Allgemeine Informationen

BMD stellt in NTCS eine Schnittstelle zum WiEReG-Webservice des Unternehmensserviceportals (USP) zur Verfügung. WiEReG steht für das "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" und dient der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Register beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Unter einem wirtschaftlichen Eigentümern versteht man jene natürlichen Personen in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht.

L_AUSTRIA.bmp Die Menüfunktionen zu WiEReG sind nur verfügbar, wenn als Betriebsland Österreich eingestellt ist.

Hinweis 
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Die Verwendung der WiEReG-Funktionen setzt im Sinne des Bundesgesetzes ein Einsichtsrecht in das Register als Verpflichteter gemäß § 9 WiEReG voraus!

Die Feststellung und Prüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ist auch Bestandteil der Geldwäsche-Richtlinie. Entsprechend können die WiEReG-Funktionen auch in diesem Kontext zur Unterstützung bei der Recherche verwendet werden. Die aus den WiEReG-Funktionen hervorgegangenen Informationen und Ergebnisse können in der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" dokumentiert werden. Detailinformationen finden Sie in der Hilfe zum Thema Geldwäsche-Richtlinie.

 Zugangsdaten

Eine entsprechende Registrierung beim USP und die Hinterlegung der Zugangsdaten in den CRM Parametern ist erforderlich. Je nach Funktion benötigen Sie die Zugangsdaten für das Unternehmensserviceportal oder USP-Webservice.

Unternehmensserviceportal:
USP-Webservice:

 Anlage eines USP-Webservice-Benutzers

Sofern nicht bereits geschehen, erstellen Sie zuerst im USP einen Webservice-Benutzer. Das muss durch den USP-Administrator des jeweiligen Unternehmens erfolgen. Melden Sie sich dazu im USP an (https://www.usp.gv.at/). In der Administration gibt es einen eigenen Menüpunkt namens "Webservice-Konten verwalten". Darunter finden Sie den Punkt "Neues Konto anlegen".

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Nachdem ein Webservice-Konto angelegt worden ist, können Sie wiederum unter dem Menüpunkt "Webservice-Rechte verwalten" dem Benutzer die entsprechende Berechtigung geben. Falls es bisher keine Webservice-Benutzer gegeben hat, ist es möglicherweise erforderlich, dass sich der Administrator im USP einmal ab- und wieder anmelden muss. Die Applikation heißt "WiEReG - Webservice-Datenabgleich" bzw. "WiEReG-Änderungsdienst" und die Rolle "WIW-VPF-WS-XXXXX-Webservice", wobei das XXXXX ein spezielles Kürzel für jede Gruppe von Verpflichteten ist.

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Hinweis 
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Bei Fragen zur Administration im USP kontaktieren Sie bitte das USP Service Center.

 Hinterlegung der Zugangsdaten in NTCS

Die Zugangsdaten werden in NTCS im Paket CRM wie folgt hinterlegt: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten

Unternehmensserviceportal:

Hinterlegen Sie hier Ihre Teilnehmer-ID für den Einstieg in das Unternehmensserviceportal. Wird hier kein Wert eingetragen, verwendet das Programm die FinanzOnline-Zugangsdaten.
Hinterlegen Sie hier jene Benutzer-ID, mit der Sie sich in das Unternehmensserviceportal einloggen.
Hinterlegen Sie hier den PIN für jene User-ID, die Sie bei Ihrem Einstieg in das Unternehmensserviceportal bekannt geben.

Sind keine Zugangsdaten für das USP hinterlegt, erfolgt ein automatischer Rückfall auf die FinanzOnline-Zugangsdaten.

Achtung! 
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Das Unternehmensserviceportal und FinanzOnline haben unterschiedliche Kennwortrichtlinien! Im Gegensatz zum USP-Kennwort kann das FinanzOnline-Kennwort beispielsweise wesentlich länger sein und auch Sonderzeichen enthalten. Sie können sich zwar mit dem FinanzOnline-Zugangsdaten im USP anmelden, aber nur dann, wenn das FinanzOnline-Kennwort den USP-Kennwortrichtlinien entspricht! Ein korrektes Passwort besteht im USP aus 8-12 Zeichen mit zumindest einer Ziffer und einem Buchstaben. Es darf keine Sonderzeichen enthalten.

USP-Webservice:

Hinterlegen Sie hier den Benutzernamen für das USP-Webservice. Dieser wird für Abfragen von WiEReG-Auszügen (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) und für das Abholen von Dokumenten aus der E-Zustellung verwendet.
Hinterlegen Sie hier das Passwort für Ihren USP-Webservicebenutzer.
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 WiEReG-Auszug

Zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer können in NTCS WiEReG-Auszüge als PDF aufgerufen werden. Sie finden die Menüfunktionen wie folgt:
Hinweis 
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Es besteht auch die Möglichkeit, einen WiEReG-Auszug bzw. auch die Geldwäsche-Richtlinie über einen Workflow zu starten. Entsprechende gleichnamige Hintergrund- oder Spezialfunktionen stehen zur Verfügung.

Es öffnet sich folgendes Fenster, wo Sie weitere Einstellungen zum Auszug vornehmen können.

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Stammzahl Die Stammzahl wird automatisch vom Kunden ermittelt, in dessen Kontext diese Funktion gestartet wird. Sie kann in diesem Fenster nicht manuell eingegeben werden. Es handelt sich dabei um die Firmenbuchnummer oder ZVR-Nummer.
Erweitert
Der erweiterte Auszug beinhaltet zusätzlich XML-Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern. Details lesen Sie unter dem Punkt Erweiterter WiEReG-Auszug.
Historisch
Möchten Sie einen Auszug mit aktuellen und zusätzlich historischen Daten laden?
Auszug
  • Archivieren und öffnen: Öffnet die Dokumentenbeschlagwortung und nachdem diese abgeschlossen wurde, den WiEReG-Auszug als PDF.

  • Archivieren: Öffnet die Dokumentenbeschlagwortung zwecks Archivierung. Der WiEReG-Auszug wird nicht automatisch geöffnet.

  • Öffnen: Der WiEReG-Auszug wird lediglich geöffnet. Vergessen Sie daher nicht, den Auszug zu speichern, bevor Sie das PDF wieder schließen.
Folgender Parameter wird auch beim WiEReG-Auszug berücksichtigt: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Compass:

Mit diesem Parameter ist einstellbar, ob bei der Archivierung eines Firmenbuchauszugs oder WiEReG-Auszug das Archiv automatisch ermittelt werden soll oder manuell ausgewählt wird.

0 - Nein: Das Archiv wird automatisch ermittelt. Wenn es mehrere eigene Archive gibt, wird jenes verwendet, welches am Archivstamm im Feld "Firma" die Firma hinterlegt hat, unter der der Kunde angelegt ist. Kann kein Archiv ermittelt werden, öffnet sich dennoch eine Auswahlmaske.

1 - Ja: Im Zuge der Archivierung öffnet sich eine Auswahlmaske, in der Sie das gewünschte Archiv für den Firmenbuchauszug wählen können.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie wie folgt:

Ausweis
  • Archivieren und öffnen: Öffnet die Dokumentenbeschlagwortung und nachdem diese abgeschlossen worden ist, die Ausweise als PDF. Je Ausweis wird eine eigene Dokumentenbeschlagwortung gestartet.

  • Archivieren: Öffnet die Dokumentenbeschlagwortung zwecks Archivierung. Die Ausweise werden nicht automatisch geöffnet. Je Ausweis wird eine eigene Dokumentenbeschlagwortung gestartet.

  • Öffnen: Die Ausweise werden lediglich geöffnet. Vergessen Sie daher nicht, die Ausweise zu speichern, bevor Sie das PDF wieder schließen.

  • Ohne Ausweise: Zum WiEReG-Auszug werden keine Ausweise geladen.
Leistung buchen
Bestimmen Sie hier, ob zwecks Weiterverrechnung an den Klienten in der LEA Leistungserfassung automatisch eine Leistung erstellt werden soll.

Voraussetzung
In den LEA Parametern (Stammdaten → Einstellungen → LEA Parameter → Leistungserfassung → Auto-Buchungen → WiEReG-Auszug) können Sie den Artikel für einfache bzw. erweiterte Auszüge sowie den Mitarbeiter hinterlegen, für den die Leistung erstellt werden soll.

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 Erweiterter WiEReG-Auszug

Sie haben die Möglichkeit, neben dem Standardauszug (PDF) auch einen erweiterten WiEReG-Auszug zu wählen. Beim erweiterten Auszug werden die wirtschaftlichen Eigentümer zusätzlich in Form von XML-Daten geladen und in folgendem Fenster dargestellt. Das Fenster bietet auch die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Eigentümer in Ihre Gesellschafter-Stammdaten zu übernehmen.

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Informationen zum Aufbau des Fensters und zu den Menüfunktionen lesen Sie in der Hilfe zum Fenster.

Hinweis 
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Für das Laden eines erweiterten Auszugs wird folgende Berechtigung benötigt:

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Für die Übernahme der Eigentümer wird zusätzlich die Berechtigung für die Neuanlage von Gesellschaftern benötigt:

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 Übernahme von Wirtschaftlichen Eigentümern

Im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" werden alle im XML vorhandenen wirtschaftlichen Eigentümer zum Kunden angezeigt.

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Im Bereich "Daten des Eigentümers" sehen Sie in den Feldern im Abschnitt "WiEReG" jene Stammdaten, die im erweiterten WiEReG-Auszug zu diesem Eigentümer vorhanden sind.

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Hinweis 
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Österreichische natürliche Personen sind bei WiEReG überwiegend aktueller, wenn Sie über ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (BPK) verfügen, da diese direkt aus dem zentralen Melderegister stammen. Das BPK ist entsprechend am WiEReG-Auszug (PDF-Version) vermerkt.

Hinweis 
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Manche wirtschaftlichen Eigentümer unterliegen einer Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Betroffene Personen werden entsprechend textlich gekennzeichnet.

NTCS durchsucht zusätzlich die bestehenden Gesellschafter des Kunden. Wird der Eigentümer bei den bestehenden Gesellschaftern anhand einer Übereinstimmung des Namens gefunden, wird dieser Gesellschafter entsprechend im Abschnitt "NTCS" im Feld "Gesellschafter" vorgeschlagen. Damit auch Doppelnamen richtig erkannt werden, werden Vornamen als übereinstimmend interpretiert, sobald der erste Namensteil, bis zu einem Bindestrich oder Leerzeichen, übereinstimmt. Nachnamen werden bei Doppelnamen als übereinstimmend interpretiert, wenn alle Namensteile enthalten sind. Eine Trennung durch Bindestrich oder Leerzeichen spielt beim Nachnamen keine Rolle.

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Über die Funktion "Bearbeiten" können Sie manuell einen abweichenden bestehenden Gesellschafter eintragen bzw. ein anderes "Gültig ab"-Datum des Beteiligungsverhältnisses vergeben.

Um Daten von wirtschaftlichen Eigentümern aus WiEReG in ihre NTCS Stammdaten zu übernehmen, markieren Sie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" die gewünschten Eigentümer, passen Sie gegebenenfalls den der Person entsprechenden Gesellschafter (Feld 12) an und klicken Sie anschließend auf "Markierte Eigentümer übernehmen". Ist dabei das Feld "Gesellschafter" leer, wird ein neuer Gesellschafter zum Kunden angelegt. Ist das Feld "Gesellschafter" mit einer Person befüllt, werden die Daten dieser Person mit den Daten von WiEReg ergänzt bzw. überschrieben. Neben den Personenstammdaten werden auch Datensätze in den historischen Gesellschafterdaten angelegt bzw. angepasst.

 Direkte und Indirekte wirtschaftliche Eigentümer

Es wird zwischen direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümern unterschieden:
  • Direkte Wirtschaftliche Eigentümer: Eine natürliche Person hält zumindest einen Anteil von über 25 % am Unternehmen.

  • Indirekte Wirtschaftliche Eigentümer: Eine natürliche Person übt Kontrolle über zumindest einen Rechtsträger aus, der wiederum über einen Anteil von zumindest über 25 % verfügt.
Entsprechend werden direkte wirtschaftliche Eigentümer in NTCS in den historischen Gesellschafterdaten als "Ist Gesellschafter" und "Ist wirtschaftl. Eigentümer" gekennzeichnet. Indirekte Eigentümer werden hingegen lediglich als "Ist wirtschaftl. Eigentümer" gekennzeichnet.

Achtung! 
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Wirtschaftliche Eigentümer mit Beteiligungsanteilen von weniger als 25 % werden in WiEReG-Auszügen generell NICHT aufgeführt.

Hinweis 
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Gibt es keinen Eigentümer mit einem Anteil von mehr als 25 %, ist möglicherweise eine subsidiäre Meldung von direkten wirtschaftlichen Eigentümern enthalten. Dabei handelt es sich um die Geschäftsführung, welche nicht als Gesellschafter zu kennzeichnen ist. NTCS erkennt diese Fälle automatisch und kennzeichnet in diesem Fall einen direkten wirtschaftlichen Eigentümer nicht als Gesellschafter.

 Generelle Handlungsempfehlungen

Der erweiterte WiEReG-XML-Auszug versteht sich als ergänzendes Instrument bei der Stammdatenwartung. Die grundlegende Datenpflege sollte zum Erreichen einer bestmöglichen Datenqualität manuell bzw. über Compass oder BvD erfolgen. Motive gegen den WiEReG-XML-Auszug sind hier unter anderem:
  • Eigentümer mit geringen Beteiligungsanteilen werden nicht angeführt.

  • Bestehende Gesellschafter werden nur beim entsprechenden Kunden gesucht. Somit besteht das Risiko einer mehrfachen Stammdatenanlage derselben Person, wenn diese bei anderen Kunden bereits als Gesellschafter geführt wird.
Der hauptsächliche Verwendungszweck der Funktion liegt in der Neuanlage der Daten bei indirekten Eigentümern, welche naturgemäß über Compass oder BvD nicht aufgefunden werden, und in der Übernahme der Eigenschaft "Ist wirtschaftl. Eigentümer" auf bereits bestehende Gesellschafter des Kunden.

Es handelt sich daher gemäß der Empfehlung von BMD um keine Funktion, die als Basis für die Wartung und Pflege von Gesellschafterdaten verwendet werden soll.

 WiEReG-Meldeformular

Sie können auch das WiEReG-Meldeformular direkt aus der NTCS öffnen, um neue Meldungen zu erstellen. Sie finden die Menüfunktionen wie folgt:
Sie werden mit einer Stammzahlenvorbefüllung auf die entsprechende Webseite für das Meldeformular des USP weitergeleitet.

 WiEReG-Compliance-Package

Ebenso steht eine Funktion zur Verfügung, mit der Sie in das WiEReG-Compliance-Package des Unternehmensserviceportals einsteigen können. Das Compliance-Package ist ein Bereich, in dem die Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, an das Register übermittelt und von Verpflichteten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen/verwendet werden. Sie finden die Menüfunktionen wie folgt:
  • In der Kundenliste unter Funktionen → WiEReG → WiEReG-Compliance-Package

  • In der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" unter "WiEReG-Compliance-Package"
Sie werden mit einer Stammzahlenvorbefüllung auf die entsprechende Webseite für das Compliance-Package weitergeleitet.

 WiEReG-Meldungsablage

Mit der Funktion "WiEReG-Meldungsablage" können Sie direkt in die Meldungsablage des Unternehmensserviceportals einsteigen und die zur Stammzahl eingebrachten Meldungen durchsuchen bzw. aufrufen. Sie finden die Menüfunktion wie folgt:
  • In der Kundenliste unter Funktionen → WiEReG → WiEReG-Meldungsablage

  • In der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" unter "WiEReG-Meldungsablage"
Sie werden mit einer Stammzahlenvorbefüllung auf die entsprechende Webseite für die Meldungsablage weitergeleitet.

 WiEReG-Parteienvertreter wechseln

Mit der Funktion "WiEReG-Parteienvertreter wechseln" öffnen Sie für den selektierten Kunden das WiEReG-Formular zum Wechsel des berechtigten Parteienvertreters. Sie finden die Menüfunktion wie folgt:
  • In der Kundenliste unter Funktionen → WiEReG → WiEReG-Parteienvertreter wechseln

  • In der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" unter "WiEReG-Parteienvertreter wechseln"
Sie werden mit einer Stammzahlenvorbefüllung auf die entsprechende Webseite für den Wechsel des Parteienvertreters weitergeleitet.

 WiEReG-Änderungsdienst

Über den WiEReG-Änderungsdienst können Sie für die zuständigen Mitarbeiter eine automatische Benachrichtigung aktivieren, wenn bei einem Ihrer Kunden eine Meldung im Register vorliegt. Sie können dabei nach folgenden Änderungstypen unterscheiden:

Neue MeldungEs wurde eine neue Meldung eines wirtschaftlichen Eigentümers eingetragen.
Änderung
Es wurde eine Meldung eingetragen, die zu einer Änderung der wirtschaftlichen Eigentümer führt.
Meldung CPEs wurde eine Meldung eingetragen, dass eine Neuanlage oder Ergänzung eines Compliance-Package vorgenommen wurde. Ein Compliance-Package ist eine Plattform zur Speicherung von erforderlichen Dokumenten zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer.
Meldepflicht
  • Ein bisher meldebefreiter Rechtsträger wird meldepflichtig.

  • Die Meldung bei einem bereits meldepflichtigen Rechtsträger ist in 28 Tagen ein Jahr im Register eingetragen.

    Achtung! 
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    Der Tag, an dem die Benachrichtigung zur Meldepflicht im WiEReG-Änderungsdienst erfolgt, zählt bereits als Tag dieser 28-Tage-Frist. Wenn Sie für den Änderungstyp "Meldepflicht" Fristen erstellen, wird empfohlen, auf der entsprechenden Fristart nur 27 Fristtage einzustellen, damit Sie der Meldepflicht fristgerecht nachkommen.

    Hinweis 
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    Wenn für einen meldebefreiten Rechtsträger über das WiEReG-Meldeformular eine Meldung erstellt wird, und dabei auf die Meldebefreiung verzichtet wird, entsteht folglich eine Meldepflicht und der Änderungsdienst wird auch in diesem Fall eine jährliche Benachrichtigung erstellen. Wird im Zuge der Meldung im Formular hingegen auf die Meldebefreiung NICHT verzichtet, besteht folglich auch weiterhin keine Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Meldung. Der Änderungsdienst erstellt in diesem Fall keine jährliche Benachrichtigung für diesen Rechtsträger.

Um den WiEReG-Änderungsdienst in der NTCS zu aktivieren, muss ein Stapel angelegt werden.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Prüfzeitraum des Stapels:
  • Daten werden erst ab dem Datum der Einrichtung des Stapels geladen. Daten davor können nachträglich nicht berücksichtigt werden.

  • Der Stapel merkt sich automatisch das Datum der letzten Ausführung und führt die darauf folgende Prüfung beginnend von diesem gemerkten Datum aus. Somit ist sichergestellt, dass Sie jede Benachrichtigung nur einmal erhalten.

  • Ausgehend vom aktuellen Ausführungsdatum des Stapels werden maximal die Daten der letzten 30 Tage geladen. Überschreitet der Abstand zwischen zwei Ausführungen diese 30-Tage-Grenze, sind die geladenen Daten nicht vollständig.

  • Um Änderungsmeldungen zeitnah zu erhalten, empfehlen wir, den Stapel möglichst täglich auszuführen.

  • Passen Sie die geplante Ausführung an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Ihre Personenstammdaten müssen über eine Stammzahl verfügen, damit diese beim Datenabgleich berücksichtigt werden können. Fehlt zum Zeitpunkt der Ausführung bei einer Person in Ihren Stammdaten die Stammzahl, wird diese Person beim Datenabgleich nicht berücksichtigt. Derart entgangene Benachrichtigungen werden bei einer späteren Ausführung nicht nachgeholt.

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Detaillierte Informationen zur Verwendung dieser Funktion in einem Stapel finden Sie unter Stapel WiEReG-Änderungsdienst.

In den folgenden CRM Parametern können Sie für jeden Änderungstyp individuell einstellen, ob eine Benachrichtigung bzw. wie diese erfolgen soll. Dabei kann eine Aufgabe angelegt oder ein Workflow gestartet werden. Bei Änderungen bezüglich der Meldepflicht ist auch die Erstellung einer Frist möglich.

Hinweis 
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Im Workflowstudio stehen dafür auf der Aufgabenaktion die Spezialfunktionen "WiEReG-Auszug", "WiEReG-Meldeformular" und "Geldwäsche-Richtlinie" zur Verfügung. Eine Beschreibung finden Sie in der Themendokumentation Workflow - Funktionen [CRM].

Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → WiEReG-Änderungsdienst:

Neue Meldung:

 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.

1 - Keine Benachrichtigung: Für neue Meldungen erfolgt keine Benachrichtigung.

2 - Aufgabe: Für neue Meldungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Neue Meldung benachrichtigen an, Neue Meldung Standardmitarbeiter und optional Neue Meldung Zuständigkeit befüllt werden.

3 - Workflow: Für neue Meldungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Neue Meldung Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität:
A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Neue Meldung Zuständigkeit
B: Sachbearbeiter des Kunden
C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Neue Meldung Standardmitarbeiter

2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Neue Meldung Standardmitarbeiter angelegt.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Neue Meldung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Neue Meldung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine neue Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Neue Meldung auf "Workflow" eingestellt haben.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu neuen Meldungen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer erstellt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.

Änderung:

 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.

1 - Keine Benachrichtigung: Für Änderungen erfolgt keine Benachrichtigung.

2 - Aufgabe: Für Änderungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Änderung benachrichtigen an, Änderung Standardmitarbeiter und optional Änderung Zuständigkeit befüllt werden.

3 - Workflow: Für Änderungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Änderungsworkflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität:
A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Änderung Zuständigkeit
B: Sachbearbeiter des Kunden
C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Änderung Standardmitarbeiter

2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Änderung Standardmitarbeiter angelegt.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Änderung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Änderung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Änderung auf "Workflow" eingestellt haben.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu Änderungen erstellt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.

Meldung CP:

 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.

1 - Keine Benachrichtigung: Für Ergänzungen erfolgt keine Benachrichtigung.

2 - Aufgabe: Für Ergänzungen wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Ergänzung benachrichtigen an, Ergänzung Standardmitarbeiter und optional Ergänzung Zuständigkeit befüllt werden.

3 - Workflow: Für Änderungen wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Ergänzung Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität:
A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Ergänzung Zuständigkeit
B: Sachbearbeiter des Kunden
C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Ergänzung Standardmitarbeiter

2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Ergänzung Standardmitarbeiter angelegt.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Ergänzung benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist.. Siehe Parameter Ergänzung benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Aufgabe" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Meldung im Compliance Package im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden ist. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Ergänzung auf "Workflow" eingestellt haben.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie, die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst zu Meldungen im Compliance Package erstellt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.

Meldepflicht:

 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, wie der zuständige Mitarbeiter benachrichtigt werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden eine Änderung der Meldepflicht vorliegt bzw. eine Meldung im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer in 28 Tagen ein Jahr alt ist.

1 - Keine Benachrichtigung: Für die Meldepflicht erfolgt keine Benachrichtigung.

2 - Aufgabe: Für die Meldepflicht wird eine Aufgabe angelegt. Bei dieser Ausprägung müssen zusätzlich die Parameter Meldepflicht benachrichtigen an, Meldepflicht Standardmitarbeiter und optional Meldepflicht Zuständigkeit befüllt werden.

3 - Workflow: Für die Meldepflicht wird ein Workflow angestoßen. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Meldepflicht Workflow der gewünschte Workflow hinterlegt werden.

4 - Frist: Für die Meldepflicht wird eine Frist angelegt. Bei dieser Ausprägung muss zusätzlich im Parameter Meldepflicht Fristart die gewünschte Fristart hinterlegt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie ein, nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter ermittelt werden soll, der eine Aufgabe bzw. Frist erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

1 - Sachbearbeiter des Kunden: Die Ermittlung erfolgt nach folgender Priorität:
A: Mitarbeiter des hinterlegten Zuständigkeitbereichs entsprechend dem Parameter Meldepflicht Zuständigkeit
B: Sachbearbeiter des Kunden
C: Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Meldepflicht Standardmitarbeiter

2 - Standardmitarbeiter: Aufgaben bzw. Fristen werden immer beim hinterlegten Standardmitarbeiter entsprechend dem Parameter Meldepflicht Standardmitarbeiter angelegt.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Standardmitarbeiter, der eine Aufgabe bzw. Frist erhält, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, einen Standardmitarbeiter zu hinterlegen, da der Standardmitarbeiter als Rückfallebene bei der Mitarbeiterermittlung dient. Nach welcher Priorität der zuständige Mitarbeiter für die Aufgabe bzw. Frist ermittelt wird, stellen Sie im Parameter Meldepflicht benachrichtigen an ein. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Stellen Sie den Zuständigkeitsbereich ein, der für die Ermittlung des Sachbearbeiters verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Siehe Parameter Meldepflicht benachrichtigen an. Diese Einstellung wird nur dann benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Aufgabe" bzw. "Frist" gestellt haben. Bei Benachrichtigung über Workflow erfolgt die Mitarbeiterermittlung ausschließlich entsprechend der Einstellung in der Aufgabenaktion des Workflows.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier den Workflow, der angestoßen werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Workflow" eingestellt haben.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier eine Aufgabenkategorie ,die auf allen Aufgaben eingetragen wird, die durch den WiEReG-Änderungsdienst bezüglich der Meldepflicht erstellt werden.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.
 
Diese Einstellung ist für den WiEReG-Änderungsdienst relevant. Hinterlegen Sie hier die Fristart, die bei der Fristanlage verwendet werden soll, wenn zu einem Ihrer Kunden ein Benachrichtigungsgrund bezüglich der Meldepflicht im Register der Wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt. Diese Einstellung wird nur benötigt, wenn Sie den Parameter Meldepflicht auf "Frist" eingestellt haben.

Das Fristdatum wird dabei immer ab dem Datum der WiEReG-Meldung (nicht ab dem Datum der Stapelausführung) mit den auf der Fristart hinterlegten Fristtagen berechnet.

Wir empfehlen, diesen Parameter allgemein und nicht firmenbezogen einzustellen. Bei firmenbezogener Einstellung wird dieser Parameter immer mit der Firma des Benutzers ausgelesen, mit dem der Stapel ausgeführt wird. Es ist daher nicht möglich, durch firmenbezogene Parametereinstellungen je Firma unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen zu erreichen. Für unterschiedliche Benachrichtigungseinstellungen können Zuständigkeiten oder Workflows verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) unter dem Punkt WiEReG-Änderungsdienst.

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 Häufige Supportanfragen

Folgende Anfragen werden in Bezug auf WiEReG häufig an den Support gestellt.

 Verbindungsprobleme

Beim Laden eines WiEReG-Auszugs bzw. beim Ausführen des Änderungsdienstes erscheint folgende Fehlermeldung:
"Es war kein an https://txm.portal.at/at.gv.bmf.wieregmgmt-ws-q/ws lauschender Endpunkt vorhanden, der die Nachricht annehmen konnte. Die wird häufig durch eine fehlerhafte Adresse oder SOAP-Aktion verursacht. Weitere Details finden Sie unter "InnerException", sofern vorhanden."

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Ursache: Es kann keine Verbindung zum WiEReG-Webservice hergestellt werden.

Lösungsansätze:

 Probleme bei der Anmeldung

Folgende Fehlermeldungen treten im Zusammenhang mit der Anmeldung beim WiEReG-Webservice häufig auf.

Authentication Failure
Beim Laden eines WiEReG-Auszugs erscheint die Fehlermeldung "Authentication Failure".

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Im Zusammenhang mit der Ausführung des Stapelschritts für den WiEReG-Änderungsdienst äußert sich das Problem beim Ausführen der Stapelfunktion meist durch folgende Meldung:
"Die zum Stapelschritt WiEReG Änderungsdienst Stapel hinterlegte Funktion MCS_WIEREG_AENSERVICE_STAPEL lieferte bei Durchführung Fehler"

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Ursache: Eine Verbindung zum Webservice ist möglich, NTCS kann sich dort allerdings nicht anmelden bzw. kann keine Daten abrufen.

Lösungsansätze:
  • Kontrollieren Sie, ob die Zugangsdaten für den USP-Webservice korrekt in den CRM Parametern hinterlegt sind. Siehe Hinterlegung in NTCS.

  • Kontrollieren Sie, ob der Webservice-Benutzer für den Auszug bzw. den Änderungsdienst berechtigt ist. Diese Berechtigung muss im Unternehmensserviceportal eingestellt werden.
    Siehe Anlage eines USP Webservice Benutzers.

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Siehe auch: