
Grundlegende Informationen zu den Themen "Gutschriften" und "Stornos" finden Sie in der Themenhilfe
Gutschriften und Stornos.
Aufträge mit den Erfassungsarten "Wertgutschrift/Korrekturrechnung", "Dienstleistungsgutschrift" und "Gutschrift" können entweder manuell oder bezogen auf eine bereits ausgestellte Rechnung erstellt werden.
Die drei Erfassungsarten weisen grundsätzliche Unterschiede auf:
- Wertgutschrift/Korrekturrechnung (KOR):
- Dabei wird rein der Wert gutgeschrieben.
- Für lagergeführte Artikel erfolgt keine Lagerbewegung.
- In der Statistik wird rein der Verkaufswert eines Artikels korrigiert; die Menge bleibt unverändert.
- Dienstleistungsgutschrift (DGU):
- Hier werden sowohl Wert als auch Menge gutgeschrieben.
- Löst keine Lagerbewegung aus.
- In der Statistik werden sowohl Wert als auch Menge korrigiert.
- Gutschrift (GUT):
- Auch hier werden sowohl Wert als auch Menge gutgeschrieben.
- Die Gutschrift (Verbuchung der Rechnung) löst eine Lagerbuchung aus (negativer Lagerabgang).
- In der Statistik werden sowohl Wert als auch Menge korrigiert.
Bei einer Stornorechnung wird die komplette Rechnung aufgehoben, ohne dass ein neuer Auftrag dafür angelegt wird. Der Auftrag ist nach dem Storno wieder zu bearbeiten. Falls nach dem Storno der Auftrag nicht mehr benötigt wird, kann dieser fertig gemeldet werden. Siehe dazu die FAQ
Wie kann ein nicht benötigter Auftrag fertig gemeldet werden?.
Hinweis | Unsere Empfehlung: Solange der Kunde noch keinen Beleg hat, kann ein Storno der Rechnung erfolgen. Ist der Beleg schon versendet worden, kann mit der Gutschrifterstellung gearbeitet werden.
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Für das Storno einer Rechnung wird der Ausdruck der Rechnung erneut aufgerufen.
Im Druckdialog muss dabei die Druckart "Storno-Ausdruck" ausgewählt werden.
Bei der Frage "Welche Rechnung soll gedruckt werden (bei Kontrollausdruck bzw. Storno)?" wird die Rechnungsnummer der letzten ausgestellten Rechnung vorgeschlagen. Falls diese Nummer nicht die Rechnungsnummer ist, die storniert werden soll, kann diese mittels der F4-Funktion oder manueller Eingabe auf jene Rechnungsnummer geändert werden, die tatsächlich storniert werden soll.
Wird der Druckdialog mit "Ok" bestätigt, öffnet sich das Fenster "Begründung für Storno":
Hier kann eine Begründung eingegeben werden. Diese Begründung ist als Notiz auf der Rechnung verfügbar.
Die Storno-Rechnung wird mit einer neuen fortlaufenden Rechnungsnummer oder mit der gleichen Nummer wie die Original-Rechnung gedruckt, wenn das Storno-Datum gleich dem Rechnungsdatum ist. Wie sich die Ermittlung der Rechnungsnummer bei Storno-Rechnungen verhält, ist von folgendem Parameter abhängig.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Rechnungen
| Definition, wie die Vergabe der Stornorechnungsnummer erfolgen soll.
0 - eigene Rechnungs-Nr. lt. Nummernkreis (Standard)
1 - gleiche Nummer wie Original, wenn Stornodatum = Rechnungsdatum
Hinweis: Die Ausprägung "1 - gleiche Nummer wie Original, wenn Stornodatum = Rechnungsdatum" ist nur für Firmen mit Unternehmenssitz außerhalb von Ungarn möglich. Die Hinterlegung des Firmensitzes ist hier ersichtlich: CRM → Stammdaten → Firmen → Firmen → Feld "Land" (FIR_FIRMA_LANDNR)
Ist hier Ungarn (16) hinterlegt, hat die Ausprägung 1 keine Auswirkung und für die Rechnungsnummer der Stornorechnung wird eine eigene Rechnungsnummer laut Nummernkreis vergeben. |
Die Storno-Rechnung wird mit den Minus-Positionen erstellt. Die Original-Rechnung wird durch die Storno-Rechnung wieder aufgehoben und das Rechnungs-Kennzeichen (Rng-Kz) wieder zurückgestellt. Weiters werden die ursprünglichen
Rechnungsvorschläge erneut generiert. Das Stornieren oder Löschen eines Rechnungsstornos ist nicht möglich.
Hinweis
| Nur verbuchte Rechnungen können storniert werden. Möchten Sie eine noch nicht verbuchte Rechnung stornieren, kommt die Meldung: "Storno nicht möglich, da Rechnung noch nicht verbucht ist!"
In diesem Fall muss die Rechnung zuerst verbucht werden und erst dann kann die Storno-Rechnung erstellt werden. |
Der Steuersatz der Stornorechnung wird immer von der Originalrechnung übernommen. Eine Änderung ist nicht möglich.
Nein, Stornorechnungen können nicht storniert werden.
Ist eine Stornorechnung versehentlich erstellt worden und die Rechnung wird wieder benötigt, kann dies nur mit dem Druck einer neuen Originalrechnung gelöst werden.
Im Druckdialog muss dabei die Druckart "Storno-Ausdruck" ausgewählt werden.
Bei der Frage "Welcher Lieferschein soll gedruckt werden (bei Kontrollausdruck bzw. Storno)?" wird die Lieferscheinnummer des letzten ausgestellten Lieferscheins vorgeschlagen. Falls diese Nummer nicht die Lieferscheinnummer ist, die storniert werden soll, kann diese mittels der F4-Funktion oder manueller Eingabe auf jene Lieferscheinnummer geändert werden, die tatsächlich storniert werden soll.
Sobald der Druckdialog mit "Ok" bestätigt wird, wird der Storno-Lieferschein mit einer neuen fortlaufenden Lieferscheinnummer gedruckt. Dabei werden lagergeführte Artikel auf das Lager zurückgebucht (ebenfalls mit dem
Lagerbuchungskennzeichen "ABG1", aber mit der entsprechenden Minusmenge).
Nachfolgende Parameter können für den Storno-Druck von Lieferscheinen aktiviert werden:
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Lieferscheine:
| Im Normalfall wird beim Storno eines Lieferscheins ein entsprechender Liefervorschlag angelegt und dieser kann bearbeitet bzw. korrigiert werden. Mit dieser Abfrage kann der Benutzer bekannt geben, ob dieser Ablauf gewünscht ist, oder ob kein Liefervorschlag erstellt werden soll, weil z. B. neu manuell kommissioniert wird! |
| Definition, ob beim Stornolieferschein der zugrundeliegende Auftrag "fertiggemeldet" werden soll. |
Das Stornieren eines Lieferscheins ist nur möglich, wenn der Lieferschein verbucht ist.
Sobald der Lieferschein verbucht ist, kann der Lieferschein auch storniert werden.
Hinweis | Ausnahme: Handelt es sich um einen Lieferschein eines Umbuchungsauftrags, kann der Lieferschein im Standard nicht storniert werden.
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Hinweis | Ein direktes Lieferscheinstorno ist nach der Rechnungserstellung auch nicht mehr möglich. Dafür muss zuvor die verbuchte Rechnung storniert werden. |
Mit der Verbuchung des Lieferscheins wird bei Umbuchungsaufträgen automatisch eine Stornosperre gesetzt, da Lieferscheine von Umbuchungsaufträgen nicht storniert werden können. Eine Korrektur eines falsch erstellten Umbuchungsauftrags kann nur durch einen neuen Umbuchungsauftrag durchgeführt werden.
Die Standardeinstellung kann allerdings über den folgenden Parameter geändert werden, damit die Stornosperre nur bei Lieferscheinen von Umbuchungsaufträgen mit Transporteinheiten gesetzt wird.
Paket WWS → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Verbuchung → Lieferschein
| Definition, für welche Lagerumbuchungen eine "Stornosperre" gesetzt werden soll.
0 - bei Lagerumbuchungen
1 - bei Lagerumbuchungen mit Transporteinheiten (Standard) Hinweis: Gilt nur für Ausgangslieferscheine und nur ab dem Zeitpunkt der Umstellung. |
Da sich die Umstellung des Parameters nur auf neue Umbuchungsaufträge auswirkt, bleibt die Stornosperre bei bestehenden Umbuchungsaufträgen vorhanden. Wie oben beschrieben, kann die Korrektur durch einen neuen Umbuchungsauftrag erfolgen. Bei der Auftragskopie können dann Lager und Ziellager getauscht werden. Siehe dazu die FAQ
Wie kann der Lieferschein eines Umbuchungsauftrags korrigiert werden?.
Für die Erstellung einer Gutschrift gibt es mehrere Varianten:
Bei der Variante "Gutschrift aus Rechnung" wird anschließend das Erfassungskennzeichen abgefragt.
Bei der manuellen Erfassung einer Gutschrift muss das gewünschte Erfassungskennzeichen bei der Neuanlage eines Auftrags ausgewählt werden.
Um eine bereits original gedruckte Gutschrift wieder rückgängig zu machen, ist diese zu stornieren.
Dafür kann im Fenster
Rechnungen in der Spalte "Rng-Nr" nach der Rechnungsnummer der Gutschrift gesucht werden. Nach Auswahl der Rechnung ist der Rechnungsdruck über das Fenstermenü
→ Ausdruck
→ Drucken anzustoßen.
Im Druckdialog muss die Druckart "Storno-Ausdruck" gewählt werden.
Nachdem die Gutschrift storniert worden ist, können die gewünschten Anpassungen im Gutschriftsauftrag vorgenommen werden und die Gutschrift kann neu über den Rechnungsdruck erstellt werden.
Grundsätzlich können Gutschriften storniert werden. Ein Storno eines Stornos von Gutschriften ist aber nicht möglich.
Ist eine Gutschrift versehentlich storniert worden, obwohl sie noch benötigt wird, kann dies nur mit einem erneuten Rechnungsdruck der Gutschrift behoben werden.
Ja, Gutschriften können direkt auf ein Aufwandskonto in die FIBU verbucht werden, z. B. Provisionen an Dritte, die auf das Konto 7540 lt. Standardkontenrahmen gebucht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass zusätzlich zu den Konten- und Steuerdaten in der
Kontentabelle das gewünschte Erfassungskennzeichen mit der Erfassungsart "Gutschrift", "Wertgutschrift/Korrekturrechnung" oder "Dienstleistungsgutschrift" hinterlegt ist.
In der entsprechenden
Kontentabelle werden für diese Erfassungskennzeichen zusätzliche Einträge im Reiter "Verkauf" vorgenommen. Ist am entsprechenden FIBU-Konto noch kein Steuersatz bzw. Steuercode hinterlegt worden, so muss dies in der Kontentabelle eingetragen werden.
Hinweis | Damit das Erfassungskennzeichen auf der Kontentabellenposition hinterlegt werden kann, muss dies in der Reihenfolge Kontofindung (Fenster Kontentabellen → Fenstermenü → Extras) aktiviert werden. |
Bitte kontrollieren Sie, mit welchem Ausdrucksmodell die Gutschrift ausgedruckt worden ist.
Dies ist z. B. im Fenster
Rechnungen möglich. Dort können Sie das Feld "Ausdr.-Mod.-Nr." (Ausdrucksmodellnummer) einblenden und bei der entsprechenden Gutschrift die Nummer des Ausdrucksmodells sehen.
Im Fenster
Ausdrucksmodelle können Sie dann nach dieser Ausdrucksmodellnummer suchen und die Druckereinstellungen kontrollieren. Nur wenn dort auch die Archivierung aktiviert ist, wird die Gutschrift archiviert.