Allgemein

 Aufruf der Spiegel

Die Spiegel können in den meisten Checklisten (z. B. 120, 121, 45) als eigene Tätigkeit unter dem Punkt Auswertungen → Spiegel aufgerufen werden.

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Wird in der Checkliste 120 oder 121 mit "Detaillierten Checklisten zur Bilanzierung" gearbeitet, sind die Spiegel im jeweiligen detaillierten Arbeitsbereich als eigene Tätigkeit zu finden. Der Punkt "Spiegel" unter den Auswertungen ist dann nicht aktiv und deshalb grau.

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In der Auswertungsübersicht können die diversen Spiegel ebenso angesehen und bearbeitet werden. Die Auswertungsübersicht ist eine eigene Tätigkeit in den Checklisten und kann dort unter Auswertungen → Auswertungsübersicht abgerufen werden. Alternativ kann die Auswertungsübersicht auch über den Menüpunkt unter Bilanzierung und Steuern → Bilanz und Berichte → Auswertungsübersicht aufgerufen werden.

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Im rechten Bereich der Auswertungsübersicht werden die verwendeten Spiegel als eigene Reiter dargestellt. Damit die Spiegelwerte in der Auswertungsübersicht angezeigt werden, muss eine Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) aufbereitet sein. Die Bilanz und GuV gemäß UGB ist auf der linken Seite anzuwählen, damit auf der rechten Seite in den Spiegeln die Werte auch angezeigt werden.

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Hinweis 
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Fehlt Ihnen in der Auswertungsübersicht ein Spiegel, können Sie diesen über das Burger-Menü → Layout einblenden.

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Zur Auswahl stehen folgende Spiegel:
  • Anlagensummen
  • Ausleihungenspiegel
  • Bewertungsreservensummen
  • Ergebnisverwendung Flagge_GER.png 
  • Forderungenspiegel
  • Gewinnrücklagen
  • Haftungsverhältnisse
  • Haftungsverhältnisse (Deutschland) Flagge_GER.png
  • Investitionszuschüsse
  • Kapitalkontenentwicklung Flagge_GER.png 
  • Kapitalrücklagen
  • Rückstellungen
  • Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich Flagge_GER.png 
  • Unversteuerte Rücklagen
  • Verbindlichkeitenspiegel

 Datenquelle

Die Datenquelle (Wertequelle) für die Spiegel ist die Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301).

Welche Konten im Spiegel dargestellt werden, ist in den Gliederungstexten der "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) definiert. Die Einstellung ist auf den jeweiligen Überschriften standardmäßig mit einem Häkchen beim entsprechenden Spiegel definiert. Konten, die dieser Überschrift zugeordnet sind, werden in den entsprechenden Spiegel geladen.

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Zusätzlich gibt es eine Einstellung für Fristigkeiten (langfristig, kurzfristig), die bei Spiegel für Rückstellungen standardmäßig erfasst ist. Dadurch werden die jeweiligen Konten im Spiegel automatisch der richtigen Fristigkeit zugeordnet.

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Beispiel 
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Im Spiegel für Forderungen werden alle Konten der Überschrift "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" dargestellt.
Wählen Sie in der Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) den Punkt "Gliedern". 

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Im linken Bereich wählen Sie unter Aktiva → Umlaufvermögen die Überschrift "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" aus.

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Im rechten Bereich wählen Sie jetzt den Reiter "Gliederungstexte". Beim Feld "Forderungsspiegel" ist ein Häkchen gesetzt.

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Dieses Häkchen ist auch bei Überschriften der darunter liegenden Ebene gesetzt, z. B. bei der Überschrift "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und deren Davon-Positionen, die Konten beinhalten.

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Dadurch werden die zugeordneten Konten dieser Überschriften automatisch in den Spiegel für Forderungen übernommen.

Hinweis 
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Ist eine Überschrift in der Bilanz nach UGB neu hinzugefügt worden (grüne Überschrift) und fehlen Ihnen die dort zugeordneten Konten im relevanten Spiegel, kontrollieren Sie bei der hinzugefügten grünen Überschrift in den Gliederungstexten die Einstellung für den relevanten Spiegel. 

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 Parameter

Für die Spiegel relevante Parametereinstellungen finden Sie unter Bilanzierung und Steuern → Stammdaten → BILANZ Parameter → Bilanzierung.

Hier finden Sie Einstellungen für
Weitere Informationen dazu finden Sie unter BILANZ Parameter.

 Druck und Export

Möchten Sie den Spiegel drucken, wählen Sie nach dem Aufrufen des Spiegels in der Menüleiste "Drucken". 

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Als wichtigste Einstellungen stehen hier zur Auswahl:
  • Konten drucken
  • Kontonummer drucken
  • Vorjahr
  • lfd. Jahr in Tausend
  • Vorjahr(e) in Tausend
  • Sprache
Soll der Spiegel in einer Fremdsprache (z. B. Englisch) gedruckt werden, muss auch die Bilanz in Fremdsprache aufbereitet sein. 

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Möchten Sie den Spiegel exportieren, wählen Sie nach dem Aufrufen des Spiegels direkt im Spiegel mit der rechten Maustaste Extras → Exportieren. 

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 Voraussetzung

Die Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) muss aufbereitet sein, da sie als Datenquelle (Wertequelle) für den Spiegel dient. Nur so können die entsprechenden Konten in den Spiegel geladen und angezeigt werden.

Andernfalls werden keine Werte im Spiegel angezeigt und die Tätigkeiten für Spiegel bleiben in der Checkliste grau (Status nicht notwendig).

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Bereiten Sie die Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) auf. Danach erkennt das Programm automatisch, für welche Bilanzposten ein Spiegel benötigt wird. In der Checkliste werden diese danach rot (Status offen) markiert.

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Nachdem die Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) aufbereitet worden ist, können beim Aufruf des Spiegels die Konten mit ihren Anfangsständen (Summe 1. Vorjahr) und/oder Endständen (Summe lfd. Jahr) in die Spiegel geladen werden

Hinweis 
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Fehlt Ihnen ein Konto im Spiegel, kontrollieren Sie die Gliederung des Kontos. Das Konto wird im Spiegel nur angezeigt, wenn es im Gliederungsschema 301 (Bilanz und GuV gemäß UGB) auch dem richtigen Bilanzposten zugeordnet ist. Siehe auch unter Datenquelle. 

Rufen Sie dazu die Funktion "Gliedern" auf. Nähere Informationen zu Kontengliederung finden Sie unter Kontenzuordnung.

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Fehlt Ihnen die Funktion "Gliedern", können Sie diese über das Burger-Menü → Menü einblenden.

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 Spiegel für Anlagevermögen

Für die Anlagensummen (Anlagenspiegel) gibt es eine eigene, ausführliche Dokumentation.

 Spiegel für Forderungen

Nach dem Aufruf des Forderungsspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände". 
Hier können alle Konten bearbeitet werden in Bezug auf:
  • Fristigkeit (Restlaufzeit)
  • wechselseitiger Verbriefung
  • Antizipationen
  • Pauschalwertberichtigung
Prinzipiell werden alle Konten mit einer Restlaufzeit von "bis 1 Jahr" geladen.

Möchten Sie diese Werte erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
  • davon Restlaufzeit über ein Jahr
  • davon wechselseitig verbrieft
  • davon Antizipationen
  • davon Pauschalwertberichtigung
Vom Programm wird bereits "davon Restlaufzeit von bis 1 Jahr" vorgeschlagen.

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Wird nun beispielsweise im Feld "davon Restlaufzeit über 1 Jahr" ein Wert erfasst, passt das Feld "davon Restlaufzeit bis 1 Jahr" automatisch seinen Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf eine Restlaufzeit aufgeteilt ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag auf die entsprechenden Restlaufzeiten aufgeteilt werden.

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Fristigkeit (Restlaufzeit) aufweisen.

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 Spiegel für Kapitalrücklagen

Nach dem Aufruf des Kapitalrücklagenspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Kapitalrücklagen". Hier können alle Konten in Bezug auf Auflösung und Zuweisung der Kapitalrücklagen bearbeitet werden.

Möchten Sie diese Werte erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte entsprechend ihrer Entwicklung. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • Verwendung
  • Auflösung
  • Zuweisung
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Wird nun beispielsweise im Feld "Auflösung" ein Wert erfasst, passt das Feld "Zuweisung" automatisch seinen Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf der Entwicklung erfasst ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag entsprechend der Entwicklung aufgeteilt werden. Beenden Sie mit "Speichern".

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Entwicklung aufweisen.

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 Spiegel für Gewinnrücklagen

Nach dem Aufruf des Gewinnrücklagenspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Gewinnrücklagen". Hier können alle Konten in Bezug auf Auflösung und Zuweisung der Gewinnrücklagen bearbeitet werden.

Möchten Sie diese Werte erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte entsprechend ihrer Entwicklung. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • Verwendung
  • Auflösung
  • Zuweisung
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Wird nun beispielsweise im Feld "Auflösung" ein Wert erfasst, passt das Feld "Zuweisung" automatisch seinen Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf der Entwicklung erfasst ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag entsprechend der Entwicklung aufgeteilt werden. Beenden Sie mit "Speichern".

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Entwicklung aufweisen.

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 Spiegel für Investitionszuschüsse

Nach dem Aufruf des Investitionszuschussspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Investitionszuschüsse". Hier können alle Konten in Bezug auf Auflösung, Verwendung und Zuweisung der Investitionszuschüsse bearbeitet werden.

Möchten Sie diese Werte erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte entsprechend ihrer Entwicklung. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • Verwendung
  • Auflösung
  • Zuweisung
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Wird nun beispielsweise im Feld "Auflösung" ein Wert erfasst, passt das Feld "Zuweisung" automatisch seinen Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf der Entwicklung erfasst ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag entsprechend der Entwicklung aufgeteilt werden. Beenden Sie mit "Speichern". 

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Entwicklung aufweisen.

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 Spiegel für Rückstellungen

Nach dem Aufruf des Rückstellungsspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Rückstellungen". Hier können alle Konten in Bezug auf Verwendung, Auflösung, Zuweisung und Fristigkeit der Rückstellungen bearbeitet werden. Prinzipiell werden die Konten bereits mit einer Fristigkeit geladen.

Möchten Sie diese Werte erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte entsprechend ihrer Entwicklung und Fristigkeit. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • Verwendung
  • Auflösung
  • Zuführung
  • Kurzfristig
  • Langfristig
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Wird nun beispielsweise im Feld "Zuweisung" ein Wert erfasst, passt das Feld "Auflösung" automatisch seinen Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf der Entwicklung erfasst ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Wird im Feld "langfristig" ein Wert erfasst, passt das Feld "kurzfristig" automatisch seinen Wert an, sodass auch hier immer der gesamte Betrag einer Fristigkeit zugeordnet ist.

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Hinweis 
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Prinzipiell werden die Konten bereits mit einer Fristigkeit geladen. Die Zuordnung zu kurzfristig oder langfristig wird vom Programm automatisch wie folgt vorgeschlagen:

Rückstellung
Fristigkeit
Rückstellungen für Abfertigungenlangfristig
Rückstellungen für Pensionenlangfristig
Steuerrückstellungenkurzfristig
  davon Rückstellung für latente Steuern
langfristig
sonstige Rückstellung
kurzfristig
  Rückstellungen für Jubiläumsgeld
langfristig
  sonstige langfristige Rückstellungen
langfristig

Diese Zuordnung erfolgt aufgrund der standardmäßigen Kennzeichnung als langfristig oder kurzfristig bei den Überschriften der Rückstellungen in den Gliederungstexten des Schemas 301 "Bilanz und GuV gemäß UGB". 

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Der Punkt Datenquelle beinhaltet weitere Informationen zu diesen Einstellungen.

Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag entsprechend der Entwicklung aufgeteilt werden. Beenden Sie mit "Speichern".

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Entwicklung aufweisen.

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 Spiegel für Verbindlichkeiten

 Werte manuell aufteilen

Nach dem Aufruf des Verbindlichkeitenspiegels sehen Sie alle Konten des Bilanzpostens "Verbindlichkeiten". Hier können alle Konten in Bezug auf Ihre Fristigkeiten (Restlaufzeiten) oder Sicherstellungen bearbeitet werden. Prinzipiell werden alle Konten mit einer Restlaufzeit von "bis 1 Jahr" geladen.

Möchten Sie die Restlaufzeiten ändern oder Sicherstellungen erfassen, markieren Sie das gewünschte Konto und wählen Sie in der Menüleiste das Symbol für "Werte Bearbeiten" oder wählen Sie Bearbeiten (F6).  

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Alternativ können Sie auch das Konto selektieren und mit der rechten Maustaste Bearbeiten (F6) wählen.

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Im folgenden Fenster erfassen Sie die gewünschten Werte. Zur Auswahl stehen die Felder:
  • davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
  • davon Restlaufzeit über ein Jahr
  • davon Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre
  • davon Restlaufzeit über 5 Jahre
  • davon dinglich besichert
  • Art der Sicherung
  • davon passive Antizipationen
Vom Programm wird bereits "davon Restlaufzeit von bis 1 Jahr" vorgeschlagen.

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Wird nun beispielsweise im Feld "davon Restlaufzeit über 1 Jahr" ein Wert erfasst, passen die Felder "davon Restlaufzeit bis 1 Jahr" und "davon Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahre" automatisch ihren Wert an, sodass immer der gesamte Betrag auf eine Restlaufzeit aufgeteilt ist. Diese Automatik hilft dabei, dass keine "Restbeträge" stehen bleiben.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte aufweisen, es muss immer der gesamte Betrag auf die entsprechenden Restlaufzeiten aufgeteilt werden.

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Die einfachste Kontrolle hinsichtlich eventuell bestehender Restbeträge erfolgt im Spiegel über die Spalte Restbetrag. Diese darf keine Werte enthalten, alle Beträge des Spiegels müssen eine restlose Aufteilung zur entsprechenden Fristigkeit (Restlaufzeit) aufweisen.

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 Werte aus Darlehen laden

Das Programm Darlehen bietet die Möglichkeit, Darlehen und Kredite in übersichtlicher Form zu erfassen und monatlich zu verbuchen.

Über den Menüpunkt "Darlehen" kann im Verbindlichkeitenspiegel das Programm "Darlehen" direkt aufgerufen werden. Ebenso kann der Einstieg unter Finanzbuchhaltung → Zahlungsverkehr → Darlehen erfolgen.

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Verwalten Sie Ihre Darlehen und Kredite im Programm Darlehen, können die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) für den Spiegel einfach geladen werden und müssen somit nicht mehr manuell im Spiegel erfasst werden.

Möchten Sie die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) aus dem Programm "Darlehen" verwenden, wählen Sie den Menüpunkt "Darlehen laden".

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Die Restlaufzeiten werden sogleich für alle im Programm "Darlehen" verwaltetet Darlehen und Kredite in den Spiegel geladen.

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Wenn Sie im Programm "Darlehen" die Informationen zu den Feldern "Art der Sicherung" und "Dinglich besichert" erfasst haben, so werden diese Informationen mit der Funktion "Darlehen laden" ebenfalls automatisch in den Verbindlichkeitenspiegel übernommen.

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Nähere Informationen zum Programm "Darlehen" finden Sie in der Dokumentation Darlehen.

 Restbetrag im Spiegel

Sind im Spiegel in der Spalte "Restbetrag" Werte enthalten, erfolgt automatisch am Konto eine Kennzeichnung mit roten Rufzeichen, denn die Spalte "Restbetrag" darf keine Werte enthalten. In der Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) sowie "Vermögens- und Ertragslage" führen Restbeträge der Spiegel ebenso zu einem rot hervorgehobenen Konto mit Rufzeichen. Siehe unter Spiegelwerte in Auswertungen.  

In diesem Fall müssen das Konto im Spiegel bearbeitet und die Fristigkeit bzw. Entwicklung korrekt erfasst werden.

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Erfassen Sie die Werte entsprechend ihrer Fristigkeit bzw. Entwicklung oder wählen Sie das F8-Symbol am gewünschten Feld, dadurch wird der Wert des Feldes "Rest" automatisch übernommen.

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Das Feld "Rest" darf keine Werte mehr aufweisen. Beenden Sie mit Speichern.

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Danach ist die Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) neu aufzubereiten.

 Spiegelwerte in Auswertungen 

 Fristigkeiten in der Bilanz

Die im Forderungenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel erfassten Fristigkeiten (Restlaufzeiten) werden in der Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) bei den Bilanzüberschriften als
  • "davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr" und
  • "davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr" 
ausgewiesen.

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Fehlen in der Bilanz die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) oder sind die Werte falsch, gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie sicher, dass die Bilanz aktuell aufbereitet ist. Kontrollieren Sie dabei auch, ob die Bilanz mit dem richtigen Zeitbezug (ganzes Jahr oder Von-bis-Periode) oder mit der richtigen Buchungsvariante aufbereitet ist. Kontrollieren Sie die Einstellungen gegebenenfalls auch in der Bilanz des Vorjahres.

  • Stellen Sie sicher, dass Rechtsform bzw. Größenklasse in den Firmenstammdaten des Bilanzjahres erfasst sind. Beachten Sie, dass Firmenstammdaten jahresbezogen erfasst werden. Rufen Sie die Firmenstammdaten am besten über die eigene Tätigkeit im Bilanzprojekt auf. Kontrollieren Sie gegebenenfalls auch die Firmenstammdaten des Vorjahres über Firmenstammdaten Vorjahr.

  • Kontrollieren Sie im relevanten Spiegel, ob alle Beträge nach Fristigkeiten erfasst sind. Es dürfen keine Werte in der Spalte Restbetrag vorhanden sein. Kontrollieren Sie gegebenenfalls auch den Spiegel des Vorjahres.

  • Kontrollieren Sie im relevanten Spiegel, ob alle Konten enthalten sind. Eventuell wurde eine neue Überschrift (grüne Überschrift) in der Bilanz nach UGB hinzugefügt und es fehlt die Einstellung für die Darstellung der Konten im Spiegel.

  • Beachten Sie den Punkt Fristigkeiten bei auswertungsbezogenen Umbuchungen (Speicherwerte aktiv), wenn die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) des Vorjahres falsch ausgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Dokumentation Bilanzsummendifferenz und andere Fehler in der Auswertung.

Hinweis 
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Sind Spiegelwerte nicht restlos auf ihre Fristigkeiten (Restlaufzeiten) aufgeteilt, führt dies in der Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) zu einem rot hervorgehobenen Konto mit Rufzeichen. Siehe dazu auch unter Restbetrag in Spiegel.

Bewegen Sie die Maus zum Symbol Rufzeichen, dann erhalten Sie den entsprechenden Hinweis: "Die Spiegelwerte dieses Kontos sind fehlerhaft (lfd. Jahr)"

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Mit einem Doppelklick direkt auf das rot hervorgehobene Konto wechseln Sie in den betroffenen Spiegel.

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Im Spiegel ist das Konto ebenso rot hervorgehoben. Die Spalte "Restbetrag" hat einen Wert, was Ursache für den Fehler ist.

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Teilen Sie nun die Werte des fehlerhaften Kontos auf die entsprechenden Fristigkeiten (Restlaufzeiten) auf (Bearbeiten F6), sodass die Spalte Restbetrag keine Werte mehr enthält. Im Anschluss muss die Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) neu aufbereitet werden. 

 Fristigkeiten in der Vermögens- und Ertragslage

Die Auswertung Vermögens- und Ertragslage (Schema 317) verwendet unterschiedliche Datenquellen. Für den richtigen Ausweis des Vermögens nach Fristigkeiten (kurzfristig oder langfristig) werden in dieser Auswertung die jeweiligen Spiegelwerte als Datenquelle verwendet. Deshalb sind fehlerfreie Spiegel Vorraussetzung für diese Auswertung.

In der Dokumentation Vermögens- und Ertragslage finden Sie ausführliche Beschreibungen zu häufigen Fehlern. Im Zusammenhang mit Fristigkeiten (Spiegelwerten) sind vor allem folgende Punkte zu beachten: 

 Fristigkeiten bei auswertungsbezogenen Umbuchungen (Speicherwerte aktiv)

Werden auswertungsbezogene Umbuchungen auf spiegelrelevanten Konten erfasst und bei der Buchung auch Vorjahreswerte verändert, werden dadurch Speicherwerte für die Vorjahresspiegel aktiv.  

Sind Speicherwerte für Vorjahresspiegel aktiv, wird dies im betroffenen Spiegel sichtbar, wenn rechts in der Combobox Vorjahre zur Auswahl stehen. Der ursprüngliche Vorjahresspiegel bleibt dadurch in der Vorjahresbuchhaltung unberührt.

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In diesem Fall werden in der Bilanz nach UGB (Schema 301) für den Ausweis der Fristigkeiten (Restlaufzeiten) der Vorjahre die Speicherwerte der Vorjahresspiegel verwendet.

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Wird also eine auswertungsbezogene Umbuchung mit Veränderung der Vorjahreswerte auf einem spiegelrelevanten Konto erstellt, muss der Spiegel des Speicherwertes (Auswahl Combobox rechts möglich) hinsichtlich des Vorjahres kontrolliert und überarbeitet werden.

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Andernfalls kann es zu einem falschen Ausweis der Fristigkeiten in der Bilanz das Vorjahr betreffend kommen.

Hinweis 
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Sind in der Auswertung "Bilanz und GuV gemäß UGB" (Schema 301) die Fristigkeiten (Restlaufzeiten) des Vorjahres falsch, prüfen Sie im relevanten Spiegel, ob Speicherwerte aktiv sind (Auswahl Combobox rechts möglich). Wählen Sie in der Combobox das Vorjahr und erfassen Sie dort die entsprechenden Fristigkeiten restlos. 

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Die Auswertung Vermögens- und Ertragslage (Schema 317) bezieht ihre Werte teilweise auch aus Spiegelwerten. Sind Speicherwerte für Vorjahresspiegel aktiv, können auch in der Vermögens- und Ertragslage Probleme auftreten. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Vermögens- und Ertragslage unter Spiegelwerte bei auswertungsbezogenen Umbuchungen.
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 Fristigkeiten für Zwischenabschluss

In der Dokumentation Zwischenabschlüsse aufbereiten finden sie ausführliche Informationen zum Erstellen von Zwischenabschlüssen.

Bei einem Zwischenabschluss wird die Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) mit den gewünschten Buchungsperioden (Von/Bis Buchungsperiode) aufbereitet. Wird für den Zwischenabschluss für Forderungen und Verbindlichkeiten auch der Ausweis von Fristigkeiten gewünscht, muss beim Aufbereiten der Auswertung zusätzlich die Einstellung für Fristigkeiten darstellen gewählt werden.

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In den Einstiegsfeldern des Spiegels wird dann im Feld "Bis Periode" die Buchungsperiode angezeigt, die beim Aufbereiten der Bilanz im Feld "Bis Buchungsperiode" ausgewählt worden ist.

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Die Fristigkeiten der Spiegel können mit (F6) bearbeitet werden. Anschließend bereiten Sie die Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) neu auf, damit dort die richtigen Fristigkeiten geladen werden.

Hinweis 
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Damit bei der erstmaligen Erstellung eines Zwischenabschlusses (z. B. für die Periode 1 bis 6) auch die Fristigkeiten des Vorjahres in der Bilanz und GuV gemäß UGB (Schema 301) korrekt angezeigt werden, muss Folgendes beachtet werden:
  • Die Auswertung (Schema 301) muss im Vorjahr mit denselben Perioden (z. B. Periode 1 bis 6) und der Einstellung "Fristigkeiten darstellen" einmal aufbereitet werden.

  • Anschließend sind die entsprechenden Spiegel im Vorjahr mit demselben Periodenbezug (z. B. bis Periode 6) aufzurufen und die Fristigkeiten zu erfassen.

  • Im laufenden Jahr ist die Auswertung (Schema 301) für den Zwischenabschluss (z. B. Periode 1 bis 6) dann mit der Einstellung "Fristigkeiten darstellen" aufzubereiten.
Für den Zwischenabschluss des darauffolgenden Jahres ist diese Vorgehensweise nicht mehr notwendig.

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