UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte Lohn.

A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Globale Lohnarten → Globale Lohnarteneingabe → Dienstnehmer zuordnen
A_TREE1.bmp Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Globale Lohnarten → Globale Lohnartenlöschung → Dienstnehmer zuordnen
 
Mit diesem Fenster erfolgt eine Dienstnehmerzuordnung, indem Dienstnehmer vom linken Fensterbereich in den rechten Fensterbereich mit den Pfeiltasten übernommen werden.

1444126907000005900_0.png
 

Dienstnehmer zuordnen

In der Liste werden alle relevanten Dienstnehmer angezeigt, die zugeordnet werden können. In der Liste stehen folgende Felder insbesondere zur Mitarbeiterfilterung zur Verfügung:

Abteilung
Abteilung des Kunden bzw. Mitarbeiters. Aus der Abteilung kann auch die KORE-Abteilung ermittelt werden.

Dieses Feld wird auch unter den Historischen Mitarbeiterdaten geführt, wenn eine Abteilung bei einem Mitarbeiter hinterlegt wird.

Besonderheiten dieses Feldes in der FIBU
Dieses Feld ist für die FIBU irrelevant - d. h., die Abteilung, die hier hinterlegt ist, hat keinen Einfluss auf die Buchungen der FIBU bzw. auf die Kostenrechnung.
Für die FIBU ist das Feld KORE-Abteilung relevant.

Besonderheiten dieses Feldes in der LEA
  • Abteilung - generell: Die Information, welcher Abteilung ein Mitarbeiter oder ein Kunde zugeordnet ist, wird zum Zeitpunkt der Autorisierung von den Stammdaten auf die Leistung übertragen. Die Abteilung wird für Auswertungen, insbesondere den sogenannten "Leistungstausch", verwendet und kann für diesen Zweck in diesem Feld hinterlegt werden.

  • Abteilung - Mitarbeiter:
    Die Zuordnung der Abteilung im Mitarbeiterstamm bewirkt auch, dass die Tagesabschluss-Übersicht Tagesabschluss Abteilung verwendet werden kann.
    Sobald Sie einem Mitarbeiter eine Abteilung zuweisen, können Sie diese Zuordnung auch in der Zeitausgleichs- und Urlaubstabelle anzeigen lassen. Die Nummer der zum Tagesdatum historisch gültigen Abteilung wird in der gleichnamigen Spalte ausgewiesen. In der Summenzeile erfolgt der Ausweis der zum Monatsersten (Jahresanfang) korrekten Abteilung. Die Bezeichnung der Abteilung wird Ihnen angezeigt, sobald Sie mit dem Mauszeiger auf die Nummer zeigen.
Besonderheiten dieses Feldes in der Zeiterfassung
  • Wesentlich für die Zeiterfassung ist die Hinterlegung der Abteilung am Mitarbeiter. Durch diese kann beim Urlaubs-/ZA-Antrag die Genehmigung mittels CRM Workflow gesteuert werden, dass der Teamleiter der Abteilung für die Genehmigung zuständig ist.
Aliq. Pendlerpauschale
In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • 1/3 (bei 4 bis 7 Tagen)
  • 2/3 (bei 8 bis 10 Tagen)
  • 3/3 (bei mindestens 11 Tagen)
1166375742001504990.png
 
Besonderheiten des Feldes
Wird im Feld Pendlerpauschale ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingetragen (egal ob Neuanlage oder bei bestehenden Dienstnehmern), wird dieses Feld automatisch anhand der Arbeitstage laut Wochenmodell und in Abhängigkeit des Eintrittsdatums mit der entsprechenden Ausprägung initialisiert. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell eingestellt werden.  
Alleinverdiener/-erzieher
Hat der Dienstnehmer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss in diesem Feld die jeweilige Einstellung getroffen werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Alleinverdiener
  • Alleinerzieher
1087148283000300032_0.png
Arbeitsverhältnis
Die Eingabe des Arbeitsverhältnisses stellt eine Pflichteingabe dar. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern 
wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Arbeiter
  • Angestellter 
1089712861000300032_0.png
Ausl.-Tage Montage
Tage der Auslandstätigkeit Montage

Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument.
Austrittsdatum (Lohn)
In diesem Feld wird das für die Lohnverrechnung relevante Austrittsdatum des Dienstverhältnisses gespeichert. Das Feld wird automatisch befüllt.
AV Rückverr. Prozent
ALV Rückverr. Prozent 
AV-Staffelung
Dieses Feld steht ab dem Lohnjahr 2019 nicht mehr zur Verfügung. Hier kann in Lohnjahren bis 2018 eingestellt werden, ob die ALV-Staffel-Automatik angewendet werden soll oder nicht, wobei die Standardeinstellung immer auf "anwenden" gesetzt ist. 
AVAE Kinder
Hier muss die Anzahl der Kinder für die Berechnung des AVAB bzw. AVAE erfasst werden.

Anzahl der Kinder 
Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2024)
Höhe des AVAB/AVAE jährlich (2025)
AVAB/AEAB: 1 Kind€ 572,00€ 601,00
AVAB/AEAB: 2 Kinder 
€ 774,00
€ 813,00
AVAB/AEAB: Zusatzbetrag für jedes weitere Kind  
€ 255,00
€ 268,00

Beginn
Beginn des Dienstverhältnisses
Beginn Betriebliche Vorsorge
Bei BV-pflichtigen Dienstnehmern wird im Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" automatisch das Eintrittsdatum + ein Warte-Monat vorgeschlagen. Bei Wiedereintritten wird es erkannt, wenn der Warte-Monat entfällt.
 
Beispiel
Beispiel.png
Tritt ein Dienstnehmer am 20. Jänner 2021 ein, beginnt die BV-Pflicht mit 20. Februar 2021.
 
Ausschlaggebend für die Berechnung und Abfuhr der BV-Beiträge sind jedoch die BV-Tage/Monat in der Bruttoerfassung.

Achtung!
Achtung.png
Bei nachträglicher Änderung dieses Feldes sind die BV-Tage in der Bruttoerfassung neu zu berechnen (Funktion "Tage neu berechnen" oder manuelle Erfassung) und im BV-Beginn-Monat zu kontrollieren.

Achtung! 
Achtung.png
Kontrollieren Sie bei Anlage eines parallelen Dienstverhältnisses am neuen Dienstverhältnis die Einstellungen diese Feldes und nehmen Sie, falls erforderlich, eine manuelle Korrektur vor.
Beschäftigungsjahr
Über dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 
Betriebliche Vorsorge
Hier wird festgelegt, ob ein Dienstnehmer der "Abfertigung NEU" angehört oder nicht. Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch auf "Ja, weil Neueintritt" gestellt (Ausnahmen: Freie Dienstnehmer, Ferialpraktikanten und diverse Dienstnehmer wie z. B. Arbeiter mit BUAK-Zugehörigkeit).
 
Tritt ein Dienstnehmer in das neue Abfertigungssystem über, stehen die Ausprägungen  "Ja, weil Vollübertritt" oder "Ja, weil Teilübertritt" zur Verfügung, wobei die jeweilige Auswahl nur für die Rückstellungsberechnung von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Berechnung der BV-Beiträge gibt es zwischen den Ausprägungen keinen Unterschied.
 
Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja, weil Neueintritt
  • Ja, weil Vollübertritt
  • Ja, weil Teilübertritt
1087148323003200000_1.png
BV-Tage
Betriebliche Vorsorge Tage
BV-Übertrittsbetrag
Im Falle eines Voll- oder Teilübertritts ist in diesem Feld der Übertrittsbetrag, der an die BV-Kasse überwiesen werden soll, einzutragen.
 
Hinweis
Hinweis.png
Die Eintragung des Übertrittsbetrags hat abrechnungstechnisch gesehen keine Auswirkungen. Sie dient lediglich der richtigen Ausweisung am L16.
Der Beitrag wird dabei unter dem Punkt "Eingezahlter Betrag an BV" ausgewiesen.

DB
Dienstgeberbeitrag - Ist der Dienstnehmer DB-pflichtig?
Dimension
Die Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ.

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Dimensionen besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer eine Stammdimension hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Dimensionen aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie eine Stammdimension beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.
Diätenstufe
Dieses Feld wird für die Dienstreiseabrechnung benötigt. Es wird festgelegt, welche im KV hinterlegte Diätenstufe beim jeweiligen Dienstnehmer zur Anwendung kommt.
DV-Nr.
Die Dienstverhältnisnummer wird fortlaufend vergeben und ist für die Reihung unbedeutend.
DV-Nr.
Dienstverhältnis 
DZ
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ist der Dienstnehmer DZ-pflichtig? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Ja, prozentuelle Bmg
1087148323003500032_0.png

Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld DZ - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll.

Beispiel
Beispiel.png
Betreuer in Alten-/Pflegeheimen sind ab 1.1.2025 nur mehr zu 80 % DZ befreit. Dazu muss im Feld DZ die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt werden. Im Feld DZ - Bmg Prozentsatz ist ein Prozentsatz von 20 zu hinterlegen.

Ausgangssituation: DZ-BMG = € 2.000,00
DZ = Ja, prozentuelle Bmg
DZ-Bmg Prozentsatz = 20 %
DZ-Bmg neu = 2.000,00 * 20 % = € 400,00

E109a-Finanzamts-Nr.
In diesem Feld ist die Finanzamtsnummer des freien Dienstnehmers einzutragen.

E109a-Leistungsart
In diesem Feld wird festgelegt, welche Leistungsart in der Rubrik B am E109a angekreuzt werden soll.
 
Es gibt acht unterschiedliche Leistungsarten:
 
1 = Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates ...
2 = Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter
3 = Leistungen als Stiftungsvorstand
4 = Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender
5 = Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller
6 = Leistungen als Privatgeschäftsvermittler
7 = Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
8 = sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrags erbracht werden

1087148335000099968.png
 
Erbringt ein Dienstnehmer innerhalb eines Jahres verschiedene Leistungen, so ist für diesen Dienstnehmer ein eigenes Dienstverhältnis je Leistungsart anzulegen.

Achtung!
Achtung.png
Wird die E109a-Leistungsart unterjährig geändert, muss zwingend eine Scheinaufrollung beim jeweiligen Dienstnehmer durchgeführt werden.
E109a-Steuer-Nr.
In diesem Feld ist die Steuernummer des freien Dienstnehmers einzutragen.
Eintrittsdatum (Lohn)
In diesem Feld wird das für die Lohnverrechnung relevante Eintrittsdatum des Dienstverhältnisses gespeichert. Das Feld wird automatisch befüllt.
Ende
Ende des Dienstverhältnisses
Fallw. beschäftigt
In diesem Feld wird festgelegt, ob es sich bei dem Dienstnehmer um einen fallweise Beschäftigten handelt.  
Finanzamt-Lfd.-Nr.
Hinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers.  

Hier ist das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers zu hinterlegen. Jeder Dienstnehmer kann einem Finanzamt zugeordnet werden, dies betrifft auch lohnsteuer- bzw. DZ-befreite Dienstnehmer.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer des Finanzamts laut Firmen-FA-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Finanzamt), nicht die Finanzamts-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Finanzämter ersichtlich ist.

1087148323003600000_0.png

Firma
Firmennummer
Freifeld 01 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 02 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 03 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 04 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 05 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 06 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 07 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 08 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 09 Monat
Numerisches Freifeld
Freifeld 10 Monat
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen
Freifeld 11 Monat
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen
Freifeld 12 Monat
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen 
Freifeld 13 Monat
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen
Freifeld 14 Monat
Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen
Gemeinde Lfd-Nr.
Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist. Jeder Dienstnehmer muss eine Gemeinde Lfd Nr. zugeordnet haben, insbesondere auch kommunalsteuerbefreite Dienstnehmer.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gemeinde laut Firmen-Gemeinde-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter Gemeinde), nicht die 5-stellige Gemeinde-Nr, die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gemeinden ersichtlich ist.

1087148324000000000_0.png
Geschäftsbereich
Der Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ.

Hinweis 
Hinweis.png
Falls in der KORE der jeweiligen Firma (Programm Firmen- und KORE-Stammdaten) eine zwingende Eingabe bei FIBU-Buchungen für Geschäftsbereiche besteht, ist sicherzustellen, dass jeder Dienstnehmer einen Stammgeschäftsbereich hinterlegt hat.

Falls im Programm Buchungsbeleg drucken eine Fehlerliste aufscheint, die besagt, dass bei einem Dienstnehmer die anfallenden Aufwände/Erträge nicht auf Geschäftsbereiche aufgeteilt werden können, dann ist das Problem zu korrigieren und erst danach die Endverspeicherung durchzuführen. Hinterlegen Sie einen Stammgeschäftsbereich beim betroffenen Dienstnehmer. Nutzen Sie das Programm MA-KORE-Report um die Fehlerursache zu identifizieren. Möglicherweise ist eine Korrektur am Lohnartenstamm erforderlich.
Geschäftsführung
Ab 2019 bzw. ab der Einführung der Tarifgruppen ist dieses Feld als Info-Feld zu verstehen.

Vor 2019 bzw. als noch mit Beitragsgruppen abgerechnet worden ist, hat dieses Feld gesteuert, ob ein handelsrechtlicher Geschäftsführer im sozialrechtlichen Sinn vorliegt (von KU befreit).
Gesetzl. Grundlage
Die Eingabe in diesem Feld wird für die Anmeldung bei der Gesundheitskasse benötigt. Grundsätzlich wird die gesetzliche Grundlage automatisch aufgrund der Werte in folgenden Feldern vorgeschlagen:
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Angestelltengesetz
  • Gutsangestelltengesetz
  • Vertragsbedienstetengesetz
  • Journalistengesetz
  • Theaterarbeitsgesetz
  • Landarbeitergesetz
  • Hausbesorgergesetz
  • Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
  • Heimarbeitergesetz
  • Berufsausbildungsgesetz
  • freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs. 4 ASVG
  • Unterrichtspraktikumsgesetz (UPG)
  • Rechtspraktikantengesetz (RPG)
  • Zahnärztlicher Lehrgang (BGBI. 184/86)
  • Universitätsorganisationsgesetz (UOG)
  • Wehrgesetz (WehrG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Bundesgesetz Studienrichtung Veterinärmedizin
  • §9 ASVG (gemäß BMI)
  • Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG)
  • andere Gesetze
1087148324000099968_0.png
Gesetzl. Grundlage Text
Wird im Feld Gesetzl. Grundlage die Ausprägung "andere Gesetze" ausgewählt, kann hier der entsprechende Text dazu erfasst werden. 
Gewerkschaftsbeitrag -§ 77(3)
Wird die Lohnsteuer lfd Rollung im Dezember durchgeführt, können auch der vom Arbeitnehmer entrichtete Gewerkschaftsbeitrag und der Kirchenbeitrag lohnsteuermindernd berücksichtigt werden.
 
Die Eingabe ist jedoch nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
  • Sie sich im Monat Dezember befinden.
  • im Feld "LSt lfd Rollung § 77 (3)" die Ausprägung "Ja, nur im Dezember bzw. bei Austritt" oder "Ja, nur laufender Monat" oder "Ja, jeden Monat" hinterlegt worden ist.
  • der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten hat.
  • kein LSt-Freibetrag § 63 EStG geltend gemacht worden ist.
  • der Arbeitnehmer im Kalenderjahr kein Krankengeld von der GKK bezogen hat.

IE (ab 2019 nur BVA)
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) abzuführen ist. Der Beitrag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen.
Indiv. Pendlerpauschale/Monat
Wird im Feld Pendlerpauschale die Ausprägung "Individuelle Pendlerpauschale" ausgewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Wert hinterlegt werden. 
Invalidenfreibetrag § 35
In diesem Feld kann der Invalidenfreibetrag (Freibetrag gemäß § 35 EStG) hinterlegt werden. Dieses Feld ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen, d. h., im Standardfall ist dieses Feld nicht zu befüllen.
J/6-Neuber. bei Aufroll.
In diesem Feld wird festgelegt, ob eine Neuberechnung des Jahressechstels bei Aufrollungen durchgeführt werden soll. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2)" zurückgesetzt.
Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
Nein: Das Jahressechstel wird nicht neu berechnet.
 
Ja: Das Jahressechstel wird bei Stammdaten- und Lohnartenaufrollungen neu berechnet. Beispielsweise wird das Jahressechstel neu berechnet, wenn Vordienstbezüge von anderen Dienstgebern in den Stammdaten erfasst werden und die Sonderzahlung nochmals in der Bruttoerfassung eingegeben wird.
 
Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2): (Standardeinstellung) Hier wird das Jahressechstel nur dann neu berechnet wenn Bezüge nach § 67 Abs. (1,2) betragsmäßig geändert werden.
 
1087148459003399936_0.png
Kalendertage (Eingabe)
Kalendertage zum manuellen Eingabe 
Kalendertage ohne Entgelt
Kalendertage ohne Entlohnung
Kalendertage Truppenübung
Kalendertage Truppenübung
Kalendertage unbezahlter Urlaub
Kalendertage unbezahlter Urlaub 
Kalendertage viertel Entgelt
Kalendertage mit viertel Entgelt 
Kirchenbeitrag -§ 77 (3)
Wird die Lohnsteuer lfd Rollung im Dezember durchgeführt, können auch der vom Arbeitnehmer entrichtete Gewerkschaftsbeitrag und der Kirchenbeitrag lohnsteuermindernd berücksichtigt werden.

Die Eingabe ist jedoch nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
  • Sie sich im Monat Dezember befinden.
  • im Feld "LSt lfd Rollung § 77 (3)" die Ausprägung "Ja, nur im Dezember bzw. bei Austritt" oder "Ja, nur laufender Monat" oder "Ja, jeden Monat" hinterlegt worden ist.
  • der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten hat.
  • kein LSt-Freibetrag § 63 EStG geltend gemacht worden ist.
  • der Arbeitnehmer im Kalenderjahr kein Krankengeld von der ÖGK bezogen hat.
Km Wohnung/Arbeitsstätte
Wird bei einem Dienstnehmer die Pendlerpauschale berücksichtigt, sind auch die entsprechenden Kilometer (Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte) für die Berechnung des Pendlereuros zu erfassen (Pflichtfeld).
 
Hinweis 
Hinweis.png
Beim Speichern des Datensatzes wird geprüft, ob im Fall einer Pendlerpauschale auch die entsprechende Kilometeranzahl hinterlegt wurde. Ist das nicht der Fall, erhalten Sie folgende Meldung:
 
"Im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" müssen die entsprechenden Kilometer eingetragen sein, falls für Mitarbeiter eine Pendlerpauschale abgerechnet wird." 

1166375742001704990_0.png
KommSt
In diesem Feld wird hinterlegt, ob der Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nein
  • Ja
  • Ja, prozentueller Bmg
1087148330000899968_0.png

Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der KommSt-BMG herangezogen werden soll.
 
Beispiel
Beispiel.png
Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.

Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00
Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg
KommSt-Proz = 95 %
KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00
KommSt – BMG Prozentsatz
Eingabe des Prozentsatzes, der für die Berechnung der KommSt-Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll.
 
Beispiel
Beispiel.png
Wird im Feld "Kommunalsteuer" die Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ausgewählt und im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz 95 % erfasst, vermindert sich die Kommunalsteuer-BMG um 5 %.

Ausgangssituation: KommSt-BMG = € 2.000,00
Kommunalsteuer = Ja, prozentuelle Bmg
KommSt-Proz = 95 %
KommSt-BMG neu = 2.000,00 * 95 % = 1.900,00
Kore-Abteilung
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "KORE-Abteilung" am Artikelstamm.

Hinweis
Hinweis.png
Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen:
Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme
Kostenstelle
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenstelle" am Artikelstamm.

Hinweis 
Hinweis.png
Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen: Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und in der Warenannahme.
Kostenträger
Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenträger" am Artikelstamm.

Hinweis 
Hinweis.png
Nur verwendbar, wenn die Firma eine aktuelle KORE zugeordnet hat.
Die Kostentypen werden unter KORE → Stammdaten → Kostenstammdaten verwaltet.
Der Vorschlagswert wird in folgenden Bereichen herangezogen:
Angebots-/Auftrags-/Anfragen-/Bestell-/Ankaufs-/Produktionsauftragserfassung, manuelles Lager buchen, Kommissionierung und Warenannahme
KU (ab 2019 nur BVA)
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer die Kammerumlage oder Landarbeiterkammerumlage abzuführen ist. Hier sind die Beiträge vom Versicherten selbst zu tragen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:  
  • Nein
  • Arbeiterkammer
  • Landarbeiterkammer
1087148283001500032.png
L16/E109a Nr.
Die L16-/E109a-Nr. wird automatisch vergeben. Dienstverhältnisse mit gleicher L16-/E109a-Nr. werden am Jahres- bzw. Austrittslohnzettel (L16) bzw. am E109a zusammen dargestellt. Ist eine Änderung dieser Nummer nötig, so kann im Dienstnehmerstamm am Reiter "Finanzamt" bei Feld "L16/E109a Nr." die korrekte Nummer eingetragen werden.
Landarbeiterfreibetrag
In diesem Feld ist festzulegen, ob ein Landarbeiterfreibetrag zusteht oder nicht. Dieses steht ab dem Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung, da der Landarbeiterfreibetrag mit Jahresende 2015 gestrichen wurde.
Lohnsteuerberechnung
Mit diesem Feld legen Sie die Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers fest. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
 
Normale Lohnsteuer: (Standardeinstellung) Die Lohnsteuer wird normal nach der üblichen Lohnsteuerprogression berechnet.
 
Freier Dienstvertrag: Diese Einstellung ist insbesondere bei Freien Dienstnehmern zu verwenden, für die das Formular E109a zu befüllen ist.
 
Pensionist: Bei Zusatz- bzw. Firmenpensionen, Bezügen aus Pensionskassen, Zusatzpensionen von Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Patentanwaltskammer etc.), Pensionszahlungen der Kirche für Priester/Ordensleute. 
 
Fixer Prozentsatz § 69 (1), § 70 (2) Z 2:
Bei Auswahl dieser Ausprägung muss der abzurechnende steuerliche Prozentsatz im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) hinterlegt werden.

Bei Abrechnung gemäß § 70 (2) Z 2 gilt:
  • Erst ab einem erfassten Prozentsatz von 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) erfolgt die Lohnsteuerberechnung gemäß § 70 (2) Z 2 EStG.
  • Es wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
  • die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) wird nicht befüllt.
Bei Abrechnung gemäß § 69 (1) gilt:
  • Bei einem Prozentsatz von unter 20 % im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) kommt § 69 (1) EStG zur Anwendung und
  • es wird kein Lohnzettel L16 erstellt. 
Keine Lohnsteuer: Es wird keine Lohnsteuer berechnet.
 
Keine Lohnsteuer wegen DBA: Es wird keine Lohnsteuer wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) berechnet. Die Lohnzettelart 8 wird jedoch erstellt. Lohnarten mit der Einstellung "Nein, falls LSt-Berechnung = Keine LSt aufgrund DBA" im Feld Auslandstätigkeit (begünstigt) können durch diese Ausprägung nicht übersteuert werden. Das Feld "Anteilige LSt-Tage (Inland) DBA-BefrM" steht nur bei dieser Ausprägung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit für Grenzgänger.
 
Lohnsteuerabzug § 69 (2): Auszug aus § 69 Abs. 2 EStG: "(2) Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e, bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und bei Auszahlung von Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG sind 25% Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."
 
Beschränkt steuerpfl. § 70 (2) Z 1: Bei beschränkt steuerpflichtigen Dienstnehmern.
 
Pensionist mit erh. Absetzbetrag: Bei Pensionisten (analog zur Ausprägung "Pensionist") mit erhöhtem Absetzbetrag.
 
Lohnsteuerabzug § 69 (5): Diese Einstellung hat zur Folge, dass keine Lohnsteuer in der Abrechnung berechnet wird. Am L16 muss ein Siebentel der Bezüge in der Kennzahl 220 ausgewiesen werden. Auszug aus § 69 Abs. 5 EStG: "(5) Bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d hat die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben." In der Netto-Vorschau erscheint ein entsprechender Hinweis auf diese spezielle Einstellung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers.

Lohnsteuerabzug § 69 (3): Alle Lohnarten, welche eine LSt-Pflichtigkeit aufweisen, fließen in die Kennzahl 210 "Bezüge gemäß § 25" am L16 ein. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 25 wird als Sonderzahlung gemäß § 67 Abs. 1 ausgewiesen (ohne Versteuerung). Das Siebentel wird ebenso wie die restlichen sechs Siebentel gem. § 69 Abs. 3 EStG besteuert. Lohnarten, welche auf LSt lfd § 68 Abs. 1 oder 2, § 3 oder § 3 Abs. 1 Z 16c gesteuert sind, fließen in die Bezüge LSt lfd und werden für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle §-67-pflichtigen Lohnarten bei der LSt-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Für den Freibetrag werden statt der LSt-Tage die Kalendertage angesetzt. Pro Kalendertag werden 20 Euro in Abzug gebracht, die restliche Bmg LSt Lfd wird mit fixem Prozentsatz von 22 % versteuert. SV-Beiträge/Werbungskosten werden am L16 nicht berücksichtigt. Auszug aus § 69 Abs. 3 EStG: "(3) Bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 sind 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen."

1087148283000899968_0.png
Lohnsteuerberechnung (%)
Wird im Feld Lohnsteuerberechnung die Ausprägung "Fixer Prozentsatz" gewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden. Erst ab einem Prozentsatz von 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung
  • kommt § 70 (2) Z 2 EStG zur Anwendung,
  • wird ein Lohnzettel (L16) erstellt und
  • wird die Kennzahl 230 am Lohnzettel (L16) nicht befüllt. 
"Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer", die dem Anwendungsbereich des § 70 (2) Z 2 EStG unterliegen, fallen NICHT in die Anwendungsbereiche der §§ 67 (1,2) EStG (Sonderzahlungen), 67 (6) EStG (fester Steuersatz, nach Tarif), 67 (8) lit. d EStG (UEL lfd + UEL SZ) sowie 67 (8) lit. b EStG (Kündigungsentschädigungen). Alle abgerechneten diversen Werbekosten fließen auf "LST lfd".

Ab 2024: Bei Abrechnungen nach fixen Steuersätzen gemäß § 70 (2) Z 2 EStG können mit den Bezügen unmittelbar zusammenhängende Werbungskosten vom vollen Betrag der Bezüge abgezogen werden.

Bei einem Prozentsatz von unter 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung kommt der § 69 (1) EStG zur Anwendung.

Für Grenzgänger von Liechtenstein gilt ein besonderer Steuersatz, die sogenannte Quellsteuer, von 4 %. Darüber hinaus sind noch weitere spezielle Eingaben im Dienstnehmerstamm notwendig. Beachten Sie für mehr Informationen das Kapitel Liechtenstein in unserer Onlinehilfe Auslandstätigkeiten.
Lohnsteuerfreibetrag
Eingabe des monatlichen Lohnsteuerfreibetrags gemäß § 63 EStG, der am Freibetragsbescheid vermerkt ist.

Gemäß § 103 Abs. 1a EStG gilt für den Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Sportler Folgendes:

"(1a) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann das Finanzamt Österreich, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden."
 
Der Zuzugsfreibetrag in Höhe von derzeit 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte ist manuell zu berechnen und kann in diesem Feld im Programm Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" erfasst werden. Dieser Betrag wird am Lohnzettel Finanz (L16) im selben Feld ausgewiesen wie der Zuzugsfreibetrag gem. § 103 Abs. 1a EStG. Dieses Feld kann nur dann für den Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs. 1a EStG verwendet werden, wenn es sich um KEINEN Auslandssachverhalt handelt.  
LSt lfd. Rollung § 77 (3)
Bei der Lohnsteuer lfd Rollung gemäß § 77 Abs. 3 EStG werden die zum laufenden Tarif versteuerten Bezüge gleichmäßig auf die Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres aufgeteilt. Unterschiedlich hohe Bemessungsgrundlagen und die darauf anfallende Lohnsteuer werden dabei ausgeglichen. Es erfolgt eine Neuberechnung der Lohnsteuer. Entsteht aus der Aufrollung ein Guthaben, wird es dem Dienstnehmer ausbezahlt. Ist zu wenig Lohnsteuer abgeführt worden, erfolgt eine Nachzahlung.
 
Beispiel
Beispiel.png
Monat
Lohnsteuer-BMGL
einbehaltene Lohnsteuer
Jänner
€ 1.638,30
€ 228,92
Februar
€ 1.474,74
€ 169,11
März
€ 2.457,90
€ 552,04
April
€ 2.867,55
€ 729,06
Summe
€ 8.438,79
€ 1.679,13

Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage der vier Monate wird nun gleichmäßig aufgeteilt.

€ 8.438,79 / 4 = € 2.109,70 pro Monat
Bei einer BMGL von € 2.109,70 beträgt die Lohnsteuer € 401,56. Die durchschnittliche Lohnsteuer für die vier Monate beträgt daher € 1.606,24. Einbehalten wurden jedoch € 1.679,13. Der Differenzbetrag von € 72,89 ist dem Dienstnehmer auszubezahlen.
 
Bei der Lohnsteuerrollung handelt es sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, d. h., der Arbeitgeber ist zur Anwendung nicht verpflichtet.
 
Da der Arbeitgeber die Aufrollung auch mehrmals pro Kalenderjahr durchführen kann, stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung:
 
Nein
Es wird keine Aufrollung durchgeführt.
Ja, nur im Dezember bzw. bei Austritt
Die Lohnsteuerrollung der lfd. Bezüge wird nur einmal pro Jahr im Dezember oder bei Austritt gestartet.
Ja, nur laufender Monat
Die Aufrollung wird nur im laufenden Monat durchgeführt. Nach der Endverspeicherung des Monats wird die Ausprägung wieder auf "Nein" zurückgestellt.
Ja, jeden Monat
Die Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der lfd. Bezüge werden jeden Monat neu durchgerechnet (aufgerollt).
Storno Vormonate
LSt-Aufrollungen bereits endverspeicherter Monate werden rückgängig gemacht.
 
Achtung!
Achtung.png
Die Lohnsteuer-Aufrollung ist nicht mehr zulässig, wenn der Dienstnehmer im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten hat.
 
Hinweis
Hinweis.png
Das Ergebnis der Lohnsteuer lfd Rollung wird auf der Lohnart 9490 - LSt lfd Rollung § 77 ausgewiesen und zur Lohnart 9470 - LSt lfd addiert.
LSt SZ Rollung § 77 (4)
Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von € 2.615 (Stand 2026), beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6 % des € 620 übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des € 2.100 übersteigenden Betrages (Einschleifregelung).
 
Bei der Einschleifregelung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, d. h., der Arbeitgeber ist zur Anwendung nicht verpflichtet. Soll die Einschleifregelung berücksichtigt werden, muss in diesem Feld der Monat der Berücksichtigung festgelegt werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
  • Die Einschleifregelung darf erst mit der letzten Zahlung eines sonstigen Bezuges im Kalenderjahr beim Dienstnehmer gesetzt werden. Stellt die Auszahlung der Weihnachtsremuneration im November den letzten sonstigen Bezug des Dienstnehmers dar, ist in diesem Feld der Monat "November" einzutragen.

  • Der Dienstnehmer muss das ganze Jahr beim selben Dienstgeber beschäftigt gewesen sein. Er darf nicht irgendwann während des Kalenderjahres eingetreten sein.
Funktionsweise:
Bei der Einschleifregelung wird die Summe der sonstigen Bezüge, welche innerhalb des Jahressechstels gelegen sind, ermittelt und einer Vergleichsrechnung unterzogen:
1087148376002200064_1.png
Nach dem Vergleich zählt jenes Ergebnis, das für den Dienstnehmer günstiger ist (bei dem weniger Lohnsteuer herauskommt).
 
Hinweis
Hinweis.png
Das Ergebnis der Lohnsteuer-SZ Rollung wird anschließend auf der Lohnart 9491 - LSt SZ Rollung § 77 ausgewiesen und zur Lohnart 9450 - LSt § 67 (1,2) addiert. 
LSt-Tage (Eingabe)
Lohnsteuertage 
Masseforderung (MF)
Kennzeichen, ob auf diesem Dienstverhältnis im Falle einer Insolvenzabrechnung die Masseforderung abgerechnet wird.
Matchcode
Wiederholung der Bezeichnung. Der Matchcode wird in allen Suchroutinen verwendet und kann theoretisch abgeändert werden, wenn Sie die Person unter einem anderen Begriff finden möchten.

In den TOOLS Parametern kann eingestellt werden, in welchen Fällen sich der Matchcode eines Datensatzes aktualisieren soll:
TOOLS → Tools → Einstellungen → TOOLS Parameter → Gesamtsystem → Gesamtsystem → Matchcodeverhalten

Für Kunden können Sie zusätzlich ein abweichendes Matchcode-Verhalten einstellen:
Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Allgemein:


Mitarb-Nr
Mitarbeiternummer. Feld ist nicht bearbeitbar und stellt nur die bereits vergebene Mitarbeiternummer dar.
Mitteilung § 109a
Mitteilung § 109a 
Monatsteiler
Wurde beim Dienstnehmer im gleichnamigen Feld ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Monatsteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeitdienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!

Beispiel
Beispiel.png
Monatsteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 173
Monatsteiler bei einer 20-Stunden-Woche:   86,5
Nachname
Erfassen Sie hier den Nachnamen der Person.
Dieses Feld fasst maximal 50 Zeichen. Das ist in der Kompatibilität zu Etiketten und Briefköpfen begründet. Sollten Sie einen längeren Namen eingeben wollen, setzen Sie die Eingabe bitte im Feld Zusatzname fort.

Tabs werden in Namen von Kunden und Firmen beim Speichern automatisch entfernt. Dadurch werden Probleme bei der ELDA-Übermittlung verhindert.

Hinweis    Erfassung des Vor- und Nachnamens im Feld "Nachname"
Hinweis.png
Wird der Vor- und Nachname im Feld "Nachname" erfasst, muss zuerst der Nachname und danach der Vorname eingetragen werden (Nachname Vorname).
Ansonsten funktioniert die UID-Nummern-Prüfung der Stufe 2 nicht, da der UID-Service den Namen mit Nachname Vorname liefert!
Nachtarbeiter
Unterliegt die Arbeitszeit eines Dienstnehmers vorwiegend der Nachtarbeit (19:00 - 07:00 Uhr), so erhöht sich der Freibetrag gemäß § 68/1 EStG um 50 % auf € 600,00 (gem. EStG § 68/6).
 
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 360,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 540,00

Ab 1.1.2024 gelten folgende Werte:
Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 400,00
Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 600,00
NB (ab 2019 nur BVA)
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Nachtschwerarbeits-Beitrag entrichtet werden muss. Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu tragen. 
Nettobetrag des Sonderzahlungslaufs

NeuFöG
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen. Mit dem NEUFÖG wird die Neugründung eines Betriebs durch zahlreiche Befreiungen von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren erleichtert.
 
Das heißt, Betriebe, die nach dem 1. Mai 1999 NEU gegründet werden, sind für die Dauer eines Jahres
  • vom DB und DZ,
  • von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie
  • von den Wohnbauförderungsbeiträgen des Dienstgebers befreit.
Für die Neugründung nach dem 31.12.2011 gelten folgende Änderungen:
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen Begünstigungen nach dem NEUFÖG beansprucht werden können, umfasst nunmehr den Kalendermonat, in welchem die Neugründung erfolgt sowie die 35 darauffolgenden Kalendermonate.
  • Die Begünstigung besteht für den Kalendermonat, in dem erstmals ein Dienstnehmer beschäftigt ist und die folgenden 11 Kalendermonate.
  • Ab dem 12. Kalendermonat, der dem Kalendermonat der Neugründung folgt, ist die Begünstigung nur noch für die ersten drei beschäftigten Dienstnehmer anzuwenden.
nächster KV-Sprung
In diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern Vorrückung aussetzen und/oder Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt. 
 
Beispiel
Beispiel.png



nächste BJ-Änderung
2025
Vorrückungstopf
-
Vorrückungen aussetzen
2
nächster KV-Sprung
2026

Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer:
  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren kein neuer Wert hinterlegt. Wenn der Dienstnehmer nicht mehr vorrückt, weil er bereits jetzt in einem Beschäftigungsjahr ist, nachdem keine weiteren Werte hinterlegt sind, dann wird das Feld nicht mehr befüllt.

  • In der L/G-Tabelle ist in den nächsten Beschäftigungsjahren (Zeilen) der beim Dienstnehmer hinterlegten Verwendungsgruppe (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Kollektivvertrag") kein Wert (Betrag bzw. Satz) mehr hinterlegt. Stattdessen ist ein Rösselsprung, also ein Sprung in eine neue Verwendungsgruppe, eingetragen. Da es sich dabei um keinen Betrag bzw. Satz handelt, wird das Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht befüllt.

    Beispiel
    Beispiel.png



    IT-KV:

    1087148334001699968.png

    Hat ein Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im ersten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" befüllt, denn es gibt noch einen neuen Betrag im Beschäftigungsjahr 2: (Stand 2026)

    1087148334001699968_1.png

    Hat der Dienstnehmer mit dem Kollektivvertrag der IT die Verwendungsgruppe "1 - Einstiegsstufe" im zweiten Beschäftigungsjahr hinterlegt, so wird das Feld "nächster KV-Sprung" nicht befüllt, da ab dem Beschäftigungsjahr 3 kein weiterer Betrag mehr in der L/G-Tabelle eingetragen ist. Der Rösselsprung in die Verwendungsgruppe 2 des Beschäftigungsjahres 1 wird vom Feld "nächster KV-Sprung" im Dienstnehmerstamm nicht erkannt: (Stand 2026)

    1087148334001699968_2.png

  • Es müssen alle erforderlichen Felder für die KV-Einstufung hinterlegt sein. Darunter fallen insbesondere Kollektivvertrag, KV-Unternummer, Verwendungsgruppe, Beschäftigungsjahr, Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung. Wenn eines dieser Felder nicht befüllt ist, kann der nächste KV-Sprung nicht ermittelt werden. In manchen Fällen löst eine erneute Eingabe der Werte in diese Felder eine Neuberechnung des Feldes "nächster KV-Sprung" aus.

  • Es muss einen Monat beim jeweiligen Dienstnehmer geben, der endverspeichert ist. Insbesondere wird dieses Feld im Eintrittsmonat noch nicht angezeigt. Im Zuge der Endverspeicherung wird das Feld automatisch befüllt.
Pendlerpauschale
In diesem Feld wird die Pendlerpauschale eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine Pendlerpauschale
  • mindestens 20 km, Bus
  • mehr als 40 km, Bus
  • mehr als 60 km, Bus
  • mindestens 2 km, kein Bus
  • mehr als 20 km, kein Bus
  • mehr als 40 km, kein Bus
  • mehr als 60 km, kein Bus
  • individuelle Pendlerpauschale
1089712861000700032.png
 
Hinweis 
Hinweis.png
Wird in diesem Feld ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingegeben, werden die Felder Aliq. Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat und Km Wohnung/Arbeitsstätte aktiv gestellt.
Prozent für SZ-Zuschlag
Wird im Feld SV-Berechnung die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" ausgewählt, muss in diesem Feld der Prozentsatz für den SZ-Zuschlag erfasst werden. 
Ruhendstatus
Zeigt den aktuell gültigen Ruhendstatus. Der Ruhendstatus wird zwischen Dienstnehmerstamm und Haupt-Dienstverhältnis synchronisiert.
Die folgenden Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • Nicht ruhend
  • Präsenzdienst
  • Zivildienst
  • Mutterschutz
  • Karenz (gesetzlich)
  • Karenz (freiwillig)
  • Bildungskarenz
  • Pflegekarenz
  • Hospizkarenz
  • Diverse Ruhezeit
  • Truppenübung
  • Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat
  • Rehabilitationskarenz
  • Familienzeit/Papamonat
  • Kinderrehabilitation

    1087148201003600000.png
Besonderheiten im Paket LOHN
Ab dem Lohnjahr 2021 kommt diesem Feld eine wesentliche Bedeutung bei der Berücksichtigung des § 77 Abs. 4 lit. a EStG (Kontrollsechstel) insofern zu, als dass bestimmte Ausschlussgründe, bei deren Vorliegen eine Berechnung des Kontrollsechstels unterbleibt, erkannt werden. Weitere Informationen zum Kontrollsechstel nach § 77 Abs. 4 lit. a EStG entnehmen Sie der Themendokumentation Kontrollsechstel - LSt-SZ-Rollung gemäß § 77 Abs. 4 lit. a EStG.

Achten Sie des Weiteren für die korrekte Dienstzeitanrechnung darauf, dass Ruhendzeiten wie Mutterschutz, Karenz (gesetzlich), Karenz (freiwillig) bzw. Familienzeit/Papamonat zeitlich richtig abgegrenzt sind. Dies gilt sowohl für Mütter als auch für Väter.

Besonderheiten im Paket LEA
Hintergrundinformationen lesen Sie unter LEA-spezifische Besonderheiten im Bereich Führung Dienstverhältnisse/Historische Stammdaten.
Service-Entgelt
Falls für den Dienstnehmer aufgrund persönlicher Umstände eine Befreiung vom Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) besteht, muss dieses Feld auf "Nein" gestellt werden. Liegt eine Befreiung des Service-Entgelts aufgrund der Versicherung (z. B. VAEB oder BVA) vor, dann muss dieses Feld nicht auf "Nein" gestellt werden, denn die Befreiung wird aufgrund der Versicherung erkannt. Die Höhe des Service-Entgelts (E-Card-Gebühr) wird jährlich durch das Jahresupdate angepasst und steht in den Gesetzeswerten.
Sonderzahlungslauf
SZ-Lauf
SV-Berechnung
In diesem Feld ist zu hinterlegen, wie die SV-Berechnung erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:

Keine SV: Es wird keine SV berechnet

Normale SV: Die SV wird entsprechend der Tarifgruppe berechnet.

AMPFG-Lehrling § 2 Abs. 7: AMPFG steht für Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Bei geringem Einkommen vermindert sich der vom Lehrling zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (bzw. Sonderzahlung).

Erwachsenenbildung: Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu einer Obergrenze für Lehrende an Einrichtungen, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln betreiben, gelten nicht als Entgelt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Lehrenden nicht dessen Hauptberuf (zeitlicher Aspekt) und die Hauptquelle der Einnahmen (finanzieller Aspekt) bildet. Liegt ein Abrechnungsstatus mit dieser Ausprägung bereits vor, dann kann die Feldausprägung nicht mehr geändert werden.

Vorstandsmitglied: Für SV-pflichtige Vorstandsmitglieder

1087148283001799936_0.png

Die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" steht zusätzlich in allen Lohnjahren bis inkl. 2018 zur Verfügung und ist mit der Jahresumstellung auf 2019 weggefallen.
SV-Tage (Eingabe)
Sozialversicherungstage
SW
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag zu entrichten ist. Der SW-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. 
Tagesteiler
Der Tagesteiler gibt die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat an und wird beispielsweise dazu verwendet, um den Grundbezug auf eine Tagesbasis herunterzurechnen.
 
Beispiel
Beispiel.png
Um das Krankenentgelt tageweise berechnen zu können, muss das Gehalt durch den Tagesteiler dividiert werden.
Tagesteiler bei einer 5-Tage-Woche = 22, Monatsgehalt = € 2.000,00 → € 2.000,00/22 = € 90,91 pro Tag
Tarifgruppe
Die Tarifgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern
wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen.

Es werden nur jene Tarifgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden.  

Beispiel
Beispiel.png
Arbeitsverhältnis: Angestellter
Versicherungsgruppe: Geringfügig
Versicherung: ASVG

Folgende Tarifgruppen werden vorgeschlagen:

1330954144001607400.png

Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Tarifgruppen umgestellt werden.

Hinweis
Hinweis.png
Ob bei einem Dienstnehmer gesetzliche Abgaben/Umlagen wie AK (bzw. KU), WF, LK ... u. a. abgerechnet werden, wird über dieses Feld gesteuert.

Eine genaue Aufschlüsselung der Abgaben pro Tarifgruppe findet sich unter LOHN → Stammdaten → weitere Stammdaten → Tarifgruppen. Die Wahl der passenden Tarifgruppe obliegt dem Anwender. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die ÖGK.

Im Zuge der Jahresumstellung wird die Tarifgruppe vom alten auf das neue Lohnjahr übernommen. Steht die Tarifgruppe im neuen Jahr nicht (mehr) im Tarifsystem zur Verfügung, dann wird das Feld geleert und muss im neuen Lohnjahr nach der Jahresumstellung manuell gesetzt werden.
Teilzeitprozent lt. Wochenmodell
Der Teilzeitprozentsatz ist ein historisches Feld.
U-Bahn Wochen
U-Bahn-Wochen 
U-Bahn-Steuer
In diesem Feld wird festgelegt, ob der Dienstnehmer U-Bahn-Steuer-pflichtig oder U-Bahn-Steuer-befreit ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • keine U-Bahn-Steuer
  • U-Bahn-Steuer-pflichtig
  • U-Bahn-Steuer-befreit
1087148283002099968_0.png

Wird bei der Dienstnehmeranlage eine Wiener Gemeinde mit Gemeindekennziffer 90101 hinterlegt, wird das Feld automatisch auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" gestellt.

Steht das Feld auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" oder "U-Bahn-Steuer-befreit" und ist keine Wiener Gemeinde hinterlegt, erfolgt beim Speichern folgende Warnmeldung:
"Aufgrund der Zuordnung zu einer nicht Wiener-Gemeinde sollte der Mitarbeiter nicht U-Bahn-Steuer-pflichtig sein".

1087148283002099968.png

Die Hinterlegung der Gemeinde für die U-Bahn-Steuer erfolgt über die Felder Gemeinde Lfd-Nr und Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer.

Hinweis
Hinweis.png
Beachten Sie, dass es eine von den Wochenstunden abhängige Befreiung der U-Bahn-Steuer gibt. Achten Sie aus diesem Grund auch bei einem Wochenmodellwechsel auf die korrekte Einstellung dieses Feldes.

Hinweis
Hinweis.png
Lehrlinge mit einer Arbeitsstätte in Wien sind prinzipiell auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" zu belassen, da aufgrund der Versichertengruppe "Lehrling" am Reiter "Versicherung" keine DGA (U-Bahn-Steuer) berechnet wird. Nach dem Lehrzeitende wird aus dem Lehrling ein Arbeiter bzw. Angestellter und das Feld ist am Reiter "Gemeinde" bereits korrekt eingestellt.

Dienstnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch von der U-Bahn-Steuer befreit. 

Hinweis
Hinweis.png
Wenn die Wiener DGA (U-Bahn-Steuer) für einen Dienstnehmer zwar anfällt, aber die Kommunalsteuer an eine andere Gemeinde abgeführt werden muss, dann ist im Feld Gemeinde Lfd-Nr im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Gemeinde" die Wiener Gemeinde zu hinterlegen, die davor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Gemeinden" angelegt worden ist.

Zusätzlich ist eine Gemeindeverteilung mit 100 % auf die gewünschte andere Kommunalsteuergemeinde zu hinterlegen. Im Feld Arbeitsstätte ist eine Arbeitsstätte in Wien zu wählen, die wiederum zuvor im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Arbeitsstätte" angelegt worden ist. Dies gilt auch für Konstellationen, in denen der Dienstnehmer ausschließlich Telearbeit in Wien macht und nicht an einer Arbeitsstätte der Firma.
 
Gemäß § 3 lit. e) des Wr. Dienstgeberabgabengesetzes fällt für Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden (Stand Mai 2025) nicht übersteigt, keine DGA-Abgabe (U-Bahn-Steuer) an. Gerade bei unregelmäßigen Dienstzeiten kann es vorkommen, dass einmal die Grenze überschritten und im nächsten Monat unterschritten wird. Für diesen Zweck wurde die Lohnart 7492 "DGA-Wochen/U-Bahn-Steuer (Info)" eingerichtet, mit der manuell die DGA-Wochen pro Dienstnehmer übersteuert werden können. Der Dienstnehmer ist während der gesamten Zeit als "U-Bahn-Steuer-pflichtig" im Feld "U-Bahn-Steuer" eingestellt. Über die Lohnart 7492 können die tatsächlichen DGA-Wochen erfasst und abgerechnet werden. Natürlich kann die Lohnart 7492 importiert werden.
U-Bahn-Steuer bei "Abrechnung ohne Bezüge" berechnen
Ab dem Lohnjahr 2022: "Abrechnung ohne Bezug" bedeutet, dass bei der Prüfung der Lohnarten-Pflichtigkeiten die BV-Pflichtigkeit ausgeschlossen, das heißt, nicht geprüft wird. Somit kann z. B. bei "Krank ohne Entgelt" die Semisystemlohnart "Bmg BV Krank" in der Abrechnung enthalten sein und trotzdem wird dieser Monat als "Abrechnung ohne Bezug" erkannt.

Bis dem Lohnjahr 2021: In diesem Feld wird festgelegt, ob im Fall einer "Abrechnung ohne Bezüge" bei einem aktiven Dienstverhältnis (Feld Ruhendstatus hat die Ausprägung "Nicht ruhend") die U-Bahn-Steuer trotzdem berechnet werden soll. Wenn dieses Feld auf "Nein" steht, dann wird keine DGA (U-Bahn-Steuer) gerechnet, selbst wenn DGA-Wochen vorhanden sind. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Eingabe- und Semisystem-Lohnart eine Pflichtigkeit aufweist.
UEL
UEL 
VDZ BMG Jahressechstel
Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld die BMGL für das Jahressechstel einzutragen.
 
BMGL Jahressechstel =
  Kennzahl 210
 
- Kennzahl 220
 
- Feld: Steuerfr. bzw. mit festen Sätzen versteuerte Bezüge gem. § 67 Abs. 3 bis 8
 
- Feld: Tarif verst. Sonst. Bezüge (§ 67 2, 6, 10)
 
Im Feld J/6-Neuber. bei Aufroll. im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Finanzamt" kann festgelegt werden, ob und wann es zu einer Neuberechnung des Jahressechstels kommen soll.

Bei einer Übernahme eines Dienstverhältnisses laut AVRAG mit allen Rechten und Pflichten aus einer NTCS Lohnverrechnung ist wie folgt vorzugehen:
Tragen Sie in diesem Feld den gesamten Betrag, der ursprünglichen Firma, der Lohnart "8200 J/6- bzw. J/12-Basis monatlich" ein.
Dieser Betrag ist am Lohnkonto ersichtlich. Wenn der gesamte Betrag der Lohnart 8200 in diesem Feld eingetragen wird, wird dieser beim Kontrollsechstel und bei der Lohnsteuer-SZ-Rollung (§ 77 Abs. 4 lit. a EStG) für das ganze Kalenderjahr in der Ziel-Firma berücksichtigt. Somit werden die Bezüge für das Kontrollsechstel der ursprünglichen und der Ziel-Firma herangezogen. 

Achtung!
Achtung.png
Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen.
VDZ Brutto (210)
Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 210 angeführt wird.

Achtung!
Achtung.png
Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen.
VDZ SV § 67 Abs. 1,2 (225)
Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 225 angeführt wird.

Achtung!
Achtung.png
Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen.
VDZ SV-Sonderzahlung
Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der beim früheren Dienstgeber als "Beitragsgrundlage Sonderzahlung" angefallen ist. Vor dem Jahr 2019 konnte der Wert vom Beitragsgrundlagennachweis abgelesen werden. Ab 2019 muss stattdessen eine andere Auswertung herangezogen werden, wie beispielsweise das Lohnkonto. In einem NTCS Lohnkonto steht die Systemlohnart 8055 Bmg SV SZ zur Verfügung.

Achtung!
Achtung.png
Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen.
VDZ § 67 Abs. 1,2 (220)
Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 220 angeführt wird. 

Achtung!
Achtung.png
Die folgenden Felder sind vollständig im Eintrittsjahr vor der Auszahlung der Sonderzahlung zu befüllen, sofern ein Lohnzettel (L16) des vorherigen Dienstgebers vorliegt! Eine nachträgliche Korrektur stellt einen erheblichen Mehraufwand dar, da das Jahressechstel rückwirkend neu berechnet werden müsste. Bei Dienstnehmern, bei denen bereits Sonderzahlungen im aktuellen Jahr abgerechnet und die Vordienstbezüge nachträglich für das laufende Jahr erfasst worden sind, ist jedenfalls eine Scheinaufrollung durchzuführen.
Versichertengruppe
Auswahl der Versichertengruppe

Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld "Tarifgruppe" bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt.

Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
  • -
  • vollversichert
  • Geringfügig
  • Lehrling
  • Freier Dienstnehmer
  • Geringfügig freier Dienstnehmer 
1089712861000199936_0.png
 
Hinweis
Hinweis.png
Die Felder Lehrzeit von, Lehrzeit bis und Tarifgruppe nach Lehrzeit sind nur dann aktiv, wenn hier die Ausprägung "Lehrling" ausgewählt wird.
Verwendungsgruppe
Über dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. 
Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe
Wird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht.

Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt.

Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird.

Beispiel
Feld "Tarifgruppe": 2001 - B002 Ang.
Feld "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe": 2501 - B030 Gfg. Ang.
Vorname
Erfassen Sie den Vornamen der Person.
Vorrückungsmonat
Eingabe des Monats, in welchem der Dienstnehmer um ein Beschäftigungsjahr vorrückt.   
WF (ab 2019 nur BVA)
Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Wohnbauförderungs-Beitrag zu entrichten ist. Der WF-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. 
ÖGK Lfd-Nr.
In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK Lfd-Nr. zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden.

Hinweis
Hinweis.png
Im Programm "Dienstnehmer" wird die laufende Nummer der Gesundheitskasse laut Firmen-ÖGK-Zuordnung zugeteilt (ersichtlich im Programm "Lohnfirma" am Reiter ÖGK), nicht die ÖGK-Nr., die im Paket CRM unter Stammdaten → Institutionen → Gesundheitskassen erfasst ist.

1087148324000199936.png


Wird in diesem Feld eine neue ÖGK hinterlegt, so wird automatisch am Reiter "DV" das Feld "Dienstzettel ausstellen" auf "Ja" gesetzt.
Überstundenteiler
Wurde beim Dienstnehmer ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Überstundenteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeit-Dienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger!

Beispiel
Überstundenteiler bei einer 40-Stunden-Woche: 158
Überstundenteiler bei einer 20-Stunden-Woche:   79


Mit den Pfeiltasten A_ARROW_RIGHT.bmp, A_ARROW_LEFT.bmp, A_DBLARROW_RIGHT.bmp oder A_DblArrow_Left.bmp können ein oder mehrere Dienstnehmer nach rechts bzw. links verschoben werden.

Zugeordnete Dienstnehmer

In diesem Fensterbereich werden die zugeordneten Dienstnehmer mit ihrer Dienstnehmernummer und dem Namen angezeigt.

1097582601000001570.png