In den folgenden Kapiteln werden Zivildienstleistende thematisiert. Dabei handelt es sich um Personen, die in der abzurechnenden Firma ihren Zivildienst ableisten. Beispielsweise handelt es sich bei der Firma um ein Altenheim und in diesem sind Zivildiener beschäftigt.
Die Ruhendzeit "Zivildienst" bzw. "Präsenzdienst" ist davon abzugrenzen! Eine ausführliche Beschreibung zum Thema
ruhende Dienstverhältnisse finden Sie im gleichnamigen Thema in der Onlinehilfe.
Für Zivildienstleistende gelten die Regelungen des Zivildienstgesetzes (ZDG). Zivildienstleistende unterscheiden sich in mehreren Punkten von üblichen Angestellten/Arbeitern. Der wohl gravierendste Unterschied betrifft die Sozialversicherung. Zivildienstleistende sind zwar krankenversicherungspflichtig, aber befreit von der Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. Ab dem Jahr 2016 ist der Unfallversicherungsbeitrag nicht durch einen Prozentsatz, sondern durch einen fixen Beitrag geregelt.
| Jahr | Unfallversicherungsbeitrag in Euro |
2026 | 7,35 |
2025 | 6,85 |
2024 | 6,44 |
2023 | 6,22 |
2022 | 6,03 |
2021 | 5,91 |
2020 | 5,72 |
2019 | 5,55 |
2018 | 5,44 |
2017 | 5,29 |
| 2016 | 5,17 |
2015 | - |
Für Zivildienstleistende gilt eine eigene tägliche Bemessungsgrundlage, die jährlich angepasst wird. Egal, ob der Zivildienstleistende eine Vergütung bekommt, die diese Bemessungsgrundlage über- bzw. unterschreitet, die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung ist immer mit diesen jährlich sich verändernden Werten festgelegt.
| Jahr | tägl. BMGL | monatl. BMGL |
2026 | 52,20 | 1.566,00 |
2025 | 48,65 | 1.459,50 |
2024 | 45,77 | 1.373,10 |
2023 | 44,22 | 1.326,60 |
2022 | 42,89 | 1.286,70 |
2021 | 42,01 | 1.260,30 |
2020 | 40,67 | 1.220,10 |
2019 | 39,45 | 1.183,50 |
2018 | 38,68 | 1.160,40 |
2017 | 37,59 | 1.127,70 |
| 2016 | 36,71 | 1.101,30 |
2015 | 35,85 | 1.075,55 |
2014 | 34,91 | 1.047,30 |
2013 | 34,16 | 1.024,80 |
Ab 2019: Zivildienstleistende sind mit der dafür vorgesehenen Tarifgruppe B902 abzurechnen.
Bis 2018: Zivildienstleistende sind mit der dafür vorgesehene Beitragsgruppe N13e abzurechnen.
Hinweis | Im Folgenden sind einige weitere Punkte aufgelistet, die bei Zivildienstleistenden zu beachten sind:
- Die Vergütung für den Zivildienst ist in manchen Fällen niedriger als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze. Dennoch sind Zivildienstleistende nicht wie geringfügig Beschäftigte, sondern mit der Tarifgruppe B902 abzurechnen.
- Da Zivildienstleistende nicht arbeitslosenversichert sind, kommt bei ihnen die ALV-Staffelung nicht zur Anwendung.
- Die Vergütung für den Zivildienst sieht keine Sonderzahlung vor.
- Obwohl Zivildienstleistende kranken- und unfallversichert sind, sind sie von der Betrieblichen Vorsorge befreit.
- Ebenso sind sie vom Service-Entgelt für die E-Card befreit.
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Zivildienstleistende sind, abgesehen von einigen Einstellungen am Reiter "Versicherung", wie andere Dienstnehmer anzulegen. Am Reiter "Versicherung" ist die
Tarifgruppe B902 (bis 2018: Beitragsgruppe N13e) und die
gesetzliche Grundlage "Zivildienstgesetz (ZDG)" zu wählen.
Da Zivildienstleistende von der
Betrieblichen Vorsorge befreit sind, ist im gleichnamigen Feld "Nein" einzugeben.
Als Versicherung ist eine Sonstige GKK mit Abrechnungsart Vorschreibeverfahren zu verwenden. Eine Sonstige GKK hat den Versicherungsträger 0. Dies ist vorzunehmen, damit keine ELDA-Meldung (Anmeldung, mBGM ... ) erzeugt und keine SV an die ÖGK überwiesen wird.
Achtung! | Zivildienstleistende sind zwar auch vom Service-Entgelt (für die E-Card) befreit, allerdings wird die Erzeugung der Service-Entgeltlohnart durch die Tarifgruppe B902 (bzw. die Beitragsgruppe N13e) automatisch unterdrückt. Es wird empfohlen, im Feld "Service-Entgelt" die Einstellung "Ja" zu hinterlegen, sodass man später im Falle eines Wiedereintritts als "normaler" Arbeiter oder Angestellter dieses Feld nicht manuell bearbeiten muss.
Generell muss im Feld "Service-Entgelt" nur dann "Nein" hinterlegt werden, wenn der Dienstnehmer persönlich von der E-Card-Gebühr befreit ist. Sofern eine Befreiung aufgrund der Tarifgruppe (früher Beitragsgruppe) vorliegt, wird diese vom Programm automatisch erkannt. |
Hinweis | Um auf bestimmte Ereignisse automatisch erinnert zu werden, können Hinweise im Programm "Dienstnehmer" am Reiter Hinweise angelegt werden. So können Sie sich beispielsweise als Hinweis hinterlegen, wann der Zivildienst voraussichtlich zu Ende ist oder dass Sie im Jänner die SV-Bemessungsgrundlage kontrollieren müssen, da diese vermutlich erhöht wurde. |
Hinweis
| Beachten Sie, dass Zivildienstleistende keinen Urlaubanspruch im eigentlichen Sinn, sondern zwei Wochen Dienstfreistellung haben. Insofern ist keine Urlaubsverwaltung zu führen und nicht konsumierte freie Tage sind nicht als UEL abzurechnen. Ebenso ist keine Krankverwaltung, wie für Arbeiter, Angestellte oder Lehrlinge üblich, zu führen. |
Für die Abrechnung von Zivildienstleistenden sind im Standard die Lohnarten 1060 Gehalt Zivildienstleistender und 1061 SVDG Zivildiener vorgesehen.
Achtung! | Kontrollieren Sie vor der ersten Verwendung dieser Lohnart, ob alle Einstellungen am Reiter "Pflichtigkeiten" korrekt sind bzw. stellen Sie diese ein! |
Die Lohnart 1060 "Grundvergütung Zivildiener" ist im Standard nach § 3 EStG lohnsteuerfrei, ist SV-frei und geht ins Brutto.
Die Lohnart 1061 "SVDG Zivildiener" ist im Standard als "SV - Laufender Bezug" eingestellt.
Damit Sie den Betrag nicht immer manuell eingeben müssen, empfiehlt es sich, eine Berechnung für diese Lohnart zu hinterlegen. Am Reiter "Name, Bruttoerfassung" können die Felder "Eingabe Betrag" und "Berechnungsnummer Betrag" so eingestellt werden, dass auf eine Berechnung, die die feste SV-Bemessungsgrundlage zurückgibt, zugegriffen wird. Die Lohnart sollte im Feld "Fix/Variabel" auf "Fixe Lohnart" festgelegt werden, damit die Lohnart mit der Aktivierung in der Bruttoerfassung erzeugt wird.
Die hinterlegte Berechnung ist im Generalkollektivvertrag wie folgt zu definieren. Als Endergebnis wird einfach die tägliche Bemessungsgrundlage für Zivildienstleistende mit der Anzahl der SV-Tage multipliziert.
Die Abrechnung eines Zivildienstleistenden wird anhand zweier Beispiele erläutert. Die Beispiele unterscheiden sich in der Höhe der abzurechnenden Vergütung, sodass einmal die monatliche Vergütung unter der monatlichen Bemessungsgrundlage für Zivildienstleistende und einmal darüber liegt. Die Beispiele stammen aus dem Jahr 2020.
Der Zivildienstleistende ist, wie im
Kapitel 2 - Dienstnehmer beschrieben, angelegt. Er erhält eine Vergütung in Höhe von € 400,00. Mit der Lohnart 1060, wie sie im
Kapitel 3 - Lohnarten definiert ist, werden die € 400,00 in der Bruttoerfassung eingegeben. Die Bemessungsgrundlage des SV-DG-Anteils wird im Jahr 2025 mit € 1.459,50 berechnet und in der Lohnart 1061 abgerechnet. Die feste Bemessungsgrundlage ändert sich jährlich und muss angepasst werden.
Im Fenster "Netto-Vorschau" können Sie den Dienstgeberanteil der Sozialversicherung laufend leicht nachvollziehen.
| Prozentsatz aus Tarifgruppe: 1.459,50 * 7,65 % (Stand: 2020) | 111,6518 |
| + fixer UV-Beitrag | 6,85 |
SV lfd DG | 118,50 |
Für Zivildiener mit der Tarifgruppe wird keine mBGM erstellt, sondern die Einhebung des UV-Beitrages erfolgt durch Beitragsvorschreibung.
Bis 2018 standen Zivildiener, sofern es sich nicht um einen Vorschreibebetrieb handelte, am Beitragsnachweis.
Der Zivildienstleistende ist wie im
Kapitel 2 - Dienstnehmer beschrieben angelegt. Er erhält in diesem Beispiel eine Vergütung in Höhe von € 1.500,00, welche die monatliche Bemessungsgrundlage für Zivildienstleistende übersteigt. Mit der Lohnart 1060 "Gehalt Zivildiener", wie sie im
Kapitel 3 - Lohnarten definiert ist, werden die € 1.500,00 in der Bruttoerfassung eingegeben. Die Bemessungsgrundlage für den SV-DG-Anteil wird mit der Lohnart 1061 "SVDG Zivildiener" erfasst.
Im Fenster Netto-Vorschau können Sie den Dienstgeberanteil der Sozialversicherung laufend leicht nachvollziehen.
| Höchstbeitragsgrundlage und Prozentsatz aus Jahr 2025: 1.500,00 > 1.459,50 → | 1.459,50 * 7,65 % (Stand 2025) | 111,6518 |
| + fixer UV-Beitrag | | 6,85 |
SV lfd DG | | 118,50 |
Für Zivildiener mit der Tarifgruppe wird keine mBGM erstellt, sondern die Einhebung des UV-Beitrages erfolgt durch Beitragsvorschreibung.
Bis 2018 standen Zivildiener, sofern es sich nicht um einen Vorschreibebetrieb handelte, am Beitragsnachweis.
Zivildienstleistende erhalten keinen Jahreslohnzettel. Falls ein Zivildienstleistender eine Bestätigung über die erhaltenen Bezüge benötigt, kann eine Bezugsbestätigung mit Angabe zur Grundvergütung und zum Verpflegungsgeld ausgestellt werden.
Seit Umstellung auf das Tarifsystem ist die Arbeitsstättenmeldung nicht mehr an den Beitragsgrundlagennachweis gebunden. Insofern hat sich die Regelung für Zivildiener geändert, als dass seit 2019 eine Arbeitsstättenmeldung zu übermitteln ist.
Regelung bis 2018: Da der Zivildiener nicht pensions- und arbeitslosenversichert ist, entfällt ein Beitragsgrundlagennachweis und in weiterer Folge auch eine Arbeitsstättenmeldung.
Wenn ein Zivildienstleistender nach dem Zivildienst als "normaler" Arbeiter/Angestellter im Unternehmen aufgenommen wird, so stellt dies einen arbeitsrechtlichen Eintritt dar. Dies gilt selbst dann, wenn diese Dienstverhältnisse zeitlich aufeinander folgen. Ein
Wiedereintritt kann mit der gleichnamigen Funktion erfasst werden.
Ob und in welchem Ausmaß die Zivildienstzeit als anrechenbare "Vordienstzeit" für (Jubiläum, Krank, Urlaub) gewertet wird, wird im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt.
Weitere Informationen und Broschüren unter anderem zu den Rechten und Pflichten von Zivildienstleistenden erhalten Sie von der Zivildienstserviceagentur (
http://www.zivildienst.gv.at/).