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 Einstellungen im Kollektivvertrag

Unter LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge kann am Reiter "Dienstzeiten - Anrechnung" festgelegt werden, ob die Ruhendzeit auf die Dienstzeit angerechnet werden soll. Diese Zuteilung kann für Urlaub, Krank, Jubiläum, Abfertigung und KV-Vorrückungen getrennt erfolgen. Auf diese Weise kann beispielsweise eine bestimmte Ruhendzeit für die Anwartschaft auf einen höheren Urlaubsanspruch einbezogen werden, für die Ermittlung von Jubiläum und Abfertigung aber unberücksichtigt bleiben.
 
Im General-KV wird bereits ein Standard ausgeliefert, der wie folgt aussieht: 

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 Feldauswahl Dienstzeiten-Anrechnung

Ab Jahr
Die Felder "Ab Jahr" und Ab Monat geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
 
Beispiel 
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Karenz ab 01.01.2000
 
Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.
Ab Monat
Die Felder "Ab Jahr" und "Ab Monat" geben an, ab wann die Einstellung für den entsprechenden Ruhendstatus gültig ist. Wenn in einem KV für einen bestimmten Ruhendstatus keine passende Einstellung (mit passendem "Gültig-Ab-Datum") vorhanden ist, dann wird auf den General-KV zurückgegriffen.
 
Beispiel 
Beispiel.png
Karenz ab 01.01.2000

Im KV gibt es eine Einstellung für Karenz ab 01/2004. Diese Einstellung kann aber für die Karenz ab 01.01.2000 nicht verwendet werden. Daher wird nach einer passenden Einstellung im General-KV gesucht.

Abfertigung
Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung des Abfertigungsanspruchs berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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Jubiläum
Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung von Jubiläen berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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Krank
Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anspruchshöhe für Krankenstände berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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KV-Vorrückung
Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei einer KV-Vorrückung berücksichtig werden soll (Ja oder Nein).
Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl (Details siehe Feld Urlaub):

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Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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Monate Abfertigung
Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Monate Jubiläum
Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Monate Krank
Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Monate KV-Vorrückung
Anzahl der Monate, die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen.
Monate Urlaub
Anzahl der Monate die beim Ruhendstatus "Karenz" und der entsprechenden Einstellung maximal angerechnet werden dürfen. 
Ruhendstatus
Ruhendstatus, für den eine Einstellung hinterlegt werden soll:
  • Präsenzdienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Bildungskarenz)
  • Hospizkarenz
  • Diverse Ruhezeit
  • Truppenübung
  • Zivildienst
  • Pflegekarenz
  • Unbezahlter Urlaub länger als 1 Monat
  • Rehabilitationskarenz
  • Familienzeit/Papamonat
  • Karenz (freiwillig)
  • Kinderrehabilitation
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Urlaub
Entscheiden Sie, ob der ausgewählte Ruhendstatus bei der Berechnung der Anwartschaft für einen erhöhten Urlaubsanspruch berücksichtigt werden soll (Ja oder Nein).

Im Fall von Karenz (gesetzlich) stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl:

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  • Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.

  • Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.

  • Ja, max. x Monate 1. Karenz bei Firma: Für die erste Karenz bei der Firma (= erstes Dienstverhältnis mit Ruhendstatus = Karenz) stehen bis zu x Monate zur Verfügung. Liegt die Karenz vor der aktuellen Dienstzeit (letzter echter Eintritt bis Stichtag), dann kann keine Karenz mehr für die aktuelle Dienstzeit angerechnet werden.

  • Ja, max. x Monate 1. Karenz ab letztem Eintritt: Für die erste Karenz ab dem letzten echten Eintritt (= erstes DV mit Ruhendstatus = Karenz ab letztem echten Eintritt) stehen bis zu x Monate zur Verfügung.

  • Ja, max. x Monate 1. Karenz (1. Kind): Für die Karenz(en), wo am Reiter "DV" im Feld Kind 1 hinterlegt ist, dürfen bis zu x Monate angerechnet werden. Gibt es mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Karenzen mit Kind 1 (keine andere Karenz dazwischen), werden die Karenzen zusammengefasst und als "ein Karenzurlaub zum selben Kind" angesehen. Zudem wird in diesem Fall die Einstellung mit "Gültig ab" kleiner/gleich dem DV-Beginn-Datum der ersten Karenz herangezogen.

  • Ja, max. x Monate je Karenz: Bei jeder Karenz können bis zu x Monate angerechnet werden.

  • Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereits angerechnet wurde.
Im Fall von anderen Karenzen (Karenz (freiwillig), Bildungskarenz, Pflegekarenz, Hospizkarenz) stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung (Details siehe Feld Urlaub):

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  • Nein: Die Dienstzeit wird nicht angerechnet.

  • Ja: Die Dienstzeit wird zur Gänze angerechnet.

  • Ja, max. x Monate je Karenz (=DV): Bei jedem Karenzdienstverhältnis können bis zu x Monate angerechnet werden.

  • Ja, max. x Monate insgesamt bei Firma: Es können bis zu x Monate insgesamt bei der Firma von den Karenzen angerechnet werden. Bei der jeweiligen Karenz wird geprüft, wie viel von den zeitlich davorliegenden Karenzen bereis angerechnet worden ist.
  
Hinweis 
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Sind im KV des Dienstnehmers keine Einträge vorhanden, wird automatisch auf die Regeln im General-KV zurückgegriffen. Sind auch im General-KV keine Regeln definiert, werden die Ruhendzeiten automatisch zur Gänze auf die Dienstzeit angerechnet. 

 Karenz- und Mutterschutzzeiten

Einige Kollektivverträge sehen spezielle Einstellungen vor, wie Karenzzeiten angerechnet werden sollen. Sämtliche verfügbaren Einstellungsvarianten sind im Feld Urlaub beschrieben.
 
Beispiel 
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Die Dienstnehmerin ist seit dem 1.3.2015 durchgängig in der Firma beschäftigt. Im Jahr 2025 erwartet die Dienstnehmerin ein Kind.

Beim Erfassen des Mutterschutzes über die Funktion "Aktiv → Ruhend" – für ein Ruhendes Arbeitsverhältnis – in der Bruttoerfassung oder im Dienstnehmerstamm ist im Feld "Geburtstermin" der errechnete Geburtstag einzutragen.

Das Feld "Geburtstermin" steht nur zur Verfügung, sofern im Feld "Ruhendstatus" die Ausprägung "Mutterschutz" hinterlegt ist. Das Von- und Bis-Datum berechnet das Programm automatisch.    

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Wurde der Mutterschutz mit der Funktion "Aktiv → Ruhend" erfasst, so wird zum errechneten Bis-Datum das Karenz-Dienstverhältnis automatisch angelegt.

Abhängig von den Einstellungen im Kollektivvertrag am Reiter "Dienstzeiten - Anrechnung", wird der Zeitraum der Karenz zur Gänze oder zum Teil oder gar nicht angerechnet.

Beispiel
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Die Dienstnehmerin war im Laufe ihrer Tätigkeit in dieser Firma zweimal im Mutterschutz und Karenz.

Der erste Mutterschutz dauerte von 02.11.2017 bis 02.02.2018. Die daran anschließende Karenz endete am 02.02.2020.

Die Dienstnehmerin war dann nochmals von 03.04.2023 bis 02.07.2023 im Mutterschutz. Die daran anschließende Karenz endet am 02.07.2025.

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Im Kollektivvertrag ist vermerkt, dass Mutterschutzzeiten zur Gänze an die Dienstzeiten angerechnet werden. 
Die gesetzliche Karenz hingegen wird bis 2019 nur mit max. 10 Monaten der 1. Karenz bei der Firma angerechnet. Ab Oktober 2019 sind die gesamten Karenzzeiten anzurechnen.
Relevant bei der Anrechnung ist dabei das Karenz-Beginn-Datum.

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Mit der Funktion Dienstzeit ansehen (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Funktionen) kann die Dienstzeit zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden. Per Stichtag 31.07.2025 ist die Mitarbeiterin bereits 10 Jahre und 5 Monate in der Firma beschäftigt.

Insgesamt 6 Monate davon waren Mutterschutzzeiten, die laut KV-Einstellung zur Gänze angerechnet werden. Die zwei Karenzzeiten sind individuell zu betrachten.

Die erste Karenz vom 03.02.2018 bis 02.02.2020 fällt in die Regelung bis Oktober 2019 hinein. Somit werden von diesen 2 Jahren nur 10 Monate angerechnet. In der Zeile "Nicht anrechenbare Ruhenszeit" werden 1 Jahr und 2 Monate abgezogen.

Die zweite Karenz fällt aufgrund des Zeitraums von 03.07.2023 bis 02.07.2025 in die Regelung ab Oktober 2019. Daher werden die gesamten 2 Jahre angerechnet.

Dadurch ergibt sich für diese Dienstnehmerin eine gesamte Dienstzeit von 9 Jahren und 3 Monaten.

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 Historische Dienstverhältnisse

Voraussetzung für die Anrechnung von Dienstzeiten insbesondere von Karenzen sind korrekt gepflegte Dienstverhältnisse. 
 
Achtung! 
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Ruhendzeiten, die zwischen dem letzten arbeitsrechtlichen Eintritt und dem Umstieg auf NTCS LOHN liegen, müssen lückenlos über historisches Dienstverhältnis anlegen geführt werden. Andernfalls ist nicht ersichtlich, um die wievielte Karenz es sich bei einer neuerlichen Karenz handelt.

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