Die "Rechnungssperre" bietet grundsätzlich zwei Einsatzmöglichkeiten.
Sie dient einerseits dazu, bestimmte Kunden zwar in der Leistungserfassung zu verwenden (Leistungen werden auf diese Kunden erfasst), diesen jedoch bis auf weiteres keine Honorarnoten zu stellen. Dies kann beispielsweise erwünscht sein, wenn mit einem Kunden vereinbart worden ist, dass nur einmal jährlich eine Honorarnote gestellt wird. Um zu verhindern, dass diesem Kunden unterjährig eine Honorarnote gestellt wird, kann dieser "gesperrt" werden.
Andererseits kann die "Rechnungssperre" verwendet werden, um rasch erkennen zu können, welche Honorarnoten unbedingt einer Überarbeitung bedürfen (weil z. B. der DBI der Honorarnote negativ ist). Der Anwender kann über eine "Rechnungssperre" und einen entsprechenden "Sperrgrund" darauf aufmerksam gemacht werden.
Diese beiden Varianten können auch kombiniert eingesetzt werden.
Achtung!
Bevor die Rechnungssperre in Betrieb genommen wird, ist es nötig, alle momentan noch offenen Honorarnoten (Status kleiner als "Mit Rechnungsnummer") abzuschließen.
Sie als Kanzleileiter möchten nicht, dass bestimmte Kunden unterjährig Honorarnoten bekommen. Die fakturierende Stelle soll jedoch nicht damit konfrontiert werden, dass vom Programm Honorarnoten bewusst nicht erzeugt werden.
Einmal im Jahr wird die Rechnungssperre aufgehoben und für die betroffenen Kunden der Fakturierungslauf durchgeführt. Danach wird die Rechnungssperre wieder aktiviert, bis der nächste Fakturierungslauf für diese Kunden fällig ist.
Motiv 2 - Nicht kostendeckende Honorarnoten verhindern
Sie als Kanzleileiter möchten, dass Honorarnoten, welche einen negativen DBI haben (also für Sie nicht kostendeckend sind), ohne Ihr bewusstes Einverständnis nicht angesehen oder ausgedruckt werden. Die fakturierende Stelle muss vom Programm darauf hingewiesen werden und Sie anschließend verständigen, da die Rechnungssperre nicht von der fakturierenden Stelle aufgehoben werden kann.
Somit kann verhindert werden, dass derartige Honorarnoten an den Kunden gehen, bevor Sie sie abgesegnet haben.
Motiv 3 - Honorarnoten mit unvollständigen Umlagen verhindern
Sie als Kanzleileiter und/oder fakturierende Stelle möchten, dass Honorarnoten, welche nach dem Aufbereiten unvollständige Umlagen enthalten (Artikel oder Tätigkeit der Umlage fehlt), als gesperrt gekennzeichnet werden, bis der Umstand behoben wurde oder man bewusst entschieden hat, dass das in diesem Fall in Ordnung ist.
Darüberhinaus gibt es natürlich noch weitere Beweggründe, diese umfassende Funktionalität zu nutzen. Wie diese Rechnungssperre theoretisch eingesetzt werden kann, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser Themendokumentation. Außerdem finden Sie hier alle beachtenswerten Fakten und Parameter zu dieser Funktion.
In diesem Kapitel werden alle nötigen Einstellungen und die wichtigsten Fakten zu den möglichen Einsatzvarianten der Rechnungssperre erklärt. Die Einstellungen zur Rechnungssperre betreffen immer alle Fakturatypen und Aufbereitungsmodi wie z. B. auch Teilrechnungen und Akontos.
Ist es beispielsweise erwünscht, dass gewissen Kunden nur einmal jährlich eine Rechnung gestellt wird, weil das mit diesen Kunden so vereinbart wurde, so kann dieser mit der Rechnungssperre am Rechnungsempfänger "gesperrt" werden. Dadurch wird verhindert, dass diesen Kunden unterjährig Rechnungen gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Rechnungssperre am Rechnungsempfänger:
Mit der Ausprägung "Nicht verwenden" wird das Feld "Rechnungssperre" am Rechnungsempfänger nicht beachtet. Die Ausprägung "Rechnung nicht drucken" bedeutet, dass die Honorarnoten nicht mit Rechnungsnummer gedruckt werden können, solange die Rechnungssperre aktiv ist. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, Honorarnoten für den Kunden aufzubereiten. Mit der Ausprägung "Honorarnote nicht aufbereiten" wird geregelt, dass für die betroffenen Kunden weder Honorarnoten aufbereitet noch Honorarnoten mit Rechnungsnummer gedruckt werden dürfen.
Die "Rechnungssperre" kann auch dazu verwendet werden, um rasch erkennen zu können, welche Honorarnoten unbedingt einer Überarbeitung bedürfen (weil z. B. der DBI der Honorarnote negativ ist). Der Anwender kann über eine "Rechnungssperre" und einen entsprechenden "Sperrgrund" darauf aufmerksam gemacht werden.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Rechnungssperre als Hilfsmittel der Fakturierung:
Diese Parameter entscheiden, ob einer der folgenden Umstände eine Rechnungssperre bewirkt:
Keine Ermittlung
Ist dieser Wert eingestellt, so wird diese Priorität nicht geprüft.
Unvollständige Umlage
Hier wird ermittelt, ob unvollständige Umlagen (rote Glühbirnen würden im Rechnungsbearbeitungsmodus angezeigt werden) in der Honorarnote enthalten sind.
DBI Abweichung
Hier wird ermittelt, ob die Selbstkosten der gesamten Honorarnote um einen gewissen Prozentsatz vom Honorar abweichen. Ist diese Ausprägung gewählt, so wird der Prozentsatz im Parameter DBI-Abweichung in % berücksichtigt:
Wird ein negativer Prozentwert (z. B. -10 %) hinterlegt, so werden alle Honorarnoten gesperrt, bei denen der tatsächliche "DBI in Prozent"kleiner als -10 % ist (z. B. -11 %, -12 % und -13 % usw.).
Wird ein positiver Prozentwert (z. B. 20 %) hinterlegt, so werden alle Honorarnoten gesperrt, bei denen der tatsächliche "DBI in Prozent" größer als 20 % ist (z. B. 21 %, 22 % und 23 % usw.).
DBI ist negativ
Hier wird ermittelt, ob der DBI der gesamten Honorarnote negativ ist.
DBII Abweichung
Hier wird ermittelt, ob das Originalhonorar der gesamten Honorarnote um einen gewissen Prozentsatz vom Honorar abweicht. Ist diese Ausprägung gewählt, so wird der Prozentsatz im Parameter DBII-Abweichung in % berücksichtigt:
Wird ein negativer Prozentwert (z. B. -10 %) hinterlegt, so werden alle Honorarnoten gesperrt, bei denen der tatsächliche "DBII in Prozent"kleiner als -10 % ist (z. B. -11 %, -12 % und -13 % usw.).
Wird ein positiver Prozentwert (z. B. 20 %) hinterlegt, so werden alle Honorarnoten gesperrt, bei denen der tatsächliche "DBII in Prozent" größer als 20 % ist (z. B. 21 %, 22 % und 23 % usw.).
DBII ist negativ
Hier wird ermittelt, ob der DBII der gesamten Honorarnote negativ ist.
Eine Rechnungssperre, die aus den Prioritäten 2 - 6 ermittelt wird, bewirkt immer, dass betroffene Honorarnoten weder angesehen noch gedruckt werden können. Eine Bearbeitung ist jedoch sehr wohl möglich.
Damit die Priorität unterhalb aktiviert werden kann, muss immer die hierarchisch übergeordnete Priorität aktiviert sein (Parameterwert ungleich "Keine Ermittlung").
Es ist ebenfalls möglich, die oberhalb genannten Varianten kombiniert einzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnungssperre am Rechnungsempfänger immer die erste Priorität der Hierarchie ist.
Das bedeutet, dass eine Rechnungssperre am Rechnungsempfänger immer mehr Gewichtung hat als ein anderweitig anfallender Grund für eine Rechnungssperre (z. B. DBI ist negativ), da diese Priorität 1 besitzt.
In diesem Fall werden jedenfalls der erste und ein weiterer LEA Parameter aktiviert, wobei die Konfiguration der Parameter nach Bedarf gewählt werden kann.
Beispiel
Eine mögliche Kombination der LEA Parameter könnte z. B. sich so auswirken, dass Honorarnoten nicht angesehen oder gedruckt werden können, wenn ...:
... am Kundenstamm des betroffenen Rechnungsempfängers eine Rechnungssperre hinterlegt ist.
... Punkt 1 nicht zutrifft, jedoch eine unvollständige Artikelumlage in der Honorarnote vorkommt.
... Punkt 1 und 2 nicht zutreffen, der DBI der gesamten Honorarnote jedoch negativ ist.
... Punkt 1, 2 und 3 nicht zutreffen, der "DBII in %" der gesamten Honorarnote jedoch kleiner ist als -15 %.
Trifft keiner der genannten Gründe zu, wird keine Rechnungssperre ausgelöst. Die Honorarnote kann ohne Einschränkung angesehen und gedruckt werden.
In folgendem Kapitel wird der Ablauf der Rechnungssperre genau erklärt. Bevor die Rechnungssperre in Betrieb genommen wird, ist es nötig, alle Honorarnoten, die momentan einen Status kleiner als "Mit Rechnungsnummer" haben, zumindest mit Rechnungsnummer zu drucken.
Ist eine Honorarnote bereits vor dem Setzen der Einstellungen zur Rechnungssperre mit Nummer gedruckt, sind die restlichen Schritte (In FIBU verbuchen, Zahlungsart erstellen, Rechnungsabschluss) richtigerweise möglich, da der Kunde die Honorarnote schon erhalten hat und daher kein Motiv mehr besteht, die Honorarnote zu sperren.
Ist der LEA Parameter Rechnungssperre am Kunden (Priorität 1) auf den Wert Honorarnote nicht aufbereiten gesetzt und zusätzlich auf dem betroffenen Kunden das Feld "Rechnungssperre" angehakt worden , sind folgende Aktionen blockiert:
Manuelle Neuanlage einer Honorarnote für den betroffenen Kunden
Rechnung ansehen (bei offenen Honorarnoten)
Rechnung mit Nummer drucken (bei offenen Honorarnoten)
Wird versucht, eine manuelle Neuanlage durchzuführen, erscheint eine Meldung, dass für diesen Rechnungsempfänger die Rechnungssperre gesetzt ist:
Wird versucht, eine der anderen oben genannten Aktionen durchzuführen, erscheint eine Meldung, dass die Rechnungssperre gesetzt ist - mit Angabe des Grundes:
Darüber hinaus wird das Aufbereiten von Honorarnoten für diesen Kunden gänzlich unterbunden. Es erscheint dabei jedoch keine Meldung, die gesondert darauf hinweist. Das Programm zeigt dieselbe Meldung an, als würde es keine offenen Leistungen zu diesem Kunden geben ("Es wurde keine Honorarnote aufbereitet."):
Unter folgenden Umständen kann eine Honorarnote nicht gedruckt und angesehen werden:
Es wurde der LEA Parameter Rechnungssperre am Kunden (Priorität 1) auf den Wert Rechnung nicht drucken gesetzt und zusätzlich auf dem betroffenen Kunden das Feld "Rechnungssperre" angehakt.
In dieser Konstellation können zwar Honorarnoten aufbereitet, jedoch in weiterer Folge nicht mit Nummer gedruckt werden. Durch die Rechnungssperre werden somit bei offenen Honorarnoten folgende Aktionen blockiert:
Rechnung ansehen
Rechnung mit Nummer drucken
Wird versucht, eine dieser Funktionen durchzuführen, erscheint eine entsprechende Meldung, die Sie auf die Rechnungssperre hinweist. Im Folgenden ein paar Beispiele, wie diese Meldung aussehen kann:
Unter der Voraussetzung, dass der jeweilige LEA Parameter gesetzt worden ist, können Rechnungssperren der folgenden Ursachen nachfolgende Bedeutung haben:
DBI ist negativ
Bedeutet kurz zusammengefasst, dass das verrechnete Honorar kleiner als die Selbstkosten ist (= nicht kostendeckend).
Dies kann z. B. folgende Gründe haben:
Sie haben eine Pauschalvereinbarung mit diesem Kunden, die offenbar zu niedrig angesetzt worden ist. Organisatorisch bleibt zu beobachten, ob es sich hier um einen Ausreißer handelt oder ob Sie die Pauschalvereinbarung mit dem Kunden überdenken müssen. (Pauschalen)
Zur Überprüfung kann die Funktion "Honorarvergleich" im Fenster Rechnung bearbeiten dienen, wo man auf einen Blick die Werte der letzten Honorarnoten an diesen Kunden prüfen kann.
Es ist eine Artikelumlage im Einsatz und die Selbstkosten des geleisteten zeitlichen Aufwands können nicht durch das Honorar der Artikel (Verrechnungspreis x Menge) dieser Umlage gedeckt werden. Organisatorisch bleibt zu beobachten, ob es sich hier um einen Ausreißer handelt oder ob Sie Ihren Verrechnungspreis für diesen Artikel erhöhen müssen. (Artikelpreise)
Es kann jedoch auch ein Hinweis darauf sein, dass gewisse Prozesse in der Kanzlei nicht effizient ablaufen und daher der zeitliche Aufwand für diese Tätigkeit unverhältnismäßig hoch ist.
Es sind fix hinterlegte Auf-/Abschläge bzw. Nachlässe definiert, die insgesamt dafür sorgen, dass das verrechnete Honorar kleiner ist als die Selbstkosten. Es muss überdacht werden, ob diese Auf-Abschläge bzw. Nachlässe in der richtigen Höhe gewählt worden sind. (Nachlässe/Auf-Abschläge)
Natürlich ist es auch möglich, dass in einer Honorarnote mehrere Gründe auf einmal zutreffen.
DBII ist negativ
Bedeutet kurz zusammengefasst, dass das verrechnete Honorar kleiner als das Originalhonorar ist.
Dies kann z. B. folgende Gründe haben:
Sie haben eine Pauschalvereinbarung mit diesem Kunden, die offenbar niedriger angesetzt worden ist als das Honorar, welches durch die Verrechnungssätze/Verrechnungspreise errechnet wird. Organisatorisch bleibt zu beobachten, ob es sich hier um einen Ausreißer handelt oder ob Sie die Pauschalvereinbarung mit dem Kunden überdenken müssen. (Pauschalen)
Zur Überprüfung kann die Funktion "Honorarvergleich" im Fenster Rechnung bearbeiten dienen, wo man auf einen Blick die Werte der letzten Honorarnoten an diesen Kunden prüfen kann.
Es ist eine Artikelumlage im Einsatz und das Originalhonorar des geleisteten zeitlichen Aufwands ist kleiner als das Honorar der Artikel (Verrechnungspreis x Menge) dieser Umlage. Organisatorisch bleibt zu beobachten, ob es sich hier um einen Ausreißer handelt oder ob Sie Ihren Verrechnungspreis für diesen Artikel erhöhen müssen (Artikelpreise) bzw. der Verrechnungssatz (Stundensätze) zu hoch angesetzt worden ist.
Es sind fix hinterlegte Auf-/Abschläge bzw. Nachlässe definiert, die insgesamt dafür sorgen, dass das verrechnete Honorar kleiner ist als das Originalhonorar lt. hinterlegten Verrechnungssätzen/Verrechnungspreisen. Es muss überdacht werden, ob diese Auf-Abschläge bzw. Nachlässe in der richtigen Höhe gewählt worden sind. (Nachlässe/Auf-Abschläge)
Natürlich ist es auch möglich, dass in einer Honorarnote mehrere Gründe auf einmal zutreffen.
DBI oder DBII Abweichung
Der DBI in % oder der DBII in % ist größer bzw. kleiner als der von Ihnen in den LEA Parametern hinterlegte Grenzwert.
Die Gründe dafür sind jeweils dieselben wie bei den Punkten "DBI bzw. DBII ist negativ" mit dem Unterschied, dass die Rechnungssperre nicht aufgrund eines negativen Wertes, sondern aufgrund der unverhältnismäßig großen Abweichung ausgelöst wird.
Unvollständige Umlage
Bedeutet zusammengefasst, dass in den Artikelumlagenmindestens eine Artikelumlage für diesen Kunden/alle Kunden hinterlegt ist und ein Bestandteil der Umlage (Artikel oder Tätigkeit) in der betroffenen Honorarnote fehlt. Daher kann die Umlage nicht gebildet werden.
Dies kann z. B. folgende Gründe haben:
Entweder der Artikel oder die Tätigkeit wurden in der Leistungserfassung nicht erfasst oder nicht autorisiert. (Leistungsübersicht)
Oder sie wurden bereits ausgebucht bzw. befinden sich bereits in einer anderen Honorarnote. Weiters wäre es noch möglich, dass sie so umgebucht worden sind, dass sie nicht mehr zu der betroffenen Umlage passen (Rechnungsempfänger, Bezugszeitraum, Projekt, Artikel/Tätigkeit usw. sind abweichend)
Die Zeilenverrechnung wurde nicht/erst nach dem Aufbereiten der Honorarnoten durchgeführt. Dadurch sind die übernommenen Zeilen noch nicht in der betroffenen Honorarnote.
Natürlich ist es auch möglich, dass in einer Honorarnote mehrere Gründe auf einmal zutreffen.
Wenn eine Rechnungssperre verhängt wurde, so wird dies auf der Honorarnote ersichtlich. Die Spalten Rechnungssperre und Sperrgrund sind entsprechend befüllt.
Des Weiteren ist dies in der Rechnungsbearbeitung am Symbol "Sperre" ersichtlich. Im Alternativtext dieser Funktion wird der Sperrgrund angeführt (z. B. "Unvollständige Umlage").
Eine Rechnungssperre wird bei jeder neuen Aufbereitung der Honorarnote neu ermittelt. Das bedeutet, dass im Zuge der Funktion Honorarnote neu erstellen jedes Mal wieder ermittelt wird, ob nun eine Rechnungssperre vorliegt oder nicht.
Wird eine Honorarnote mit Rechnungssperre belegt, so muss diese Rechnungssperre in jedem Fall aufgehoben werden, bevor die Honorarnote fakturiert werden kann. Wenn einer der Gründe aus dem Kapitel Mögliche Ursachen der Rechnungssperre zutreffen sollte und die Lösung des Problems organisatorischer Natur ist, so kann BMD die Entscheidung, wie diese Rechnungssperre aufgelöst werden muss, in der Regel nicht treffen. In vielen Fällen ist es nötig, die Honorarnote zu löschen und ganz neu aufzubereiten.
Dieses Problem in den Stammdaten/Honorarfaktoren oder in der Leistungserfassung beheben
Anschließend die Honorarnote neu aufbereiten.
Folgerichtig wird nach Behebung der Ursache das Problem nicht mehr als solches identifiziert und künftig für diese Honorarnote keine Rechnungssperre mehr ausgelöst. Es sei denn, es trifft nun ein nachrangiger Grund lt. LEA Parameter Priorität 2, Priorität 3, Priorität 4, Priorität 5 oder Priorität 6 zu.
Um in Einzelfällen Honorarnoten von der Rechnungssperre auszunehmen (oder die Rechnungssperre manuell zu setzen), gibt es die Funktion Rechnungssperre aufheben/setzen.
Die Rechnungssperre kann in der Rechnungsbearbeitung und im Fenster Honorarnoten über Extras → Rechnungssperre aufheben/setzen aufgehoben werden. Die Rechnungssperre kann ausschließlich einzeln je Honorarnote aufgehoben (oder gesetzt) werden, da dies nur in Ausnahmefällen vorkommen sollte.
In der Rechnungsbearbeitung kann die Rechnungssperre zusätzlich zur Funktion über das Symbol "Sperre" gesetzt bzw. über das Symbol "Sperre" aufgehoben werden.
Achtung!
Wurde eine Rechnungssperre einmal aufgehoben, so wird sie auf der betroffenen Rechnung wieder gesetzt, wenn die Honorarnote neu aufbereitet bzw. gelöscht und wieder aufbereitet wird. Außerdem könnte man die Rechnungsperre manuell erneut setzen.
Über die Funktion Rechnungssperre aufheben/setzen ist nicht nur das Auflösen, sondern auch das Setzen der Rechnungssperre möglich.
Wird eine Rechnungssperre manuell gesetzt und wurde zuvor keine anderer Sperrgrund identifiziert, so weist die Spalte Sperrgrund der Honorarnote den Wert "Manuell" auf.
Es gilt zu beachten, dass im Falle einer Rechnungssperre am Kunden/Rechnungsempfänger diese auch auf neue Stornos, Gutschriften und Teilgutschriften angewandt wird. Das bedeutet, dass diese zwar erstellt werden können, es werden jedoch (genauso wie bei normalen Honorarnoten) folgende Aktionen verhindert:
Rechnung ansehen (bei offenen Rechnungen)
Rechnung mit Nummer drucken (bei offenen Rechnungen)
Sollte es jedoch trotz Rechnungssperre nötig sein, Stornos, Gutschriften oder Teilgutschriften mit Rechnungsnummer zu drucken, kann die Rechnungssperre je Fall individuell aufgehoben werden (siehe Kapitel Rechnungssperre manuell aufheben).
Ein Sonderfall in puncto Rechnungssperre ist eine Honorarnote, welche bereits den Status "Mit Rechnungsnummer" hat und für welche die Funktion Rechnungsurkunde löschen ausgeführt werden muss. Hierbei wird ein erneuter Druck der Honorarnote mit Rechnungsnummer vorerst ebenfalls verhindert.
Um die Honorarnote erneut mit Rechnungsnummer drucken bzw. überhaupt ansehen zu können, ist es nötig, die Rechnungssperre für die betroffene Honorarnote manuell aufzuheben (siehe Kapitel Rechnungssperre manuell aufheben).
Wenn Kunden Rechnungsempfänger aufweisen, so gilt, dass die Rechnungssperre des Rechnungsempfängers die ausschlaggebende Rechnungssperre ist. Eine etwaige Rechnungssperre am Kunden, für den die Leistung erbracht wird, hat hierbei keine Auswirkung.