Von einer Ummeldung im Konzern spricht man dann, wenn ein oder mehrere Dienstnehmer innerhalb eines Konzerns bzw. einer Firmengruppe von einer Firma auf eine andere Firma wechseln. Mit der Funktion "Ummeldung im Konzern" kann der Wechsel bzw. die Ummeldung komfortabel abgewickelt werden.
Hinweis | Die Funktion "Ummeldung im Konzern" ist weder für Neugründungen noch Firmenfusionen vorgesehen. |
In den folgenden Kapiteln erfahren Sie alles über die Vorgehensweise im Programm, welche Daten mitgenommen und welche Daten gegebenenfalls manuell nacherfasst werden müssen.
Die in dieser Dokumentation geschilderte Vorgehensweise gilt nur bei Vorhandensein eines Konzerns, das heißt einer Firmengruppe. Liegt keine Firmengruppe vor, kann unter Umständen das Programm
Dienstnehmer ummelden verwendet werden oder der/die Dienstnehmer ist/sind manuell bzw. mittels Import in der Zielfirma anzulegen.
Damit eine Ummeldung im Konzern durchgeführt werden kann, müssen die betroffenen Lohnfirmen einer Firmengruppe zugeordnet sein. Die benötigten Funktionen können nur innerhalb einer Firmengruppe (eines Konzerns) gestartet werden. Eine Ummeldung zwischen zwei Lohnfirmen, die nicht derselben Firmengruppe angehören, ist nicht möglich. Außerdem muss die DV-Firma, auf die gewechselt wird, eine Lohnfirma sein.
Möchte man die Funktion z. B. für einen Dienstnehmer starten, dessen Lohnfirma keiner Firmengruppe zugeteilt ist, erhält man folgende Meldung: "Dienstnehmer befindet sich nicht in einem Konzern!"
Achtung!
| Von besonderer Bedeutung für diese Funktion ist, dass der Parameter Eindeutige Mitarbeiternummern (  CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Mitarbeiter → Allgemein) der Firmengruppe auf "Ja" steht.
Die Funktion kann natürlich nicht korrekt ausgeführt werden, wenn auf der Zielfirma unter derselben Mitarbeiternummer bereits ein anderer Mitarbeiter existiert. Falls die Nummer bereits belegt ist, kann vor Ausführung der Funktion "Ummeldung im Konzern" das Programm CRM → Stammdaten → Hilfsprogramme → Mitarbeiter umstellen eingesetzt werden, um eine freie Nummer verwenden zu können.
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Wechselt ein Dienstnehmer in eine andere Firma desselben Konzerns bzw. derselben Firmengruppe, muss die Funktion "Ummeldung im Konzern" gestartet werden.

LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Funktionen
→ Dienstverhältnis ändern
→ Ummeldung im Konzern
Die Funktion "Ummeldung im Konzern" gliedert sich in zwei Teile, die in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeführt werden.
- Basisstammdaten erzeugen
- Abrechnungsrelevante Daten übernehmen
Die Funktion "Basisstammdaten erzeugen" wird zuerst gestartet und zur Anlage der neuen Dienstverhältnisse sowie zur Erstellung der benötigten ELDA-Meldungen verwendet.
Die Funktion führt folgende Punkte im Detail aus:
- Anpassungen des Dienstverhältnisses auf der Ursprungsfirma, wobei das DV-Ende-Datum der Tag vor dem im Feld "Ummeldung per" erfassten Datum ist.
- Anlage des neuen Dienstverhältnisses auf der Zielfirma, wobei des DV-Beginn-Datum das Datum im Feld "Ummeldung per" ist.
- Anpassung der historischen Daten
- Erstellung einer ELDA-Abmeldung auf der Ursprungsfirma mit dem Abmeldegrund "103 – Ummeldung im Konzern"
- Erstellung einer ELDA-Anmeldung auf der Zielfirma
Achtung!
| Die Funktion kann nur gestartet werden, wenn im Ummeldemonat noch kein Abrechnungsstatus vorhanden ist (Abrechnungsstatus = "."). Sind in der Bruttoerfassung bereits Daten erfasst (Status 0) oder sogar abgerechnet (Status L) worden, wird der Vorgang abgebrochen und folgende Meldung erscheint:
"Für Dienstnehmer <MA-Nummer> (<DV-Nummer>) ist im Monat <Monat>/<Jahr> bereits ein Abrechnungsstatus vorhanden. Die Ummeldung kann nicht durchgeführt werden."
Damit die Ummeldung trotzdem zum geplanten Datum durchgeführt werden kann, müssen die Abrechnungen des Dienstnehmers im Ummeldemonat bzw. Folgemonat gelöscht werden. Details siehe Problemlösung - Basisstammdaten erzeugen. |
Beispiel | SInd die Basisstammdaten erzeugt worden, zeigt sich im Dienstnehmerstamm am Reiter "Dienstverhältnisse" folgendes Bild:
Das Dienstverhältnis 1 auf DV-Firma 443003 wurde mit 31.03.2024 beendet. Der interne Abmeldegrund "103 – Ummeldung", der wiederum das Ist-Austritts-Häkchen steuert, wurde gesetzt. Das Kennzeichen "Ist Austritt" wird benötigt, um das Dienstverhältnis auf der Ursprungsfirma korrekt zu beenden. Bei der erstellten Abmeldung wird richtigerweise der Abmeldegrund "12 – Ummeldung", der kein Ist-Austritt-Kennzeichen schreibt, verwendet.
Auf der DV-Firma 443004 wurde das Dienstverhältnis 2 mit 01.04.2024 und "Ist-Eintritt-Kennzeichen" angelegt. Die dazugehörige Anmeldung kann im Dienstnehmerstamm auf der Ziel-DV-Firma am Reiter "ELDA" übermittelt werden.
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Hinweis | Bei einer Ummeldung werden zwei Meldungen erstellt: Eine Abmeldung mit dem Abmeldegrund "Ummeldung" am bisherigen Beitragskonto (von der ursprünglichen DV-Firma) und eine Anmeldung am neuen Beitragskonto (von der Ziel-DV-Firma).
Diese Vorgehensweise wird von der ÖGK akzeptiert und hat auch programmtechnische Vorteile, da sich die einzelnen Meldungen auf der entsprechenden Firma befinden und so schnell zu finden sind. Außerdem kann auf diese Weise – im Fall einer notwendigen Korrektur – einfach eingegriffen werden.
Der Ummeldevorgang wurde seitens der ÖGK jedoch vereinfacht. Anstelle der bisherigen gesonderten Anmeldung am neuen Beitragskonto können die Angaben zur Anmeldung nun direkt mit der Abmeldung – über zusätzliche Felder – übermittelt werden. Hier ist es wichtig zu wissen, dass diese Vorgehensweise von BMD programmtechnisch nicht unterstützt wird und weiterhin zwei getrennte Meldungen erstellt werden.
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Sind die Abrechnung und Endverspeicherung auf der ursprünglichen Firma durchgeführt worden, kann auf der Zielfirma die Funktion "Abrechnungsrelevante Daten übernehmen" ausgeführt werden.
Dieser Schritt muss auf der Lohnfirma, auf die der Wechsel erfolgt (Ziel-DV-Firma), ausgeführt werden und ist nur dann möglich, wenn die Endverspeicherung für die Dienstnehmer in der ursprünglichen Lohnfirma durchgeführt worden ist.
Der Abrechnungsstatus F im Vormonat oder auch aktuellen Monat der Ummeldung ist verpflichtend und nur dann hinfällig, wenn keine vollwertige LOHN Lizenz (z. B. nur NLZ-Verwaltung oder Dienstreise) vorliegt.
Beispiel | Erfolgt die Ummeldung mit 01. April 2024, muss der März endverspeichert sein. Wechseln die Dienstnehmer mit 15. April die Lohnfirma, muss die Aprilabrechnung der ursprünglichen Lohnfirma (bis 14.04.) endverspeichert sein.
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Wird die Funktion trotz fehlender Endverspeicherung gestartet, erhält man die Meldung, dass der Import mit Fehlern endet.
Klickt man auf "Logfile ansehen" erscheint der Hinweis, dass der Abrechnungsstatus nicht korrekt ist.
Im Logfile wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Import "nicht OK" gewesen ist.
Durch die Statusprüfung und Voraussetzung der Endverspeicherung wird sichergestellt, dass möglichst aktuelle abrechnungsrelevante Daten auf die Dienstverhältnisse der neuen Firma übertragen werden.
Startet man die Übernahme, kann man auswählen, ob die Ummeldung nur für den aktuellen Mitarbeiter oder für alle Mitarbeiter der DV-Firma durchgeführt werden soll.
Die Funktion führt folgende Punkte im Detail aus:
- Fixwerte werden kopiert (Voraussetzung Abrechnungsstatus F – Vorrückungen werden mit der Endverspeicherung ausgelöst).
- Schnitte werden kopiert (Voraussetzung Abrechnungsstatus F – Schnittwerte werden mit der Endverspeicherung geschrieben).
- Nichtleistungszeiten werden berechnet. Möglicherweise sind noch nicht alle NLZ-Zeiten bis zur Ausführung der Funktion vorhanden. In diesem Fall kann in der NLZ-Verwaltung – sobald alle Nichtleistungszeiten erfasst wurden – die Funktion "Ummeldung im Konzern nochmal durchführen" zusammen mit einem Supportmitarbeiter gestartet werden.
- Vordienstbezüge werden berechnet – jedoch nur bei Ummeldungen, die mit Monatsersten erfolgen. Bei untermonatigen Ummeldungen müssen die Vordienstbezüge manuell ermittelt und befüllt werden.
- Daten des FABO+ werden kopiert.
- Dienstzeiten und Vordienstzeiten werden berechnet und auf das Dienstverhältnis der zukünftigen DV-Firma übernommen. Im Dienstnehmerstamm können Sie die Vordienstzeiten für Urlaub, Krank, Jubiläum und Abfertigung am Reiter "Vordienstzeiten" oder über die Funktion "Dienstzeit ansehen" kontrollieren und gegebenenfalls anpassen. Eine Änderung kann auch über das Programm Vordienstzeiten importieren erfolgen.
Achtung!
| Folgende Daten werden nicht in die Ziel-DV-Firma übernommen und sind nach der Ummeldung zu überarbeiten:- Pfändungen
- Kostentypen werden nicht übernommen, da Firmen innerhalb einer Firmengruppe unterschiedliche Kore-Daten haben können.
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Die folgende Auflistung beschreibt noch einmal die empfohlene Vorgehensweise im Programm:
- Auf der urprünglichen DV-Firma die Funktion Basisstammdaten erzeugen für die gewünschten Dienstnehmer starten.
- Erstellte Abmeldungen an die ÖGK übermitteln.
- Erstellte Anmeldungen auf der Ziel-DV-Firma übermitteln.
- Monat fertig abrechnen, erstellte mBGMs übermitteln, Monat endverspeichern.
- Auf der Ziel-DV-Firma die Funktion Abrechnungsrelevante Daten übernehmen für die gewünschten Dienstnehmer ausführen.
- Mitarbeiterdaten wie Vordienstzeiten, Vordienstbezüge, Schnitte, Nichtleistungszeiten kontrollieren und ggf. korrigieren.
- Nichtübernommene Daten wie Pfändungen ggf. neu anlegen.
Sofern die Dienstnehmer im Ummeldemonat über den Abrechnungsstatus "." verfügen, ist auch eine Ummeldung während des Monats kein Problem. Sind in der Bruttoerfassung bereits Daten erfasst (Status 0) oder sogar abgerechnet (Status L) worden, wird der Vorgang abgebrochen und folgende Meldung erscheint:
"Für den Dienstnehmer <MA-Nummer> (<DV-Nummer>) ist im Monat <Monat>/<Jahr> bereits ein Abrechnungsstatus vorhanden. Die Ummeldung kann nicht durchgeführt werden."
Damit die Ummeldung trotzdem zum geplanten Datum durchgeführt werden kann, müssen die Abrechnungen des Dienstnehmers im Ummeldemonat gelöscht werden.
Achtung! | Je nach Abrechnungsfortschritt (z. B. bereits durchgeführte Überweisungen an die Dienstnehmer und Körperschaften, versandte Lohnsets, Verbuchung in Fibu ...) muss mit manuellen Korrekturen gerechnet werden.
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Erfolgt eine Ummeldung per 01.01. eines Jahres, muss dies unbedingt im Vorjahr geschehen. Das heißt, bei einer Ummeldung mit 01.01.2024 sind die Funktionen "Basisstammdaten erzeugen" und "Abrechnungsrelevante Daten erzeugen" im Dezember 2023 auszuführen.
Ist die Jahresumstellung bereits durchgeführt und die Funktion "Basisstammdaten erzeugen" im aktuellen Jahr gestartet worden, erhält man die Meldung, dass für den entsprechenden Dienstnehmer eine Ummeldung am 01.01. nur vom Vorjahr aus möglich ist.
"Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV-Nummer>): Eine Ummeldung am 01.01. ist nur vom Vorjahr aus möglich!
In diesem Fall sind die betroffenen Dienstnehmer im Lohnjahr 2024 über die Funktion "Löschen" → "Dienstnehmer 2024 löschen" wieder zu löschen.
Anschließend können im Vorjahr, d. h. 2023, die Funktionen "Basisstammdaten erzeugen" und "Abrechnungsrelevante Daten übernehmen" gestartet werden.
Nach erfolgreicher Abwicklung ist die Jahresumstellung erneut zu starten.
Hinweis
| Würde man im Vorjahr nur die Funktion "Basisstammdaten erzeugen" ausführen, würde die Jahresumstellung für diesen Dienstnehmer nicht durchlaufen.
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Achtung! | Wird eine Ummeldung für das Folgejahr mit einem vom 01.01. abweichenden Datum (z. B. 15.01.) gestartet, ist das nicht möglich. In diesem Fall erhält man folgende Meldung:
"Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV-Nummer>): Ummeldungen nach dem 01.01. des Folgejahres sind nicht erlaubt!
Die Ummeldung kann erst nach der Jahresumstellung im Folgejahr durchgeführt werden.
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Liegt das Eintrittdatum des Dienstnehmers genau am bzw. nach dem Ummeldedatum, kann keine automatische Ummeldung durchgeführt werden.
Beim Start der Funktion "Basisstammdaten erzeugen" erscheint folgende Meldung:
"Das Eintrittsdatum des Dienstnehmers <MA-Nummer> (<DV-Nummer>) liegt nach dem Ummeldedatum. Die Ummeldung kann nicht durchgeführt werden."
Problemlösung
In diesem Fall muss der Dienstnehmer in der Ursprungsfirma gelöscht und in der Zielfirma manuell neu angelegt werden.
Achtung! | Bevor Sie den Mitarbeiter bzw. den Dienstnehmer inkl. DV aus der Ursprungsfirma löschen, muss eine bereits gesendete Anmeldung unbedingt manuell storniert und an die ÖGK übermittelt werden! Wird dies verabsäumt, kann die Stornierung nicht mehr über das System, sondern nur mehr direkt über ELDA abgewickelt werden.
Menüaufruf: LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "ELDA" |
Je nach Anwendungsfall ist zu prüfen ob der gesamte Mitarbeiter (z. B. bei Neueintritt) oder nur der Dienstnehmer inkl. DV (z. B. bei Wiedereintritt) gelöscht werden muss. Details siehe
Mitarbeiter löschen.
Wird ein Dienstnehmer umgemeldet, der über ein aktives und ein zukünftiges ruhendes Dienstverhältnis (z. B. Mutterschutz, Präsenzdienst ...) verfügt, wird der Ummeldevorgang mit folgender Meldung abgebrochen:
"Für Dienstnehmer <MA-Nummer> (<DV-Nummer>) gibt es nach dem Ummeldedatum Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Einstellungen im Feld "Ruhendstatus". Die Ummeldung kann nicht durchgeführt werden."
Problemlösung
In diesem Fall muss zuerst das zukünftige ruhende Dienstverhältnis aus der Ursprungsfirma gelöscht werden. Nachdem die Ummeldung des aktiven DVs zum gewünschten Termin durchgeführt worden ist, kann das ruhende DV in der Zielfirma über die Funktion
Aktiv → Ruhend manuell angelegt werden.
Achtung! | Erscheint diese Meldung, sind auf einem zukünftigen Dienstverhältnis zusätzlich ELDA-Meldungen vorhanden:
"Für Dienstnehmer <DN-Nr.>(<DV-Nr.>) gibt es nach dem Ummeldedatum Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Einstellungen im Feld "Ruhendstatus". Für Dienstnehmer <DN-Nr.>(<DV-Nr.>) existieren nach dem Ummeldedatum Dienstverhältnisse mit ELDA-Meldungen. Die Ummeldung kann nicht durchgeführt werden."
Bevor Sie das zukünftige Dienstverhältnis aus der Ursprungsfirma löschen, muss geprüft werden, ob die vorhandene ELDA-Meldung (z. B. A+E für Wochengeld bei Mutterschutz) bereits an die ÖGK übermittelt worden ist. Falls ja, ist die entsprechende Meldung vor der Löschung des Dienstverhältnisses manuell zu stornieren. Wird dies verabsäumt, kann die Stornierung nicht mehr über BMD, sondern nur mehr direkt über die ELDA-Software abgewickelt werden.
Menüaufruf: LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "ELDA"
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Anders als beim Vorhandensein eines aktiven und ruhenden Dienstverhältnisses wird beim gleichzeitigen Vorkommen eines ruhenden und parallellend DVs das parallele DV nicht automatisch mit umgemeldet, wenn im Ummeldedialog der Dienstnehmer ausgewählt wird. Dies ist deshalb so, da es auch sein kann, dass die parallele Beschäftigung tatächlich bei der ursprünglichen Firma bleibt.
Aus diesem Grund müssen im Feld "Dienstnehmer" über F8 beide Dienstverhältnisse zugeordnet werden, sofern das ruhende und das parallele Dienstverhältnis auf die Zielfirma umgestellt werden sollen.
Werden alle Dienstnehmer einer Firma umgemeldet und über den Doppelpfeil zugeordnet, wird natürlich auch das parallele DV mit umgemeldet.
Liegt das DV-Ende Datum vor dem Ummeldedatum, kann der Dienstnehmer nicht umgemeldet werden. Sie erhalten folgende Meldung:
"Dienstnehmer <DV-Firma>/<MA-Nummer> (<DV-Nummer>): DV-Ende liegt vor Ummeldedatum -> DV kann nicht umgemeldet werden!"
Beispiel | Der Dienstnehmer tritt mit 30. April aus, die UEL reicht aber in den Mai. Die Ummeldung erfolgt mit 1. Mai.
Hier wäre die richtige Vorgehensweise, den Dienstnehmer nicht umzumelden. Die UEL wird in der Ursprungsfirma fertig abgerechnet und alle mBGMs werden von dieser Firma aus gesendet.
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Solange die Funktion "Abrechnungsrelevante Daten übernehmen" noch nicht durchgeführt worden ist, können die erfassten Werte am DV in der Ursprungsfirma jederzeit verändert werden.
Auch wenn das Monat der Änderung bereits endverspeichert ist, können abrechnungsrelevante Daten (z. B.Überstunden oder Nichtleistungszeiten) über eine Aufrollung oder wenn notwendig durch Rücksetzen der Endverspeicherung, nacherfasst werden. Am neuen Dienstverhältnis der Zielfirma sind keine Anpassungen durchzuführen.
Ist die Funktion "Abrechnungsrelevante Daten übernehmen" schon gestartet worden, erhält man beim Einstieg in die Bruttoerfassung den Hinweis, dass das Dienstverhältnis schon kopiert worden ist und Änderungen auf dem neuen Dienstverhältnis nachgezogen werden müssen.
Das bedeutet, werden bei der Ursprungsfirma z. B. fehlende Überstunden über eine Aufrollung (oder auch über Rücksetzen der Endverspeicherung) nacherfasst, muss die Schnittverwaltung des Dienstnehmers am DV der Zielfirma manuell nachbearbeitet werden (siehe
Manuelle Erfassung der Schnittbasiswerte).
Nacherfasste Nichtleistungszeiten können in der NLZ-Verwaltung der Zielfirma über die Funktion "Ummeldung im Konzern nochmals durchführen" nachträglich übernommen werden. Dies ist jedoch nur zusammen mit einem Support-Mitarbeiter möglich.
Werden Dienstreisen zeitversetzt in die Lohnverrechnung übergeleitet (z. B. in den nachfolgenden Monat), ist das im Fall einer Ummeldung nicht möglich, weil das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Überleitung auf der Ursprungsfirma bereits beendet worden ist und deshalb im Folgemonat keine Erfassungen mehr zugelassen werden.
Da die Aufwendungen für diese Dienstreisen in die Ursprungsfirma gehören, werden sie bei der Überleitung automatisch in den Importpuffer des Monats der Beendigung gestellt und im Zuge der Bezugsaktivierung aufgerollt.
Beispiel | Für Dienstnehmer 124 wurde mit 01.04.2025 eine Ummeldung im Konzern durchgeführt. Der Monat März ist endverspeichert.
Jetzt sollen die Dienstreisen von März in die Bruttoerfassung von April übergeleitet werden.
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Die Überleitung in die Lohnverrechnung wird durchgeführt. Als Überleitungsmonat wird der April festgelegt.
Da das Dienstverhältnis auf der Ursprungsfirma aufgrund der Ummeldung mit 31.03.2025 beendet worden ist, wird als Überleitungsmonat automatisch der März hinterlegt. Werden im April die Bezüge aktiviert, erfolgt eine Aufrollung in den März.
Wie bereits erwähnt, wird beim Start der Funktion "Abrechnungsrelevante Daten übernehmen" der Status geprüft. Damit die Funktion durchgeführt werden kann, muss das Dienstverhältnis auf der Ursprungsfirma endverspeichert sein. Status "F" ist verpflichtend! Ist das nicht der Fall, wird die Übernahme mit dem Hinweis "Abrechnungsstatus ist nicht korrekt, Monat X muss endverspeichert sein!" abgebrochen.
Liegt keine vollwertige LOHN Lizenz vor, z. B. nur Nichtleistungszeiten- oder Dienstreiselizenz, entfällt diese Prüfung.
Zur Überprüfung, welcher Schritt der Ummeldung im Konzern bereits durchgführt worden ist, können im Dienstnehmerstamm am Reiter "Dienstverhältnisse" die Spalten "Status (Ummeldung im Konzern)" und "Vorgänger-DV-Nr. (Ummeldung im Konzern)" eingeblendet werden.
Status 0 = Weder Schritt 1 (Basisstammdaten erzeugen) noch Schritt 2 (Abrechnungsrelevante Daten übernehmen) ist durchgeführt worden.
Status 1 = Schritt 1 (Basisstammdaten erzeugen) ist durchgeführt worden. Status 1 wird am DV der Ursprungsfirma angezeigt.
Status 2 = Schritt 1 (Basisstammdaten erzeugen) ist durchgeführt worden. Status 2 wird am DV der Zielfirma angezeigt.
Status 3 = Schritt 2 (Abrechnungsrelevante Daten übernehmen) ist durchgeführt worden. Status 3 wird am DV der Zielfirma angezeigt.
Status 4 = Schritt 2 (Abrechnungsrelevante Daten übernehmen) ist durchgeführt worden. Status 4 wird am DV der Ursprungsfirma angezeigt.
Hinweis | Ist der Ummeldevorgang gestartet worden (der Status am DV der Ursprungsfirma = 1 oder 3), werden für dieses DV sämtliche Funktionen zum Ändern eines Dienstverhältnisses (Austritt, Aktiv → Ruhend, Ruhend → Aktiv, Änderung Tarifgruppe, Wochenmodell ändern ...) deaktiviert.
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Beispiel
| Dienstnehmer tritt per 01.01.2025 ein. BV-Beginn ist der 01.02.2025. Es wird im Jänner, per 15.01.2025, eine Ummeldung durchgeführt.
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Das Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" am Reiter "Versicherung" wird im neuen Dienstverhältnis mit dem Ummeldedatum befüllt.
Da der Dienstnehmer innerhalb des BV-freien Monats umgemeldet wurde, ist beim neuen Dienstverhältnis in der Zielfirma das Datum auf das richtige BV-Datum manuell umzuändern (in diesem Fall: 01.02.2025).
Laut ÖGK kommt es im Zuge einer Ummeldung zu keiner Neubeurteilung des BV-Beginn-Datums. Daher ist das Datum im Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" am Reiter "Versicherungen" händisch anzupassen.
Achtung! | Die ELDA-Anmeldung muss in diesem Fall händisch mit dem richtigen Datum überschrieben bzw. richtiggestellt werden! |
Die Ummeldung wird programmseitig wie ein arbeitsrechtlicher Austritt auf der alten Firma und ein Eintritt auf der neuen Firma behandelt. Bei der Berechnung von Sonderzahlungen wird auf der alten Firma bis zum Austritt aliquotiert und auf der neuen Firma ab dem Ummeldestichtag. Dies ist optimal, falls die Sonderzahlungen jeweils auf der alten und der neuen Firma anteilig ausbezahlt werden.
Unter LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Workflow → Dienstnehmer kann optional ein Workflow hinterlegt werden, der bei Ausführung dieses Programms gestartet wird.
| Hier kann ein Workflow hinterlegt werden, der bei Ausführung der jeweiligen Funktion bzw. des Programms gestartet wird. Workflows werden im Workflowstudio definiert. Nur Workflows vom Workflowtyp "LOHN" können ausgewählt werden. |
Externe Quelle | Weitere Informationen zur Haltung der ÖGK (Stand 10/2025) bezüglich Ummeldungen finden sich unter: ÖGK Ummeldung
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