Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
Ab Jahr | Die Felder "Ab Jahr" und Ab Monat geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen. Beispiel
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Ab Monat | Die Felder "Ab Jahr" und "Ab Monat" geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen. Beispiel
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Abfertigung | Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung des Abfertigungsanspruchs berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein). Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub): ![]() Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub): ![]() | ||
Jubiläum | Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung von Jubiläen berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein). | ||
Krank | Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anspruchshöhe für Krankenstände berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein). | ||
KV-Vorrückung | Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei einer KV-Vorrückung berücksichtig werden soll (Ja oder Nein). Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub): ![]() Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub): ![]() | ||
Monate Abfertigung | Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. | ||
Monate Jubiläum | Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. | ||
Monate Krank | Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. | ||
Monate KV-Vorrückung | Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. | ||
Monate Urlaub | Anzahl der Monate die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. | ||
Ruhendstatus | Ruhendstatus, für den eine Einstellung hinterlegt werden soll:
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Urlaub | Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anwartschaft für einen erhöhten Urlaubsanspruch berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein). Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl: ![]()
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub): ![]()
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![]() | Sind im KV des Dienstnehmers keine Einträge vorhanden, wird automatisch auf die Regeln im General-KV zurückgegriffen. Sind auch im General-KV keine Regeln definiert, werden die Ruhendzeiten automatisch zur Gänze auf die Dienstzeit angerechnet. |
![]() | Die Dienstnehmerin ist seit dem 1.3.2015 durchgängig in der Firma beschäftigt. Im Jahr 2025 erwartet die Dienstnehmerin ein Kind. Beim Erfassen des Mutterschutzes über die Funktion "Aktiv → Ruhend" – für ein Ruhendes Arbeitsverhältnis – in der Bruttoerfassung oder im Dienstnehmerstamm ist im Feld "Geburtstermin" der errechnete Geburtstag einzutragen. Das Feld "Geburtstermin" steht nur zur Verfügung, sofern im Feld "Ruhendstatus" die Ausprägung "Mutterschutz" hinterlegt ist. Das Von- und Bis-Datum berechnet das Programm automatisch. ![]() Wurde der Mutterschutz mit der Funktion "Aktiv → Ruhend" erfasst, so wird zum errechneten Bis-Datum das Karenz-Dienstverhältnis automatisch angelegt. |
![]() | Die Dienstnehmerin war im Laufe ihrer Tätigkeit in dieser Firma zweimal im Mutterschutz und Karenz. Der erste Mutterschutz dauerte von 02.11.2017 bis 02.02.2018. Die daran anschließende Karenz endete am 02.02.2020. Die Dienstnehmerin war dann nochmals von 03.04.2023 bis 02.07.2023 im Mutterschutz. Die daran anschließende Karenz endet am 02.07.2025. ![]() Im Kollektivvertrag ist vermerkt, dass Mutterschutzzeiten zur Gänze an die Dienstzeiten angerechnet werden. Die gesetzliche Karenz hingegen wird bis 2019 nur mit max. 10 Monaten der 1. Karenz bei der Firma angerechnet. Ab Oktober 2019 sind die gesamten Karenzzeiten anzurechnen. Relevant bei der Anrechnung ist dabei das Karenz-Beginn-Datum. ![]() Mit der Funktion Dienstzeit ansehen (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen) kann die Dienstzeit zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden. Per Stichtag 31.07.2025 ist die Mitarbeiterin bereits 10 Jahre und 5 Monate in der Firma beschäftigt. Insgesamt 6 Monate davon waren Mutterschutzzeiten, die laut KV-Einstellung zur Gänze angerechnet werden. Die zwei Karenzzeiten sind individuell zu betrachten. Die erste Karenz vom 03.02.2018 bis 02.02.2020 fällt in die Regelung bis Oktober 2019 hinein. Somit werden von diesen 2 Jahren nur 10 Monate angerechnet. In der Zeile "Nicht anrechenbare Ruhenszeit" werden 1 Jahr und 2 Monate abgezogen. Die zweite Karenz fällt aufgrund des Zeitraums von 03.07.2023 bis 02.07.2025 in die Regelung ab Oktober 2019. Daher werden die gesamten 2 Jahre angerechnet. Dadurch ergibt sich für diese Dienstnehmerin eine gesamte Dienstzeit von 9 Jahren und 3 Monaten. ![]() |
![]() | Ruhendzeiten, die zwischen dem letzten arbeitsrechtlichen Eintritt und dem Umstieg auf NTCS LOHN liegen, müssen lückenlos über historisches Dienstverhältnis anlegen geführt werden. Andernfalls ist nicht ersichtlich, um die wievielte Karenz es sich bei einer neuerlichen Karenz handelt. |