
Leistungserfassung
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→ Regeln für Arbeitsgänge
Im Fenster "Regeln für Arbeitsgänge" werden die Regeln hinterlegt, die zu einer automatischen Erzeugung von Arbeitsgängen bei der Leistungserfassung führen bzw. die beim Erstellen der Honorarnote bestimmen, welche Tätigkeitsgruppen mit einem fertig gemeldeten Arbeitsgang in der Honorarnote mitaufbereitet werden sollen. Mit der Führung dieser
Fertigstellungsevidenz kann man erzielen, dass Leistungen erst dann dem Kunden verrechnet werden, wenn das gesamte Leistungspaket fertig erbracht worden ist.
Dieses Fenster verfügt über ein flexibles Layout und kann sowohl fixe als auch optionale Bereiche enthalten. In manchen Fenstern sind im Standard nicht alle möglichen Bereiche eingeblendet. Hier finden Sie Details zu
Fenstern mit flexiblem Layout.
Im Bereich "Regeln für Arbeitsgänge" werden alle Kombinationen von Tätigkeits(haupt)gruppen, Tätigkeiten, Bezugsjahr und Bezugsmonat hinterlegt, die zu einer Anlage von Arbeitsgängen im Zuge der Leistungserfassung führen sollen.
Das Programm prüft beim
Speichern der Leistung, ob sich eine Leistung in einer Regel widerspiegelt und erzeugt, sobald das der Fall ist, den passenden Arbeitsgang. Erfolgt die
Fertigstellung der Leistung ausschließlich bei der
Autorisierung, wird auch der Arbeitsgang (sofern er noch nicht existiert) erst zu diesem Zeitpunkt angelegt.
Standardfeldauswahl Regeln für Arbeitsgänge
Sämtliche Leistungen, die unter den hier zugeordneten Tätigkeits(haupt)gruppen angelegt sind und zusätzlich mit dem Kunden bzw. Projekt übereinstimmen, können somit einfach in derselben Honorarnote abgerechnet werden.
Zusätzlich ist es möglich, auf diesem Weg Lizenzgebühren oder Positionen, die immer zusätzlich über eine
Pauschale ohne Leistung abgewickelt und verrechnet werden, aufzubereiten. Die von der
Pauschale betroffene Tätigkeitsgruppe muss dafür in diesem Bereich als aufzubereitende Tätigkeitsgruppe angelegt sein.
Standardfeldauswahl Aufzubereitende Tätigkeitsgruppen
Die
Fertigstellungsevidenz kann auch gut mit der
Planung für WT kombiniert werden, da die verplante Zeit eines Mitarbeiters in Relation zu den tatsächlich geleisteten Zeiten des Mitarbeiters gestellt wird und somit beide Sichtweisen abgedeckt werden. Dazu ist zwar die Fakturierung über Arbeitsgänge selbst nicht unbedingt notwendig, zwei Voraussetzungen/Umstände müssen jedoch im Bereich der Leistungserfassung mit Arbeitsgängen beachtet werden:
- Wenn man beabsichtigt, auch eine Planung in Betrieb zu nehmen, ist es unbedingt erforderlich, die Arbeitsgangregel in der LEA in der gleichen Granularität (Tätigkeitshauptgruppe, Tätigkeitsgruppe, Tätigkeit) wie die Prozesse in der Planung anzulegen. Empfohlen und am häufigsten anzutreffen ist hier eine tätigkeitsgruppenbezogene Anlage der Arbeitsgangregel bzw. des Prozesses.
Nur damit kann erreicht werden, dass die Leistungen im Fenster Planungsobjekte am Reiter "Mitarbeiter-Aufzeichnungen" unter dem korrekten Planungsobjekt gelistet werden und alle folgenden Funktionalitäten dazu genutzt werden können.
Aus diesem Grund erhalten Sie auch beim Speichern einer neuen Arbeitsgangregel eine Meldung, die Sie darauf hinweist, den entsprechenden Prozess hinsichtlich Übereinstimmung zu prüfen.

Die Granularität kann einfach kontrolliert werden, wenn Sie im Fenster Prozesse die Spalte Regel einblenden. Weist diese für einen Prozess das Symbol "Häkchen"
auf, passt die Granularität.
- Die Arbeitsgänge müssen planungsrelevant sein (d. h., dürfen keine reinen LEA Arbeitsgänge mehr sein). Sobald daher die Planung für WT im Einsatz ist und u. a. auf der Arbeitsgangregel das Feld Planungsrelevant aktiviert ist, wird daher der betreffende Arbeitsgang in der Verwaltung der Arbeitsgänge als Planungsobjekt (siehe Symbol "Planung"
) dargestellt und ist in der Verwaltung der Planungsobjekte verplanbar.