahresabschreibung berechnet werden.  
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Wirtschaftsjahrbeginn: 01.01.
Wirtschaftsjahrende: 31.12.

3. Art der Darstellung: Wählen Sie aus der Combobox die Art der Darstellung.
In diesem Beispiel wird "Zugang/Abgang" verwendet.

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4. Übernahmezeitpunkt: Geben Sie den Zeitpunkt des Zugangs in der Ziel-Anbu und des Abgangs in der Quell-Anbu ein.

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5. Aufteilung der Abschreibung: Erfassen Sie für die gewünschte Berechnung der Abschreibung in der Quell-Anbu 100 % und in der Ziel-Anbu 50 %.

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In der Quell-Anbu steht für den Zeitraum 1 bis 4 eine Halbjahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Quell-Anbu) zu, daher ist die Eingabe von 100 % des Abschreibungsbetrages erforderlich. Alternativ können Sie das Feld auch leer lassen.

In der Ziel-Anbu steht für den Zeitraum 5 bis 12 eine Jahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Ziel-Anbu) zu, es soll aber nur die Halbjahresabschreibung berücksichtigt werden. Daher ist die Eingabe von 50 % des Abschreibungsbetrages notwendig.

Beispiel 4: Die Umgründung erfolgt per 08.02., in der Quell-Anbu soll kein Abgang dargestellt werden.
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Wirtschaftsjahrbeginn: 01.01.
Wirtschaftsjahrende: 31.12.

Es gibt keine eigene Einstellung, damit bei der Darstellungsart "Zugang/Abgang" KEIN Abgang dargestellt wird. Man könnte jedoch mit einem Workaround zum Ziel kommen:

Damit in der Quell-Anbu per 07.02. kein Abgang dargestellt wird, muss eine Jahresübernahme der Fibu von 07.02. auf 08.02. durchgeführt werden. Die Übernahme der Anlagegüter erfolgt danach mit der Einstellung Zugang im Ziel 08.02. und Abgang in Quelle per 08.02. Dadurch wird in der Quell-Anbu per 07.02. kein Abgang dargestellt.

Rufen Sie dazu für die Firma der Quell-Anbu die FIBU-Stammdaten unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Firmen- und FIBU-Stammdaten auf und wählen auf der rechten Seite die entsprechende Fibu aus. Wählen Sie "Bearbeiten" und ändern Sie das Feld "WJ-Ende" auf 7.2.

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Hinweis 
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Eine Änderung des Wirtschaftsjahres auf beispielsweise WJ-Ende 07.02. kann nur durchgeführt werden, wenn keine Buchungen nach diesem Datum in der Fibu vorhanden sind. 

Im Anschluss führen Sie eine Jahresübernahme dieser Fibu durch. Nun kann die Übernahme erfolgen.

3. Art der Darstellung: Wählen Sie aus der Combobox die Art der Darstellung.
In diesem Beispiel wird "Zugang/Abgang" verwendet.

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4. Übernahmezeitpunkt: Geben Sie den Zeitpunkt des Zugangs in der Ziel-Anbu und des Abgangs in der Quell-Anbu ein. 

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5. Aufteilung der Abschreibung: Erfassen Sie für die gewünschte Berechnung der Abschreibung in der Quell-Anbu 0 % und in der Ziel-Anbu 100 %.

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In der Quell-Anbu soll keine Abschreibung mehr berücksichtigt werden. Daher ist die Eingabe von 0 % des Abschreibungsbetrages erforderlich.

In der Ziel-Anbu steht für den Zeitraum 2 bis 12 eine Jahresabschreibung (= Abschreibungsbetrag Ziel-Anbu) zu. Daher ist die Eingabe von 100 % des Abschreibungsbetrages notwendig. Alternativ können Sie das Feld auch leer lassen.
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 Tipps

 Datensicherung

Die Sicherung der Anlagenbuchhaltungen im Zuge der Übernahme ist besonders wichtig, damit Sie im Bedarfsfall auf diese zurückgreifen können und mit dem Einspielen der Sicherung den Ursprungszustand wiederherstellen können.

Das Häkchen für die Sicherung ist unter dem Punkt "weitere Einstellungen" automatisch gesetzt und kann dort auch noch kontrolliert werden. Die Sicherungen der Quell- und der Ziel-Anbu wird in das Standardexportverzeichnis abgelegt, der Pfad ist direkt neben dem Häkchen zu sehen.

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 ANBU-Sperre aktiv

Nach der Durchführung der Übernahme ist in der Regel die Quell-Anbu gesperrt.

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Die Sperre ist deshalb aktiv, weil das Häkchen für die Anbu-Sperre unter dem Punkt "Quell-Anlagenbuchhaltung" gesetzt ist. Das Häkchen ist automatisch gesetzt, wir empfehlen diese Einstellung zu übernehmen.

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Die Sperre dient der Datensicherheit für die Zeit nach der Übernahme (Verbindungen Quell- und Ziel-Anbu). Möchten Sie diese Sperre deaktivieren, können Sie in den Anbu-Stammdaten die Anbu-Sperre deaktivieren.
 

 Verbindung Quell- und Ziel-Anbu

Nach der durchgeführten Übernahme bestehen zwischen der Quell- und Ziel-Anbu im Hintergrund Verbindungen. Diese Verbindungen sind Ursache für manches Programmverhalten im Zusammenhang mit übernommener Anlagengüter.

Sind die Anlagegüter als Zu- und Abgänge übernommen worden, gilt Folgendes:
  • Wird der Abgang in der Quell-Anbu gelöscht, wird auch das Anlagegut (Zugang) in der Ziel-Anbu gelöscht.

  • Soll das Anlagegut in der Ziel-Anbu gelöscht werden, kann dies bei einer aktiven Anbu-Sperre der Quell-Anbu nicht durchgeführt werden. Wird die Sperre der Quell-Anbu deaktiviert und das Anlagegut in der Ziel-Anbu gelöscht, so wird auch der Abgang in der Quell-Anbu gelöscht.

  • Soll ein Investitionszuschuss (oder Investitions- oder Gewinnfreibetrag) des Anlageguts in der Ziel-Anbu gelöscht werden, kann dies bei einer aktiven Anbu-Sperre der Quell-Anbu nicht durchgeführt werden. Wird die Sperre der Quell-Anbu deaktiviert und der Investitionszuschuss (oder Investitions- oder Gewinnfreibetrag) des Anlageguts in der Ziel-Anbu gelöscht, so wird das gesamte Anlagegut in der Ziel-Anbu und auch der Abgang in der Quell-Anbu gelöscht.

  • Wird eine Sicherung der Quell-Anbu importiert, so werden dadurch die Zugänge in der Ziel-Anbu gelöscht.

  • Wird eine Sicherung der Ziel-Anbu importiert, so werden dadurch die Abgänge in der Quell-Anbu gelöscht. 
Sind die Anlagegüter als Altbestände übernommen worden, sind diese Verbindungen bzw. Programmverhaltensweisen nicht aktiv. In diesem Fall gibt es keinen Abgang in der Quell-Anbu und auch keinen Zugang in der Ziel-Anbu. Damit stehen nach der Übernahme die jeweiligen Anlagenbuchhaltungen alleine für sich (ohne diese Verbindungen).

 Übernahme rückgängig machen

Ist die gesamte Anlagenbuchhaltung übernommen, aber nicht wie gewünscht durchgeführt worden, können Sie den Ursprungszustand für die gesamte Anlagenbuchhaltung wiederherstellen, indem Sie die Sicherungen der Quell- und der Ziel-Anbu wieder einspielen. Deshalb ist die Sicherung von so großer Bedeutung. Um diese Situation zu vermeiden, kann es ratsam sein, zu Beginn nur ein einzelnes Anlagegut zu übernehmen.

Ist nur vereinzelte Anlagegüter übernommen worden und Sie möchten diese Übernahme wieder rückgängig machen, können Sie das wie folgt löschen:
  • Bei Übernahme als Zu- und Abgang kann in der Quell-Anbu im Journal des Anlagegutes der Abgang gelöscht werden. Dadurch verschwindet das Anlagegut auch in der Ziel-Anbu.

  • Bei Übernahme als Altbestand kann in der Ziel-Anbu das Anlagegut gelöscht werden.

 Nach der Übernahme Abschreibung berechnen 

Sie haben die Übernahme erfolgreich durchgeführt. Nun stellen Sie fest, dass die Abschreibung bei den Anlagegütern (noch) nicht sichtbar ist.

Wählen Sie in einem solchen Fall beim Anlagebaum unter Extras → Abschreibung berechnen (alle Anlagegüter) oder schließen und öffnen Sie den Anlagenexplorer, dann wird die Abschreibung der Anlagenbuchhaltung ebenfalls neu berechnet.

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 Übernahme GFB/IFB

Existieren in der Quell-Anbu Anlagegüter mit einem zugewiesenen Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag, ergeben sich je nach gewählter Art der Darstellung für die Übernahme in der Ziel-Anbu für die Zuweisung eines neuen GFB bzw. IFB folgende Unterschiede:

Art der Darstellung

Zugang/Abgang 
In der Ziel-Anbu bzw. beim Zielmandanten stehen die mit einem GFB/IFB zugewiesenen übernommenen Anlagegüter aus der Quell-Anbu im Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen" sowie im Fenster "Investitionsfreibetrag zuweisen" für eine erneute Zuweisung beim Zielmandanten zur Auswahl.

Entscheidend für die Auswahlmöglichkeit der Zuweisung beim Zielmandanten ist die Buchungsart "Zugang":

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Versuchen Sie allerdings so ein Anlagegut beim Zielmandanten erneut einem GFB/IFB zuzuweisen, erhalten Sie die Meldung, dass bei diesem Anlagegut im Feld "Anschaffungsdatum historisch" ein Wert vorhanden ist, welcher auf einen Zugang aus einer Umgründung hinweist. Ein Gewinnfreibetrag/Investitionsfreibetrag ist in diesem Fall nur für Erweiterungen erlaubt. Sie sollen daher die rechtliche Zulässigkeit überprüfen.

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Altbestand

Umgründung Zugang / Umgründung Abgang 

Umbuchung Zugang / Umbuchung Abgang


Bei den anderen drei Arten der Darstellung für die Übernahme gilt Folgendes:

In der Ziel-Anbu bzw. beim Zielmandanten werden die mit einem GFB/IFB zugewiesenen übernommenen Anlagegüter aus der Quell-Anbu im Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen" sowie im Fenster "Investitionsfreibetrag zuweisen" automatisch nicht angezeigt, da für diese nicht noch einmal ein GFB/IFB in Anspruch genommen werden darf.



 Nach der Übernahme Inventarnummern neu vergeben

Nachdem Sie die Funktion "Übernahme von Mandant" vollständig durchgeführt haben, empfiehlt sich eine Neuvergabe Inventarnummer. Da die Wirtschaftsgüter mit ihren historischen Inventarnummern übernommen werden, kann es zu Überschneidungen bei den Inventarnummern kommen. Dies ist nur der Fall, wenn die Übernahme in eine Ziel-Anbu erfolgte, wo bereits andere Anlagegüter bestanden haben.

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