Die Menüfunktionen zu WiEReG sind nur verfügbar, wenn als Betriebsland Österreich eingestellt ist.![]() | Die Verwendung der WiEReG-Funktionen setzt im Sinne des Bundesgesetzes ein Einsichtsrecht in das Register als Verpflichteter gemäß § 9 WiEReG voraus! |


![]() | Bei Fragen zur Administration im USP kontaktieren Sie bitte das USP Service Center. |
Hinterlegen Sie hier Ihre Teilnehmer-ID für den Einstieg in das Unternehmensserviceportal. Wird hier kein Wert eingetragen, verwendet das Programm die FinanzOnline-Zugangsdaten. | |
Hinterlegen Sie hier jene Benutzer-ID, mit der Sie sich in das Unternehmensserviceportal einloggen. | |
Hinterlegen Sie hier den PIN für jene User-ID, die Sie bei Ihrem Einstieg in das Unternehmensserviceportal bekannt geben. |
![]() | Das Unternehmensserviceportal und FinanzOnline haben unterschiedliche Kennwortrichtlinien! Im Gegensatz zum USP-Kennwort kann das FinanzOnline-Kennwort beispielsweise wesentlich länger sein und auch Sonderzeichen enthalten. Sie können sich zwar mit dem FinanzOnline-Zugangsdaten im USP anmelden, aber nur dann, wenn das FinanzOnline-Kennwort den USP-Kennwortrichtlinien entspricht! Ein korrektes Passwort besteht im USP aus 8-12 Zeichen mit zumindest einer Ziffer und einem Buchstaben. Es darf keine Sonderzeichen enthalten. |
Hinterlegen Sie hier den Benutzernamen für das USP-Webservice. Dieser wird für Abfragen von WiEReG-Auszügen (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) und für das Abholen von Dokumenten aus der E-Zustellung verwendet. | |
Hinterlegen Sie hier das Passwort für Ihren USP-Webservicebenutzer. |
![]() | Es besteht auch die Möglichkeit, einen WiEReG-Auszug bzw. auch die Geldwäsche-Richtlinie über einen Workflow zu starten. Entsprechende gleichnamige Hintergrund- oder Spezialfunktionen stehen zur Verfügung. |

| Stammzahl | Die Stammzahl wird automatisch vom Kunden ermittelt, in dessen Kontext diese Funktion gestartet wird. Sie kann in diesem Fenster nicht manuell eingegeben werden. Es handelt sich dabei um die Firmenbuchnummer oder ZVR-Nummer. | ||
| Erweitert | Der erweiterte Auszug beinhaltet zusätzlich XML-Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern. Details lesen Sie unter dem Punkt Erweiterter WiEReG-Auszug. | ||
| Historisch | Möchten Sie einen Auszug mit aktuellen und zusätzlich historischen Daten laden? | ||
| Auszug |
Folgender Parameter wird auch beim WiEReG-Auszug berücksichtigt: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Compass:
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Ausweis |
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| Leistung buchen | Bestimmen Sie hier, ob zwecks Weiterverrechnung an den Klienten in der LEA Leistungserfassung automatisch eine Leistung erstellt werden soll. Voraussetzung |

![]() | Für das Laden eines erweiterten Auszugs wird folgende Berechtigung benötigt: ![]() Für die Übernahme der Eigentümer wird zusätzlich die Berechtigung für die Neuanlage von Gesellschaftern benötigt: ![]() |


![]() | Österreichische natürliche Personen sind bei WiEReG überwiegend aktueller, wenn Sie über ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (BPK) verfügen, da diese direkt aus dem zentralen Melderegister stammen. Das BPK ist entsprechend am WiEReG-Auszug (PDF-Version) vermerkt. |
![]() | Manche wirtschaftlichen Eigentümer unterliegen einer Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Betroffene Personen werden entsprechend textlich gekennzeichnet. |

![]() | Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligungsanteilen von weniger als 25 % werden in WiEReG-Auszügen generell NICHT aufgeführt. |
![]() | Gibt es keinen Eigentümer mit einem Anteil von mehr als 25 %, ist möglicherweise eine subsidiäre Meldung von direkten wirtschaftlichen Eigentümern enthalten. Dabei handelt es sich um die Geschäftsführung, welche nicht als Gesellschafter zu kennzeichnen ist. NTCS erkennt diese Fälle automatisch und kennzeichnet in diesem Fall einen direkten wirtschaftlichen Eigentümer nicht als Gesellschafter. |
| Neue Meldung | Es wurde eine neue Meldung eines wirtschaftlichen Eigentümers eingetragen. | ||||
| Änderung | Es wurde eine Meldung eingetragen, die zu einer Änderung der wirtschaftlichen Eigentümer führt. | ||||
| Meldung CP | Es wurde eine Meldung eingetragen, dass eine Neuanlage oder Ergänzung eines Compliance-Package vorgenommen wurde. Ein Compliance-Package ist eine Plattform zur Speicherung von erforderlichen Dokumenten zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer. | ||||
| Meldepflicht |
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![]() | Detaillierte Informationen zur Verwendung dieser Funktion in einem Stapel finden Sie unter Stapel WiEReG-Änderungsdienst. |
![]() | Im Workflowstudio stehen dafür auf der Aufgabenaktion die Spezialfunktionen "WiEReG-Auszug", "WiEReG-Meldeformular" und "Geldwäsche-Richtlinie" zur Verfügung. Eine Beschreibung finden Sie in der Themendokumentation Workflow - Funktionen [CRM]. |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. 1 - Keine Benachrichtigung: Für neue Meldungen erfolgt keine Benachrichtigung. 2 - Aufgabe: Für neue Meldungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Neue Meldung benachrichtigen an, Neue Meldung Standardmitarbeiter und optional Neue Meldung Zuständigkeit befüllt werden. 3 - Workflow: Für neue Meldungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Neue Meldung Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. 1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität: A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Neue Meldung Zuständigkeit B: Sachbearbeiter des Kunden C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Neue Meldung Standardmitarbeiter 2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Neue Meldung Standardmitarbeiter angelegt. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Neue Meldung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Neue Meldung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Workflow" eingestellt haben. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu neuen Meldungen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer erstellt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. 1 - Keine Benachrichtigung: Für Änderungen erfolgt keine Benachrichtigung. 2 - Aufgabe: Für Änderungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Änderung benachrichtigen an, Änderung Standardmitarbeiter und optional Änderung Zuständigkeit befüllt werden. 3 - Workflow: Für Änderungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Änderungsworkflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. 1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität: A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Änderung Zuständigkeit B: Sachbearbeiter des Kunden C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Änderung Standardmitarbeiter 2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Änderung Standardmitarbeiter angelegt. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Änderung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Änderung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Workflow" eingestellt haben. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu Änderungen erstellt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. 1 - Keine Benachrichtigung: Für Ergänzungen erfolgt keine Benachrichtigung. 2 - Aufgabe: Für Ergänzungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Ergänzung benachrichtigen an, Ergänzung Standardmitarbeiter und optional Ergänzung Zuständigkeit befüllt werden. 3 - Workflow: Für Änderungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Ergänzung Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. 1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität: A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Ergänzung Zuständigkeit B: Sachbearbeiter des Kunden C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Ergänzung Standardmitarbeiter 2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Ergänzung Standardmitarbeiter angelegt. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Ergänzung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Ergänzung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Workflow" eingestellt haben. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu Meldungen im Compliance Package erstellt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung der Meldepflicht vorliegt bzw. eine Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer in 28 Tagen ein Jahr alt ist. 1 - Keine Benachrichtigung: Für die Meldepflicht erfolgt keine Benachrichtigung. 2 - Aufgabe: Für die Meldepflicht wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Meldepflicht benachrichtigen an, Meldepflicht Standardmitarbeiter und optional Meldepflicht Zuständigkeit befüllt werden. 3 - Workflow: Für die Meldepflicht wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Meldepflicht Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden. 4 - Frist: Für die Meldepflicht wird eine Frist angelegt. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Meldepflicht Fristart die gewünschte Fristart hinterlegt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe bzw. Frist erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. 1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität: A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Meldepflicht Zuständigkeit B: Sachbearbeiter des Kunden C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Meldepflicht Standardmitarbeiter 2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben bzw. Fristen werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Meldepflicht Standardmitarbeiter angelegt. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe bzw. Frist erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe bzw. Frist ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Meldepflicht benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Siehe Parameter Meldepflicht benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Workflow" eingestellt haben. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie ,die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst bezüglich der Meldepflicht erstellt werden. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. | |
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier die Fristart, die bei der Fristanlage verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Frist" eingestellt haben. Das Fristdatum wird dabei immer ab dem Datum der WiEReG-Meldung (nicht ab dem Datum der Stapelausführung) mit den auf der Fristart hinterlegten Fristtagen berechnet. Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst. |


