Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Lohnverrechnung → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Datenbestände → F6 Bearbeiten des gewünschten Datenbestands → F8 im Feld "Jahresbezogene Einstellungen" 
Gültig ab | Gültig ab | ||||
Lohnvorschlagswerte-Firma | Die Lohnvorschlagswerte-Firma dient der Hinterlegung von Vorschlagswerten, die im Zuge der Neuanlage einer Lohnfirma in diesem Datenbestand automatisch vorgeschlagen werden. Allen voran sind hier die Reiter DN Vorschlag und Schnitte - Vorschlag in der hier hinterlegten Lohnfirma zu nennen. Grundsätzlich kann jede Firma als "Lohnvorschlagswerte-Firma" definiert werden, wobei ganz klar empfohlen wird, dass die Lohnvorschlagswerte-Firma ein Muster für eine im Datenbestand übliche Firma ist und selber nicht abgerechnet wird. Standardmäßig ist hier die Lohnvorschlagswerte-Firma (Firmennummer = 1.000.000 + Datenbestandsnummer), die im Firmenstamm automatisch angelegt wird, eingetragen. Hinweis
Auch für die Lohnvorschlagswerte-Firma muss idealerweise eine Jahresumstellung auf ein neues Lohnjahr durchgeführt werden. | ||||
FIBU-Standard-Firma | Die FIBU-Standard-Firma dient im Paket LOHN insbesondere als Standardkontorahmen, sofern bei der konkreten Lohnfirma keine FIBU im Feld Aktuelle FIBU hinterlegt ist. Als Kontorahmen wird jene FIBU der FIBU-Standard-Firma hinterlegt, die in der FIBU-Standard-Fima als "aktuelle FIBU" gekennzeichnet ist. Beispiel
Hinweis
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ALV-Staffel 1 | Einkommensgrenze für N25a (- 3 %) Folgejahr. Eine alternative Bezeichnung für dieses Feld ist "ALV-Staffel 1". Dieses Feld wird dann herangezogen, wenn noch keine Jahresumstellung ins Folgejahr durchgeführt worden ist und deshalb noch keine Gesetzeswerte für das Folgejahr existieren. Beispiel: Im Oktober muss eine UEL, die bis ins Folgejahr reicht, erfasst und abgerechnet werden. Im Oktober stehen die korrekten Gesetzeswerte noch nicht fest. Für derartige Fälle können in diesen Feldern voraussichtliche Gesetzeswerte hinterlegt werden. Sind diese Felder leer und ist die Jahresumstellung noch nicht durchgeführt, so wird die UEL im Folgejahr mit den Gesetzeswerten des aktuellen Jahres gerechnet. Sobald die Gesetzeswerte für das nächste Lohnjahr durch die Jahresumstellung ermittelt werden, werden diese Felder ignoriert. | ||||
ALV-Staffel 2 | Einkommensgrenze für N25b (- 2 %) Folgejahr. Eine alternative Bezeichnung für dieses Feld ist "ALV-Staffel 2". Beispiel: Im Oktober muss eine UEL, die bis ins Folgejahr reicht, erfasst und abgerechnet werden. Im Oktober stehen die korrekten Gesetzeswerte noch nicht fest. Für derartige Fälle können in diesen Feldern voraussichtliche Gesetzeswerte hinterlegt werden. Sind diese Felder leer und ist die Jahresumstellung noch nicht durchgeführt, so wird die UEL im Folgejahr mit den Gesetzeswerten des aktuellen Jahres gerechnet. Sobald die Gesetzeswerte für das nächste Lohnjahr durch die Jahresumstellung ermittelt werden, werden diese Felder ignoriert. | ||||
ALV-Staffel 3 | Einkommensgrenze für N25c (- 1 %) Folgejahr. Eine alternative Bezeichnung für dieses Feld ist "ALV-Staffel 3". Dieses Feld wird dann herangezogen, wenn noch keine Jahresumstellung ins Folgejahr durchgeführt worden ist und deshalb noch keine Gesetzeswerte für das Folgejahr existieren. Beispiel: Im Oktober muss eine UEL, die bis ins Folgejahr reicht, erfasst und abgerechnet werden. Im Oktober stehen die korrekten Gesetzeswerte noch nicht fest. Für derartige Fälle können in diesen Feldern voraussichtliche Gesetzeswerte hinterlegt werden. Sind diese Felder leer und ist die Jahresumstellung noch nicht durchgeführt, so wird die UEL im Folgejahr mit den Gesetzeswerten des aktuellen Jahres gerechnet. Sobald die Gesetzeswerte für das nächste Lohnjahr durch die Jahresumstellung ermittelt werden, werden diese Felder ignoriert. | ||||
HBGL SV lfd. Folgejahr (tgl.) | Tägliche Höchstbemessungsgrundlage SV lfd. Folgejahr Beispiel: Im Oktober muss eine UEL, die bis ins Folgejahr reicht, erfasst und abgerechnet werden. Im Oktober stehen die korrekten Gesetzeswerte noch nicht fest. Für derartige Fälle können in diesen Feldern voraussichtliche Gesetzeswerte hinterlegt werden. Sind diese Felder leer und ist die Jahresumstellung noch nicht druchgeführt, so wird die UEL im Folgejahr mit den Gesetzeswerten des aktuellen Jahres gerechnet. Sobald die Gesetzeswerte für das nächste Lohnjahr durch die Jahresumstellung ermittelt werden, werden diese Felder ignoriert. | ||||
HBGL SV SZ Folgejahr | Höchstbemessungsgrundlage SV Sz. Folgejahr Beispiel: Im Oktober muss eine UEL, die bis ins Folgejahr reicht, erfasst und abgerechnet werden. Im Oktober stehen die korrekten Gesetzeswerte noch nicht fest. Für derartige Fälle können in diesen Feldern voraussichtliche Gesetzeswerte hinterlegt werden. Sind diese Felder leer und ist die Jahresumstellung noch nicht druchgeführt, so wird die UEL im Folgejahr mit den Gesetzeswerten des aktuellen Jahres gerechnet. Sobald die Gesetzeswerte für das nächste Lohnjahr durch die Jahresumstellung ermittelt werden, werden diese Felder ignoriert. |
![]() | Wenn bei der Anlage einer neuen Lohnfirma nicht die Vorschlagswerte der gewünschten Lohnvorschlagswerte-Firma herangezogen werden, kann diese hier kontrolliert und gegebenenfalls auch abgeändert werden. |
![]() | Siehe auch: |