Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte Lohn.
Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Globale Lohnarten → Globale Lohnarteneingabe → Dienstnehmer zuordnen
Lohnverrechnung → Abrechnungen → Bruttoerfassung → Menü "Funktionen" → Globale Lohnarten → Globale Lohnartenlöschung → Dienstnehmer zuordnen
Abteilung | Abteilung des Kunden bzw. Mitarbeiters. Aus der Abteilung kann auch die KORE-Abteilung ermittelt werden. Dieses Feld wird auch unter den Historischen Mitarbeiterdaten geführt, wenn eine Abteilung bei einem Mitarbeiter hinterlegt wird. Besonderheiten dieses Feldes in der FIBU Dieses Feld ist für die FIBU irrelevant - d. h., die Abteilung, die hier hinterlegt ist, hat keinen Einfluss auf die Buchungen der FIBU bzw. auf die Kostenrechnung. Für die FIBU ist das Feld KORE-Abteilung relevant. Besonderheiten dieses Feldes in der LEA
Besonderheiten dieses Feldes in der Zeiterfassung
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Aliq. Pendlerpauschale | In diesem Feld wird die Aliquotierung der Pendlerpauschale nach Drittel eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Besonderheiten des Feldes Wird im Feld Pendlerpauschale ein Wert ungleich "keine Pendlerpauschale" eingetragen (egal ob Neuanlage oder bei bestehenden Dienstnehmern), wird dieses Feld automatisch anhand der Arbeitstage laut Wochenmodell und in Abhängigkeit des Eintrittsdatums mit der entsprechenden Ausprägung initialisiert. Ist kein bzw. kein korrektes Wochenmodell hinterlegt, muss das Feld manuell eingestellt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alleinverdiener/-erzieher | Hat der Dienstnehmer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, muss in diesem Feld die jeweilige Einstellung getroffen werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Arbeitsverhältnis | Die Eingabe des Arbeitsverhältnisses stellt eine Pflichteingabe dar. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern wird die Auswahl im Feld Tarifgruppe bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Ausl.-Tage Montage | Tage der Auslandstätigkeit Montage Weitere Informationen zu Auslandstätigkeiten entnehmen Sie unserem umfangreichen Themendokument. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Austrittsdatum (Lohn) | In diesem Feld wird das für die Lohnverrechnung relevante Austrittsdatum des Dienstverhältnisses gespeichert. Das Feld wird automatisch befüllt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
AV Rückverr. Prozent | ALV Rückverr. Prozent | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
AV-Staffelung | Dieses Feld steht ab dem Lohnjahr 2019 nicht mehr zur Verfügung. Hier kann in Lohnjahren bis 2018 eingestellt werden, ob die ALV-Staffel-Automatik angewendet werden soll oder nicht, wobei die Standardeinstellung immer auf "anwenden" gesetzt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
AVAE Kinder | Hier muss die Anzahl der Kinder für die Berechnung des AVAB bzw. AVAE erfasst werden.
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Beginn | Beginn des Dienstverhältnisses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beginn Betriebliche Vorsorge | Bei BV-pflichtigen Dienstnehmern wird im Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" automatisch das Eintrittsdatum + ein Warte-Monat vorgeschlagen. Bei Wiedereintritten wird es erkannt, wenn der Warte-Monat entfällt. Beispiel
Ausschlaggebend für die Berechnung und Abfuhr der BV-Beiträge sind jedoch die BV-Tage/Monat in der Bruttoerfassung. Achtung!
Achtung!
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Beschäftigungsjahr | Über dieses Feld erfolgt die zeilenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betriebliche Vorsorge | Hier wird festgelegt, ob ein Dienstnehmer der "Abfertigung NEU" angehört oder nicht. Bei der Neuanlage eines Dienstnehmers wird dieses Feld automatisch auf "Ja, weil Neueintritt" gestellt (Ausnahmen: Freie Dienstnehmer, Ferialpraktikanten und diverse Dienstnehmer wie z. B. Arbeiter mit BUAK-Zugehörigkeit). Tritt ein Dienstnehmer in das neue Abfertigungssystem über, stehen die Ausprägungen "Ja, weil Vollübertritt" oder "Ja, weil Teilübertritt" zur Verfügung, wobei die jeweilige Auswahl nur für die Rückstellungsberechnung von Bedeutung ist. Hinsichtlich der Berechnung der BV-Beiträge gibt es zwischen den Ausprägungen keinen Unterschied. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
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BV-Tage | Betriebliche Vorsorge Tage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
BV-Übertrittsbetrag | Im Falle eines Voll- oder Teilübertritts ist in diesem Feld der Übertrittsbetrag, der an die BV-Kasse überwiesen werden soll, einzutragen. Hinweis
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DB | Dienstgeberbeitrag - Ist der Dienstnehmer DB-pflichtig? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dimension | Die Dimension, der der Dienstnehmer zugeordnet ist. Die Dimension ist ein KORE-Typ. Hinweis
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Diätenstufe | Dieses Feld wird für die Dienstreiseabrechnung benötigt. Es wird festgelegt, welche im KV hinterlegte Diätenstufe beim jeweiligen Dienstnehmer zur Anwendung kommt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
DV-Nr. | Die Dienstverhältnisnummer wird fortlaufend vergeben und ist für die Reihung unbedeutend. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
DV-Nr. | Dienstverhältnis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
DZ | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ist der Dienstnehmer DZ-pflichtig? Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld DZ - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der DZ-Bmg herangezogen werden soll. Beispiel
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E109a-Finanzamts-Nr. | In diesem Feld ist die Finanzamtsnummer des freien Dienstnehmers einzutragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
E109a-Leistungsart | In diesem Feld wird festgelegt, welche Leistungsart in der Rubrik B am E109a angekreuzt werden soll. Es gibt acht unterschiedliche Leistungsarten: 1 = Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates ... 2 = Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter 3 = Leistungen als Stiftungsvorstand 4 = Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender 5 = Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller 6 = Leistungen als Privatgeschäftsvermittler 7 = Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften 8 = sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrags erbracht werden ![]() Erbringt ein Dienstnehmer innerhalb eines Jahres verschiedene Leistungen, so ist für diesen Dienstnehmer ein eigenes Dienstverhältnis je Leistungsart anzulegen. Achtung!
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E109a-Steuer-Nr. | In diesem Feld ist die Steuernummer des freien Dienstnehmers einzutragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eintrittsdatum (Lohn) | In diesem Feld wird das für die Lohnverrechnung relevante Eintrittsdatum des Dienstverhältnisses gespeichert. Das Feld wird automatisch befüllt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ende | Ende des Dienstverhältnisses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fallw. beschäftigt | In diesem Feld wird festgelegt, ob es sich bei dem Dienstnehmer um einen fallweise Beschäftigten handelt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzamt-Lfd.-Nr. | Hinterlegen Sie hier das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers. Hier ist das DZ-Finanzamt des Dienstnehmers zu hinterlegen. Jeder Dienstnehmer kann einem Finanzamt zugeordnet werden, dies betrifft auch lohnsteuer- bzw. DZ-befreite Dienstnehmer. Hinweis
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Firma | Firmennummer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 01 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 02 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 03 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 04 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 05 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 06 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 07 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 08 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 09 Monat | Numerisches Freifeld | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 10 Monat | Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 11 Monat | Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 12 Monat | Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 13 Monat | Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freifeld 14 Monat | Numerisches Freifeld mit Nachkommastellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemeinde Lfd-Nr. | Hier muss die Gemeinde hinterlegt werden, an die die Kommunalsteuer abzuführen ist. Jeder Dienstnehmer muss eine Gemeinde Lfd Nr. zugeordnet haben, insbesondere auch kommunalsteuerbefreite Dienstnehmer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschäftsbereich | Der Geschäftsbereich, dem der Dienstnehmer zugeordnet ist. Ein Geschäftsbereich ist ein KORE-Typ. Hinweis
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Geschäftsführung | Ab 2019 bzw. ab der Einführung der Tarifgruppen ist dieses Feld als Info-Feld zu verstehen. Vor 2019 bzw. als noch mit Beitragsgruppen abgerechnet worden ist, hat dieses Feld gesteuert, ob ein handelsrechtlicher Geschäftsführer im sozialrechtlichen Sinn vorliegt (von KU befreit). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesetzl. Grundlage | Die Eingabe in diesem Feld wird für die Anmeldung bei der Gesundheitskasse benötigt. Grundsätzlich wird die gesetzliche Grundlage automatisch aufgrund der Werte in folgenden Feldern vorgeschlagen: Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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Gesetzl. Grundlage Text | Wird im Feld Gesetzl. Grundlage die Ausprägung "andere Gesetze" ausgewählt, kann hier der entsprechende Text dazu erfasst werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gewerkschaftsbeitrag -§ 77(3) | Wird die Lohnsteuer lfd Rollung im Dezember durchgeführt, können auch der vom Arbeitnehmer entrichtete Gewerkschaftsbeitrag und der Kirchenbeitrag lohnsteuermindernd berücksichtigt werden. Die Eingabe ist jedoch nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
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IE (ab 2019 nur BVA) | Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) abzuführen ist. Der Beitrag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Indiv. Pendlerpauschale/Monat | Wird im Feld Pendlerpauschale die Ausprägung "Individuelle Pendlerpauschale" ausgewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Wert hinterlegt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Invalidenfreibetrag § 35 | In diesem Feld kann der Invalidenfreibetrag (Freibetrag gemäß § 35 EStG) hinterlegt werden. Dieses Feld ist nur von pensionsauszahlenden Stellen oder Körperschaften öffentlichen Rechts auszufüllen, d. h., im Standardfall ist dieses Feld nicht zu befüllen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
J/6-Neuber. bei Aufroll. | In diesem Feld wird festgelegt, ob eine Neuberechnung des Jahressechstels bei Aufrollungen durchgeführt werden soll. Ab der Jahresumstellung 2020/2021 wird dieses Feld für das neue Jahr immer auf die Standardausprägung "Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2)" zurückgesetzt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Nein: Das Jahressechstel wird nicht neu berechnet. Ja: Das Jahressechstel wird bei Stammdaten- und Lohnartenaufrollungen neu berechnet. Beispielsweise wird das Jahressechstel neu berechnet, wenn Vordienstbezüge von anderen Dienstgebern in den Stammdaten erfasst werden und die Sonderzahlung nochmals in der Bruttoerfassung eingegeben wird. Ja, bei Bezüge § 67 Abs. (1,2): (Standardeinstellung) Hier wird das Jahressechstel nur dann neu berechnet wenn Bezüge nach § 67 Abs. (1,2) betragsmäßig geändert werden. ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalendertage (Eingabe) | Kalendertage zum manuellen Eingabe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalendertage ohne Entgelt | Kalendertage ohne Entlohnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalendertage Truppenübung | Kalendertage Truppenübung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalendertage unbezahlter Urlaub | Kalendertage unbezahlter Urlaub | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalendertage viertel Entgelt | Kalendertage mit viertel Entgelt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kirchenbeitrag -§ 77 (3) | Wird die Lohnsteuer lfd Rollung im Dezember durchgeführt, können auch der vom Arbeitnehmer entrichtete Gewerkschaftsbeitrag und der Kirchenbeitrag lohnsteuermindernd berücksichtigt werden. Die Eingabe ist jedoch nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
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Km Wohnung/Arbeitsstätte | Wird bei einem Dienstnehmer die Pendlerpauschale berücksichtigt, sind auch die entsprechenden Kilometer (Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte) für die Berechnung des Pendlereuros zu erfassen (Pflichtfeld). Hinweis
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KommSt | In diesem Feld wird hinterlegt, ob der Dienstnehmer kommunalsteuerpflichtig ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Im Fall der Ausprägung "Ja, prozentuelle Bmg" ist im Feld Kommst - Bmg Prozentsatz der Prozentsatz zu hinterlegen, der für die Berechnung der KommSt-BMG herangezogen werden soll. Beispiel
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KommSt – BMG Prozentsatz | Eingabe des Prozentsatzes, der für die Berechnung der KommSt-Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll. Beispiel
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Kore-Abteilung | Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "KORE-Abteilung" am Artikelstamm. Hinweis
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Kostenstelle | Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenstelle" am Artikelstamm. Hinweis
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Kostenträger | Definition des Standard-/Rückfallwertes für das Feld "Kostenträger" am Artikelstamm. Hinweis
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KU (ab 2019 nur BVA) | Angabe, ob für diesen Dienstnehmer die Kammerumlage oder Landarbeiterkammerumlage abzuführen ist. Hier sind die Beiträge vom Versicherten selbst zu tragen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
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L16/E109a Nr. | Die L16-/E109a-Nr. wird automatisch vergeben. Dienstverhältnisse mit gleicher L16-/E109a-Nr. werden am Jahres- bzw. Austrittslohnzettel (L16) bzw. am E109a zusammen dargestellt. Ist eine Änderung dieser Nummer nötig, so kann im Dienstnehmerstamm am Reiter "Finanzamt" bei Feld "L16/E109a Nr." die korrekte Nummer eingetragen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Landarbeiterfreibetrag | In diesem Feld ist festzulegen, ob ein Landarbeiterfreibetrag zusteht oder nicht. Dieses steht ab dem Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung, da der Landarbeiterfreibetrag mit Jahresende 2015 gestrichen wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lohnsteuerberechnung | Mit diesem Feld legen Sie die Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers fest. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Normale Lohnsteuer: (Standardeinstellung) Die Lohnsteuer wird normal nach der üblichen Lohnsteuerprogression berechnet. Freier Dienstvertrag: Diese Einstellung ist insbesondere bei Freien Dienstnehmern zu verwenden, für die das Formular E109a zu befüllen ist. Pensionist: Bei Zusatz- bzw. Firmenpensionen, Bezügen aus Pensionskassen, Zusatzpensionen von Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Patentanwaltskammer etc.), Pensionszahlungen der Kirche für Priester/Ordensleute. Fixer Prozentsatz § 69 (1), § 70 (2) Z 2: Bei Auswahl dieser Ausprägung muss der abzurechnende steuerliche Prozentsatz im Feld Lohnsteuer Berechnung (%) hinterlegt werden. Bei Abrechnung gemäß § 70 (2) Z 2 gilt:
Bei Abrechnung gemäß § 69 (1) gilt:
Keine Lohnsteuer: Es wird keine Lohnsteuer berechnet. Keine Lohnsteuer wegen DBA: Es wird keine Lohnsteuer wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) berechnet. Die Lohnzettelart 8 wird jedoch erstellt. Lohnarten mit der Einstellung "Nein, falls LSt-Berechnung = Keine LSt aufgrund DBA" im Feld Auslandstätigkeit (begünstigt) können durch diese Ausprägung nicht übersteuert werden. Das Feld "Anteilige LSt-Tage (Inland) DBA-BefrM" steht nur bei dieser Ausprägung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit für Grenzgänger. Lohnsteuerabzug § 69 (2): Auszug aus § 69 Abs. 2 EStG: "(2) Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e, bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und bei Auszahlung von Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG sind 25% Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen. Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen." Beschränkt steuerpfl. § 70 (2) Z 1: Bei beschränkt steuerpflichtigen Dienstnehmern. Pensionist mit erh. Absetzbetrag: Bei Pensionisten (analog zur Ausprägung "Pensionist") mit erhöhtem Absetzbetrag. Lohnsteuerabzug § 69 (5): Diese Einstellung hat zur Folge, dass keine Lohnsteuer in der Abrechnung berechnet wird. Am L16 muss ein Siebentel der Bezüge in der Kennzahl 220 ausgewiesen werden. Auszug aus § 69 Abs. 5 EStG: "(5) Bei Auszahlung von Bezügen im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d hat die auszahlende Stelle bis 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben." In der Netto-Vorschau erscheint ein entsprechender Hinweis auf diese spezielle Einstellung der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers. Lohnsteuerabzug § 69 (3): Alle Lohnarten, welche eine LSt-Pflichtigkeit aufweisen, fließen in die Kennzahl 210 "Bezüge gemäß § 25" am L16 ein. Ein Siebentel der Bezüge gemäß § 25 wird als Sonderzahlung gemäß § 67 Abs. 1 ausgewiesen (ohne Versteuerung). Das Siebentel wird ebenso wie die restlichen sechs Siebentel gem. § 69 Abs. 3 EStG besteuert. Lohnarten, welche auf LSt lfd § 68 Abs. 1 oder 2, § 3 oder § 3 Abs. 1 Z 16c gesteuert sind, fließen in die Bezüge LSt lfd und werden für die Ermittlung der Lohnsteuer herangezogen. Im Umkehrschluss heißt das, dass alle §-67-pflichtigen Lohnarten bei der LSt-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Für den Freibetrag werden statt der LSt-Tage die Kalendertage angesetzt. Pro Kalendertag werden 20 Euro in Abzug gebracht, die restliche Bmg LSt Lfd wird mit fixem Prozentsatz von 22 % versteuert. SV-Beiträge/Werbungskosten werden am L16 nicht berücksichtigt. Auszug aus § 69 Abs. 3 EStG: "(3) Bei Auszahlung von einkommensteuerpflichtigen Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 sind 22% der Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an ihr Finanzamt zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen." ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lohnsteuerberechnung (%) | Wird im Feld Lohnsteuerberechnung die Ausprägung "Fixer Prozentsatz" gewählt, muss in diesem Feld der entsprechende Prozentsatz hinterlegt werden. Erst ab einem Prozentsatz von 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung
"Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer", die dem Anwendungsbereich des § 70 (2) Z 2 EStG unterliegen, fallen NICHT in die Anwendungsbereiche der §§ 67 (1,2) EStG (Sonderzahlungen), 67 (6) EStG (fester Steuersatz, nach Tarif), 67 (8) lit. d EStG (UEL lfd + UEL SZ) sowie 67 (8) lit. b EStG (Kündigungsentschädigungen). Alle abgerechneten diversen Werbekosten fließen auf "LST lfd". Ab 2024: Bei Abrechnungen nach fixen Steuersätzen gemäß § 70 (2) Z 2 EStG können mit den Bezügen unmittelbar zusammenhängende Werbungskosten vom vollen Betrag der Bezüge abgezogen werden. Bei einem Prozentsatz von unter 20 % in diesem Feld und der Einstellung "Fixer Prozentsatz" im Feld Lohnsteuerberechnung kommt der § 69 (1) EStG zur Anwendung. Für Grenzgänger von Liechtenstein gilt ein besonderer Steuersatz, die sogenannte Quellsteuer, von 4 %. Darüber hinaus sind noch weitere spezielle Eingaben im Dienstnehmerstamm notwendig. Beachten Sie für mehr Informationen das Kapitel Liechtenstein in unserer Onlinehilfe Auslandstätigkeiten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lohnsteuerfreibetrag | Eingabe des monatlichen Lohnsteuerfreibetrags gemäß § 63 EStG, der am Freibetragsbescheid vermerkt ist. Gemäß § 103 Abs. 1a EStG gilt für den Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Sportler Folgendes: "(1a) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann das Finanzamt Österreich, unabhängig von der Gewährung einer Begünstigung gemäß Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen, geltend gemacht werden." Der Zuzugsfreibetrag in Höhe von derzeit 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte ist manuell zu berechnen und kann in diesem Feld im Programm Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" erfasst werden. Dieser Betrag wird am Lohnzettel Finanz (L16) im selben Feld ausgewiesen wie der Zuzugsfreibetrag gem. § 103 Abs. 1a EStG. Dieses Feld kann nur dann für den Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs. 1a EStG verwendet werden, wenn es sich um KEINEN Auslandssachverhalt handelt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
LSt lfd. Rollung § 77 (3) | Bei der Lohnsteuer lfd Rollung gemäß § 77 Abs. 3 EStG werden die zum laufenden Tarif versteuerten Bezüge gleichmäßig auf die Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres aufgeteilt. Unterschiedlich hohe Bemessungsgrundlagen und die darauf anfallende Lohnsteuer werden dabei ausgeglichen. Es erfolgt eine Neuberechnung der Lohnsteuer. Entsteht aus der Aufrollung ein Guthaben, wird es dem Dienstnehmer ausbezahlt. Ist zu wenig Lohnsteuer abgeführt worden, erfolgt eine Nachzahlung. Beispiel
Bei der Lohnsteuerrollung handelt es sich jedoch um eine Kann-Bestimmung, d. h., der Arbeitgeber ist zur Anwendung nicht verpflichtet. Da der Arbeitgeber die Aufrollung auch mehrmals pro Kalenderjahr durchführen kann, stehen folgende Ausprägungen zur Verfügung:
Achtung!
Hinweis
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LSt SZ Rollung § 77 (4) | Übersteigen die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 die Freigrenze von € 2.615 (Stand 2026), beträgt die Steuer unter Anwendung des § 67 Abs. 12 6 % des € 620 übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des € 2.100 übersteigenden Betrages (Einschleifregelung). Bei der Einschleifregelung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, d. h., der Arbeitgeber ist zur Anwendung nicht verpflichtet. Soll die Einschleifregelung berücksichtigt werden, muss in diesem Feld der Monat der Berücksichtigung festgelegt werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
Funktionsweise: Bei der Einschleifregelung wird die Summe der sonstigen Bezüge, welche innerhalb des Jahressechstels gelegen sind, ermittelt und einer Vergleichsrechnung unterzogen: ![]() Nach dem Vergleich zählt jenes Ergebnis, das für den Dienstnehmer günstiger ist (bei dem weniger Lohnsteuer herauskommt). Hinweis
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LSt-Tage (Eingabe) | Lohnsteuertage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Masseforderung (MF) | Kennzeichen, ob auf diesem Dienstverhältnis im Falle einer Insolvenzabrechnung die Masseforderung abgerechnet wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Matchcode | Wiederholung der Bezeichnung. Der Matchcode wird in allen Suchroutinen verwendet und kann theoretisch abgeändert werden, wenn Sie die Person unter einem anderen Begriff finden möchten. In den TOOLS Parametern kann eingestellt werden, in welchen Fällen sich der Matchcode eines Datensatzes aktualisieren soll: TOOLS → Tools → Einstellungen → TOOLS Parameter → Gesamtsystem → Gesamtsystem → Matchcodeverhalten Für Kunden können Sie zusätzlich ein abweichendes Matchcode-Verhalten einstellen: Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → Kunden → Allgemein: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mitarb-Nr | Mitarbeiternummer. Feld ist nicht bearbeitbar und stellt nur die bereits vergebene Mitarbeiternummer dar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mitteilung § 109a | Mitteilung § 109a | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsteiler | Wurde beim Dienstnehmer im gleichnamigen Feld ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Monatsteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeitdienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger! Beispiel
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Nachname | Erfassen Sie hier den Nachnamen der Person. Dieses Feld fasst maximal 50 Zeichen. Das ist in der Kompatibilität zu Etiketten und Briefköpfen begründet. Sollten Sie einen längeren Namen eingeben wollen, setzen Sie die Eingabe bitte im Feld Zusatzname fort. Tabs werden in Namen von Kunden und Firmen beim Speichern automatisch entfernt. Dadurch werden Probleme bei der ELDA-Übermittlung verhindert. Hinweis Erfassung des Vor- und Nachnamens im Feld "Nachname"
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Nachtarbeiter | Unterliegt die Arbeitszeit eines Dienstnehmers vorwiegend der Nachtarbeit (19:00 - 07:00 Uhr), so erhöht sich der Freibetrag gemäß § 68/1 EStG um 50 % auf € 600,00 (gem. EStG § 68/6). Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 360,00 Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 540,00 Ab 1.1.2024 gelten folgende Werte: Nachtarbeiter = Nein → § 68/1 EStG max. € 400,00 Nachtarbeiter = Ja → § 68/1 EStG max. € 600,00 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
NB (ab 2019 nur BVA) | Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Nachtschwerarbeits-Beitrag entrichtet werden muss. Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nettobetrag des Sonderzahlungslaufs | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
NeuFöG | Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) wurde als Teil des Steuerreformgesetzes 2000 beschlossen. Mit dem NEUFÖG wird die Neugründung eines Betriebs durch zahlreiche Befreiungen von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren erleichtert. Das heißt, Betriebe, die nach dem 1. Mai 1999 NEU gegründet werden, sind für die Dauer eines Jahres
Für die Neugründung nach dem 31.12.2011 gelten folgende Änderungen:
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nächster KV-Sprung | In diesem Feld wird errechnet, wann der nächste KV-Sprung erfolgt. In der Regel stimmen die Werte aus den Feldern "nächste BJ-Änderung" und "nächster KV-Sprung" überein. Gibt es jedoch Einträge in den Feldern Vorrückung aussetzen und/oder Vorrückungstopf, wird dies bei der Ermittlung berücksichtigt. Beispiel
Das Feld "nächster KV-Sprung" ist in folgenden Fällen leer:
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Pendlerpauschale | In diesem Feld wird die Pendlerpauschale eingestellt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Hinweis
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Prozent für SZ-Zuschlag | Wird im Feld SV-Berechnung die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" ausgewählt, muss in diesem Feld der Prozentsatz für den SZ-Zuschlag erfasst werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ruhendstatus | Zeigt den aktuell gültigen Ruhendstatus. Der Ruhendstatus wird zwischen Dienstnehmerstamm und Haupt-Dienstverhältnis synchronisiert. Die folgenden Ausprägungen stehen zur Verfügung:
Besonderheiten im Paket LOHN Ab dem Lohnjahr 2021 kommt diesem Feld eine wesentliche Bedeutung bei der Berücksichtigung des § 77 Abs. 4 lit. a EStG (Kontrollsechstel) insofern zu, als dass bestimmte Ausschlussgründe, bei deren Vorliegen eine Berechnung des Kontrollsechstels unterbleibt, erkannt werden. Weitere Informationen zum Kontrollsechstel nach § 77 Abs. 4 lit. a EStG entnehmen Sie der Themendokumentation Kontrollsechstel - LSt-SZ-Rollung gemäß § 77 Abs. 4 lit. a EStG. Achten Sie des Weiteren für die korrekte Dienstzeitanrechnung darauf, dass Ruhendzeiten wie Mutterschutz, Karenz (gesetzlich), Karenz (freiwillig) bzw. Familienzeit/Papamonat zeitlich richtig abgegrenzt sind. Dies gilt sowohl für Mütter als auch für Väter. Besonderheiten im Paket LEA Hintergrundinformationen lesen Sie unter LEA-spezifische Besonderheiten im Bereich Führung Dienstverhältnisse/Historische Stammdaten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Service-Entgelt | Falls für den Dienstnehmer aufgrund persönlicher Umstände eine Befreiung vom Service-Entgelt (E-Card-Gebühr) besteht, muss dieses Feld auf "Nein" gestellt werden. Liegt eine Befreiung des Service-Entgelts aufgrund der Versicherung (z. B. VAEB oder BVA) vor, dann muss dieses Feld nicht auf "Nein" gestellt werden, denn die Befreiung wird aufgrund der Versicherung erkannt. Die Höhe des Service-Entgelts (E-Card-Gebühr) wird jährlich durch das Jahresupdate angepasst und steht in den Gesetzeswerten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sonderzahlungslauf | SZ-Lauf | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Berechnung | In diesem Feld ist zu hinterlegen, wie die SV-Berechnung erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: Keine SV: Es wird keine SV berechnet Normale SV: Die SV wird entsprechend der Tarifgruppe berechnet. AMPFG-Lehrling § 2 Abs. 7: AMPFG steht für Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Bei geringem Einkommen vermindert sich der vom Lehrling zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (bzw. Sonderzahlung). Erwachsenenbildung: Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis zu einer Obergrenze für Lehrende an Einrichtungen, die vorwiegend Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln betreiben, gelten nicht als Entgelt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Lehrenden nicht dessen Hauptberuf (zeitlicher Aspekt) und die Hauptquelle der Einnahmen (finanzieller Aspekt) bildet. Liegt ein Abrechnungsstatus mit dieser Ausprägung bereits vor, dann kann die Feldausprägung nicht mehr geändert werden. Vorstandsmitglied: Für SV-pflichtige Vorstandsmitglieder ![]() Die Ausprägung "SV-Berechnung mit SZ-Zuschlag" steht zusätzlich in allen Lohnjahren bis inkl. 2018 zur Verfügung und ist mit der Jahresumstellung auf 2019 weggefallen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
SV-Tage (Eingabe) | Sozialversicherungstage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
SW | Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag zu entrichten ist. Der SW-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesteiler | Der Tagesteiler gibt die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage pro Monat an und wird beispielsweise dazu verwendet, um den Grundbezug auf eine Tagesbasis herunterzurechnen. Beispiel
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Tarifgruppe | Die Tarifgruppe ist das wichtigste Kennzeichen für die Abrechnung eines Dienstnehmers. Aufgrund der weiteren Eingaben in den Feldern wird in diesem Feld bereits eine eingeschränkte Auswahl vorgeschlagen. Es werden nur jene Tarifgruppen angeführt, die sich aus der Kombination der zuvor getätigten Eingaben ergeben und am häufigsten verwendet werden. Beispiel
Folgende Tarifgruppen werden vorgeschlagen: ![]() Über die Combobox kann jederzeit auf die Anzeige aller Tarifgruppen umgestellt werden. Hinweis
Im Zuge der Jahresumstellung wird die Tarifgruppe vom alten auf das neue Lohnjahr übernommen. Steht die Tarifgruppe im neuen Jahr nicht (mehr) im Tarifsystem zur Verfügung, dann wird das Feld geleert und muss im neuen Lohnjahr nach der Jahresumstellung manuell gesetzt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilzeitprozent lt. Wochenmodell | Der Teilzeitprozentsatz ist ein historisches Feld. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
U-Bahn Wochen | U-Bahn-Wochen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
U-Bahn-Steuer | In diesem Feld wird festgelegt, ob der Dienstnehmer U-Bahn-Steuer-pflichtig oder U-Bahn-Steuer-befreit ist. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Wird bei der Dienstnehmeranlage eine Wiener Gemeinde mit Gemeindekennziffer 90101 hinterlegt, wird das Feld automatisch auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" gestellt. Steht das Feld auf "U-Bahn-Steuer-pflichtig" oder "U-Bahn-Steuer-befreit" und ist keine Wiener Gemeinde hinterlegt, erfolgt beim Speichern folgende Warnmeldung: "Aufgrund der Zuordnung zu einer nicht Wiener-Gemeinde sollte der Mitarbeiter nicht U-Bahn-Steuer-pflichtig sein". ![]() Die Hinterlegung der Gemeinde für die U-Bahn-Steuer erfolgt über die Felder Gemeinde Lfd-Nr und Abweichende Gemeinde U-Bahn-Steuer. Hinweis
Hinweis
Hinweis
Gemäß § 3 lit. e) des Wr. Dienstgeberabgabengesetzes fällt für Dienstverhältnisse, bei denen die vom Dienstnehmer zu leistende Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden (Stand Mai 2025) nicht übersteigt, keine DGA-Abgabe (U-Bahn-Steuer) an. Gerade bei unregelmäßigen Dienstzeiten kann es vorkommen, dass einmal die Grenze überschritten und im nächsten Monat unterschritten wird. Für diesen Zweck wurde die Lohnart 7492 "DGA-Wochen/U-Bahn-Steuer (Info)" eingerichtet, mit der manuell die DGA-Wochen pro Dienstnehmer übersteuert werden können. Der Dienstnehmer ist während der gesamten Zeit als "U-Bahn-Steuer-pflichtig" im Feld "U-Bahn-Steuer" eingestellt. Über die Lohnart 7492 können die tatsächlichen DGA-Wochen erfasst und abgerechnet werden. Natürlich kann die Lohnart 7492 importiert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
U-Bahn-Steuer bei "Abrechnung ohne Bezüge" berechnen | Ab dem Lohnjahr 2022: "Abrechnung ohne Bezug" bedeutet, dass bei der Prüfung der Lohnarten-Pflichtigkeiten die BV-Pflichtigkeit ausgeschlossen, das heißt, nicht geprüft wird. Somit kann z. B. bei "Krank ohne Entgelt" die Semisystemlohnart "Bmg BV Krank" in der Abrechnung enthalten sein und trotzdem wird dieser Monat als "Abrechnung ohne Bezug" erkannt. Bis dem Lohnjahr 2021: In diesem Feld wird festgelegt, ob im Fall einer "Abrechnung ohne Bezüge" bei einem aktiven Dienstverhältnis (Feld Ruhendstatus hat die Ausprägung "Nicht ruhend") die U-Bahn-Steuer trotzdem berechnet werden soll. Wenn dieses Feld auf "Nein" steht, dann wird keine DGA (U-Bahn-Steuer) gerechnet, selbst wenn DGA-Wochen vorhanden sind. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Eingabe- und Semisystem-Lohnart eine Pflichtigkeit aufweist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
UEL | UEL | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
VDZ BMG Jahressechstel | Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld die BMGL für das Jahressechstel einzutragen.
Im Feld J/6-Neuber. bei Aufroll. im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Finanzamt" kann festgelegt werden, ob und wann es zu einer Neuberechnung des Jahressechstels kommen soll. Bei einer Übernahme eines Dienstverhältnisses laut AVRAG mit allen Rechten und Pflichten aus einer NTCS Lohnverrechnung ist wie folgt vorzugehen: Tragen Sie in diesem Feld den gesamten Betrag, der ursprünglichen Firma, der Lohnart "8200 J/6- bzw. J/12-Basis monatlich" ein. Dieser Betrag ist am Lohnkonto ersichtlich. Wenn der gesamte Betrag der Lohnart 8200 in diesem Feld eingetragen wird, wird dieser beim Kontrollsechstel und bei der Lohnsteuer-SZ-Rollung (§ 77 Abs. 4 lit. a EStG) für das ganze Kalenderjahr in der Ziel-Firma berücksichtigt. Somit werden die Bezüge für das Kontrollsechstel der ursprünglichen und der Ziel-Firma herangezogen. Achtung!
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VDZ Brutto (210) | Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 210 angeführt wird. Achtung!
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VDZ SV § 67 Abs. 1,2 (225) | Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 225 angeführt wird. Achtung!
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VDZ SV-Sonderzahlung | Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der beim früheren Dienstgeber als "Beitragsgrundlage Sonderzahlung" angefallen ist. Vor dem Jahr 2019 konnte der Wert vom Beitragsgrundlagennachweis abgelesen werden. Ab 2019 muss stattdessen eine andere Auswertung herangezogen werden, wie beispielsweise das Lohnkonto. In einem NTCS Lohnkonto steht die Systemlohnart 8055 Bmg SV SZ zur Verfügung. Achtung!
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VDZ § 67 Abs. 1,2 (220) | Tritt ein Dienstnehmer während des Jahres ein und legt ein L16 vor, ist in diesem Feld jener Betrag einzutragen, der am L16 unter der Kennzahl 220 angeführt wird. Achtung!
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Versichertengruppe | Auswahl der Versichertengruppe Aufgrund der Eingaben in den Feldern
wird die Auswahl im Feld "Tarifgruppe" bereits im Vorhinein hinsichtlich ihrer Relevanz eingeschränkt. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
![]() Hinweis
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Verwendungsgruppe | Über dieses Feld erfolgt die spaltenmäßige Zuordnung des Dienstnehmers in der Lohn-/Gehaltstabelle des Kollektivvertrags. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe | Wird in diesem Feld die entsprechende Tarifgruppe eingetragen, wird die Geringfügigkeitsgrenze bei jeder Abrechnung überprüft. Bei Bedarf - d. h., wenn die Geringfügigkeitsgrenze entweder unter- oder überschritten wird - werden die Inhalte der Felder "Tarifgruppe" und "Voll Gering Wechsel Tarifgruppe" ausgetauscht. Im Falle eines Wechsels der Tarifgruppe wird ab dem Lohnjahr 2019 keine Änderungsmeldung an die ÖGK mehr erstellt. Die Meldung der Änderung an die ÖGK erfolgt mit der nächsten mBGM. Wird im Feld "Voll Gering Wechsel" keine Tarifgruppe eingetragen, wird auch keine Voll-Gering-Prüfung durchgeführt. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass eine passende Tarifgruppe eingetragen wird. Beispiel
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Vorname | Erfassen Sie den Vornamen der Person. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorrückungsmonat | Eingabe des Monats, in welchem der Dienstnehmer um ein Beschäftigungsjahr vorrückt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
WF (ab 2019 nur BVA) | Angabe, ob für diesen Dienstnehmer der Wohnbauförderungs-Beitrag zu entrichten ist. Der WF-Beitrag ist je zur Hälfte vom Dienstgeber und Dienstnehmer zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
ÖGK Lfd-Nr. | In diesem Feld ist jene Gesundheitskasse zu hinterlegen, bei der der Dienstnehmer gemeldet ist. Jeder Dienstnehmer muss eine ÖGK Lfd-Nr. zugeordnet haben – insbesondere auch SV-freie Dienstnehmer, die natürlich auch abgerechnet werden. Hinweis
Weitere Informationen: Wie ist bei einem Wechsel der ÖGK vorzugehen? Wird in diesem Feld eine neue ÖGK hinterlegt, so wird automatisch am Reiter "DV" das Feld "Dienstzettel ausstellen" auf "Ja" gesetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überstundenteiler | Wurde beim Dienstnehmer ein Kollektivvertrag hinterlegt, wird der Überstundenteiler automatisch aus dem KV-Stamm übernommen. Bei Teilzeit-Dienstnehmern ist der Teiler entsprechend niedriger! Beispiel
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,
,
oder
können ein oder mehrere Dienstnehmer nach rechts bzw. links verschoben werden.