UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.



 Allgemein

Das Pendlerpauschale wird im § 16 EStG geregelt.

Bestimmte Ausnahmefälle können das Pendlerpauschale einerseits kürzen und sich andererseits erhöhend auswirken. Dies ist z. B. Homeoffice/Telearbeit, Kuraufenthalt (sofern dieser als Krankenstand gewertet wird) und Seminare (falls dies als Arbeitszeit gewertet wird, dann kommt das Pendlerpauschale für die Strecke "Wohnung - Seminarort" in Frage).

Das volle Pendlerpauschale steht dann zu, wenn der Dienstnehmer an mindestens 11 Tagen pro Kalendermonat zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte hin- und herfährt. Wird die Anzahl von 11 Tagen unterschritten, muss das Pendlerpauschale aliquotiert werden (Drittelregelung). Die genaue Regelung finden Sie unter § 16 Abs. 6 lit. e EStG.

Der Pendlereuro wird im § 33 EStG geregelt und beträgt aktuell (Stand 2026) € 6,00 je gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Laut § 3 Abs. 1 Pendlerverordnung ist der Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu verwenden (BMF - Pendlerrechner).
Haben Sie das DMS bzw. den Personalakt in Verwendung, dann empfiehlt es sich, den vom Dienstnehmer vorgelegten Antrag auf PP/PE entsprechend zu archivieren.
 

 Auswirkungen von Abwesenheiten auf das Pendlerpauschale

Fehlzeiten, Ruhendzeiten oder Abwesenheiten kürzen unter Umständen das Pendlerpauschale. Einen kurzen Überblick bietet folgende Tabelle (Stand November 2023). Beachten Sie stets die aktuelle Rechtslage.

Art der AbwesenheitBerücksichtigung für PendlerpauschaleAnmerkung 
Altersteilzeit/Freizeitphase Nein 
Berufsschule 
Nein 
Bezüglich der Strecke "Wohnung - Arbeitsstätte". Falls keine Lehrlingsfreifahrt gebührt, kommt ein Pendlerpauschale für die Strecke "Wohnung - Berufsschule" in Betracht.
Dienstfreistellung
Nein 
 
Dienstreise 
Nein 
 
Dienstverhinderung (§ 8 Abs. 3 AngG) 
Nein 
 
Familienzeit/Papamonat
Nein 
 
Feiertag 
Ja 
§ 16 abs. 1 Z 6 lit. h EStG 
Gleittage
Nein 
 
Homeoffice/Telearbeit 
Nein 
Bis 30.6.2021 galt "Ja", falls es Telearbeitstage (früher Homeoffice-Tage) aufgrund der Coronakrise waren.
Krankenstand
Ja 
§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. h EStG 
Karenzen (Bildungskarenz, Elternkarenz, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz ...)
Nein
 
Kur 
Ja 
Falls behördlich genehmigt und somit einem Krankenstand gleichzusetzen ist (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. h EStG).
Mutterschutz
Nein 
 
Persönlicher Feiertag
Ja 
Da es ein Urlaubstag ist (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit h EStG).
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)
Nein 
 
Präsenzdienst/Zivildienst 
Nein 
 
Quarantäne (als K1)
Nein 
bis 30.6.2021 "Ja"
Seminar (auswärtiger Ort)
Nein 
Bezüglich der Strecke "Wohnung - Arbeitsstätte". Falls das Seminar aufgrund eines Arbeitgeberauftrags oder einer Vereinbarung als Arbeitszeit zählt, kommt theoretisch ein Pendlerpauschale für die Strecke "Wohnung - Seminarort" in Betracht. Die Mindestanzahl an Tagen wird jedoch in der Regel nicht erfüllt sein.
Sonderbetreuungszeit
Nein 
bis 30.06.2021 "Ja"
Unbezahlter Urlaub 
Nein 
 
Urlaub 
Ja 
§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. h EStG 
Zeitausgleich 
Nein 
 
 

 Dienstnehmer

Am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer können Sie das Pendlerpauschale je Dienstnehmer hinterlegen. Dafür müssen zwingend die entsprechenden Felder korrekt befüllt sein, um eine fehlerfreie Abrechnung gewährleisten zu können. Liegt ein kleines oder großes Pendlerpauschale vor, sind die entsprechende Ausprägung im Feld "Pendlerpauschale" zu verwenden und die weiteren Felder zu befüllen. Im gesonderten Fall eines individuellen Pendlerpauschales muss die entsprechende Ausprägung im Feld "Pendlerpauschale" angesteuert und das Feld "Indiv. Pendlerpauschale/Monat" mit einem Wert versehen werden. 

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Achtung! 
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Bitte stellen Sie Plausibilität sowie Aktualität der erfassten Werte sicher.

In diesem Feld wird die Pendlerpauschale eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • mindestens 20 km, Bus
  • mehr als 40 km, Bus
  • mehr als 60 km, Bus
  • mindestens 2 km, kein Bus
  • mehr als 20 km, kein Bus
  • mehr als 40 km, kein Bus
  • mehr als 60 km, kein Bus
  • individuelle Pendlerpauschale
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Hinweis 
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Wird in diesem Feld ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingegeben, werden die Felder Aliq. Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat und Km Wohnung/Arbeitsstätte aktiv gestellt.
Indiv. Pendlerpauschale/Monat Wird im Feld Pendlerpauschale die Ausprägung "Individuelle Pendlerpauschale" ausgewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Wert hinterlegt werden. 
In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
  • 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
  • 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
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Besonderheiten des Feldes
Wird im Feld Pendlerpauschale ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingetragen (egal ob Neuanlage oder bei bestehenden Dienstnehmern), wird dieses Feld automatisch anhand der Arbeitstage laut Wochenmodell und in Abhängigkeit des Eintrittsdatums mit der entsprechenden Ausprägung initialisiert. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell eingestellt werden.  
In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel für das Folgemonat eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Änderung
  • keine Pendlerpauschale
  • 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
  • 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
  • 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
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Besonderheiten des Feldes
Dieses Feld wird prinzipiell mit dem Wert "keine Änderung" initialisiert. Ergibt sich bei einem Dienstnehmer aufgrund des Eintritts im ersten Monat eine andere Drittelung, wird anhand des hinterlegten Wochenmodells die entsprechende Einstellung für das Folgemonat ermittelt. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell bearbeitet werden. 
Wird bei einem Dienstnehmer die Pendlerpauschale berücksichtigt, sind auch die entsprechenden Kilometer (Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte) für die Berechnung des Pendlereuros zu erfassen (Pflichtfeld).
 
Hinweis 
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Beim Speichern des Datensatzes wird geprüft, ob im Fall einer Pendlerpauschale auch die entsprechende Kilometeranzahl hinterlegt wurde. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie folgende Meldung:
 
"Im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" müssen die entsprechenden Kilometer eingetragen sein, falls für Mitarbeiter eine Pendlerpauschale abgerechnet wird." 

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 Lohnarten

 Stammdatenänderungslohnarten

Das Feld "Aliq. Pendlerpauschale" im Programm Dienstnehmer kann über Stammdatenänderungslohnarten beeinflusst werden.

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Unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten stehen die Felder "Eingabe Stammdatenfeld" und "Vorschlag Stammdatenfeld" am Reiter "Name, Bruttoerfassung" zur Verfügung. Nur mit der Ausprägung "Aliq. Pendlerpauschale" im Feld "Eingabe Stammdatenfeld" werden die Varianten "Ja (Pendlerdrittel laut ….)" im Feld "Vorschlag Stammdatenfeld" aktiv.
 
Wird im Feld Eingabe Stammdatenfeld nicht die Ausprägung "Nein" verwendet, ist dieses Feld aktiv. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Nein: Es erfolgt kein Vorschlag.

Ja: Diese Ausprägung wird beim Import für das Stammdatenfeld verwendet.

Ja (Wert von Berechnungsgenerator): Im Feld Berechnungsnummer Stammdatenfeld ist die Nummer jener Berechnung zu hinterlegen, die den Wert des Stammdatenfeldes ermittelt.

Ja (Sollstunden laut Wochenmodell): Die Sollstunden laut dem beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell werden übernommen.

Ja (Arbeitstage laut Wochenmodell): Die Arbeitstage laut dem beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodell werden übernommen.

Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell): Das Pendlerdrittel wird anhand des beim Dienstnehmer hinterlegten Wochenmodells ermittelt.

Ja (Pendlerdrittel laut Ist-Zeiterfassung): Das Pendlerdrittel wird anhand der Ist-Zeiterfassung ermittelt. Diese Ausprägung muss herangezogen werden, wenn der Programmpunkt ZEIT→ Datentransfer → ZEIT in LOHN übernehmen in Verwendung ist.  

Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage): Die Pendlertage werden anhand des Wochenmodells abzüglich der auf der Lohnart 7590 erfassten Telearbeitstage und der entsprechenden Telearbeitstage bei Auslandstätigkeit ermittelt. Abhängig von den Pendlertagen ergibt sich danach das Pendlerdrittel. Für alle Abrechnungsmonate vor Juli 2021 verhält sich diese Ausprägung gleich wie die Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell)".

Ja (Pendlerdrittel laut Pendlertagen): Auf Basis der Lohnart 7596 "Pendlertage" wird bei dieser Ausprägung das Pendlerdrittel ermittelt.

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Hinweis
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Dieses Feld ist nur aktiv, wenn im Feld Eingabe Stammdatenfeld die Ausprägung nicht"Nein" ist.

Hinweis 
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Ebenso haben Änderungen im Dienstnehmerstamm (z. B. Ein- und Austritt, Aktiv → Ruhend sowie Ruhend → Aktiv) Einfluss auf die Pendlertage und somit auf die Aliquotierung lt. Drittelregelung.

Aktuell werden drei Stammdatenänderungslohnarten für das Pendlerdrittel im Anwenderbereich ausgeliefert.

Die Lohnarten 7497 bis 7499 sind Stammdatenänderungslohnarten mit den Ausprägungen Ja (Pendlerdrittel laut Pendlertagen), Ja (Pendlerdrittel laut Ist-Zeiterfassung) und Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage).
 
Der Vorteil der Stammdatenänderungslohnarten ist, dass schon in der Bruttoerfassung zu erkennen ist, dass der Stamm des Dienstnehmers für diesen Monat verändert worden ist. ​Die Lohnart kann bei Bedarf auch importiert werden.

​Insbesondere bei wechselnden Diensten, wo das Pendlerpauschale oftmals variiert, sind diese Lohnarten hilfreich. Häufig wird eine dieser Lohnarten durch den Import oder eine Überleitung der Zeiterfassung automatisch erzeugt.

 Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage)"

Für die Ermittlung des aliquoten Pendlerpauschales kommt es darauf an, wie oft der Dienstnehmer in einem Kalendermonat tatsächlich zur Arbeit fährt. Telearbeitstage sind dabei nicht zu berücksichtigen, weil an diesen Tagen zu Hause gearbeitet wird. Insofern beeinflussen sich Pendler- und Telearbeitstage.

Bei der Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage)" werden die Pendlertage für Abrechnungsmonate ab Juli 2021 vom Wochenmodell ermittelt und die Telearbeitstage abgezogen. Aus den verbleibenden Pendlertagen wird das Pendlerdrittel ermittelt. Bei all jenen Lohnarten, die bei Ausführung der Funktion "Lohnarten für Telearbeit erzeugen" im Programm LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Extras die Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell)" im Feld "Vorschlag Stammdatenfeld" im Lohnartenstamm eingestellt haben, wird durch die genannte Funktion automatisch die Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Wochenmodell abzgl. Telearbeitstage)" eingestellt.

Beachten Sie, dass das Pendlerdrittel bei dieser Lohnarteneinstellung nur dann korrekt ermittelt wird, wenn die Telearbeitstage (Lohnart 7590 "Telearbeitstage") im korrekten Monat – also nicht kumuliert – und vor der Lohnart 7499 "INFO Pendlertage" erfasst werden. Dieselben Ausführungen gelten auch für die Telearbeitstage bei Auslandstätigkeiten. 

 Semi- und Systemlohnarten

Im BMD Standard stehen folgende Semi- sowie Systemlohnarten in Bezug auf das Pendlerdrittel, Pendlerpauschale sowie die Pendlertage zur Verfügung.

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Ab 2023 ist es möglich, neben einem Öffi-Ticket das Pendlerpauschale zu berücksichtigen, allerdings nur in Höhe des Differenzbetrags. Für diesen Zweck ist die fixe Lohnart 7595 Pendlerpauschale Reduktion zu verwenden. Nach einmaliger Eingabe wird diese Lohnart in jedem Monat mit der Lohnartenaktivierung erzeugt. Der Wert, der auf dieser Lohnart erfasst wird, reduziert den Wert des Pendlerpauschales, der laut Einstellungen im Programm Dienstnehmer errechnet wird (nicht jedoch den Pendlereuro). Eine Reduktion auf 0 ist denkbar, insbesondere wenn es in einem Monat zur Anwendung der Drittelregelung kommt. Der Wert muss bei Bedarf von einem Jahres- auf einen Monatswert umgerechnet werden.

Bei Auszahlung von monatlichen Zuschüssen beim Öffi-Ticket ist auch eine Koppelung von der Öffi-Ticket-Lohnart denkbar. Dann würde die Lohnart bei allen Dienstnehmern erzeugt, auch bei jenen, die kein Pendlerpauschale im Dienstnehmerstamm erfasst haben. Abgesehen von einem Performanceverlust in der Lohnartenaktivierung hat das aber keinen Nachteil. Weitere Informationen zum Öffi-Ticket finden Sie im Dokument Fahrtkostenersatz.

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Mit der Lohnart 7596 Pendlertage werden jene Pendlertage erfasst, die für eine Stammdatenänderungslohnart mit der Ausprägung "Ja (Pendlerdrittel laut Pendlertage)" Voraussetzung sind.

Bei den Lohnarten 9170 Pendlerpauschale sowie 9180 Pendlereuro handelt es sich um reine Systemlohnarten, die am Lohnkonto ausgewiesen werden. Anhand dieser Lohnarten werden das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro am Jahreslohnzettel (L16) ausgewiesen.

 ​Beispiele

Beispiel 
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Kleines Pendlerpauschale + Öffi-Ticket (Stand 2026)
Der Dienstnehmer hat einen Arbeitsweg von 22 km (Wohnung–Arbeitsstätte). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist möglich.
Die Berechnung erfolgt für den vollen Monat: Es wird nicht aliquotiert und nicht gedrittelt.

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Aufgrund der Einstellungen würde dem Dienstnehmer ein Pendlerpauschale von 58 € pro Monat zustehen. Zusätzlich erhält der Dienstnehmer aber auch noch ein Öffi-Ticket um 50 € vom Dienstgeber. Daher wird die Lohnart 7595 "Pendlerpauschale Reduktion" mit 50 € erfasst. 

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In der Netto-Vorschau sieht man im Bereich "LSt lfd", in welcher Höhe nun das Pendlerpauschale tatsächlich abgezogen wird:

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Am Lohnset ist der reduzierte Wert ebenfalls sichtbar:

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Beispiel 
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Großes Pendlerpauschale (Stand 2026)
Der Dienstnehmer hat einen Arbeitsweg von 5 km (Wohnung–Arbeitsstätte). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich.
Die Berechnung erfolgt für den vollen Monat. Da der Dienstnehmer jeden Monat einige Tage auch in Telearbeit ist, wird auf 2/3 aliquotiert. 

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Aufgrund der Einstellungen würde dem Dienstnehmer ein Pendlerpauschale von 31 € zustehen. Wegen der 2/3 Aliquotierung ergibt sich im Endeffekt ein Pendlerpauschale von € 20,67 und ein Pendlereuro von € 1,67.

In der Netto-Vorschau der Bruttoerfassung lassen sich die Werte im Bereich "LSt lfd" gut nachvollziehen:

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Berechnung Pendlerpauschale: 31 / 3 * 2 = 20,67
Berechnung Pendlereuro: 6 * 5 / 12 = 2,5 / 3 * 2 = 1,67

 Aufrollung

Die Aufrollung der Stammdatenfelder erfolgt je Monat und Feld im Programm LOHN → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Funktion "Monatsstammdaten" → Reiter "Finanzamt". Da die Felder "Pendlerpauschale" und "Km Wohnung/Arbeitsstätte" voneinander abhängig sind, ist eine Stammdatenaufrollung über mehrere Monate in nur einem Arbeitsschritt über die Funktion "Aufrollung Monatsfeld" NICHT möglich. Es ist in jeden betroffenen Monat einzeln mit der Funktion "Aufrollung" hineinzurollen und die Felder sind anzupassen.

Achtung! 
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Bitte stellen Sie die Plausibilität sowie Aktualität der erfassten Werte sicher.

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