Für jedes Paket steht eine Dokumentation mit den fachspezifischen Schritten zur Verfügung. Diese baut auf der Dokumentation
Umgründungen Allgemein auf, welche die grundlegenden Vorbereitungen enthält.
Vor der Durchführung einer Umgründung in der FIBU müssen alle Buchungen (Zahlungsvorschlag, ER-Kontrolle, Bankauszugsverbuchung etc.) abgeschlossen und verbucht sein.
Hinweis | Je nach gewählter Übertragungsart (Export/Import oder Konsolidierung) können die weiteren Daten – wie Automatikbuchungen, Dokumente, ER-Kontrolle, Regeln für die Bankauszugsverbuchung etc. – direkt übernommen oder im Nachhinein über Kopie-Funktionen übertragen werden. Bitte prüfen Sie hierzu vor der Umgründung, unter Besonderheiten, welche Vorbereitungen für die von Ihnen verwendeten FIBU-Programme erforderlich sind.
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Weitere Begriffe: Formwechsel
Bei der Umwandlung einer Mandantenfirma wird zunächst beim Steuerberater eine neue Firmennummer angelegt. Dabei muss je nach genutzten Paketen eine festgelegte Reihenfolge eingehalten werden, welche unter Dokumentation
Umgründungen Allgemein → Umwandlung → Mandantenfirma beim Steuerberater beschrieben wird. Sobald die neue Firmennummer angelegt wurde, sind die Buchhaltungsdaten zu übertragen.
Beispiel | Die Musterfirma GmbH wird zu einer Musterfirma GmbH & Co KG umgegründet. 200000 Musterfirma GmbH → 200001 Musterfirma GmbH & Co KG
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Ist die Umwandlung bereits im Vorfeld bekannt, können die Stammdaten mittels einer Jahresübernahme auf die neue Firma übertragen werden. Die Anfangsbestände werden als Saldenübernahme eingebucht:
Wir empfehlen, zusätzlich folgende Einstellung am FIBU Stamm vorzunehmen:
Grundsätzlich wäre es auch denkbar, die Anfangsbestände als EB-Werte über die Jahresübernahme zu übertragen. Da es bei Neugründungen jedoch kein Vorjahr und damit keine EB-Werte gibt, führt dies in der Bilanz zu Fehlermeldungen.
Wird die Umwandlung rückwirkend beschlossen, wird in der Regel über einen Export/Import auf die neue Firmennummer übertragen. Sind Einschränkungen notwendig – z. B. nur bestimmte Monate, keine EB-Buchungen, etc. – wird über eine FIBU Konsolidierung gearbeitet (Voraussetzung: Lizenz für FIBU Konsolidierung). Beim Übertragen der Daten ist zu unterscheiden, ob die Buchhaltung ausschließlich beim Steuerberater geführt wird oder ein Austausch zwischen Steuerberater und Mandant stattfindet.
Buchhaltung ausschließlich beim Steuerberater
Wird die Buchhaltung ausschließlich beim Steuerberater geführt, gibt es keinen Datenaustausch mit dem Mandanten. Die Bilanz wird über Firma A (200000 Musterfirma GmbH) abgeschlossen, während die laufende Buchhaltung über Firma B (200001 Musterfirma GmbH & Co KG) separat weitergeführt wird. Hierzu wird ein FIBU Export aus der alten Firma A durchgeführt und in die neue Firma B importiert.
Handelt es sich dabei um eine neue CRM Firma – es gibt also keinen Lohn-Datenbestand – fragt das System beim Import, ob dieser als Testfirma oder als Kopie erfolgen soll. Für die Umgründung ist der Import als Kopie durchzuführen, dadurch wird im Hintergrund eine neue Firmen-ID vergeben und sämtliche Daten (Notizen, DOGs, Dokumentenzuordnungen) wie bei einem Sicherungsimport übernommen.

Wurde die Firma über die Funktion „Testdaten kopieren“ im LOHN erzeugt, entfällt diese Meldung.
Durch die Umgründung wurde die Firmen-ID im Hintergrund bereits neu vergeben.
Buchhaltung mit Datenaustausch (Mandant & Steuerberater)
Bucht der Mandant selbst, kann er die Stammdaten eigenständig aktualisieren und die laufende Buchhaltung weiterführen. Wichtig: Der Datenaustausch für die alte Firma (200000 Musterfirma GmbH) muss vollständig abgeschlossen sein, bevor die FIBU Daten der neuen Firma (200001 Musterfirma GmbH & Co. KG) ausgetauscht werden. Mit Beginn des Datenaustauschs für die neue Firma wird die Datenübertragung für die alte Firma technisch gesperrt.
Es ist daher strikt auf die chronologische Abfolge der Wirtschaftsjahre zu achten. Erst nach Fertigstellung und Übertragung der alten Firma stellt der Mandant dem Steuerberater einen FIBU Export mit den aktuellen Firmenstammdaten bereit. Diese Datei wird in die neu angelegte Firma (200001 Musterfirma GmbH & Co. KG) importiert. Das System erkennt die Übereinstimmung der Stammdaten und passt die IDs im Hintergrund automatisch an. Dabei wird die Firmen-ID der Originalfirma gelöscht und auf die Umgründungsfirma übertragen. So bleibt der Datenaustausch zwischen Steuerberater und Mandant über die neue Firma durchgehend gewährleistet. Für die alte Firma sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, sie steht fortan nur noch als historischer Datensatz zur Verfügung.

Wird die neue Firma bereits zeitnah für die Lohnverrechnung benötigt, ist sie über die Funktion „Testdaten kopieren“ im LOHN zu erzeugen. Dabei wird auf dem System des Steuerberaters im Hintergrund eine neue Firmen-ID vergeben. Sobald der Mandant einen FIBU-Export aus der neuen Firma in sein System einspielt, erscheint folgende Meldung und die Firmen-ID wird automatisch an die des Steuerberaters angeglichen.

Auch in diesem Fall ist die strikte Einhaltung der chronologischen Abfolge der Wirtschaftsjahre zwingend erforderlich, da mit Beginn des Austauschs für die neue Firma die Übertragung für die alte Firma technisch gesperrt wird.
Hinweis | Der Datenaustausch für die alte Firma muss vollständig abgeschlossen sein, bevor die FIBU Daten der neuen Firma übertragen werden. Mit Beginn des Austauschs für die neue Firma ist die Datenübertragung für die alte Firma technisch gesperrt. Nachträgliche Buchungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch manuell nachgebucht oder auf Buchungsebene importiert werden.
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Bei eigenen Firmen (Wirtschaftskunde oder Steuerberater) wird die bestehende Firma weitergeführt, da häufig noch weitere Pakete (z.B. WWS, LEA, ZEIT usw.) im Einsatz sind. Es wird lediglich eine neue Buchhaltung innerhalb der bestehenden Firma angelegt und die Firmenstammdaten werden aktualisiert.
Beispiel | Die Musterfirma GmbH wird zu einer Musterfirma GmbH & Co KG umgegründet. Beispiel: 1 Musterfirma GmbH → 1 Musterfirma GmbH & Co KG und bei Bedarf 2 Musterfirma GmbH (Sicherung für Bilanzagenden)
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Erfolgt ein Datenaustausch mit dem Steuerberater beachten Sie bitte die Hinweise unter Umwandlung einer
Mandantenfirma beim Steuerberater → unter dem Punkt Buchhaltung mit Datenaustausch.
Hinweis | Die Stammdaten zum Zeitpunkt vor der Umgründung sind weiterhin unter Extras → Firmen Vorjahre abrufbar. Damit Auswertungen der alten Gesellschaft weiterhin den korrekten Firmenwortlaut zeigen – insbesondere bei unterjährigen Umgründungen – sollte das Feld Betriebsadresse in der Vorjahresfibu befüllt werden.
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Ist die Umwandlung bereits im Vorfeld bekannt, können die Stammdaten mittels einer Jahresübernahme auf die neue Buchhaltung (innerhalb derselben Firma) übertragen werden. Die Anfangsbestände werden als Saldenübernahme eingebucht:
Wir empfehlen zusätzlich folgende Einstellung am FIBU-Stamm vorzunehmen:
Grundsätzlich wäre es auch denkbar, die EB Werte über die Jahresübernahme zu übertragen. Da es bei Neugründungen jedoch kein Vorjahr und damit keine EB Werte geben darf, führt dies in der Bilanz zu Meldungen.
Wird die Umgründung rückwirkend beschlossen, erfolgt sie über einen Export/Import innerhalb derselben Firma. Sind Einschränkungen notwendig – z.B. nur bestimmte Monate, keine EB-Buchungen, etc. – wird über eine FIBU Konsolidierung gearbeitet (Voraussetzung: Lizenz für FIBU Konsolidierung).
Ist das Paket BILANZ im Einsatz, ist die Buchhaltung auf eine zweite Firma außerhalb der Firmengruppe zu übertragen, damit die Bilanzagenden getrennt bearbeitet werden können. Diese Kopie dient ausschließlich der Sicherung der Ursprungsdaten für die Bilanzagenden und wird nicht weitergeführt! Bitte beachten Sie hierzu die Anweisungen unter Doku
Umgründung Allgemein → Eigene Firma beim Wirtschaftskunden (Bilanz-Paket: ja) Die Übertragung erfolgt auch hier über einen Export/Import der Fibu. Handelt es sich dabei um eine neue CRM Firma – es gibt also keinen Lohn-Datenbestand – fragt das System beim Import, ob dieser als Testfirma oder als Kopie erfolgen soll. Um die Bilanzagenden über diese Firma fertigstellen zu können, ist der „Import als Kopie“ durchzuführen. Dadurch wird im Hintergrund eine neue Firmen-ID vergeben und sämtliche Daten (Notizen, DOGs, Dokumentenzuordnungen) wie bei einem Sicherungsimport übernommen.

Wurde die Firma über die Funktion „Testdaten kopieren“ im LOHN erzeugt, entfällt diese Meldung.
Durch die Umgründung wurde die Firmen-ID im Hintergrund bereits neu vergeben.
Weitere Begriffe: Verschmelzung, Einbringung, Zusammenschluss, Fusion
Bei einer Zusammenlegung ist die Vorgehensweise umfangreicher. Zunächst ist zu prüfen, ob die beteiligten Firmen dieselben Grundlagen in der Buchhaltung verwenden. Abweichungen müssen vor der Zusammenführung bereinigt werden. Anschließend erfolgt die Datenzusammenführung – in der Regel durch eine Konsolidierung oder durch Export/Import von Buchungen.
Bei Verwendung weiterer Pakete ist zwingend die Firma beizubehalten, in der die Pakete künftig weitergeführt werden – unabhängig von der tatsächlichen rechtlichen Verschmelzungsrichtung. Details dazu siehe auch Dokumentation
Umgründungen Allgemein → Zusammenlegung.
Bei der Zusammenführung von Firmen ist sicherzustellen, dass die Spiegelwerte konsistent bleiben und EB-Buchungen nur dort auftauchen, wo sie auch zulässig sind. Insbesondere bei Neugründungen und aufgenommenen Firmen dürfen die Anfangsbestände nicht als EB-Werte aufscheinen.
Sind Automatiken in der Buchhaltung vorhanden (z. B. TR/SR-Automatik, Abgrenzungsautomatik, E/A-Rechner-Automatik und Istversteuerung) so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem FIBU Support auf.
Für die Konsolidierung wird hierzu eine Buchungsvariante ohne EB-Buchungsart angelegt.
Diese Buchungsvariante wird in der FIBU-FIBU-Zuordnung als Einschränkung für die Buchhaltung hinterlegt, damit EB-Buchungen automatisch ausgeschlossen werden.
Wird die Firma B in die bereits bestehende Firma A aufgenommen, dürfen ausschließlich die EB-Buchungen der Firma A als solche aufscheinen. Die Anfangsbestände der Firma B sind dagegen als laufende Buchungen aufzunehmen. Die eigentlichen EB Buchungen von B werden anschließend manuell als laufende Buchungen (z.B. UE = Saldenübernahme) eingebucht.
Wenn aus den Firmen A und B eine neue Firma C mit einer neuen Steuernummer entsteht, handelt es sich um eine Neugründung. In diesem Fall darf kein EB-Vortrag erfolgen, die Anfangsbestände von A und B werden als laufende Buchungen (z. B. UE = Saldenübernahme) in C eingebucht.
Treffen Buchhaltungen mit unterschiedlichen Wirtschaftsjahren aufeinander, ist festzulegen, mit welchem Wirtschaftsjahr die Buchhaltung weitergeführt wird. Über die Konsolidierung (Einschränkung nach Periode) kann das Wirtschaftsjahr periodenrein übernommen werden. Haben beide Buchhaltungen ein gleichlaufendes Wirtschaftsjahr gibt es keine Besonderheiten.
Arbeiten die beteiligten Buchhaltungen mit unterschiedlichen Besteuerungssystemen, sind diese zuvor noch in der Einzelfirma auf das neue Besteuerungssystem umzustellen. Anleitungen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Es ist sicherzustellen, dass die Nummernkreise kompatibel sind und es keine Überschneidungen gibt.
Weiters ist zu prüfen, ob Sach- und Personenkonten über alle beteiligten Firmen einheitlich sind, um sicherzustellen, dass die richtigen Daten zusammengespielt werden. Zum Bereinigen der Konten dient die
Kontenumstellung.
Die Kontenumstellung ist gegebenenfalls auch in anderen Paketen (z. B. Kontentabellen), externen Schnittstellen sowie beim Steuerberater umzusetzen. Für Letzteres empfehlen wir, einen FIBU Export an den Steuerberater zu senden, sobald die Umstellungskonten beim Mandanten hinterlegt sind.
Dürfen die Konten in der Ursprungsfirma nicht verändert werden, kann – vorausgesetzt die Nummernkreise überschneiden sich nicht – mit Konsolidierungskonten gearbeitet werden. Genaue Informationen entnehmen Sie der Dokumentation Konsolidierung zum Thema
Konsolidierungsfelder am Kontenstamm.
Hinweis | Nach der Umgründung ist zu prüfen, ob alle benötigten Felder (z. B. WWS Preistabellen) auf den Personenstammdaten vorhanden sind. Felder aus anderen Paketen werden nicht automatisch übertragen und müssen gegebenenfalls nachimportiert werden.
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Um zu gewährleisten, dass die Konsolidierung trotz dezentraler Wartung auf die richtige CRM Person zurückgreift, ist dafür zu sorgen, dass die Personen bereits vor der Konsolidierung in der Konsolidierungsfirma (innerhalb der Firmengruppe) angelegt werden. Es stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Import Personenkonten variabel
- Standardkontenrahmen übernehmen
Weiters ist darauf zu achten, dass der Konsolidierungsparameter „Stammdaten/Salden/Buchungen vor Konsolidierung löschen“ nicht auf „0 – Neuanlage“ eingestellt ist, da sonst die FIBU (inkl. zuvor angelegter Personenkonten) wieder vollständig gelöscht wird.
Weitere Begriffe: Realteilung, Spaltung
Bei einer zukünftigen Trennung können bereits im Vorfeld Maßnahmen zur späteren Teilung getroffen werden. Programmtechnisch ist eine automatische Aufteilung nur möglich, wenn im Vorfeld getrennt nach FIBU-Filialen gebucht wird. Zum Zeitpunkt der Umgründung wird eine Filialtrennung durchgeführt. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Konsolidierung / Filialtrennung / Umgrüundung unter dem Punkt
Filialtrennung.
Hinweis | Wird unterjährig auf Filialen umgestellt, sind auch die EB-Werte entsprechend den Filialen aufzuteilen. Hierzu werden die betroffenen EB-Buchungen storniert und anschließend für jede Filiale neu erfasst. Genaue Informationen dazu finden Sie im Dokument Buchen mit Filiale.
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Wird die Trennung erst rückwirkend bekannt, sind manuelle Umbuchungen erforderlich, um die Salden aufzuteilen. Bei geringem Buchungsumfang kann eine 1:1 Kopie der Buchhaltung erstellt und die nicht benötigten Buchungen können gelöscht werden. Dabei ist zu beachten, dass Buchungen nur gelöscht werden können, solange die UVA noch nicht abgegeben worden ist.
Neben der Übertragung von Stammdaten und Buchungen sind bei einer Umgründung, abhängig von den verwendeten FIBU-Programmen, noch folgende Besonderheiten zu berücksichtigen.
Hinweis | Wird die Umgründung über einen FIBU Export/Import durchgeführt, ist darauf zu achten, dass unter dem Punkt "Einstellungen Finanzbuchhaltung" alle benötigten Daten ausgewählt werden, da diese NICHT automatisch mitexportiert werden.
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Bei einer Firma mit Ist-Besteuerung richtet sich das weitere Vorgehen danach, ob die Versteuerungsart im Zuge der Umgründung umgestellt wird. Bleibt die Ist-Besteuerung erhalten, muss sichergestellt sein, dass weiterhin auf die Originalbuchungen zugegriffen werden kann. Dasselbe gilt für die Verwendung der E/A-Rechner-Automatik.
Beispiel: Wenn die Buchhaltungen zweier Unternehmen, die beide nach Ist-Besteuerung geführt werden, zusammengeführt werden, müssen auch deren Vorjahresdaten bis zum letzten offenen Posten konsolidiert und als Vorjahres-Fibu (Feld 49 + 50 am FIBU-Stamm) hinterlegt werden. Nur so ist sichergestellt, dass bei Zahlungen die notwendigen Umbuchungen für Steuer und Erfolgswirksamkeit ausgelöst werden.
Wird hingegen auf Soll-Versteuerung bzw. Bilanzierung umgestellt, sind die Änderungen vor der eigentlichen Umgründung vorzunehmen. Anleitungen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Vor der Umgründung ist eine Kontrolle der bestehenden TR/SR-Abläufe je Firma erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass nur noch Abläufe offen sind, die noch nicht schlussgerechnet wurden, und dass das Anzahlungskonto sauber ist. Eine Auflistung der Kontrollmöglichkeiten finden Sie im Dokument
Teil- und Schlussrechnung unter dem Punkt
Kontrollmöglichkeiten.
Wir weisen darauf hin, dass Korrekturen im Bereich der TR/SR Automatik nach einer Umgründung nur mit erheblichem Aufwand möglich sind!
Wird die Automatik in mehreren beteiligten Firmen genutzt, müssen die TR/SR Ablaufnummern und Rechnungsschemata eindeutig sein und dürfen sich nicht überschneiden. Dies gilt für alle offenen TR/SR-Abläufe. Bereits vollständig abgeschlossene Abläufe aus den Vorjahren müssen nicht vereinheitlicht werden, vorausgesetzt die oben angeführten Kontrollen wurden verlässlich durchgeführt.
Existieren in der Buchhaltung Teilrechnungen und Anzahlungen aus Vorjahren, die noch nicht schlussgerechnet wurden, müssen auch die Vorjahresbuchhaltungen (bis zur letzten offenen TR/AZ) konsolidiert werden. Die konsolidierten Vorjahre sind dann in den FIBU Stammdaten als Vorjahr zu hinterlegen, damit weiterhin auf die Originalbuchungen zugegriffen werden kann.
Arbeitet nur eine der Firmen mit der TR/SR-Automatik, kann die FIBU mit den offenen TR/SR als Vorjahr hinterlegt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, am FIBU Stamm am Feld
Sperre EB Übernahme die Ausprägung „Sperre für alle Konten“ zu verwenden, um versehentliche EB-Korrekturen zu verhindern.
Hinweis | Werden TR über die Pakete WWS oder LEA erstellt, empfehlen wir, die Änderungen zunächst in einer Datenbankkopie durchzuführen und die einzelnen Schritte zu protokollieren – so kann die eigentliche Umgründung fehlerfrei und zügig umgesetzt werden.
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Weiters ist darauf zu achten, dass die FIBU Stammdaten in der neuen Buchhaltung ident zu der bereits bestehenden Buchhaltung eingestellt werden. Folgende Felder sind dafür relevant:
Um die Dokumente weiterhin über die Buchhaltung aufrufen zu können, gibt es je nach Übertragungsvariante folgende Vorbereitungen. Für die Konsolidierung ist folgender Parameter zu aktivieren: Finanzbuchhaltung → FIBU Parameter → Konsolidierung → Allgemein → Konsolidierung Dokumente: ja
Für die Übernahme beim Import ist der Sicherungsimport zu aktivieren: Finanzbuchhaltung → Import und Export → Import → Ansicht → Eintrag Sicherungsimport: Ja.
Die Dokumente selbst bleiben in beiden Fällen weiterhin im Dokumentenarchiv der Ursprungsfirma. Wird im Rahmen der Umgründung eine neue Firmennummer erzeugt, empfehlen wir ein neues Archiv für diese Firma anzulegen.
Schnittstellen zu Fremdsystemen müssen geprüft und rechtzeitig angepasst werden. Workflows sind gegebenenfalls auf die neue Firma zu übertragen und an die neue Struktur anzupassen. Ebenso ist zu prüfen, ob die in den Workflows eingesetzten Makros angepasst werden müssen. Änderungen der Kontonummern, Firmennummern oder Pfade können hier sonst später zu Fehlern führen.
Bei Verwendung der ER-Kontrolle, müssen vor der Umgründung sämtliche Rechnungen abgeschlossen und verbucht werden. Die ER-Kontrolle kann nur beim Export/Import übertragen werden und es werden alle ER-Datensätze übernommen, Einschränkungen sind nicht möglich. Im Rahmen der Konsolidierung, wird die ER-Kontrolle nicht berücksichtigt.
Ist die ER-Kontrolle nur bei einer der beteiligten Firmen im Einsatz, kann zuvor ein Export/Import der Fibu (inkl. ER-Kontrolle) durchgeführt und anschließend die Stammdaten + Buchungen in diese Fibu konsolidiert werden. Wichtig: Der Konsolidierungsparameter „Stammdaten/Salden/Buchungen vor Konsolidierung löschen“ darf nicht auf „0 – Neuanlage“ eingestellt sein, da sonst die FIBU (inkl. ER Kontrolle) vor der Konsolidierung vollständig gelöscht wird.
Wird die ER-Kontrolle auch über die WWS genutzt – zum Beispiel für Bestellungen – sind nach der Übertragung manuelle Nacharbeiten, wie der Neuanlage der Wareneingänge, notwendig.
Kommt es durch die Umgründung zu einer Änderung der Grundwährung, so ist die Umstellung auf die neue Währung ebenfalls vor der Umgründung durchzuführen. In der FIBU kann die Umstellung der Währung über die Währungsumrechnung erfolgen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Konsolidierung/Filialtrennung/Umgründung unter dem Punkt
Verwendung von Währungsumrechnung lt. Konto.
Vor dem Buchungsstart ist zu prüfen, ob Saldenliste und OP-Liste die richtigen Werte ausweisen. Für konsolidierte Buchhaltungen steht die Auswertung 180 „Saldenliste FIBU-Konsolidierung“ zur Verfügung, welche die Kontrolle durch die Darstellung der Firmen in getrennten Spalten vereinfacht.
Weiters ist sicherzustellen, dass die UVA-Werte korrekt übertragen wurden. Sind Buchhaltungen aus einer Datenübernahme (aus Fremdsystem oder BMD 5.5) beteiligt, werden die „UVA-Werte aus Datenübernahme“ nicht automatisch übertragen. Die Werte sind manuell je Monat nachzupflegen.
Sobald alles vollständig übertragen und geprüft worden ist, kann in der konsolidierten Buchhaltung das Konsolidierungskennzeichen entfernt werden. Dadurch wird ein erneutes Starten der Konsolidierung ausgeschlossen. Werden nachträglich Buchungen in der neuen Buchhaltung vorgenommen, könnten diese sonst durch eine erneute Konsolidierung überschrieben werden. Das bedeutet jedoch auch, dass nachträgliche Buchungen aus den Einzelbuchhaltungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in die konsolidierte Buchhaltung aufgenommen werden können.
Am Firmenstamm müssen nach erfolgter Umgründung die richtigen Stammdaten hinterlegt sein. Das gilt insbesondere für: Steuernummer, UID-Nummer und Firmenbuchnummer. Damit der richtige Firmenwortlaut auf den Auswertungen aufscheint, kann zudem das Feld 139 „Betriebsadresse“ in der Vorjahres-Fibu befüllt werden.
Damit am FIBU Stamm die richtigen Einstellungen gesetzt sind, empfehlen wir alle Felder zu übertragen und anschließend zu prüfen, ob diese auch weiterhin für die neue Buchhaltung gelten.
- Einstieg in die FIBU-Stammdaten der alten Buchhaltung
- Alle Felder mit Werten einblenden: Rechtsklick → Feldauswahl → Felder mit Werten im aktuellen Datensatz einblenden
- Alle Felder kopieren: Rechtsklick → Alle Felder kopieren
- Einstieg in die FIBU-Stammdaten der neuen Buchhaltung
- Alle Felder einblenden: Feldauswahl bearbeiten → Alle Felder einblenden
- Alle Felder einfügen: Rechtsklick → Alle Felder einfügen
Wir empfehlen, eine Testbuchung (Rechnung und Zahlung inkl. Auszifferung) durchzuführen und zu prüfen, ob die automatischen Buchungen funktionieren. Des Weiteren sind die dazugehörigen Einstellungen (FIBU Stammdaten, Fixkonten, Steuerkonten, Vor-/Folgejahr) zu überprüfen. Genauere Informationen finden Sie unter
Die Automatikbuchungen (inkl. Abgrenzungen) können beim FIBU Export/Import übertragen werden. Bei einer Konsolidierung werden diese nicht automatisch übernommen. Abgrenzungsmodelle können im Anschluss über die Funktion „Abgrenzungen kopieren“ auf die neue Firma kopiert werden. Vorausgesetzt die dazugehörige Originalbuchung ist – aufgrund einer FIBU Konsolidierung – vorhanden. Weitere Modelle können über die Funktion „Modell kopieren“ übertragen werden.
Wurden die Regeln nicht bereits durch den FIBU-Export/Import übertragen, sind diese nachträglich in die neue Firma zu kopieren. Dies erfolgt in der Bankauszugsverbuchung unter Stammdaten → Regeln Bankauszugsverbuchung → Regeln kopieren.
Werden Datenträger über den Zahlungsverkehr (Zahlungsvorschlag/Bankeinzug) erstellt, ist der Pfad für die Telebankingdatei zu hinterlegen bzw. bei bestehenden Bankverbindungen anzupassen.
Ist EBICS bei den beteiligten Firmen im Einsatz, ist das Bankkonto über die Zahlungsplattform in der alten Firma abzumelden und in der neuen Firma wieder anzumelden. Anschließend kann das Bankkonto in der alten Firma inaktiv geschaltet werden.
Wird mit den Standardformularen gearbeitet, reicht es, die Daten am FIBU Stamm anzupassen. Werden individuelle Formulare oder hinterlegtes Briefpapier/Logo verwendet, müssen diese in den Ausdrucksmodellen aktualisiert werden.
Gibt es firmenspezifische Ausdrucke, sind auch diese bei Bedarf auf die neue Firma abzuändern.