UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte CRM.

A_TREE1.bmp CRM und DMS → Stammdaten → Personen → Kunden → Funktionen → Geldwäsche → Geldwäsche-Richtlinie
 
Dieses Fenster dient der Dokumentation und der Überwachung Ihrer Prüfungen im Rahmen der Erfüllung der auftraggeberbezogenen Sorgfaltspflichten zur Geldwäsche-Richtlinie. Die Anzeige der Geldwäsche-Daten erfolgt immer im Kontext jenes Kunden/Interessenten, der beim Starten der Funktion selektiert war, und kann in diesem Fenster nicht geändert werden.

Die Geldwäsche-Kontrolle unterteilt sich in die drei Abschnitte Identifizierung Auftraggeber, Wirtschaftliche Eigentümer und Risikobeurteilung. Alle drei Abschnitte funktionieren unabhängig voneinander.

Als Vorlage für den Aufbau und die Fragestellungen dient die Checkliste der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW). Für rechtliche Hintergründe und detaillierte Kriterien zur Beurteilung der einzelnen Punkte sehen Sie bitte das entsprechende Dokument der KSW ein. Diese Funktion ist NICHT dafür konzipiert, die lt. Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) durchzuführenden Tätigkeiten in einer chronologischen Reihenfolge detailliert vorzugeben und damit das Gesetz mit all seinen Details abzubilden.

Bitte beachten Sie, dass für diese Funktion das Lizenzpaket 96 "Kanzleimanagement" erforderlich ist!

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Fensterbereiche

Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu Fenstern mit flexiblem Layout.

Einstiegsfelder

Als Auftraggeber wird automatisch jener Kunde/Interessent übergeben, der beim Starten der Gelwäsche-Richtlinie in der Kundenliste markiert ist.

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Folgende Funktionen stehen Ihnen über die Menüleiste zur Verfügung:

A_Print.bmp Geldwäsche
Öffnet einen Dialog zum Ausdruck der Geldwäschedokumentation des Kunden. Sämtliche Dokumentationen Ihrer Prüfungen können gesammelt in einem Dokument gedruckt werden. Folgende Daten stehen Ihnen zur Verfügung.
  • Auftraggeber
  • Identifizierung Auftraggeber
  • Wirtschaftliche Eigentümer
  • Liste der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Risikobeurteilung
  • Politisch exponierte Personen
Hinweis 
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Sie können den Ausdruck auch in der Kundenliste über das Menü "Ausdruck" für alle in der Liste gefilterten Personen starten. 

Um den Ausdruck erstellen zu können, müssen Sie zwingend ein Datum hinterlegen. Sie können entweder einen Stichtag angeben, oder Sie grenzen den Zeitraum des Prüfdatums mit einem "Von Datum" und/oder "Bis Datum" ein. Sie können je Bereich einstellen, ob dieser gedruckt wird, und eine Feldauswahl hinterlegen. Haben Sie bei Ihren Prüfungen Dokumente zugeordnet, können Sie diese direkt aus dem Ausdruck heraus zusammen mit dem Report per Mail versenden. Eine detaillierte Beschreibung zu den Einstellungen finden Sie unter Ausdruck Geldwäsche - Druckeinstellungen.
Ausdruck

Identifizierung Auftraggeber

In diesem Bereich wird die Identifizierung der Auftraggeber zu Protokollzwecken dokumentiert. Legen Sie einen neuen Datensatz mit F5 an und befüllen Sie die erforderlichen Felder. Bei Neumandaten erfolgt die Identifizierung in aller Regel vor Auftragsannahme.

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Folgende Funktionen stehen Ihnen über die Menüleiste zur Verfügung:
 
A_True.bmp Identifizierung freigebenMit dieser Funktion wird die Identifizierung des Auftraggebers freigegeben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_TrueFalse.bmp Freigabe aufheben
Mit dieser Funktion wird die Freigabe der Identifizierung des Auftraggebers aufgehoben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_BMD_Archiv.bmp DMS
Mit diesen Funktionen haben Sie die Möglichkeit, dem Bereich "Identifizierung Auftraggeber" Dokumente zuzuordnen, diese anzusehen, zu versenden etc.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Funktionen erhalten Sie in der Dokumentation zu den Dokumentenzuordnungs-Funktionen.
Funktionen

Hintergrundinformationen:

Im Standard sind keine Pflichtfelder enthalten, die für eine vollständige Identifizierung befüllt werden müssen. Bei Bedarf können Sie diese Pflichtfelder entsprechend in der Feldauswahl definieren.

Hinweis 
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Bei juristischen Personen müssen die vertretungsbefugten Personen, die dann als Auftraggeber auftreten, nicht zwingend in den Stammdaten als Personen erfasst werden. Sie können jegliche Dokumentation zu diesen Personen auf den Kunden archivieren und der "Identifizierung Auftraggeber" zuordnen.

Möchten Sie diese Personen dennoch im Programm führen, gibt es 2 Konstellationen:
  • Vertretungsbefugte Person ist der Geschäftsführer: Dieser wird höchstwahrscheinlich schon in den Gesellschaftern mit der Eigenschaft "Geschäftsführer" geführt.
  • Vertretungsbefugte Person ist eine bevollmächtigte Person, die noch nicht im Programm geführt wird: Erstellen Sie diese als Diverse Personen und ordnen Sie diese mit einem entsprechenden Personenkennzeichen beim Kunden als Kontakt zu.
Sie möchten Ausweis- oder peP (politisch exponierte Person)-Prüfungsdokumente archivieren?
Archivieren Sie diese Dokumente auf die jeweiligen Personen (d. h., Sie wählen in der Dokumentenbeschlagwortung im Feld "Person" den betreffenden Gesellschafter oder die Diverse Person) und ordnen diese bei Bedarf im Anschluss der "Identifizierung Auftraggeber" zu. 

Empfehlung zur Überwachung des Gültigkeitsdatums von Ausweis-/Prüfungsdokumenten:
Archivieren Sie die Dokumente unter einer eigenen DMS-Kategorie, auf der Sie die Erstellung einer Aufgabe aktivieren (Feld "Aufgabe erstellen"). Beim Archivieren wird automatisch die Neuerstellung einer Aufgabe gestartet. Setzen Sie das Sollerledigungsdatum der Aufgabe rund um das Ablaufdatum des Dokuments. Zusätzlich können Sie optional eine eigene Aufgabenkategorie verwenden. Sie müssen dann erst tätig werden, wenn das Sollerledigungsdatum erreicht wird oder eine Erinnerung erscheint. Ein manuelles Prüfen der Dokumente entfällt.
 
Bitte beachten Sie auch die bereichsübergreifenden Informationen zur Anwendung.

Wirtschaftliche Eigentümer

Als wirtschaftliche Eigentümer werden die hinter Gesellschaften bzw. Vermögensmassen stehenden natürlichen Personen bezeichnet. In diesem Bereich können Sie die periodische oder anlassbezogene Ermittlung dieser wirtschaftlichen Eigentümer dokumentieren, um Transparenz herzustellen.

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Folgende Funktionen stehen Ihnen über die Menüleiste zur Verfügung:

A_WIEREG.bmp WiEReG-Auszug
Laden Sie einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) vom Unternehmensserviceportal des Bundes. Die Funktion bezieht sich auf den jeweils in der Geldwäsche-Richtlinie geöffneten Kunden. Details lesen Sie in der Themendokumentation WiEReG.
A_MoneyList.bmp WiEReG-Meldeformular
Öffnen Sie das Formular, um neue wirtschaftliche Eigentümer zu melden. Details lesen Sie in der Themendokumentation WiEReG.
A_MoneyList.bmp WiEReG-Compliance-Package
Öffnen Sie das WiEReG-Compliance-Package vom Unternehmensserviceportal des Bundes zum jeweiligen Kunden. Das Compliance Package ist ein Bereich, in dem die Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, an das Register übermittelt und von Verpflichteten für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen/verwendet werden. Details lesen Sie in der Themendokumentation WiEReG.
A_MoneyList.bmp WiEReG-Meldungsablage
Öffnen Sie die Meldungsablage des jeweiligen Kunden. In der Meldungsablage können Sie die zur Stammzahl eingebrachten Meldungen durchsuchen und in der Folge aufrufen. Details lesen Sie in der Themendokumentation WiEReG.
A_MoneyList.bmp WiEReG-Parteienvertreter wechseln
Öffnen Sie für den jeweiligen Kunden das WiEReG-Formular zum Wechsel des berechtigten Parteienvertreters. Details lesen Sie in der Themendokumentation WiEReG.
Wirtschaftliche Eigentümer
 
A_True.bmp Eigentümer freigebenMit dieser Funktion wird die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer freigegeben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_TrueFalse.bmp Freigabe aufheben
Mit dieser Funktion wird die Freigabe der Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer aufgehoben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_BMD_Archiv.bmp DMS
Mit diesen Funktionen haben Sie die Möglichkeit, dem Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" Dokumente zuzuordnen, diese anzusehen, zu versenden etc.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Funktionen erhalten Sie in der Dokumentation Dokumentenzuordnungs-Funktionen.
Funktionen

Hintergrundinformationen:

Die wirtschaftlichen Eigentümer müssen nicht zwingend in den Stammdaten erfasst werden, sofern sie nicht ohnehin schon in den Gesellschaftern existieren. Sollten Sie einen wirtschaftlichen Eigentümer bereits unter Ihren Gesellschaftern (egal ob als Gesellschafter oder als Geschäftsführer) führen, haben Sie die Möglichkeit, diesen über folgende Felder am Personenstamm als solchen zu kennzeichnen:

 Ist wirtschaftlicher Eigentümer  Handelt es sich bei diesem Gesellschafter um einen wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne der Geldwäsche-Richtlinie?

Dieses Feld ist zur manuellen Eingabe gesperrt. Um eine Eingabe vorzunehmen, öffnen Sie am Feld mit F8 die historischen Gesellschafterdaten. Darin finden Sie das gleichnamige Feld "Ist wirtschaftlicher Eigentümer", wo Sie einen Status vergeben können. Die Daten des aktuellen Beteiligungsverhältnisses werden automatisch auf die Felder am Gesellschafterstamm übernommen.

Bei dem Feld handelt es sich derzeit um eine reine Information, nach der Sie beispielsweise in der Liste der Gesellschafter filtern können. Gesellschafter, die Sie über das Feld "Ist wirtschaftlicher Eigentümer" kennzeichnen, werden zusätzlich in der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" in der Eingabemaske angezeigt. Voraussetzung dafür ist, dass das eingegebene Prüfdatum innerhalb des Gültigkeitsdatums (Wirtschaftl. Eigentümer von / Wirtschaftl. Eigentümer bis) liegt.
 Wirtschaftl. Eigentümer von  Ab wann ist der Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der Geldwäsche-Richtlinie aufgetreten?

Dieses Feld ist zur manuellen Eingabe gesperrt. Um eine Eingabe vorzunehmen, öffnen Sie am Feld mit F8 die historischen Gesellschafterdaten. Darin finden Sie das Feld "Ist wirtschaftlicher Eigentümer". Durch Setzen des Kennzeichens wird das Von- und Bis-Datum aus dem "Gültig ab"- und "Gültig bis"-Datum des Beteiligungsverhältnisses übernommen.

Gesellschafter, die Sie über das Feld Ist wirtschaftlicher Eigentümer kennzeichnen, werden zusätzlich in der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" in der Eingabemaske angezeigt. Voraussetzung dafür ist, dass das eingegebene Prüfdatum innerhalb des Gültigkeitsdatums (Wirtschaftl. Eigentümer von/Wirtschaftl. Eigentümer bis) liegt.
 Wirtschaftl. Eigentümer bis  Bis wann ist der Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne der Geldwäsche-Richtlinie aufgetreten?

Dieses Feld ist zur manuellen Eingabe gesperrt. Um eine Eingabe vorzunehmen, öffnen Sie am Feld mit F8 die historischen Gesellschafterdaten. Darin finden Sie das Feld "Ist wirtschaftlicher Eigentümer". Durch Setzen des Kennzeichens wird das Von- und Bis-Datum aus dem "Gültig ab" und "Gültig bis" Datum des Beteiligungsverhältnisses übernommen.

Gesellschafter, die Sie über das Feld Ist wirtschaftlicher Eigentümer kennzeichnen, werden zusätzlich in der Geldwäsche-Richtlinie im Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" in der Eingabemaske angezeigt. Voraussetzung dafür ist, dass das eingegebene Prüfdatum innerhalb des Gültigkeitsdatums (Wirtschaftl. Eigentümer von / Wirtschaftl. Eigentümer bis) liegt.

Personen, welche durch indirekte Beteiligungen wirtschaftliche Eigentümer sind, können ebenfalls in den Gesellschaftern angelegt und über das oben erwähnte Kennzeichen als solche markiert werden. 

Die so gekennzeichneten Gesellschafter können über die vorgefertigte Tabelle "Wirtschaftliche Eigentümer" automatisch in Bilanzberichten oder im Standardbrief (wenn in den Briefeinstellungen die Bilanzdaten aktiv sind) geladen werden.

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Wie Sie vorgefertigte Tabellen verwenden, lesen Sie in der jeweiligen Hilfe zum Fenster.

Ebenso können Sie auf Personen einen peP-Status (Politisch exponierte Person) speichern. Verwenden Sie dazu das gleichnamige Feld am Personenstamm.

In diesem Feld kennzeichnen Sie, ob eine Person im Rahmen der Geldwäsche-Richtlinie als PEP zu qualifizieren ist.

Dieses Feld ist auf jeder Personenart verfügbar. Es bezieht sich im Gegensatz zum Kunden-Feld Geldwäsche PEP direkt auf die Person selbst. Das heißt, zur Person besteht nicht nur ein PEP-Kontext, sondern es handelt sich bei dieser Person selbst um eine PEP.

Das Feld verfügt über folgende Ausprägungen:
  • Nicht geprüft
  • Nein
  • Ja
  • Ehemalig
Im Zusammenhang mit diesem Feld werden als "PEP" gekennzeichnete Personen in der Geldwäsche-Richtlinie in der Eingabemaske des Bereichs "Wirtschaftliche Eigentümer" angezeigt, wenn diese Personen in Verbindung zum Kunden stehen:
  • Die Person ist zum Kunden als Kontakt zugeordnet.
  • Die Person ist zum Kunden als Gesellschafter zugeordnet.
  • Die Person ist ein Angehöriger des Kunden.
  • Die Person ist der Ehepartner des Kunden.

Als wirtschaftliche Eigentümer gekennzeichnete Gesellschafter bzw. als peP gekennzeichnete Personen werden in der Geldwäsche-Richtline in der Eingabemaske beim Bereich "Wirtschaftliche Eigentümer" angezeigt.

Optional können Sie wirtschaftliche Eigentümer auch mit dem Personenkennzeichen "Wirtschaftliche Eigentümer" (im BMD Standard enthalten) als Kontakt beim Kunden zuordnen. So haben Sie die Möglichkeit, einfach danach zu filtern und alle erfassten wirtschaftlichen Eigentümer in der Liste der Kontakte darzustellen. Auf diese Variante erfasste wirtschaftliche Eigentümer sind jedoch nicht am Ausdruck Geldwäsche ersichtlich. Dafür ist die Führung in den Gesellschaftern erforderlich.

Tipp: Als Unterstützung bei der Recherche können Sie auf die WiEReG-Funktionen in der Kundenliste und Geldwäsche-Richtlinie zurückgreifen bzw. auch den Firmenreport verwenden, wo die wirtschaftlichen Eigentümer als eigene Position angeführt werden. Für den WiEReG-Änderungsdienst, steht zudem eine Stapelfunkton zur Verfügung. Details und Hintergrundinformationen lesen Sie in der Themendokumentation Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG).

Hinweis 
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Sie möchten Ausweis- oder peP (politisch exponierte Person)-Prüfungsdokumente auf die wirtschaftlichen Eigentümer archivieren?
  • Archivieren Sie diese Dokumente auf die jeweiligen Personen (auf die Personenart Gesellschafter, d. h., Sie wählen in der Dokumentenbeschlagwortung im Feld "Person" den betreffenden Gesellschafter) und ordnen Sie diese bei Bedarf im Anschluss der Dokumentation "Wirtschaftliche Eigentümer" zu. Eine Empfehlung, wie Sie das Gültigkeitsdatum von Ausweisdokumenten überwachen können, finden Sie unter Identifizierung Auftraggeber.

Risikobeurteilung

In diesem Bereich werden die Faktoren zur Risikobeurteilung erfasst. Anhand der beantworteten Fragen zu Geldwäscheverdachtskriterien, verstärkten Sorgfaltspflichten und Risikokriterien ergibt sich eine Risikogesamteinschätzung. Das Risiko wird automatisch auf "HOCH" gesetzt, wenn eine der Fragen zur Risikobeurteilung mit JA beantwortet wird. Sie können die Risikoeinstufung aber bei Bedarf im Feld "Risiko" verändern.

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Folgende Funktionen stehen Ihnen über die Menüleiste zur Verfügung:
 
A_List.bmp GesamtübersichtStarten Sie eine Gesamtübersicht über die Risikobeurteilung aller Kunden. Die Gesamtübersicht dient der Einschätzung des Kanzleirisikos. Details lesen Sie unter Gesamtübersicht Geldwäsche.
Risikobeurteilung
 
A_True.bmp Beurteilung freigebenMit dieser Funktion wird die Risikobeurteilung freigegeben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_TrueFalse.bmp Freigabe aufheben
Mit dieser Funktion wird die Freigabe der Risikobeurteilung aufgehoben. Details lesen Sie unter Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen.
A_BMD_Archiv.bmp DMS
Mit diesen Funktionen haben Sie die Möglichkeit, dem Bereich "Risikobeurteilung" Dokumente zuzuordnen, diese anzusehen, zu versenden etc.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Funktionen erhalten Sie in der Dokumentation zu den Dokumentenzuordnungs-Funktionen.
Funktionen
 
Hintergrundinformationen:

Bei der Vergabe der Risikoeinschätzung "Gering" steht Ihnen ein entsprechendes Feld für die Erfassung einer Begründung zur Verfügung. Es erfolgt bei der Vergabe der Risikoeinschätzung "Gering" keine automatische Prüfung auf einen befüllten Begründungstext. Sollten Sie eine Prüfung wünschen, muss ein entsprechendes Feldmakro erstellt werden.

In Abhängigkeit von der vergebenen Risikogesamteinschätzung wiederholt sich die Risikobeurteilung in einem bestimmten Intervall. Im Feld "Nächste Überprüfung" können Sie eine entsprechende Frist anlegen.

Erstellen Sie eine Frist für die nächste Überprüfung. Mit F8 gelangen Sie in den Dialog zur Fristanlage.

Über einen Parameter können Sie eine Standardfristart für Geldwäsche-Fristen festlegen: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → 2.Kunden → 16. Geldwäsche-Richtlinie:

Hinterlegen Sie eine Standardfristart, die verwendet werden soll, wenn Sie für die nächste Überprüfung der Risikobeurteilung eine Frist erstellen.
Details lesen Sie in der Hilfe zum Fenster Geldwäsche-Richtlinie.

Zusätzlich können Sie über Parameter einstellen, welches Fristdatum je nach Risikoeinstufung vorgeschlagen werden soll: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → 2. Kunden → 16. Geldwäsche-Richtlinie:

In der Geldwäsche-Richtlinie kann bei der Risikobeurteilung eine Frist für die nächste Überprüfung erstellt werden. Geben Sie in diesem Parameter das Fristintervall in Monaten an, das bei einer Erstellung der Frist bei der Risikoeinstufung "Hoch" vorgeschlagen werden soll. Details lesen Sie in der Hilfe zum Fenster Geldwäsche-Richtlinie.


In der Geldwäsche-Richtlinie kann bei der Risikobeurteilung eine Frist für die nächste Überprüfung erstellt werden. Geben Sie in diesem Parameter das Fristintervall in Monaten an, das bei einer Erstellung der Frist bei der Risikoeinstufung "Normal" vorgeschlagen werden soll. Details lesen Sie in der Hilfe zum Fenster Geldwäsche-Richtlinie.


In der Geldwäsche-Richtlinie kann bei der Risikobeurteilung eine Frist für die nächste Überprüfung erstellt werden. Geben Sie in diesem Parameter das Fristintervall in Monaten an, das bei einer Erstellung der Frist bei der Risikoeinstufung "Gering" vorgeschlagen werden soll. Details lesen Sie in der Hilfe zum Fenster Geldwäsche-Richtlinie.

Das Datum für den Fristbeginn wird - ausgehend vom Fristdatum - nach der Einstellung in folgendem Parameter berechnet: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → 2. Kunden → 16. Geldwäsche-Richtlinie:

Diese Einstellung bezieht sich nur auf Fristen, die aus der Geldwäsche-Richtlinie für die nächste Überprüfung der Risikobeurteilung erstellt werden.

Geben Sie - ausgehend vom Fristdatum - an, wie viele Tage davor der Fristbeginn liegen soll (Fristbeginn = Fristdatum minus Tage in diesem Parameter). Wenn Sie "0" eingeben, wird beim Erstellen der Frist das aktuelle Tagesdatum als Fristbeginn verwendet.

Das Datum der nächsten Überprüfung wird zusätzlich am Kundenstamm in der Zusatzinformation neben dem Feld Geldwäsche kontrolliert am angezeigt.

Hinweis 
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Für die Gesamteinschätzung des Kanzleirisikos steht Ihnen die Funktion Gesamtübersicht zur Verfügung. Sie finden darin eine Auflistung der Risikobeurteilungen Ihrer Firmengruppe/Firma.

Zusätzlich werden die wichtigsten Felder der Risikobeurteilung automatisch vom jeweils jüngsten Prüfdatum in die entsprechenden Felder am Kundenstamm geschrieben. Sie haben somit die Möglichkeit, danach zu filtern. Zu diesen Feldern gehören:
  • Geldwäsche kontrolliert am
  • Geldwäsche Notiz
  • Geldwäsche PEP
  • Geldwäsche Risiko
  • Geldwäsche kontrolliert von
Detailinformationen zu den Feldern finden Sie in der jeweiligen Feldhilfe.

Bitte beachten Sie auch die bereichsübergreifenden Informationen zur Anwendung.

Sorgfaltspflichten

Im Bereich "Sorgfaltspflichten" finden Sie die jeweiligen Erläuterungen zu den Sorgfaltspflichten, die sich aus der Risikoeinstufung ergeben. 

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Hintergrundinformationen:

Alternativ können Sie an dieser Stelle eine eigene, abweichende HTML-Vorlage verwenden:
  • Öffnen Sie dazu Stammdaten → Einstellungen → HTML-Vorlagen.
  • Wechseln Sie in der Combobox auf die Ausprägung "Allgemeine Vorlagen" und erstellen Sie eine neue Vorlage.

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  • Hinterlegen Sie die erstellte HTML-Vorlage in folgendem Parameter: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Allgemeine Einstellungen → Geldwäsche-Richtlinie:

    In diesem Parameter können Sie eine eigene HTML-Vorlage für den Bereich "Sorgfaltspflichten" in der Geldwäsche-Richtlinie hinterlegen. Es müssen HTML-Vorlagen vom Typ "Allgemeine HTML-Vorlagen" verwendet werden. Ist der Parameter leer, wird der Standard-HTML-Text angezeigt.

    Details lesen Sie in der Hilfe zum Fenster Geldwäsche-Richtlinie.

Details

Im Detailbereich können Sie Informationen zum jeweiligen Kunden einblenden.

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Bereichübergreifende Informationen zur Anwendung


Abbildung eines 4-Augen-Prinzips (Freigabe-Funktion)

Zur Abbildung eines 4-Augen-Prinzips kann in der Geldwäsche-Richtlinie die Funktion "Freigeben" verwendet werden. Die Freigabe-Funktion steht in allen 3 Bereichen zur Verfügung.

Nachdem eine Geldwäsche-Prüfung abgeschlossen ist, kann eine berechtigte Person mittels dieser Funktion ein Kennzeichen setzen. Benutzer und Datum der Freigabe werden dabei automatisch gespeichert.

Freigabe am 
Datum, an dem die Identifizierung der Auftraggeber freigegeben wurde.
Dieses Feld wird für die Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen in der Geldwäsche-Richtlinie verwendet.
Freigabe von 
Benutzer, der die Identifizierung der Auftraggeber freigegeben hat.
Dieses Feld wird für die Freigabe von Geldwäsche-Prüfungen in der Geldwäsche-Richtlinie verwendet.


Hinweis 
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Der Benutzer, der einen Datensatz in der Geldwäsche-Richtlinie erstellt hat, darf nicht gleichzeitig der Benutzer sein, der den Datensatz freigibt. Die Funktion ist für den erstellenden User, unabhängig von seinen Funktionsberechtigungen, immer gesperrt.

Nachdem ein Datensatz freigegeben wurde, ist ein Bearbeiten nicht mehr möglich! Dokumente, die einem freigegebenen Geldwäsche-Datensatz zugeordnet wurden, können nicht mehr gelöscht werden.

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Der Datensatz muss vor einem neuerlichen Bearbeiten über die Funktion Freigabe aufheben wieder entsperrt werden. Diese Funktion ist über eine eigene Berechtigung geschützt.

Mitarbeiterbezogene Erfordernisse

Das WTBG gibt neben auftraggeberbezogenen Erfordernissen auch mitarbeiterbezogene Erfordernisse vor. Dieses Fenster ist ausschließlich für die Abbildung der auftraggeberbezogenen Erfordernisse vorgesehen. Folgend finden Sie Vorschläge, wie Sie die Erfülllung von mitarbeiterbezogenen Erfordernissen in NTCS dokumentieren können:
  • Bereits bei der Einstellung des Mitarbeiters ist dieser im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einer Prüfung zu unterziehen: In den Checklisten wird von BMD eine Standardvorlage "Vorlage Tätigkeiten neuer Mitarbeiter" ausgeliefert, worin sowohl eine Tätigkeit zur Überprüfung von Leumund und peP-Eigenschaft, als auch eine Tätigkeit für die Einschulung bezüglich Umgang mit der Geldwäschethematik enthalten ist. Diese Vorlage kann einem neu angelegten Mitarbeiter zugeordnet und dann abgearbeitet werden. Dieser Checkliste können auch Dokumente aus dem DMS (z. B. Leumund oder peP-Prüfungsdokumente) zugeordnet werden. Die Dokumente können dabei zusätzlich unter einer bestimmten Dokumentenkategorie (z. B. Geldwäsche) auf den Mitarbeiter archiviert werden. Details zur Verwendung von Checklisten lesen Sie unter Checklistvorlagen.

  • Der Mitarbeiter ist mit den Bestimmungen, die der Verhinderung und der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, nachweislich vertraut zu machen: Alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Schulungsinhalte können unterfertigt vom Mitarbeiter wiederum auf diesen archiviert werden.

  • Der Mitarbeiter ist in besonderen Fortbildungsprogrammen zu schulen: Alle in diesem Zusammenhang durchgeführten Schulungsinhalte können unterfertigt vom Mitarbeiter auf diesen archiviert werden. Um regelmäßig wiederkehrende Schulungen vorzumerken, können auch Aufgaben oder Fristen mit aktivierter Erinnerung zu den einzelnen Mitarbeitern erstellt werden. Sollten Sie Ausbildungen strukturiert verwalten wollen, empfehlen wir Ihnen das Modul Personalinformationssystem, das ein umfassendes Ausbildungsmanagement beinhaltet.

Berechtigungseinstellungen in der Geldwäsche-Richtline

Für die Geldwäsche-Richtlinie stehen eigene Funktionsberechtigungen zur Verfügung. Sie finden diese im Berechtigungsbaum unter "Weitere CRM- / Büro-Funktionen":

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Zusätzlich wirkt sich auch eine "Datenbesitzergruppe für Bearbeiten" am Kundenstamm in der Geldwäsche-Richtlinie aus. Funktionsberechtigungen für das Bearbeiten des Kunden haben keinen Einfluss auf die Geldwäsche-Richtlinie.



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