Erlöskontentabellen, welche die benötigten Erlöskonten beinhalten, sind in jedem Fall bei der Inbetriebnahme einer LEA Fakturierung einzurichten und mit den jeweils relevanten LEA Stammdaten zu verknüpfen.
Je nach Organisationsform können eine oder mehrere Kontentabelle(n) angelegt werden, welchen normalerweise ein Satz Erlöskonten (bestehend aus Inlands-, EU- und Auslandskonto) zugewiesen wird.
In diesem Zusammenhang gibt es in der LEA mehrere Programmlogiken und Rückfallebenen, um tatsächlich je Rechnung und je Rechnungsposition das richtige Erlöskonto anzusprechen und in der Folge die korrekte Umsatzsteuer zu errechnen/anzudrucken. Weiters muss auch ermittelt werden, ob und welcher Umsatzsteuertext auf der Rechnung angedruckt werden muss.
Diese Ermittlungsschritte sind im Programm notwendig:
Mit dem Auffinden des korrekten Erlöskontos ist also nicht nur die Frage, welche Erlöse auf welche Konten gebucht werden sollen, verbunden.
Programmtechnisch findet bereits beim Ansehen/Ausdruck der Rechnung eine Suche nach der korrekten Kontentabelle statt. Bereits zu diesem Zeitpunkt muss das Programm wissen, welche Kontentabelle angewendet werden muss und welche Steuerinformationen sich daraus ergeben. Zu diesem Zeitpunkt führt das Programm also eine "Suche nach der richtigen Steuer" durch.
Beim tatsächlichen Verbuchen der Rechnung in die FIBU ist es erst wichtig, dass der zu verbuchende Honorarbetrag auf dem korrekten Erlöskonto landet. Programmtechnisch findet erst hier die "Suche nach dem richtigen Erlöskonto" statt.
Daher gibt es hier vier Themenkreise, die in diesem Zusammenhang in der LEA wichtig sind:
- Korrekte Umsatzsteuerberechnung
- Korrekter Ausweis des Umsatzsteuerbetrags (betreffend Umsatzsteuer-Rechnungsband)
- Korrekter Ausweis des Umsatzsteuertextes
- Korrektes Konto/korrekte Konten für die Fibu-Verbuchung
Die Informationen für das Programm werden alle über die Erlöskonten ermittelt (konkret: über die Kontofelder "Steuercode" und "Steuerprozentsatz"). Daher ist es trotzdem wichtig, dass die Erlöskonten nicht erst beim
Verbuchen der Honorarnoten in die Fibu richtig hinterlegt sind, sondern bereits beim ersten Ansehen der Rechnung in der
Honorarnoten-Vorschau. Da in Einzelfällen die Erlöstabelle direkt auf der Honorarposition (Feld
Erlöstabelle) gespeichert wird, lautet die grundsätzliche Empfehlung, sämtliche Einstellungen bezüglich der Kontentabellen vor dem Aufbereiten der Rechnungen zu treffen.
In der Verwaltung der
Kontentabellen (über den Menüpunkt Stammdaten
→ LEA
→ Kontentabellen aufrufbar) können beliebig viele Kontentabellen angelegt werden. Welche und wieviele Kontentabellen nötig sind, entscheidet Ihre Organisationsform, d. h. für welche Ihrer Geschäftsfälle Sie jeweils separate Konten ansprechen möchten bzw. nach welchen Aspekten Sie Ihre FIBU-Erlöskonten organisiert haben.
Kontentabellen werden unter der Hauptfirma angelegt, die Anlage erfolgt mit Nummer und Bezeichnung.
Eine Kontentabelle besteht aus einem Erlöskontensatz oder mehreren Erlöskontensätzen. Ein Erlöskontensatz besteht wiederum aus je einem Inlandskonto, einem EU-Konto und einem Auslandskonto (letzteres gültig für Drittländer).
Damit Kontentabellen auch angewendet werden, müssen sie an bestimmten Programmstellen (je nach Anforderung) hinterlegt werden.
Mit der Anlage mehrerer Kontentabellen handelt es sich um eine Möglichkeit, Honorar-Erlöse auf unterschiedliche Konten getrennt zu verbuchen (
Variante 1, siehe auch
Variante 2).
An dieser Stelle gibt es mehrere Varianten, um Kontentabellen getrennt voneinander im System anzuwenden bzw. zu hinterlegen:
Meistens werden die Kontentabellen bei den
Tätigkeitsgruppen (Feld
Kontentabelle) hinterlegt. Es handelt sich hier um die häufigste Form in der Praxis - mit dem Vorteil, dass Sie auch in der FIBU die Erlöse "tätigkeitsgruppenbezogen" auswerten können: Damit werden Bilanzierung, Beratung, Buchhaltung usw. auf jeweils eigene Erlöskonten verbucht.
Damit könnten für eine Rechnung mehrere unterschiedliche Kontentabellen zur Anwendung kommen. Das ist in jenen Fällen relevant, in welchen auch steuerbare sonstige Leistungen/Barauslagen, welche über eigene Tätigkeitsgruppen mit 0 % USt abgerechnet werden, in einer Rechnung zusätzlich zu den "normalen" Tätigkeitsgruppen mit 20 % USt enthalten sind. Diese benötigen folglich mehrere Umsatzsteuersätze (20 % und 0 %) innerhalb derselben Rechnung.
Als Rückfallebene könnte die Kontentabelle auch bei den
Tätigkeitshauptgruppen (Feld
Kontentabelle) hinterlegt werden.
Achtung: Für die LEA ist es nicht ausreichend, wenn das Feld "Kontentabelle" die Einstellung "Standard (lt. Standardartikel-Kennzeichen (Parameter)" aufweist. Diese Rückfallebene gilt ausschließlich für den Bereich der WWS.
Die Kontentabellen können alternativ auch bei
Mitarbeitern (Feld
Erlöstabelle) hinterlegt werden. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, falls in der FIBU die Erlöse für Auswertungszwecke nach diesen Mitarbeitern - vor allem nach Abteilungsleitung oder Geschäftsführung - getrennt geführt werden. Damit werden die Erlöse auf eigene Erlöskonten je Mitarbeiter, Abteilungsleitung oder Geschäftsführung verbucht.
Auch bei dieser Variante könnten für eine Rechnung unterschiedliche Kontentabellen zur Anwendung kommen.
Über den LEA Parameter
Mitarbeiter-Erlöskonten kann dieser Weg der Ermittlung aktiviert werden und gleichzeitig entschieden werden, für welche Rolle des Mitarbeiters die Kontenfindung funktionieren soll - als Mitarbeiter, als Kunden-Abteilungsleitung oder als Kunden-Geschäftsführung. Am häufigsten anzutreffen sind die Varianten Abteilungsleitung oder Geschäftsführung.
Die Kontentabelle kann bei den
Fakturatypen (Feld
Erlöstabelle) hinterlegt werden. Diese Form der Hinterlegung wird in zwei Fällen eingesetzt und ist dementsprechend häufig anzutreffen:
- Um Erlöse von Akontos oder Teilrechnungen auf von den "normalen" Erlösen getrennten Erlöskonten zu verbuchen (siehe auch Verbuchung von Akontos).
- Um über den sogenannten "Fakturatyp je Kunde" bestimmte Spezialfälle in der Verbuchung abzubilden.
Für eine Rechnung kommt daher jeweils nur eine Kontentabelle zur Anwendung. In diesem Fall wird die Kontentabelle auch direkt auf der Honorarposition der Rechnung im Feld
Erlöstabelle gespeichert. Werden trotzdem mehrere unterschiedliche Erlöskonten innerhalb einer Rechnung benötigt, ist es nur unter
Verwendung des Preisgrundes möglich, mehrere Konten zu bebuchen.
Diese Einstellung wird also für zusätzliche Geschäftsfälle benötigt und überlagert daher alle bisher erwähnten Hinterlegungen hinsichtlich Tätigkeitsgruppe, Tätigkeitshauptgruppe und Mitarbeiter.
Eine weitere, nur im Einzelfall verwendete Möglichkeit, stellt die manuelle Zuordnung der Kontentabelle direkt bei der Honorarposition im Fenster
Honorarnoten (Feld
Erlöstabelle) dar. Diese Form übersteuert sämtliche andere Hinterlegungen.
Für eine Rechnung kommt auch in diesem Fall nur eine Kontentabelle zur Anwendung. Daher ist es nur unter
Verwendung des Preisgrundes möglich, mehrere Konten je Rechnung zu bebuchen.
Ein Erlöskontensatz besteht aus einzelnen Erlöskonten (aufgeteilt auf Inlandskonto, EU-Konto und Auslandskonto) und aus weiteren Bestandteilen, die der Unterscheidung mehrerer Erlöskontensätze dienen.
Jeder Erlöskontensatz besitzt zumindest das Inlandskonto, dieses muss im Feld
Inl-Kto-Nr zugewiesen werden. Ein EU-Konto bzw. ein Auslandskonto sind im Bedarfsfall zusätzlich zuzuweisen (Felder
EU-Kto-Nr und
Ausl-Kto-Nr), sobald der Steuerberater
Auslandsumsätze hat.
Unter einer Kontentabelle können im Bedarfsfall - wie oben bereits erwähnt - mehrere Erlöskontensätze zugeordnet sein. Mit der Anlage mehrerer Erlöskontensätze ist es somit ebenfalls möglich, Honorarerlöse auf unterschiedliche Konten getrennt zu verbuchen (
Variante 2, siehe auch
Variante 1).
Nach folgenden Kriterien können innerhalb einer Kontentabelle Erlöskontensätze voneinander getrennt werden:
Diese Variante ist öfters in der Praxis anzutreffen und wird genutzt, wenn die Honorarerlöse je Verrechnungsfirma auf eigene Erlöskonten verbucht werden sollen.
Die Verrechnungsfirma ist im Feld
Firma zu hinterlegen. Ist eine Verrechnungsfirma hinterlegt, so gilt dieser Erlöskontensatz nur für diese gewählte Verrechnungsfirma. Für alle weiteren Verrechnungsfirmen müssen also entweder eigene Erlöskontensätze mit Bezug auf die jeweilige Verrechnungsfirma oder als Rückfallebene ein weiterer Erlöskontensatz ohne konkrete Verrechnungsfirma angelegt werden.
Die Hinterlegung einer Firma hat auch Auswirkungen auf die F4-Suche der
Konten-Felder. Beachten Sie bitte deshalb unbedingt, wenn Sie Rechnungen unter mehreren Verrechnungsfirmen ausstellen, den wichtigen
Hinweis zum Feld
Firma.
Diese Variante deckt den Fall einer Kontoumstellung in der NTCS FIBU ab. Man kann mithilfe der Einschränkung auf einen gewissen Zeitraum eingrenzen, wann welches Erlöskonto gültlig ist. Das Programm prüft mit dem
Belegdatum der Rechnung. Abgesehen von diesem Anwendungsfall ist keine Historische Führung von Erlöskontensätzen notwendig.
Die Gültigkeit ist in den Feldern
Ab-Datum und
Bis-Datum zu hinterlegen. Neben den Erlöskontensätzen mit Gültigkeitszeitraum kann als Rückfallebene ein Erlöskontensatz ohne Datumsgrenzen angelegt werden. Dieser wird in allen Zeiträumen verwendet, für die kein eigener Erlöskontensatz angelegt worden ist.
Es ist möglich, Erlöskontensätze über das Feld
Rechnungsart zu unterscheiden. Den Begriff der Rechnungsart, welcher aus dem WWS Bereich kommt, gibt es in der LEA in dieser Form nicht. Um diese Möglichkeit zu nutzen, muss man daher beachten, welchem LEA
Fakturatyp welche WWS Rechnungsart entspricht.
Für den LEA Betrieb genügt es im Normalfall, die Rechnungsart auf dem vorgeschlagenen Wert "Standardrechnung" zu belassen. Das Unterscheidungsmerkmal der Rechnungsart ist selten anzutreffen. Ist es zum Beispiel nötig, für einen bestimmten LEA Fakturatyp (z. B. Teilrechnung) nicht nur ein Erlöskonto, sondern je Tätigkeitsgruppe unterschiedliche Erlöskonten zu bebuchen, ist die Führung der Erlöskontensätze nach Rechnungsart das Mittel zum Ziel. In diesem Fall ist es nicht ausreichend, am Fakturatyp "Teilrechnung" eine eigene Kontentabelle mit einem Erlöskonto zu verwenden, da sonst tätigkeitsgruppenbezogen keine Unterscheidung erreicht werden kann. Mit Nutzung der passenden Rechnungsart für die Teilrechnung kann in die bestehenden tätigkeitsgruppenbezogenen Kontentabellen die Rechnungsart integriert werden, damit je Kontentabelle ein separates Teilrechnungskonto angesprochen wird.

Wird daher ein Erlöskontensatz mit Rechnungsart ungleich "Standardrechnung" angelegt, gelten die Erlöskonten nur für den entsprechenden Fakturatyp. Daher müssen für die weiteren verwendeten Fakturatypen weitere Erlöskontensätze unter dieser Kontentabelle angelegt werden (oder ein weiterer Erlöskontensatz mit der Rechnungsart "Standardrechnung" zur Abdeckung aller weiteren Fälle).
Seitens der LEA werden je
Fakturatyp folgende Rechnungsarten an die WWS übergeben:
- LEA Fakturatyp "Teilrechnung"
a.) Weist der LEA Parameter Abzug Teilrechnung die Option "Nach Nettosumme" auf, handelt es sich um die Rechnungsart "3 - Teilrechnung beinhaltend (Versteuerung bei Bezahlung)".
b.) Weist der LEA Parameter Abzug Teilrechnung die Option "Vor Nettosumme" auf, handelt es sich um die Rechnungsart "2 - Teilrechnung auflaufend (Versteuerung bei Bezahlung)".
- LEA Fakturatyp "Gutschrift"
Hier handelt es sich immer um die Rechnungsart "0 - Standardrechnung".
- LEA Fakturatyp "Akonto"
a.) Kann eine Ablaufnummer im Modus "Akontoforderung" (siehe Einstellungen NTCS FIBU) ermittelt werden (XAF-Storno), handelt es sich um die Rechnungsart "11 - Akontoforderung".
b.) Ist für die betroffene Verrechnungsfirma der CRM Parameter Soll-Versteuerung Akonto aktiviert, so handelt es sich um die Rechnungsart "8 - Anzahlungsrechnung auflaufend (mit sofort fälliger USt.)"
c.) Ansonsten handelt es sich um die Rechnungsart "1 - Anzahlungsrechnung auflaufend (Versteuerung bei Bezahlung)".
- Alle anderen Fakturatypen
a.) Wenn der Rechnung eine Teilrechnung oder ein Akonto zugeordnet ist, handelt es sich um die Rechnungsart "4 - Schlussrechnung".
b.) In den sonstigen Fällen handelt es sich immer um die Rechnungsart "0 - Standardrechnung".
Für den LEA Betrieb genügt es im Normalfall, den Preisgrund leer zu lassen. Dieses Unterscheidungsmerkmal wird im seltenen Bedarfsfall genutzt, um innerhalb einer Kontentabelle eine Trennung der Erlöskontensätze nach Tätigkeitsgruppen zu erreichen. Ist es zum Beispiel nötig, für einen bestimmten Geschäftsfall (
Fakturatyp je Kunde) eine bestimmte Kontentabelle anzusprechen und muss trotzdem eine Unterscheidung nach Tätigkeitsgruppen erfolgen, wäre dies das Mittel zum Ziel.
Erlöskonten müssen je nach Steuerart (im Bereich der LEA: Umsatzsteuer) und Steuercode (im Bereich der LEA: Normalerweise 1, 77 oder leer) getrennt geführt werden.
Daher besitzt jeder Erlöskontensatz zumindest das Inlandskonto, dieses muss im Feld
Inl-Kto-Nr zugewiesen werden. Ein EU-Konto bzw. ein Auslandskonto sind im Bedarfsfall zusätzlich zuzuweisen (Felder
EU-Kto-Nr und
Ausl-Kto-Nr), sobald der Steuerberater Auslandsumsätze hat. Wenn in einem Erlöskontensatz nur das Inlandskonto eingetragen ist, wird das Inlandskonto jedenfalls als Rückfallebene genutzt. Auch die Umsatzsteuer bzw. die Information über den Andruck der Umsatzsteuer im Umsatzsteuerband wird in diesem Fall vom Inlandskonto ermittelt.
Hinweis | Sind die zu verwendenden Erlöskonten geklärt, muss im nächsten Schritt geklärt werden, ob überhaupt eine NTCS FIBU vorhanden ist.
Man kann ein Konto nur zuweisen, wenn es auch tatsächlich als Konto in der aktuellen NTCS FIBU existiert. Zuweisen (mit der F4-Suchroutine) bedeutet also, dass dieses Konto auch tatsächlich in der NTCS FIBU vorhanden ist und die relevanten Steuerinformationen direkt vom Konto ermittelt werden können.
In den seltenen Fällen, in denen keine NTCS FIBU zum Einsatz kommt oder die NTCS FIBU noch nicht eingerichtet ist, muss das Konto (vorerst) manuell eingetragen werden. Damit das Programm das manuelle Eintragen eines "fiktiven Kontos" erlaubt, muss der WWS Parameter "BMD-FIBU" auf "Nein" gestellt werden. Daraus ergibt sich, dass auch die relevanten Steuerinformationen direkt am Erlöskontensatz eingetragen werden müssen, da sie folglich nicht vom Konto ermittelt werden können. Konkret handelt es sich hier um die Felder St.Code Inl., St.Code EU, St.Code Ausl. und Steuer %, welche nur in diesen Fällen manuell befüllt werden dürfen.
Um die hinterlegten Konten zu prüfen, steht Ihnen die Funktion FIBU- Kontrolle zur Verfügung.
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Hinweis | Sobald mehrere Verrechnungsfirmen existieren, stellt sich zudem die Frage, in welcher NTCS FIBU die Konten, die hier zugewiesen werden, existieren. Für Fakturierungsabläufe wird immer das Konto ermittelt, welches in der aktuellen NTCS FIBU der Verrechnungsfirma vorhanden ist. Als Rückfallebene wird nur das Konto des Standardkontorahmens herangezogen, nie das Konto der Hauptfirma. Beachten Sie bitte deshalb unbedingt, wenn Sie Rechnungen unter mehreren Verrechnungsfirmen ausstellen, den wichtigen Hinweis zum Feld Firma. |
Hinweis | Bei der Zuweisung der einzelnen Konten zu den jeweiligen Spalten existieren Prüfungen, die nur korrekte Zuordnungen erlauben - vorausgesetzt der WWS Parameter "BMD-FIBU" weist die Einstellung "Ja" auf. Würde ein Konto nicht in der korrekten Spalte hinterlegt sein und somit mit einem falschen Steuercode oder Steuerprozentsatz bebucht werden, hätte man in der FIBU Steuerdifferenzen, welche eine langwierige Suche auslösen.
Daher werden Sie jeweils mit einer Meldung darauf hingewiesen, wenn Sie eine falsche Zuordnung treffen würden.
Bei dieser Prüfung werden folgende Umstände berücksichtigt: - Geprüft wird, ob beim gewünschten Konto das Feld USt-Steuercode fix aktiviert ist. Erlöskonten sind im Standardkontorahmen immer fixiert (ebenso das Feld USt-Prozentsatz fix), damit sie nicht gemischt bebucht werden. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme und dient zur einfacheren Kontrolle. Umgekehrt bedeutet das, dass die Deaktivierung dieses Feldes eine Zuordnung in jeder Spalte möglich macht.
- Geprüft wird, ob das Feld Steuergruppennr auf dem Steuercode des gewünschten Kontos zur jeweiligen Spalte passt (z. B. "Umsatzsteuer" zur Spalte für das Inlandskonto, "Umsätze sonstige Leistungen EU" zur Spalte für das EU-Konto).
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Sobald der Steuerberater
Auslandsumsätze hat, ist es also notwendig, mehrere Konten auf einem Erlöskontensatz zu hinterlegen. Welches Konto aus einem Erlöskontensatz ermittelt wird, entscheidet ein Vergleich der Stammdaten des Kunden mit den Stammdaten der Verrechnungsfirma. Damit wird der sogenannte "Steuerstatus" des Kunden ermittelt.
Achtung!
| Aus welchem Grund muss der "Steuerstatus" des Kunden überprüft werden? Dafür sind umsatzsteuerliche Bestimmungen ausschlaggebend. Nicht für alle Honorarerlöse, die der Steuerberater erzielt, ist eine Umsatzsteuer zu berechnen bzw. nicht alle diese Erlöse werden auf der Umsatzsteuererklärung (UVA) des Steuerberaters ausgewiesen. Wichtig ist diese Unterscheidung bei Rechnungslegung in EU-Ländern, weil Privatpersonen aus dem EU-Raum nicht umsatzsteuerbefreit sind, und daher den Steuerstatus "Inland" erhalten müssen. Das bedeutet in der Folge, dass für diese Kunden das Inlandskonto des Erlöskontensatzes ermittelt wird.
Obwohl man mit korrekt hinterlegten Kunden-Stammdaten nahezu alle Fälle für die LEA abdecken kann, gibt es doch Ausnahmen, die einer Übersteuerung für bestimmte Geschäftsfälle bedürfen - diese werden im Kapitel Lösungen für Sonderfälle beschrieben.
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Die Kunden des Steuerberaters können grundsätzlich wie folgt unterteilt werden:
- Privatperson (B2C) Inland
- Unternehmer (B2B) Inland
- Privatperson (B2C) EU-Land
- Unternehmer (B2B) EU-Land (unterliegt außerdem dem Reverse-Charge-Verfahren)
- Privatperson (B2C) Ausland
- Unternehmer (B2B) Ausland
Als Grundvoraussetzung für eine Unterscheidung gilt, dass sowohl am Firmenstamm der Verrechnungsfirma das Feld
Land als auch am Kundenstamm des Rechnungsempfängers das Feld
Land befüllt ist!
Folgende Programmlogik entscheidet nun im Detail darüber, welcher Gruppe ein Kunde zuzuordnen ist und in der Folge, welchen Steuerstatus der Kunde erhält:
- Einerseits wird die UID-Nummer des Kunden mit der UID-Nummer der Verrechnungsfirma nach folgenden Kriterien verglichen:
- Das Länderkürzel der UID-Nummer der Verrechnungsfirma ist gleich (z. B. ATU) dem des Rechnungsempfängers (z. B. ATU) → Unternehmer (B2B) Inland
- Das Länderkürzel der UID-Nummer der Verrechnungsfirma ist ungleich (z. B. ATU) dem des Rechnungsempfängers und ist ein gültiges Länderkürzel (z. B. DE) → Unternehmer (B2B) EU-Land (unterliegt ausserdem dem Reverse-Charge-Verfahren)
- Sollte die UID-Nummer des Kunden leer oder anderweitig befüllt sein (z. B. mit "-"), so gilt es, Punkt 2 dieser Ermittlungslogik zu beachten.
- Anhand des Landes des Kunden im Vergleich zum Land der Verrechnungsfirma wird mit folgenden Regeln entschieden, ob der Kunde dem Inland, EU-Land oder Ausland zuzuordnen ist:
- Das Land der Verrechnungsfirma ist gleich dem Land des Rechnungsempfängers → Privatperson (B2C) Inland
- Ist das Land der Verrechnungsfirma ungleich dem Land des Rechnungsempfängers, so gilt es, Punkt 3 dieser Ermittlungslogik zu beachten.
- Abschließend wird zur Unterscheidung von Unternehmer (B2B)/Privatperson (B2C) Ausland und Privatperson (B2C) EU-Land das Datum im Feld EU-Finanzrecht seit in der Ländertabelle geprüft.
- Das Land des Rechnungsempfängers weist ein vergangenes Datum auf → Privatperson (B2C) EU-Land
- Das Land des Rechnungsempfängers weist kein Datum oder ein zukünftiges Datum auf → Privatperson (B2C)/Unternehmer (B2B) Ausland
| Hat ein Kunde aus dem EU-Raum keine UID-Nummer (z. B. bei Privatpersonen) und wird deshalb laut Empfehlung beispielsweise ein Minus ("-") oder "KEINEUID" eingetragen, so erkennt das Programm diese Nummer als "unechte" UID-Nummer. Es handelt sich damit um keine tatsächliche UID-Nummer, aber um einen validen Wert, der in der Programmlogik korrekt interpretiert wird. "Unechte" UID-Nummern werden z. B. bei der Erlöskontenfindung ermittelt und berücksichtigt, aber für den Andruck auf der Honorarnote ignoriert (siehe Hinweis Regelungen zum Andruck der UID-Nummer im Rechnungsdokument).
Bei der UID-Nummern-Prüfung im Rahmen der Erlöskontenfindung werden nur die ersten beiden Zeichen der UID-Nummer geprüft.
Entsprechen diese dem ISO-Code eines EU-Landes, dann ist die Prüfung gültig und es muss sich beim Kunden somit um einen Unternehmer (B2B) handeln. In weiterer Folge wird das EU-Konto herangezogen.
Ist diese Prüfung ungültig, da es sich um eine "unechte" UID-Nummer handelt, so wird die UID-Nummer so behandelt, als wäre das Feld leer. In weiterer Folge wird der Kunde als Privatperson (B2C) behandelt und somit richtigerweise das Inlandskonto herangezogen.
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Über den ermittelten Steuerstatus ist es für das Programm in der Folge eindeutig, welches Erlöskonto das korrekte Erlöskonto für diesen Kunden ist.
In dieser Tabelle ist ersichtlich, wie sich der Vergleich der Felder "Land" und "UID-Nummer" im Programm auswirkt und welches Erlöskonto sich daraus ergibt.
| Land Verrechnungsfirma | UID-Nr. Verrechnungsfirma | Land Kunde | UID-Nr. Kunde | Kunde des Steuerberaters ist ein/e ... | | Ermitteltes Erlöskonto
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| Österreich | ATU12345678 | Österreich |
| Privatperson (B2C) Inland | Inland | Inlandskonto |
| Österreich | ATU12345678 | Österreich | ATU87654321 | Unternehmer (B2B) Inland | Inland | Inlandskonto |
Österreich | ATU12345678 | Deutschland |
| Privatperson (B2C) EU-Land | Inland | Inlandskonto |
Österreich | ATU12345678 | Deutschland | - | Privatperson (B2C) EU-Land | Inland | Inlandskonto |
Österreich | ATU12345678 | Deutschland | DE123456789 | Unternehmer (B2B) EU Land - unterliegt ausserdem dem Reverse-Charge-Verfahren | EU-Land | EU-Konto |
Österreich | ATU12345678 | China |
| Privatperson (B2C) oder Unternehmer (B2B) Ausland | Ausland | Auslandskonto |
Österreich
| ATU12345678 | China | ATU87654321 | Unternehmer (B2B) Inland (da österreichische UID-Nummer) | Inland | Inlandskonto |
Zusammengefasst heißt das, …
Damit das EU-Konto ermittelt wird,
- muss die UID-Nummer des Kunden vorhanden sein,
- muss sich das Länderkürzel der UID-Nummer des Kunden vom Länderkürzel der Verrechnungsfirma unterscheiden und ein gültiges Länderkürzel sein.
Damit das Auslandskonto ermittelt wird,
- muss der Kunde zu einem anderen Land gehören als die Verrechnungsfirma,
- darf das Land des Kunden (oder das Land der Verrechnungsfirma) kein EU-Land sein,
- muss die UID-Nummer des Kunden leer sein.
In allen anderen Fällen sowie in allen Fällen, wo das EU- oder das Auslandskonto auf dem Erlöskontensatz fehlt, wird das Inlandskonto verwendet.
Daraus ergibt sich folgende Empfehlung bezüglich Wartung der Stammdaten ...
Am Stamm der Verrechnungsfirma müssen folgende Felder gewartet werden:
Am Kundenstamm müssen folgende Felder gewartet werden:
- Land
- UID-Nummer (sofern es sich nicht um eine Privatperson oder einen Auslandskunden handelt)
Hinweis Meldung "Die Rechnung kann nicht gedruckt oder angesehen werden, da der Rechnungsempfänger keine UID-Nummer besitzt." | Sollte keine UID-Nummer / kein valider Wert für die UID-Nummer ermittelt werden können, erhalten Sie beim Versuch, eine Honorarnote dieses Kunden anzusehen oder auszudrucken, eine Meldung, die Sie auf diesen Umstand hinweist.
|
Hinweis Meldung "Die Adressdaten des Kunden [...] sind fehlerhaft! Bitte prüfen Sie, ob ein Land hinterlegt ist!" | Sollte das Land am Kundenstamm nicht befüllt sein, so erscheint beim Versuch, eine Honorarnote dieses Kunden anzusehen oder auszudrucken, folgende Hinweismeldung, die in Form einer Logdatei ausgegeben wird:
|
Für Inlandskunden wird selten ein Inlandskonto mit 0 % Umsatzsteuer benötigt. Ein Geschäftsfall, der genau diese Einstellung benötigt, sind die sogenannten "durchlaufende Posten" bzw. "Durchläufer". Das sind Beträge, die zwar vom Steuerberater weiterverrechnet werden, aber im Namen und für Rechnung einer anderen, dritten Person vereinnahmt oder verausgabt werden. Sie zählen nicht zum Entgelt des Steurberaters, da die Vertragsbeziehung direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande kommt, und sind vom Steuerberater daher netto an den Kunden weiterzuverrechnen. Es fällt keine Umsatzsteuer an.
Als konkretes Beispiel kann man hier die Firmenbuchgebühr anführen, die direkt mit 0 % Umsatzsteuer weiterverrechnet wird. Hier ist es so, dass der Steuerberater diese Gebühr vorfinanziert und diese dann dem Kunden in Rechnung stellt.
Folgender Lösungsweg ist hier empfehlenswert: Hier muss eine eigene Kontentabelle mit einem passenden Erlöskonto (0 % Umsatzsteuer) angelegt werden, wobei diese Kontentabelle noch einer eigenen Tätigkeitsgruppe "Barauslagen 0%" zuzuordnen ist. Eventuell ist daher auch diese Tätigkeitsgruppe, unter der der Artikel "Firmenbuchgebühr" abgerechnet wird, neu zu erstellen.
Kunden aus dem Ausland, die eine österreichische UID-Nummer als Haupt-UID-Nummer hinterlegt haben, erhalten aufgrund der österreichischen UID-Nummer den Steuer-Status "Inland".
Das führt dazu, dass das Inlandskonto der ermittelten Kontentabelle verwendet und somit der Inlands-Steuersatz angewendet wird.
Für die Rechnung soll aber trotzdem entsprechend den Kundenstammdaten das EU-Konto oder das Auslandskonto und der jeweilige Steuerprozentsatz ermittelt werden.
Als Beispiel: Ein Kunde aus der Schweiz hat Vermietungsobjekte in Österreich und generiert dadurch umsatzsteuerpflichtige Erlöse, daher erhält dieser Kunde vom Finanzamt auch eine UID-Nummer, die im Kundenstamm einzutragen ist. Da ein Update auf die Firma für die FIBU erfolgt, kann die UVA für das Finanzamt korrekt erstellt werden. Daher kann für die Rechnungslegung des Steuerberaters nicht einfach die UID-Nummer aus dem Kundenstamm entfernt werden. Die Rechnung muss aber trotzdem korrekt ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Folgender Lösungsweg kann über die Programmlogik der UID-Nummern erreicht werden:
- In den Stammdaten des Kunden können mehrere UID-Nummern hinterlegt werden. Die österreichische UID-Nummer bleibt als Haupt-UID-Nummer eingetragen.
Hinterlegen Sie im Feld UID-Nummer entweder die weitere UID-Nummer oder entsprechend der Empfehlung den Wert "KEINEUID".
- Auf der Honorposition kann im Feld UID-Nummer die jeweils passende UID-Nummer (bzw. "KEINEUID") aus den im Kundenstamm hinterlegten UID-Nummern ausgewählt werden. Diese UID-Nummer wird für den Druck auf der Honorarnote sowie für die Kontoermittlung (EU-Konto oder Auslandskonto) und Umsatzsteuerberechnung herangezogen. In weiterer Folge wird das jeweilige Konto auch an die Fibu übergeben.


Ist der Lösungsweg mihilfe der Anlage einer weiteren UID-Nummer nicht möglich, steht folgender Lösungsweg zur Verfügung:
- Die Stammdaten des Kunden dürfen nicht verändert werden, die UID-Nummer bleibt hinterlegt.
- Hier muss eine eigene Kontentabelle mit einem passenden Erlöskonto (und korrektem Umsatzsteuerprozentsatz) in der Spalte "Inl-Kto-Nr" (!) angelegt werden. Achtung: Für die Zuweisung des Erlöskontos muss vorübergehend die Fixierung des Steuercodes aufgehoben werden - diese Fixierung sollte aber nach der Zuordnung wieder gesetzt werden. Die Erlöskontenermittlung erfolgt ausschließlich über den Hauptkundenstamm. Daher ist es erforderlich, eine eigene Kontentabelle zu erstellen, um diesen Ablauf zu steuern.
- Um die Kontentabelle an der richtigen Stelle zu hinterlegen, gibt es zwei Empfehlungen:
a.) Handelt es sich um einen einmaligen Geschäftsfall, wird die Kontentabelle direkt im Feld "Erlöstabelle" auf der Honorarposition der Rechnung eingetragen (siehe Variante Honorarposition der Rechnung).
b.) Handelt es sich hingegen um eine längere Geschäftsbeziehung, ist es ratsam, die Variante Fakturatyp je Kunde zu verwenden. In diesem Fall legen Sie einen Fakturatyp je Kunde für diesen Kunden an. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Rechnungen an diesen Kunden mit dem neuen Fakturatyp abgewickelt.


Da es vom Ort der Leistungserbringung abhängt, ob eine Rechnung für einen Kunden aus dem Drittland ohne Umsatzsteuer (Regelfall) oder mit Umsatzsteuer (Ausnahme) erfolgt, kann es daher auch im Einzelfall dazu kommen, einem Kunden aus dem Drittland eine Rechnung mit 20 % Umsatzsteuer ausstellen zu müssen.
Folgende Lösungswege sind hier empfehlenswert:
- Die erste Möglichkeit ist bereits vom zweiten Sonderfall bekannt:
1. Die Stammdaten des Kunden sollen nicht verändert werden, die Auslandsadresse bleibt.
2. Hier muss eine eigene Kontentabelle mit einem passenden Erlöskonto (20 % Umsatzsteuer) in der Spalte "Inl-Kto-Nr" angelegt werden, die Spalte "Ausl-Kto-Nr" bleibt leer (!), daher bildet das Inlandskonto die Rückfallebene.
3. Um die Kontentabelle an der richtigen Stelle zu hinterlegen, gibt es zwei Empfehlungen:
a.) Handelt es sich um einen einmaligen Geschäftsfall, wird die Kontentabelle direkt im Feld Erlöstabelle der Honorarposition der Rechnung eingetragen (siehe Variante Honorarposition der Rechnung).
b.) Handelt es sich hingegen um eine längere Geschäftsbeziehung, ist es ratsam, die Variante Fakturatyp je Kunde zu verwenden. In diesem Fall legen Sie einen Fakturatyp je Kunde für diesen Kunden an. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Rechnungen an diesen Kunden mit dem neuen Fakturatyp abgewickelt.



- Eine zweite Möglichkeit, dem Kunden ausschließlich Rechnungen mit 20 % Umsatzsteuer auszustellen, wäre, dem Programm über das Kundenfeld Kundenart mitzuteilen, dass es sich um einen "Privatkunden" handelt. In diesem Fall wird für den Kunden aus dem Ausland der Steuer-Status "Inland" ermittelt, was dazu führt, dass in weiterer Folge das Inlandskonto der ermittelten Kontentabelle verwendet und somit der Inlands-Steuersatz angewendet wird.


Hinweis | In bestimmten Fällen ist es notwendig, dem Kunden aus dem Drittland eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer auszustellen, wenn Sie als Steuerberater in diesem Drittland die Umsatzsteuer abführen müssen. Dieser Geschäftsfall benötigt zur Abwicklung den Lösungsweg aus der oben beschriebenen ersten Möglichkeit (d. h. eigene Kontentabelle für den Kunden) in Kombination mit dem Einsatz einer FIBU-Filiale. Beachten Sie dazu bitte das Kapitel Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer in den Tipps und Hintergrundinformationen. |
Der korrekte Umsatzsteuerbetrag wird vom Honorarerlös berechnet. Zur Anwendung kommt jeweils jener Steuerprozentsatz, welcher im Feld
USt-Prozentsatz des ermittelten Erlöskontos hinterlegt ist.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass mit der Berechnung eines Umsatzsteuerbetrags nicht automatisch auch ein
Andruck des Umsatzsteuerbetrags auf der Rechnung erfolgt.
Hinweis | Auch in diesem Zusammenhang ist der WWS Parameter "BMD-FIBU" relevant. Ist dieser deaktiviert, kann die Information über den korrekten USt-Prozentsatz nicht direkt aus der NTCS FIBU ermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel WWS Parameter BMD-FIBU. |
Der Andruck des Umsatzsteuerbetrags im Umsatzsteuerband erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Ermittlung der Höhe des Umsatzsteuerbetrags.
Im Rechnungsformular ist für den Andruck der Umsatzsteuer ein eigenes Band
Umsatzsteuer vorgesehen, welches entsprechend mit Text und Feldern befüllt und aktiviert werden muss.
Werden mehrere Erlöskonten mit unterschiedlichem Steuercode in einer Rechnung verwendet, so wird das Umsatzsteuerband gedruckt, sobald bei irgendeiner Rechnungsposition das Feld "Steuer auf Rng" aktiviert ist.
Die Umsatzsteuer wird jedoch nicht getrennt nach Steuercodes gedruckt, sondern nur getrennt nach USt-Prozentsatz und USt-Aufteilungskennzeichen (Feld
Aufteilungskennzeichen am Steuercode). Das verhindert, dass die Umsatzsteuer auf zwei Zeilen aufgeteilt angedruckt wird, wenn kein Grund dafür besteht. Umgekehrt bedeutet dass, das das Umsatzsteuerband sehr wohl öfters angedruckt wird, wenn es nötig und gewünscht ist. Ein Beispiel dafür wäre eine Rechnung, in welcher normale Leistungen mit 20 % Umsatzsteuer und ein "Durchläufer" mit 0 % Umsatzsteuer verrechnet werden.
Für den Andruck jenes Umsatzsteuerbandes, welche die Umsatzsteuer 0 % aufweist, ist der WWS Parameter "Ausdruck 0%-USt in der dynamischen Summierung" mitentscheidend. Die Option "Nein" bedeutet, dass das Umsatzsteuerband für 0 % Umsatzsteuer nicht angedruckt wird. Die Option "Lt. Steuercode" bedeutet, dass das Feld "Steuer auf Rng" wie gehabt ausschlaggebend ist. Die Option "Ja (Immer)" bedeutet, dass das Umsatzsteuerband immer angedruckt wird.
Hinweis | Das Feld Ohne Steuer am Kundenstamm könnte theoretisch auch zur Unterdrückung des Andruckes des Umsatzsteuerbandes verwendet werden, hat aber den Effekt, dass das entsprechende Personenkonto nicht mit Steuercode "1 - Umsatzsteuer" oder "2 - Vorsteuer" bebucht werden kann.
Folgende Meldung würde bei Fibu-Verbuchung einer Rechnung mit Umsatzsteuer auf diesen Umstand hinweisen:
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Hinweis | Auch in diesem Zusammenhang ist der WWS Parameter "BMD-FIBU" relevant. Ist dieser deaktiviert, kann die Information über den korrekten Steuercode und somit dem Kennzeichen, ob die Steuer auf der Rechnung angedruckt werden soll, nicht direkt aus der NTCS FIBU ermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel WWS Parameter BMD-FIBU. |
Das
Reverse-Charge-Verfahren ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuergesetz und bedeutet, dass nicht der Leistungserbringer sondern der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer ist.
Achtung!
| Bei den Dienstleistungen, die grenzüberschreitend erbracht werden, ist hier wieder der Ort der Dienstleistung entscheidend. Die Erbringung der Dienstleistung an Unternehmer ist nicht steuerbar, wenn sich aufgrund der B2B-Regelungen der Ort der Dienstleistung nicht in Österreich befindet: - Wenn der österreichische Steuerberater in einem EU-Land keinen Sitz hat, so geht die Steuerschuld vom österreichischen Steuerberater auf den Unternehmer über (= Reverse-Charge-Verfahren = Umkehr der Steuerschuld). Dieser muss gemäß dem dortigen Recht die Umsatzsteuer berechnen und entsprechend ausweisen.
- Wenn der österreichische Steuerberater in einem Drittstaat keinen Sitz hat, muss im jeweiligen Land geprüft werden, ob diese Dienstleistung auch dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt. (Bei der Recherche stehen die Außenwirtschaftscenter der Wirtschaftskammerorganisationen hilfreich zur Seite.)
Es kann daher nicht pauschal gesagt werden, dass alle Rechnungen in das Ausland dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Jedoch gilt das zumindest für die EU-Länder und für die Schweiz.
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Eine Geschäftsbeziehung, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, muss diesen Umstand textlich auf der Rechnung ausweisen. Als Beispiele dafür nennt die WKO die Texte "Umkehr der Steuerschuld", "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
Dieser Text wird im Programm (Umsatz)Steuer-Text genannt und ist (neben der UID-Nummer des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers) ein zwingender Bestandteil der Rechnung. Umsatzsteuerbetrag oder Umsatzsteuersatz dürfen nicht ausgewiesen werden, anzuführen ist der Nettobetrag.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Anforderung über den Andruck eines Umsatzsteuertextes auf der Rechnung abzudecken:
Die
Variante 2 ist möglich, wenn sich Ihre Geschäftsbeziehungen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, auf Kunden aus EU-Ländern beschränken. Mit
Variante 1 können auch weitere Geschäftsfälle mit Drittländern, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, abgebildet werden.
Die LEA Standard-Rechnungsformulare sind auf beide Varianten abgestimmt, da das im Band "Rechnungsfuß" enthaltene Feld
Umsatzsteuertext (wenn 0 %) mit beiden Varianten umgehen kann.
Welche Variante tatsächlich im Programm angewendet wird, entscheidet der WWS Parameter "Textfindung abhängig von FIBU-Werten (Verkauf)" (Stammdaten
→ LEA
→ WWS Parameter
→ Ausdrucke
). Dieser wird im Standard mit der Einstellung "Ja" ausgeliefert und spricht in dieser Form die
Variante 1, also die Ermittlung aus der Steuer-Text-Zuordnung, an.
Möchten Sie die
Variante 2 - also die Ermittlung aus dem Rechnungstext - einsetzen, ist der WWS Parameter auf "Nein" umzustellen.
Im Rechnungsformular wird an geeigneter Stelle das Feld
Umsatzsteuertext (wenn 0 %) eingefügt. Es steht als Allgemeines Feld zur Verfügung und ist in den aktuellen Standard-Rechnungsformularen der LEA bereits im Band "Rechnungsfuß" hinterlegt, kann aber bei Bedarf stattdessen z. B. im Band "Gesamtsumme" eingefügt werden (siehe Hilfethema
Honorarnotengestaltung).
Alternativ dazu kann bei dieser Variante an geeigneter Stelle das Feld
Steuertext eingefügt werden. Es steht als allgemeines Feld zur Verfügung
Der Text für das Feld wird ausschließlich über das Feld
Textnummer aus der
Steuer-Text-Zuordnung (WWS Paket) ermittelt. Die Steuer-Text-Zuordnung können Sie über die
Kontentabellen unter Extras
→ Steuer-Text-Zuordnung aufrufen. Dort sind die konkreten Textbausteine anzulegen, die für Ihre Geschäftsfälle nötig sind. Standardisierte Steuertexte für Reverse-Charge-Rechnungen können Sie auch unter Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Import und Export
→ "Import" im Punkt "LEA" durch Anhaken des Feldes
Steuertexte importieren. Diese stehen im Anschluss im Fenster "Steuer-Text-Zuordnung" zur Verfügung.
Die Texte werden für
Steuergruppen (gilt dann für mehrere Steuercodes) und/oder
Steuercodes (gilt dann genau für diesen Steuercode) hinterlegt. Der jeweilige Steuercode wird über das
Erlöskonto ermittelt. Die zugehörige Steuergruppe ist am Steuercode ersichtlich (und bildet daher eine übergeordnete Form der Hinterlegung einer Steuer-Text-Zuordnung).
Bei dieser Variante muss der Rechnungsempfänger also nicht zwingend aus einem bestimmten EU-Land/Drittland kommen. Voraussetzung ist einzig, dass in der
Steuer-Text-Zuordnung für das Land, von welchem aus die Dienstleistung verkauft wird (= Land (Steuergruppe)), je Steuercode oder zumindest je Steuergruppe eine passende Steuer-Text-Zuordnung angelegt ist. Daher ist es in diesem Fall nicht nur für das EU-Konto, sondern auch für das Auslandskonto zwingend nötig, einen Steuercode zuzuweisen, um hier eine Verknüpfung herstellen zu können.




Hinweis | Der ähnlich lautende WWS Parameter "Textfindung abhängig von FIBU-Werten - Ermitteln aller Texte" (Stammdaten → LEA → WWS Parameter → Ausdrucke ) kann ebenfalls aktiviert werden, der Einsatz ist aber nicht zwingend erforderlich. Der Parameter bedeutet lediglich, dass alle zur Rechnung vorhandenen Steuer-Texte ermittelt werden und der Text aneinander angefügt wird. Im Bereich der LEA existiert allerdings bisher noch kein Anwendungsfall, welcher mehr als einen Umsatzsteuertext je Rechnung nötig machen würde.
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Hinweis | Möchten Sie die Umsatzsteuertexte nicht nur nach Steuergruppen und Steuercode, sondern zusätzlich nach "Land des Kunden" unterscheiden, gibt es auch dafür eine Möglichkeit. Dazu muss der WWS Parameter "Steuertexte je Bestimmungsland" (unter Leistungserfassung → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Warenwirtschaft allgemein → Allgemein) aktiviert werden. In der Folge können die Steuer-Text-Zuordnungen auch je Bestimmungsland angelegt werden.
So können Sie beispielsweise für Kunden aus Deutschland einen anderen Umsatzsteuertext verwenden als für Kunden aus Italien, obwohl das Erlöskonto beider Kunden denselben Steuercode aufweisen würde. Ermittelt wird das Bestimmungsland aus dem Land der WWS Lieferadresse des Kunden. |
Auch bei dieser Variante wird im Rechnungsformular an geeigneter Stelle das Feld
Umsatzsteuertext (wenn 0 %) eingefügt. (Das alternative Feld
Steuertext kann für diese Variante nicht eingesetzt werden.)
Der Text für das Feld wird aus dem am Reiter
USt-Zusatztexte passenden USt-Zusatztext geladen. Dort - in den
Rechnungstexten - ist also der konkrete Textbaustein anzulegen.
Dieses Feld wird befüllt, sobald folgende Bedingungen zutreffen:
- Der Rechnungsempfänger muss zwingend ein Kunde aus einem EU-Land sein (in Bezug auf die Verrechnungsfirma), z. B. Kunde aus Deutschland, Verrechnungsfirma aus Österreich ODER Kunde aus Österreich, Verrechnungsfirma aus Ungarn.
- Die Umsatzsteuer ergibt im Summe der Rechnung € 0,00.
Damit ist diese Möglichkeit gut dafür geeignet, Standard-Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren abzudecken, nämlich den Andruck des Umsatzsteuertextes für Dienstleistungen an einen Unternehmer aus einem EU-Land.
Hinweis | Haben Sie diese Variante im Einsatz und ändern sich die Anforderungen in Ihrem System, sodass Sie zusätzlich Geschäftsfälle aus Drittländern abbilden müssen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, müssen Sie keine Änderungen im Rechnungsformular selbst vornehmen. Es ist lediglich der WWS Parameter "Textfindung abhängig von FIBU-Werten (Verkauf)" wieder auf die Standard-Einstellung "Ja" zurückzustellen. In der Folge reagiert das Feld Umsatzsteuertext (wenn 0 %) nicht mehr auf den hinterlegten Rechnungstext, sondern genauso wie das Feld "Steuertext" auf die Steuer-Text-Zuordnung. Setzen Sie dann einfach die restlichen Einstellungen entsprechend der ersten Variante. |
Ist der WWS Parameter "
BMD-FIBU" (Leistungserfassung
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ WWS Parameter
→ Warenwirtschaft allgemein
) aktiviert, so werden die Konten, Steuercodes und USt-Prozentsätze u. v. m. beim Eintragen in den Erlöskontensatz dahingehend überprüft, ob sie tatsächlich in der aktuellen Fibu der Hauptfirma existieren und ob sie gemäß Steuercode zu der Kontenart (Inl-, EU- oder Ausl-Konto) passen, wo sie eingetragen wurden. Dies wird von BMD empfohlen.
Es
dürfen folglich nur Konten verwendet werden, welche mit F4 auch tatsächlich in den Konten der aktuellen FIBU der Hauptfirma bzw. im Standardkontenrahmen dieser Firma zu finden sind.
Ist der WWS Parameter "BMD-FIBU" deaktiviert, können beliebige Konten verwendet werden - außerdem erfolgen keinerlei Plausibilitätsprüfungen bei der Konten-, Steuercode- und USt-Satz-Ermittlung. Dies wird von BMD jedoch nicht empfohlen.
Außerdem wirkt sich diese Einstellung auf die Ermittlung des USt-Steuersatzes und auf den Andruck des Umsatzsteuerbandes im Rechnungsformular aus: In diesem Fall wendet das Programm automatisch 0 % Umsatzsteuer an, wenn das Konto in den Spalten "EU-Kto-Nr" oder "Ausl-Kto-Nr" der Kontentabelle hinterlegt ist. Wenn das Konto in der Spalte "Inl-Kto-Nr" hinterlegt ist, kommt der Steuerprozentsatz der Spalte "Steuer %" der Kontentabelle zum Tragen.
Wird der WWS Parameter von der Option "Nein" auf die Option "Ja" umgeschaltet, wird automatisch eine Reihe von Prüfungen durchgeführt, sofern bereits Kontentabellen mit zugeordneten Erlöskontensätzen vorhanden sind. In diesem Zusammenhang wird die
FIBU-Kontrolle durchgeführt, welche auch manuell im Fenster
Kontentabellen unter Extras aufgerufen werden kann. Diese prüft, ob die zugeordneten Konten auch tatsächlich in der aktuellen NTCS FIBU existieren (siehe auch Funktion
FIBU-Kontrolle).
In diesem Zusammenhang sind zwei Fälle zu unterscheiden.
Fall A: Die Kontentabelle wird unter der Hauptfirma angelegt, in der Kontentabelle werden Kontensätze je Firma geführt, indem die Spalte "Firma" befüllt wird.
In diesem Fall ist die Ermittlung eindeutig - die Suchroutine öffnet sich mit der Aktuellen FIBU der Firma (Feld "Aktuelle Fibu" am Firmenstamm). Somit wird genau dieses Konto verwendet, falls die Firma des Erlöskontensatzes mit der Verrechnungsfirma übereinstimmt.

Fall B: Die Kontentabelle wird unter der Hauptfirma angelegt und in der Kontentabelle wird ein Kontensatz ohne Befüllung der Spalte "Firma" angelegt.
Verwendet wird nicht zwingend jenes Konto, welches im Erlöskontensatz hinterlegt ist, da sich die Suchroutine mit der aktuellen FIBU der Hauptfirma öffnet und somit nur Konten der Hauptfirma im Kontensatz hinterlegt werden können. Folglich wird nur die Kontonummer selbst aufgrund der oben genannten Logik bei der Ermittlung des anzuwendenden Kontos aus der Kontentabelle ermittelt. Da ein Konto mit dieser Kontonummer in einer Verrechnungsfirma mit einem anderen Umsatzsteuersatz angelegt werden könnte als in allen anderen Verrechnungsfirmen, wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem die Ermittlung des Kontos mit dieser Kontonummer in diesem Fall trotzdem je Verrechnungsfirma vor sich geht:

1. Aufgrund der Verrechnungsfirmennummer (Kontrolle im Fenster
Honorarnoten) wird in der aktuellen FIBU der Verrechnungsfirma kontrolliert, ob ein Konto mit dieser Kontonummer vorhanden ist. Wenn ja, wird dieses herangezogen.
2. Ist diese Kontonummer nicht in der aktuellen FIBU der Verrechnungsfirma vorhanden, versucht das Programm das Konto mit dieser Kontonummer aus dem Standardkontorahmen, welcher bei der aktuellen FIBU vorhanden ist, zu ermitteln (Felder "Firmen-Nr Standardkontorahmen" und "FIBU-Nr Standardkontorahmen").
3. Wenn auch im Standardkontorahmen kein Konto mit dieser Kontonummer vorhanden ist oder in der aktuellen FIBU der Verrechnungsfirma keine Verknüpfung zu einem Standardkontorahmen eingestellt ist, kann das Programm kein Konto ermitteln.
Hinweis
| In diesem Fall wird somit nicht das Konto aus der Hauptfirma herangezogen (es handelt sich um keine "gültige" Rückfallebene).
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Unter Umständen müssen Sie Geschäftsfälle abbilden, bei welchen sich aufgrund der Regelungen des Umsatzsteuergesetzes ergibt, dass der Ort der Dienstleistung im Ausland liegt und daher die für das jeweilige Land geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Diese Regelungen besagen unter anderem, dass Sie sich bei der ausländischen Steuerverwaltung als Unternehmer registrieren und in diesem Land auch die Umsatzsteuer abführen müssen. In der österreichischen UVA dürfen diese Umsätze nicht aufscheinen.
Achtung!
| Darunter fallen die sogenannten Katalogleistungen an Privatkunden außerhalb der EU. Diese gelten in dem Land als ausgeführt (= Ort der Dienstleistung), in dem der Privatkunde seinen (Wohn-)Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (und damit nicht in dem Land, in welchem Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Betriebsstätte betreiben).
Die Katalogleistungen, zu welchen u. a. die rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung gezählt wird, sind damit explizit als von der Generalklausel abweichende Sondervorschrift aufgeführt.
Es kann daher nicht pauschal gesagt werden, ob Ihr Geschäftsfall dieser Sonderregelung unterliegt. Jedoch gilt das zumindest für die Katalogleistungen für Großbritannien.
Für weitere Informationen zu den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen beachten Sie bitte die Ausführungen, die die WKO z. B. unter diesem Link zusammengestellt hat: |
Müssen Sie daher einem Privatkunden aus dem Drittland eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer und einem Umsatzsteuertext, der auf diesen Umstand hinweist, ausstellen, sind folgende Schritte notwendig. Halten Sie bei Bedarf auch Rücksprache mit dem FIBU Support, um die Einstellungen korrekt in Ihrer FIBU vorzunehmen.
- Führung einer FIBU-Filiale:
FIBU-Filialen werden unter anderem eingesetzt, wenn Sie nicht nur in Österreich umsatzsteuerpflichtig sind, sondern auch in einem anderen Land eine/n UVA(-Steuernachweis) abzugeben haben.

- Aktivierung der FIBU-Filiale auf der FIBU der Verrechnungsfirma:
Das Feld FIBU Filiale aktiviert die FIBU-Filiale. Eventuell ist auch noch das Feld Buchungsbez. USt Ist/Soll relevant, dieses Kennzeichen wird benötigt, wenn bei ausländischen Filialen mit einer anderen Versteuerungsart gearbeitet werden muss.

- Anlage bzw. Überprüfung Erlöskonto für diesen Geschäftsfall:
Das Erlöskonto muss die korrekten Einstellungen in den Feldern Filialnummer und FilialNr-Kz ("fixe" FilialNr, damit die Buchung die korrekte Filialnummer automatisch aufweist) und die Landnummer (Land der Filiale, damit die Suchroutinen die USt-Steuercodes und USt-Prozentsätze des korrekten Landes öffnen und der USt-Steuercode und der USt-Prozentsatz ebenfalls korrekt hinterlegt werden können) aufweisen.

- Anlage bzw. Überprüfung Steuerkonten für diesen Geschäftsfall:
Um die Verbuchung der Steuer richtig anzusteuern, achten Sie auf korrekt hinterlegte Steuerkonten.

- Anlage der Kontentabelle und eines Fakturatyps je Kunde:
Bitte beachten Sie hier die Ausführungen zur ersten Möglichkeit, um in Spezialfällen eine eigene Kontentabelle für einzelne Kunden/Geschäftsfälle ansteuern zu können.

- Anlage einer passenden Steuer-Text-Zuordnung:
Bitte beachten Sie hier die Ausführungen zur Variante 1, um den gewünschten Umsatzsteuertext aus der Steuer-Text-Zuordnung zu erhalten.

Die Rechnung zum Geschäftsfall weist in der Folge sowohl die (englische) Umsatzsteuer als auch den angelegten Umsatzsteuertext auf.
Auf der Buchung selbst sind alle Informationen enthalten, um die (englische) Umsatzsteuer (nach Zahlung der Rechnung) auf dem UVA-Steuernachweis für das Land Großbritannien auszuweisen. Um auf der Buchung die vorhandene FIBU-Filiale zu sehen, muss die Spalte "Filiale" hinzugefügt werden.
Der LEA Parameter
Ermittlung Fakturatyp für Storno/Gutschrift entscheidet darüber, ob bei einer Stornierung bzw. Gutschrift einer Rechnung der Fakturatyp sowie die Erlöskontentabelle neu ermittelt oder von der Originalrechnung übergeben werden muss.