Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Menü "Funktionen" → Dienstverhältnis ändern → Wiedereintritt im Konzern
![]() | Die Funktion kann nur bei Verwendung einer Firmengruppe sinnvoll genutzt werden. |
Firma | In diesem Feld ist die Lohnfirma einzugeben, auf der der Wiedereintritt erfolgen soll. |
Wiedereintritt | In diesem Feld wird das Datum des Wiedereintritts bekannt gegeben. |
Bezeichnung | Optional kann eine Bezeichnung für das neue Dienstverhältnis des Wiedereintritts vergeben werden. |
![]() | Von besonderer Bedeutung für diese Funktion ist, dass der Parameter Eindeutige Mitarbeiternummern ( CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Mitarbeiter → Allgemein) der Firmengruppe auf "Ja" steht. Die Funktion kann natürlich nicht korrekt ausgeführt werden, wenn auf der Zielfirma unter derselben Mitarbeiternummer bereits ein anderer Mitarbeiter existiert. Falls die Nummer bereits belegt ist, kann vor Ausführung der Funktion "Ummeldung im Konzern" das Programm CRM → Stammdaten → Hilfsprogramme → Mitarbeiter umstellen eingesetzt werden, um eine freie Nummer verwenden zu können. |
![]() | Wiedereintritte können nur bei Dienstverhältnissen erfasst werden, bei denen ein arbeitsrechtlicher Austritt vorliegt. Dies wird aufgrund des Ist-Austritt-Häkchens am Reiter "Dienstverhältnisse" ersichtlich (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Dienstverhältnisse"). Deshalb ist es notwendig, dass "echte" arbeitsrechtliche Austritte mit der Funktion Austritt erfasst werden. Die Funktion "Wiedereintritt" ist bei der Rückkehr aus ruhenden Dienstverhältnissen nicht möglich. Kehrt ein Dienstnehmer aus einem ruhenden Dienstverhältnis wieder in den aktiven Dienst zurück, dann ist die Funktion Ruhend → Aktiv zu verwenden. |
![]() | Da bei einem Wiedereintritt keine neue Mitarbeiternummer, sondern ein neues Dienstverhältnis angelegt wird, wird auch der in der Lohnfirma hinterlegte DN-Vorschlag nicht angewandt. Im Prinzip werden einige Daten des letzten Dienstverhältnisses auf das neue kopiert, wobei einige Felder im Wiedereintritt-Fenster sofort überschrieben werden können. Es wird dringend empfohlen, ALLE Felder nach erfolgtem Wiedereintritt zu kontrollieren. Beispielsweise werden die Bankverbindung oder die Pflichtigkeiten bei Lohnsteuer, DB, DZ, KommSt usw. vom alten Dienstverhältnis übernommen, obwohl sich diese Daten in der Zwischenzeit geändert haben können. Abrechnungsrelevante Daten zum FABO+, zur Pendlerpauschale oder zum AVAE werden NICHT auf das neue Dienstverhältnis kopiert. Um auch nach einem Wiedereintritt diese Punkte weiterhin in der Abrechnung des Dienstnehmers zu berücksichtigen, sind üblicherweise die entsprechenden Unterlagen vom Dienstnehmer erneut einzufordern. |
![]() | Notizen und Hinweise vom vorherigen Dienstverhältnis werden nicht übernommen! |