Rechtsanwaltsanwärter (RAA) werden mit einer eigenen Tarifgruppe abgerechnet und haben Kammerbeiträge an die Rechtsanwaltskammern zu entrichten. In diesem Dokument werden nützliche Stammdateneinstellungen für Rechtsanwaltsanwärter anhand eines fiktiven Abrechnungsbeispiels vorgestellt.
Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie u. a. hier: Ab dem Jahr 2011 sind Kammerbeiträge für Rechtsanwaltsanwärter an die Rechtsanwaltskammer zu entrichten. Damit später eine Überweisung an die Rechtsanwaltskammer bzw. ein Auszahlungsjournal mit dem zu entrichtenden Betrag erstellt werden kann, empfiehlt sich die Anlage einer
diversen Körperschaft am gleichnamigen Reiter im Programm
Lohnfirma mit dem Plus-Symbol oder F5.
Sowohl die korrekte Anschrift als auch Bankverbindung der Rechtsanwaltskammer sollten in den entsprechenden Feldern hinterlegt werden, ebenso der Verwendungszweck.
Im Feld
Lohnartengruppe ist eine Lohnartengruppe zu hinterlegen, die alle Lohnarten beinhaltet, die an die jeweilige diverse Körperschaft zu entrichten sind. Alle Beträge, die auf Lohnarten dieser Lohnartengruppe abgerechnet werden, bilden als Summe den an die diverse Körperschaft zu überweisenden Betrag. Wie die Lohnartengruppe in diesem Beispiel aussieht, ist weiter unten im Kapitel
Lohnarten und Lohnartengruppe beschrieben.
Im Feld
Verwendungszweck kann ein individueller Verwendungszweck für Überweisungen an die diverse Körperschaft hinterlegt werden. In diesem Beispiel lautet der Verwendungszweck "Beitragskto: 123456".
Über das Feld
Überweisung kann der zeitliche Abstand der Überweisungen die diverse Körperschaft festgelegt werden. In diesem Beispiel wird von einer monatlichen Zahlung an die Rechtsanwaltskammer ausgegangen.
Für die Abrechnung der Umlage zu den Versorgungseinrichtungen für Rechtsanwaltsanwärter gibt es die Standardlohnart 7170 in unserem Auslieferungsstandard.
Die Lohnart ist im Paket LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Pflichtigkeit" so eingestellt, dass sie als "sonstige Werbungskosten" mit LSt laufend abgerechnet wird und auf dem L16 unter der KZ 230 läuft. Des Weiteren ist die Lohnart als Abzugslohnart definiert.
Hinweis | Werden freiwillige Kammerbeiträge abgerechnet, sind diese am L16 unter der Kennzahl 243 anzuführen. Pflichtbeiträge stehen unter der Kennzahl 230.
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Achtung! | Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Standardlohnarten um reine Vorschläge für die Abrechnung handelt. Passen Sie bitte gegebenenfalls die Lohnarten selbst an. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Pflichtigkeiten liegt beim Anwender.
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Soll die Lohnart in jedem Monat abgerechnet werden, kann sie natürlich auch mit einem monatlichen Fixwert in der Bruttoerfassung angeliefert werden. Unter LOHN
→ Stammdaten
→ Lohnarten
→ Reiter "Name, Bruttoerfassung" ist dies anhand des Feldes
Fix/Variabel bei Bedarf zu adaptieren.
Hinweis | Bitte beachten Sie, dass die Nummern 7500 bis 9999 und die Nummer 1 für unsere BMD Systemlohnarten reserviert sind. Alle anderen Nummern können frei gewählt werden. |
Damit die neu angelegte diverse Körperschaft weiß, aus welchen Lohnarten sich die zu überweisende Umlage zusammensetzt, ist eine Lohnartengruppe zu hinterlegen.
In dieser Lohnartengruppe ist die Lohnart 7170 "Rechtsanwaltsanwärter Umlagen" zu hinterlegen. Wir empfehlen, zu diesem Zweck eine neue Lohnartengruppe anzulegen im Paket LOHN → Stammdaten → Lohnartengruppen.
Mit dem Plus-Symbol oder F5 kann eine neue Lohnartengruppe hinzugefügt werden. Wählen Sie bitte eine freie Gruppennummer und Bezeichnung für Ihre neue Lohnartengruppe. Im Feld
Lohnarten wählen Sie die Lohnart 7170 "Rechtsanwaltsanwärter Umlagen" aus, indem Sie auf F8 drücken

. Diese Lohnart bestimmt den Überweisungsbetrag für die Umlage an die Rechtsanwaltskammer. Bei Bedarf können natürlich noch weitere Lohnarten ergänzt werden.
Hinweis | Bitte beachten Sie, dass die Lohnartengruppen von 1-999 für unseren BMD Standard reserviert sind. |
Ein Rechtsanwaltsanwärter wird wie jeder andere Dienstnehmer im Programm
Dienstnehmer angelegt. Von besonderer Bedeutung sind einige Felder am Reiter "Versicherung":
Im Feld
Tarifgruppe ist die Tarifgruppe "B031" für Rechtsanwaltsanwärter zu wählen und im Feld
Gesetzliche Grundlage das "Rechtspraktikantengesetz (RPG)". Somit wird die ELDA-Anmeldung auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage erstellt.
Alle anderen Felder im Dienstnehmerstamm sind wie gewohnt zu befüllen. Hinsichtlich der Lohnsteuer gibt es keine Besonderheiten. Sofern ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gelten, können auch diese hinterlegt werden. Ebenso kann ein konkretes Wochenmodell hinterlegt werden, sodass auch die NLZ-Verwaltung genutzt werden kann.
Im nachfolgenden Beispiel wird ein Rechtsanwaltsanwärter abgerechnet:
Für das Jahr 2025 sind folgende rechtliche Werte vorgeschrieben, die im nachfolgendem Beispiel zur Anwendung kommen:
| | 2025 |
| monatlicher Beitrag zur RA-Umlage | € 297,25 |
jährlicher Beitrag zur RA-Umlage | € 3.567,00 |
Beispiel – Angabe
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Der Dienstnehmer mit der Personalnummer 6 ist Rechtsanwaltsanwärter und erhält € 2.000,00 Gehalt.
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Die Lohnarten werden in der Bruttoerfassung entsprechend der obigen Angabe erfasst. Es ergibt sich folgendes Bild:
Das Netto sowie die Lohnnebenkosten können übersichtlich mit der Funktion
Netto-Vorschau kontrolliert werden:
Wie bereits in der "Netto-Vorschau" der Bruttoerfassung ersichtlich, ist das gesamte Gehalte (inkl. RA-Umlage) SV-pflichtig.
Da für die Rechtsanwaltskammer eine diverse Körperschaft im Lohnfirmenstamm angelegt wurde und die abgerechnete Lohnart der hinterlegten Lohnartengruppe zugeordnet ist, wird der Überweisungsbetrag für die Rechtsanwaltskammer ermittelt. In weiterer Folge kann auch eine Telebankingdatei für die Rechtsanwaltskammer erstellt werden.
Bei dieser Variante bezahlt der Dienstgeber die Beiträge an die Kammer direkt und nicht über die Lohnverrechnung, somit erfolgt kein Abzug vom Netto des Dienstnehmers. Trotzdem muss diese Zahlung auch in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
In diesem speziellen Fall müssen 2
Lohnarten angelegt werden:
- Eine Sachbezugslohnart, welche die Zahlung der Rechtsanwaltsumlage berücksichtigt.
- Eine Lohnart, welche diese Rechtsanwaltsumlage als Werbungskosten auf dem L16 geltend macht.
Im Paket LOHN → Stammdaten → Lohnarten wählen Sie eine Sachbezugslohnart aus.
Die neue Lohnart für den "Sachbezug Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage" ist eine reine Kopie einer bereits im Standard vorhandenen Sachbezugslohnart. Zu beachten ist, dass diese Lohnart zur SV-BMGL, LSt-BMGL und zum J6 gerechnet wird, LNK-pflichtig ist und nicht ins Brutto läuft. In diesem Beispiel wurde die Lohnart 1640 "Sachbezug Wohnung" kopiert.
Unten sehen Sie die neue Lohnart "Sachbezug Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage" mit den wichtigsten Einstellungen:
Pflichtigkeit:
- SV: Laufender Bezug
- Lohnsteuer (gem. EStG): LSt lfd.
- Jahressechstel: Ja (normal)
- DB/DZ: Ja
- Kommst: Ja
- Brutto: Nein
Koppelung:
- Koppelung anwenden: Ja
- Koppelung vorhanden: Ja 1687: Werbungskosten Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage
Achtung! | Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Pflichtigkeiten der oben abgebildeten Lohnart. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte rechtlich an anderer Stelle über die passenden Pflichtigkeiten in Ihrem Fall.
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Des Weiteren legen Sie eine neue Lohnart an, indem Sie im Paket LOHN → Stammdaten → Lohnarten mit F5 oder dem Plus-Symbol eine neue Lohnart für die Werbungskosten der Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage erzeugen.
Die wichtigsten Einstellungen sind am Reiter "Pflichtigkeit":
- Sonstige Werbungskosten: LSt lfd.
- Sonstige WK (L16-Zuordnung): KZ 230
Diese Lohnart koppeln Sie an die Lohnart "Sachbezug Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage", indem Sie im Paket LOHN → Stammdaten → Lohnarten die Lohnart für den Sachbezug suchen. In unserem Beispiel ist dies die Lohnart 1686. Nach einem Doppelklick auf diese Lohnart und drücken Sie entweder F6 oder klicken Sie auf das Stift-Symbol. Am Reiter "Koppelung" hinterlegen Sie die Lohnart 1687 "Werbungskosten Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage".
In der Koppelung selbst wird über das F8-Symbol

im Feld "Koppelung vorhanden" für die hinzugefügte LA 1687 "Werbungskosten Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage" Folgendes eingestellt:
- Übergabe: Wert der Startlohnart
- Übergabe Maximalwert: 100
- Maximalwertart: Prozent
Durch die Einstellungen bei den zwei neuen Lohnarten 1686 "Sachbezug Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage" und 1687 "Werbungskosten Rechtsanwaltsanwärter Kammerumlage" bleibt das Brutto gleich, die SV-Bemessungsgrundlage wird erhöht. Die LSt-Bemessungsgrundlage wird einmal durch den Sachbezug erhöht und wieder durch die Lohnart für die Werbungskosten gekürzt. Ebenso werden die Lohnnebenkostenberechnungsgrundlagen durch den Sachbezug erhöht.
Betreffend
mBGM und
Auszahlungsjournal gibt es keine Besonderheiten. Der Dienstgeber überweist die Kammerumlagen außerhalb der Lohnverrechnung an die Rechtsanwaltskammer, somit ist auch keine diverse Körperschaft zu berücksichtigen. Auch die mBGM zeigt sich wie gewohnt.