Die komplette LOHN Jahresupdatebeilage inkl. aller Neuerungen finden Sie in der Onlinehilfe sowie alle
FAQ und Lernvideos und
Newsletter. Die LOHN Jahresupdatebeilage wird bei programmmäßigen Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen laufend aktualisiert.
Speziell im Bereich der Lohnverrechnung gibt es auch unterjährig regelmäßig Neuerungen. Über programmrelevante Neuerungen und Änderungen informieren wir Sie verlässlich per Newsletter bzw. Kundeninformationen. Damit bleiben Sie am neuesten Stand und sind auch informiert, wenn unterjährige WebUpdates zur Verfügung gestellt werden und welche Änderungen durch das WebUpdate vorgenommen werden.
Unser
Business Newsletter enthält Informationen zu allen Neuerungen in unserem und um unser BMD Programm. Die
BMD Kundeninformationen ergehen an Sie im Rahmen Ihres Wartungsvertrages und werden an die bei uns hinterlegte Haupt-E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens gesendet.
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Die Programmänderungen zu den fachlichen Neuerungen stehen ab dem Jahreswechsel auf 2020 aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem eigenen Dokument "Lohnverrechnung Neuerungen" zur Verfügung. Dieses Dokument finden Sie in der Onlinehilfe (
Neuerungen 2024).
Allgemeine Informationen zur Jahresumstellung sind dem Dokument
Jahresupdatebeilage 2024 in der Onlinehilfe zu entnehmen.
Alle unterjährigen Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen werden per WebUpdate ausgeliefert (über zentrale Änderungen werden Sie per Newsletter bzw. Kundeninformation informiert, siehe oben). Da BMD aus der Vergangenheit bekannt ist, dass die WebUpdates in der Praxis oftmals nicht verlässlich eingespielt werden, empfehlen wir eingehend, die interne Organisation dahingehend entsprechend auszurichten.
Für den Bereich der Lohnverrechnung bieten wir über unsere Akademie ein umfassendes Angebot an Seminaren vor Ort, Live-Webinaren und Webinaren on Demand. Viele Termine sind kombinierte Vorträge mit Fach- und Programmtrainer/innen. Wir bauen unser Angebot laufend aus. Alle Angebote und Termine finden Sie in unserem
Akademieshop.
Der BMD PV Profi ist die Fachzeitschrift für Rechts- und Praktikerfragen in Zusammenhang mit Personalverrechnung. Wer in diesem Bereich tätig ist, weiß: Die einzige Konstante ist die Veränderung. Daher ist das Wissen um aktuelle Änderungen und deren passgenaue Anwendung essenziell.
Mit dem BMD PV Profi erfahren Sie, welche Veränderungen gerade aktuell von Bedeutung sind und auch, wie Sie diese in der Praxis richtig umsetzen. Die Fachzeitschrift aus dem Facultas Verlag informiert praxisnah und umfassend über alle Neuerungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, die relevante Judikatur sowie wichtige Themen aus Kollektivverträgen. Darüber hinaus finden sich umfassende Hilfestellungen für BMD Anwenderinnen und Anwender.
Profitieren Sie von dieser wertvollen Unterstützung in den vierteljährlichen Ausgaben: Das Fachautorenteam versorgt Sie mit dem Know-how und die zertifizierten BMD Trainerinnen und Trainer zeigen in ihren Beiträgen, wie Sie die Fachinhalte direkt in der Software umsetzen. Wenn Sie die Seminarreihe "Jour Fixe Lohnverrechnung mit NTCS" buchen, erhalten Sie die aktuellen Themen nicht nur im Vortrag, sondern die Zeitschrift BMD PV Profi als Unterlage mit dazu.
Der NTCS LOHN befindet sich in einer sehr starken Entwicklungsphase. Wir empfehlen dringend, laufend die Updatehinweise zu lesen, wenn eine neue Version eingespielt wird.
Sie können sich diese Hinweise aber auch jederzeit im Nachhinein ansehen. Steigen Sie dazu im Hauptmenü unter "Neuigkeiten" ein.
Hier können Sie auf das Paket "LOHN" einschränken und einstellen, wie weit zurück die Hinweise angezeigt werden:
- seit Programminstallation
- seit dem letzten Jahresupdate
- seit dem letzten Versionsupdate
- seit dem letzten Patch
Um Ihnen einen Überblick zu geben, was sich in der Updatebeilage im Vergleich zum Vorjahr verändert hat, fassen wir nachstehend die wichtigsten Veränderungen für Sie zusammen. Es handelt sich hier nur um einen Überblick mit entsprechenden Verweisen auf die jeweiligen Kapitel. Diese Kapitel sollten Sie jedenfalls auch als routinierte Anwenderin/als routinierter Anwender lesen.
Neuer Assistent für die Jahresumstellung (Kapitel Jahresumstellung durchführen der LOHN Jahresupdatebeilage)- Das Programm "Jahresumstellung durchführen" wurde zu einem Assistenten umgebaut.
- Bei allen SV-Differenz-Lohnarten für Altersteilzeit wird die Pflichtigkeit angepasst, sodass künftig die übernommen SV-Anteile nicht mehr DB/DZ/KommSt und Jahressechstel erhöhen.
- Automatiken für spezielle Corona-Kurzarbeit-Regelungen im Lohnartenstamm wurden ausgebaut.
- Wenn die Lohnart 1700 "Trinkgeldpauschale" heißt, dann wird im Zuge der Jahresumstellung die Pflichtigkeit "Pfändung" auf "Ja" gestellt.
- Wenn die Lohnart 2752 "Telearbeitspauschale pfl." bzw. die Lohnart 2754 "Umwandlung Telearbeitspauschale pfl." heißt, dann wird im Zuge der Jahresumstellung die Pflichtigkeit "A+E-Wochengeld" auf "Nein" gestellt.
- Wenn Dienstnehmer nicht endverspeichert sind, dann werden diese nicht ins neue Jahr übernommen. Man kann nun im Umstellungsprotokoll herausfinden, welche Dienstnehmer/innen betroffen sind.
- Das Kapitel wurde um die Sperre der Endverspeicherung im Juni auf den xx.45er-Versionen erweitert.
- Neues Kapitel für den Fall, dass Austritt und UEL im Nachhinein erfasst werden.
- Das Fertig-Kennzeichen kann nun auch in der Liste der Firmen über "Extras" aufgerufen werden.
DGA-Erklärung nur mehr elektronisch zulässig (Kapitel DGA-Erklärungen der LOHN Jahresupdatebeilage) - Seit 2023 ist die Übermittlung der DGA-Erklärung nur mehr über das Onlineformular zulässig.
In dieser Rubrik werden die häufigsten Fragen zur Jahresumstellung kurz und übersichtlich erklärt. Gibt es zu Themen auch detaillierte Beschreibungen, dann finden Sie die Verweise auf die entsprechenden Kapitel.
In der Kopfzeile des Programms steht die Jahreszahl, gefolgt von der Programmversion. Die erste Zahl der Programmversion ist eine sich jährlich erhöhende fortlaufende Nummer. Die zweite Zahl ist eine interne Kennung des Release und die dritte Zahl ist eine sich bei jedem WebUpdate erhöhende fortlaufende Zahl. Im Jahr 2024 steht beispielsweise nach dem Jahresupdate 2023.26.45.00 und nach dem Steuerupdate 2024.27.01.00.
Die Jahresumstellung vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 ist ab der Version 2023.26.45.00 möglich. Hier reicht es nicht, ein WebUpdate einzuspielen. Eine neue Hauptversion ist notwendig.
Achtung! | Für die Lohnverrechnung ist es unbedingt notwendig, jedes Jahr auf die Version xx.01 upzudaten (für 2024 = 27.01), sobald diese verfügbar ist. Unterjährige Updates und Korrekturen werden in vielen Fällen nur bis zur Version xx.01 zurückgegeben. Mit der Version xx.45 ist eine Endverspeicherung nur bis Monat Juni möglich.
|
Weil das Jahresupdate noch nicht eingespielt worden ist.
Nein. Anmeldungen für das neue Jahr sind auch im Vorjahr möglich. Dienstnehmer können mit Eintrittsdatum ab dem neuen Jahr schon im Vorjahr angelegt werden, auch die Funktion
Wiedereintritt ist möglich.
Abmeldungen für das neue Jahr sind ebenfalls im Vorjahr möglich, die Funktion
Austritt kann bereits verwendet werden.
Ja. Alle relevanten Dienstnehmer müssen im Monat 12 zwingend endverspeichert sein. Ist bereits eine Aufrollung aus einem der Monate 13–24 (Aufrollungsmonate) durchgeführt worden, müssen diese Monate nicht endverspeichert sein. Lediglich der Monat 12 wird geprüft.
Ja. Grundsätzlich kann auch nach der Jahresumstellung ganz normal im alten Jahr weitergearbeitet werden (z. B. Aufrollungen aus den Monaten 13–24, Abrechnungen für Klienten, die noch nicht übernommen sind). Es ist aber Folgendes zu beachten:
- Allgemeine (CRM) Felder sind jahresübergreifend. Eine Änderung dieser Felder ist in jedem Jahr gültig (sowohl in der Zukunft als auch in der Vergangenheit).
- LOHN Felder sind jahresbezogen. Werden diese im alten Jahr geändert, muss die Änderung im neuen Jahr noch einmal durchgeführt werden.
- LOHN Parameter sind jahresbezogen. Werden diese im alten Jahr geändert, muss die Änderung im neuen Jahr noch einmal durchgeführt werden.
- NLZ-Einträge sind nicht jahresbezogen: Einträge in die Nichtleistungsverwaltung sind stets in allen Jahren ersichtlich.
Ja. Der Assistent
Jahresumstellung durchführen kann beliebig oft gestartet werden. Sie können für jeden Klienten und/oder für jeden Dienstnehmer einzeln entscheiden, ob die Jahresumstellung gestartet werden soll.
Grundsätzlich ja. Allerdings ist zu beachten, dass keine Änderungen bei Firmen oder Dienstnehmern übernommen werden, wenn diese im neuen Jahr bereits existieren.
?Der Monat 12 muss endverspeichert sein. Danach kann aus den Monaten 13-24 gearbeitet werden wie in jedem anderen Monat auch (in der Bruttoerfassung sind nur Aufrollungen möglich). Auch die Auswertungen werden, wie in jedem Monat üblich, durchgeführt.
Weitere Informationen:
Beide Aspekte dieser Frage können mit "Ja" beantwortet werden.
Ja, der Export einer oder mehrerer Firmen inkl. aller Abrechnungen aller Jahre aus einer Datenbank sowie der Import auf einer anderen Datenbank ist mithilfe der Programme
Lohndaten exportieren und
Lohndaten importieren möglich. Dabei wird immer ein eigener Datenbestand angelegt.
Eine Migration der Lohnfirmen in einen bestehenden Datenbestand ist mit dem Programm LOHN
→ Weitere Funktionen
→ Lohnfirmen migrieren idealerweise zum Jahreswechsel möglich.
Weitere Informationen:
Ja, mit dem Programm LOHN
→ Weitere Funktionen
→ Lohnfirmen migrieren kann eine Lohnfirma von einem Datenbestand in einen anderen übernommen werden.
Auf dem bisherigen Datenbestand wird eine Sicherung der Firma erzeugt, auf der die "alten" Abrechnungen gespeichert bleiben. Die Firmen- und Dienstnehmerstammdaten können danach teilweise auf einen bestehenden Datenbestand übernommen werden. Welche Daten automatisch migriert werden und welche manuell nachzupflegen sind, entnehmen Sie unserer Dokumentation
Datenbestandswechsel.
Teilweise. Neue Lohnarten werden über das Jahresupdate nicht angelegt (Ausnahme: Systemlohnarten). Für bestehende Lohnarten wird versucht, gesetzliche Änderungen anzupassen. Diese automatischen Änderungen sind in der LOHN Jahresupdatebeilage im Kapitel
Automatische Änderungen genau beschrieben und werden im Protokoll zur Jahresumstellung dezidiert angeführt.
Sollten Sie selbständig Lohnartenpflichtigkeiten anpassen, dann ist das ausschließlich nach der Jahresumstellung und vor der ersten Abrechnung möglich. Sind im neuen Jahr bereits Abrechnungen durchgeführt worden, muss die Lohnart kopiert werden. Die kopierte Lohnart kann dann angepasst und für die Zukunft verwendet werden. Für die Vergangenheit müsste diese Lohnart dann per Rollung gegen die falsche Lohnart ausgetauscht werden.
| Update für Version 26.45 einspielen (auch der aktuelle Patch muss eingespielt werden) |
 | Datenbank sichern |
 | Endverspeicherung Dezember |
| Durchführung der Jahresumstellung |
| Hinweise laut Logdateien beachten |
| Ins neue Lohnjahr wechseln |
| KV-spezifische Feiertage müssen definiert werden (siehe Kapitel "Spezifische Feiertage") |
| Gemeindekundendaten: Bei Verwendung der "Kundendaten-Automatik" (LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen → Reiter "Gemeinde" → Bearbeiten F6) mit der Ausprägung "Kundendaten" müssen diese manuell angepasst werden (siehe Kapitel Kundendaten-Automatik). |
| Lohnarten hinsichtlich der Pflichtigkeit kontrollieren und ggf. abändern |
Die Jahresumstellung kann unter LOHN
→ Jahresende
→ Jahresumstellung durchführen gestartet werden. Es öffnet sich ein Assistent, der Sie Schritt für Schritt duch die Jahresumstellung begleitet.
Es werden immer zunächst die globalen Daten (Lohnarten, Lohnartengruppen, Kollektivverträge, die im neuen Jahr noch nicht existieren) übernommen, danach wird ein Protokoll angezeigt.
Im nächsten Schritt können Firmen- und Dienstnehmerdaten übernommen werden. Im Feld "Firma" können Sie auswählen:
- Alle Firmen (Feld bleibt leer)
- Eine selektive Auswahl von Firmen (mit der F8-Auswahlfunktion)
- Eine einzelne Firma (mit der F4-Suchfunktion)
Ist eine einzelne Firma selektiert worden, können Sie im Feld "Dienstnehmer" auswählen:
- Alle Dienstnehmer (Feld bleibt leer)
- Eine selektive Auswahl von Dienstnehmern (mit der F8-Auswahlfunktion)
- Einen einzelnen Dienstnehmer (mit der F4-Suchfunktion)
Hinweis | Die Lohnvorschlagswerte-Firma wird bei der ersten Jahresumstellung automatisch ins neue Jahr übernommen und muss nicht extra umgestellt werden.
|
Auch hier erhalten Sie im Anschluss wieder ein Protokoll.
Im letzten Schritt können Sie in den
Lohn-Basiseinstellungen das Jahr setzen.
Unter "Extras" können Sie die oben beschriebenen Protokolle mit dem Punkt "Logdateien ansehen" noch einmal aufrufen.
Sie können hier wie folgt filtern:
- Aus welchem Zeitraum Sie die Übernahmen sehen möchten
- Übernahmen von bestimmten Usern
- Ob Informationen, Warnungen und/oder Fehler angezeigt werden sollen
Im Anschluss finden Sie wieder jene Meldungen, die bereits zuvor im Zuge des Assistenten angezeigt worden sind.
Änderungen und Anpassungen an globalen Daten werden fast ausschließlich im Zuge der ersten Jahresumstellung durchgeführt. Wenn mehrere User in der Lohnverrechnung arbeiten, ist das Protokoll für die Änderungen und Anpassungen an globalen Daten im Zuge der ersten Jahresumstellung grundsätzlich nur für jenen User sichtbar, der die erste Jahresumstellung durchführt. Um das Finden dieses ersten Protokolls zu den globalen Daten auch für andere User zu erleichtern, gibt es im Jahresumstellungsassistenten unter "Extras" die Funktion "Logdateien aller bisherigen Jahresumstellungen" anzeigen. Mit der Tastenkombination "Strg + Pos 1" gelangen Sie ganz nach oben und können das Protokoll der ersten Jahresumstellung aus diesem Jahr ansehen.
Spezialfall: Nicht-endverspeicherte Dienstnehmer finden
Dienstnehmer/innen, die im Monat 12 nicht endverspeichert sind, werden bei der Jahresumstellung nicht in das neue Jahr übernommen. Im Protokoll wird zunächst nur die Gesamtzahl angezeigt. Um herauszufinden, welche Dienstnehmer/innen betroffen sind, können Sie unter "Extras" die Funktion "INFO-Logdatei anzeigen" anwählen. Wenn Sie dann in der Spalte "Titel + Text" nach "%Status" suchen, sehen Sie, welche Dienstnehmer/innen nicht endverspeichert sind.

Eine Jahresumstellung kann im NTCS LOHN beliebig oft durchgeführt werden. Es werden im Schritt 2 des Assistenten (Globale Daten umstellen) immer die globalen Daten übernommen. Lohnarten, Lohnartengruppen, Kollektivverträge etc., die bereits einmal übernommen worden sind, werden bei einer weiteren Übernahme aber nicht mehr verändert. Es werden nur Datensätze übernommen, die im neuen Jahr noch nicht existieren. Somit werden keine Daten überschrieben, die im neuen Jahr bereits vorhanden sind.
Das gleiche Prinzip gilt für den Schritt 4 des Assistenten (Firmen/Dienstnehmer umstellen), in dem Firmen- und Dienstnehmerdaten übernommen werden. Es werden nur Datensätze übernommen, die im neuen Jahr nicht existieren. Firmen und Dienstnehmer, die im neuen Jahr schon vorhanden sind, werden nicht verändert.
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Beispiel | Im Datenbestand sind die Firmen 1 und 2 angelegt. Alle Dienstnehmer/innen der Firma 1 werden im Rahmen der ersten Jahresumstellung in das neue Jahr übernommen.
| Stamm/Programm | Übernommen | Nicht übernommen | | Lohnarten | Globale Lohnarten Firmenspezifische Lohnarten der Firma 1 | Firmenspezifische Lohnarten der Firma 2 | Kollektivverträge | Alle |
| Lohnartengruppen | Alle |
| Parametereinstellungen | Allgemeine Firmenbezogene für Firma 1 | Firmenbezogene für Firma 2 | Firmen | Firma 1 |
| Dienstnehmer | Alle Dienstnehmer der Firma 1 |
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Eine Woche später wird Firma 1 noch einmal übernommen und Firma 2 zum ersten Mal. In der Eingabemaske werden alle Dienstnehmer ausgewählt.
| Stamm/Programm | Übernommen | Nicht übernommen | | Lohnarten | Neu angelegte Lohnarten Firmenspezifische Lohnarten der Firma 2 | Änderungen bei bereits übernommenen Lohnarten | Kollektivverträge | Neu angelegte Kollektivverträge | Änderungen bei bereits übernommenen Kollektivverträgen | Lohnartengruppen | Neuanlagen | Änderungen bei bestehenden Lohnartengruppen | Parametereinstellungen | Firmenbezogene für Firma 2 | Änderungen bei allgemeinen Parametern Änderungen bei firmenbezogenen für Firma 2 | Firmen | Firma 2 | Änderungen bei der Firma 1 | Dienstnehmer | Alle Dienstnehmer der Firma 2 Neue Dienstnehmer der Firma 1 | Änderungen bei bestehenden Dienstnehmern der Firma 1 (Hinweis: CRM Felder sind nicht jahresbezogen) |
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Die folgenden Punkte werden bei der Jahresumstellung 2023/2024 automatisch vom Programm durchgeführt.
- Der Wert des Feldes "Lohnsteuer Freibetrag Folgejahr" wird in das Feld "Lohnsteuer Freibetrag" eingetragen.
- Vordienstbezüge werden auf null gestellt.
- Das Feld "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" wird wieder auf die Standardeinstellung "automatisch" umgestellt.
- Das Feld "Erstes Beschäftigungsende" wird wieder auf "leer" gesetzt.
- Das Feld "J/6-Neuber. bei Aufrollung" wird wieder auf die Standardeinstellung "Ja, bei Bezüge § 67 1,2" umgestellt.
- Das Feld "Aliquotierung § 68 (1),(2)" wird wieder auf Standardeinstellung "Nein" gestellt.
- Bei allen Dienstnehmer/innen sehen Sie im Programm "Dienstnehmer" nur mehr die relevanten Dienstverhältnisse.
- Dienstnehmer/innen, bei denen "alte" Tarifgruppen hinterlegt sind, die nicht mehr existieren, werden ins neue Jahr mitübernommen, aber das Feld "Tarifgruppe" im Programm "Dienstnehmer" bleibt leer. Um abrechnen zu können, muss eine korrekte Tarifgruppe hinterlegt werden.
- Bei allen SV-Differenz-Lohnarten für Altersteilzeit wird die Pflichtigkeit angepasst, sodass künftig die übernommen SV-Anteile nicht mehr DB/DZ/KommSt und Jahressechstel erhöhen.
- Automatiken für spezielle Corona-Kurzarbeit-Regelungen im Lohnartenstamm wurden ausgebaut.
- Wenn die Lohnart 1700 "Trinkgeldpauschale" heißt, dann wird im Zuge der Jahresumstellung die Pflichtigkeit "Pfändung" auf "Ja" gestellt.
- Wenn die Lohnart 2752 "Telearbeitspauschale pfl." bzw. die Lohnart 2754 "Umwandlung Telearbeitspauschale pfl." heißt, dann wird im Zuge der Jahresumstellung die Pflichtigkeit "A+E-Wochengeld" auf "Nein" gestellt.
- Die Parameter gemeinsame monatl. LSt-Ber. bei mehreren DVs und gemeinsame LSt-Ber. fallweiser Beschäftigter für das Programm Abrechnungen durchführen werden unabhängig von der im alten Jahr eingestellten Ausprägung im Zuge der Jahresumstellung im neuen Jahr immer auf "Ja" gestellt. Diese Automatik gilt auch für zukünftige Jahre.
- Anhebung der SV-Höchstbeitragsgrundlage auf € 6.060,00 monatlich (€ 202,00 täglich) und der SZ-HBGL auf € 12.120,00 jährlich.
- Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf € 518,44 monatlich bzw. der 1,5-fachen Grenze für die pauschale Dienstgeberabgabe (DAG) auf € 777,66. Der Prozentsatz für die pauschale Dienstgeberabgabe wird auf 19,4 % angehoben.
- Anhebung der ALV-Staffelungsgrenzen auf € 1.951,00 (0 %), € 2.128,00 (1 %), € 2.306,00 (2 %). Absenkung des vollen ALV-Prozentsatzes auf 5,90 %.
- Pfändung: Anhebung des allgemeinen Grundbetrages auf € 1.217,00, des erhöhten Grundbetrages auf € 1.420,00, des Unterhaltsgrundbetrages auf € 243,00, der Pfandschutzobergrenze auf € 4.860,00 und des absoluten Existenzminimums auf € 608,50.
- Der Betrag für das E-Card-Service-Entgelt wird auf € 13,85 erhöht.
- Die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 sowie die AVAB/AEAB und die Verkehrsabsetzbeträge sind implementiert.
- Die Kundendaten für die Überweisung der Kommunalsteuer werden angepasst (Ausnahme: Ausprägung "Kundendaten", siehe Kapitel Kundendaten-Automatik).
- Der Bundesweite DZ-Prozentsatz sinkt um 0,02 %-Punkte. Die bundesländerspezifischen DZ-%-Sätze ändern sich wie folgt:
| Burgenland | 0,40 % |
| Kärnten | 0,37 % |
Niederösterreich | 0,35 % |
Oberösterreich | 0,32 % |
Salzburg | 0,36 % |
Steiermark | 0,34 % |
Tirol | 0,39 % |
Vorarlberg | 0,33 % |
Wien | 0,36 % |
- Am 14. Dezember 2023 wurde bekannt, dass es ab 01.01.2024 zu einer gesetzlichen Anhebung des Familienbonus Plus bei Kindern ab 18 Jahren von € 54,18 auf € 58,34 kommen wird. Kunden mit Vorupdate haben möglicherweise mit alten Werten abgerechnet. Details zur Korrektur finden Sie im Kapitel Anhebung des FABO+ für Kinder über 18 Jahre in den Neuerungen 2024.
Sie finden die Werte-Kärtchen von Mag. Rainer Kraft auf
www.vorlagenportal.at zum Download, diese stehen auch Nicht-Kunden des Vorlagenportals zur Verfügung. Unter Vorlagen-Datenbank
→ 1. Aktuelles zur Personalverrechnung
→ Wichtige Werte für die Personalverrechnung stehen die Werte-Kärtchen auch ohne Anmeldung zum Download bereit.
Dienstnehmer/innen, die in Vorjahren ausgeschieden sind (Austritt und Ende Entgelt im Vorjahr), sind grundsätzlich im neuen Jahr nicht mehr ersichtlich. Diese Dienstnehmer/innen können aber im Programm
Dienstnehmer über die Combobox eingeblendet werden. Sollte der/die Dienstnehmer/in wieder eintreten, können Sie das über die Funktion
Wiedereintritt durchführen.
Wenn nach der Jahresumstellung im Vorjahr ein Austritt erfasst wird und es keine UEL ins aktuelle Jahr gibt, aber die Lohnartenaktivierung schon durchgeführt worden ist, dann kann die Abrechnung im neuen Jahr nicht gelöscht werden. Die Abrechnungswerte sind aber vorhanden und der Dienstnehmer wird auf diversen Auswertungen verarbeitet. Der Dienstnehmer muss im neuen Jahr gelöscht werden. Dazu ist der Dienstnehmer über die Combobox-Einstellung "irrelevante Dienstnehmer" anzuzeigen und mit F7 zu löschen.
Reicht eine Urlaubsersatzleistung für Dienstnehmer/innen, die im alten Jahr ausgeschieden sind, in das Folgejahr, ist keine spezielle Vorgehensweise zu beachten, wenn der Austritt und die UEL-Schablone vor der Jahresumstellung erfasst worden sind. Im neuen Jahr wird in den jeweiligen Monaten mit der Lohnartenaktivierung für diese Dienstnehmer/innen automatisch eine Systemlohnart erzeugt. Damit werden die Beiträge im neuen Jahr auf der mBGM angedruckt und abgeführt.
Wird nach der Jahresumstellung im alten Jahr (über die Monate 13–24) bei einem Dienstnehmer ein Austritt und eine UEL mittels Schablone erfasst, muss danach im neuen Jahr für diesen Dienstnehmer im Jänner die Lohnartenaktivierung gestartet werden. Dadurch werden im Jänner die UEL-Lohnarten für die Folgemonate erzeugt.
Ist aber davor im neuen Jahr bereits die Lohnartenaktivierung durchgeführt worden bzw. sind andere Anwender-Lohnarten erfasst worden, dann können diese aufgrund des Austritts im Vorjahr im Jänner in der Bruttoerfassung nicht mehr gelöscht werden.
Idealerweise wird die Bruttoerfassung im Jänner daher "geleert", bevor die Aufrollung des Austritts im alten Jahr durchgeführt wird. Im Nachhinein ist es möglich, dies unter LOHN
→ Weitere Funktionen → Hilfsprogramme
→ Abrechnungen löschen durchzuführen. Danach ist noch einmal eine Lohnartenaktivierung für diesen Dienstnehmer zu initiieren.
Wenn bei einem Dienstnehmer im alten Jahr der Austritt bereits korrekt erfasst worden ist, aber ohne UEL ins neue Jahr, dann ist der Dienstnehmer nicht ins neue Jahr übernommen worden. In dem Fall muss nach Korrektur der Austrittsdaten und Erfassung der UEL-Schablone für den Dienstnehmer noch einmal eine Jahresumstellung durchgeführt werden. Danach können mit der Lohnartenaktivierung die UEL-Lohnarten erzeugt werden.
Wenn Klienten ab Jänner neu übernommen werden, können auch Dienstnehmer/innen dabei sein, die im Vorjahr ausgetreten sind, aber für die eine UEL im aktuellen Jahr abzurechnen ist. Für diese Fälle steht Ihnen im Programm "Dienstnehmer" unter dem Menü "Extras" die Funktion "UEL-/KÜE-Schablone für Neukunden" zur Verfügung. Diese Schablone ist aufrufbar, wenn das Austrittsdatum des Dienstnehmers im Vorjahr, aber Ende Entgelt im aktuellen Jahr liegt.
In der Schablone können Sie die Verlängerungstage und das Brutto der UEL erfassen. Wenn Sie die Werte übernehmen, werden diese in den Importpuffer gestellt und können von dort wie gewohnt entleert werden.
In den Überweisungsprogrammen (für Körperschaften, Dienstnehmer und Gläubiger) können unter dem Menü "Extras" Zahltage definiert werden. Diese Zahltage werden als "Durchführungsdatum" für die Telebankingdatei verwendet. Wenn hier im alten Jahr allgemein oder firmenbezogen spezifische Zahltage definiert worden sind, werden diese bei der Jahresumstellung 1:1 übernommen. Es ist aber zu überprüfen, ob diese im neuen Jahr anzupassen sind. Nachstehend sehen Sie beispielsweise eine mögliche Hinterlegung von Zahltagen für die Dienstnehmerüberweisungen für das kommende Jahr.
Sind Kundendaten-Automatiken für Gemeinden hinterlegt, können diese unter LOHN
→ Stammdaten
→ Lohnfirmen → Reiter "Gemeinde"
→ Bearbeiten F6 kontrolliert werden. Für folgende Ausprägungen werden diese bei der Jahresumstellung automatisch angepasst:
- Wien,
- Wien (neu)
- Salzburg
- Graz
- Graz (neu)
- Innsbruck
- Kufgem
- GeOrg
- K5
Sind individuelle Werte hinterlegt, müssen diese manuell angepasst werden.
KV- und religionsspezifische Feiertage sind im Kalender im Paket CRM hinterlegt. Diese müssen über den BMD Kalender daher für jedes Jahr manuell angelegt werden. Das ist auch im Vorhinein für beliebig viele Nachfolgejahre möglich.
Eine Hinterlegung von "halben" Feiertagen oder "Feiertag ab Mittag“" ist nicht möglich. Diese Problematik lässt sich am besten im Zusammenspiel mit der Zeiterfassung lösen. Hier können die Tage entsprechend übergeleitet werden, sodass sie korrekt in der Urlaubsverwaltung landen. Wenn Sie keine Zeiterfassung haben, können Sie in der Urlaubsverwaltung im "Detail" die Tage und Stunden für den 24.12. und den 31.12. anpassen.
Für die Übernahme/Erfassung von Nichtleistungszeiten sind in Bezug auf den Jahreswechsel keine Besonderheiten zu beachten. Die NLZ-Verwaltung ist nicht jahresabhängig. Wenn nach der Jahresumstellung Nichtleistungszeiten für das Vorjahr importiert/übergeleitet/erfasst werden, werden die Werte im Vorjahr in den Importpuffer gestellt. Über die Monate 13–24 können diese Werte aus dem Importpuffer entleert werden.
Der Stapelschritt zur E-Mail-Benachrichtigung für neue Clearingmeldungen ist immer für ein Lohnjahr definiert. Der Stapel muss daher für das neue Jahr angepasst werden, um weiterhin zu funktionieren. Idealerweise wird ein neuer Stapelschritt für die Funktion MCS_HRSSENDCLEARINGMAILS für das neue Jahr im bestehenden Stapel eingefügt.
Es wird empfohlen, zumindest zwei Stapelschritte mit dieser Funktion für das neue und vergangene Jahr zu verwenden, da zum Jahreswechsel möglicherweise Clearingfälle sowohl für das neue als auch für das alte Jahr angeliefert werden. Stapelschritte für weiter in der Vergangenheit liegende Jahre müssen prinzipiell nicht aus dem Stapel entfernt werden. Allerdings sind für noch weiter in der Vergangenheit liegende Vorjahre vermutlich keine Clearingfälle zu erwarten. Bei Performanceproblemen des Stapels können die entsprechenden Stapelschritte für nicht mehr relevante Lohnjahre entfernt werden.
Aus Sicherheitsgründen sind die Überweisung für Körperschaften sowie die Endverspeicherung für den Monat Jänner mit dem Vorupdate nicht möglich. Beim Versuch der Körperschaftsüberweisung bzw. der Endspeicherung für den Monat Jänner mit dem Vorupdate erscheint eine entsprechende Programmmeldung.
Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche kurzfristige Änderungen noch im Jänner berücksichtigt werden können. Insbesondere die DZ-Sätze werden oft sehr spät bekannt gegeben und von BMD über ein WebUpdate eingespielt. Sie erhalten diesbezüglich voraussichtlich in der 2. Kalenderwoche des neuen Jahres eine Kundeninformation.
Sollten sich tatsächlich noch Gesetzeswerte ändern, obwohl bereits abgerechnet worden ist, können Sie in solchen Fällen in der Bruttoerfassung unter Funktionen
→ Divers den "Abrechnungsstatus zurücksetzen". Dadurch erhalten alle Dienstnehmer/innen, für die noch keine Überweisung erfolgt ist, wieder den Status 0 und die Abrechnung kann erneut gestartet werden. Danach ist die Endverspeicherung für Jänner und eine Abrechnung für Februar möglich.
Ist die Dienstnehmerüberweisung bereits durchgeführt worden, dann muss der Zustand des Programms
Dienstnehmer überweisen auf "Nein" geändert werden. In der Zustandsverwaltung kann der Zustand mit der Funktion "Spalte bearbeiten" auf "Nein" geändert werden. Danach lässt sich der Abrechnungsstatus wie oben beschrieben zurücksetzen. Im Anschluss sollte der Zustand für die Dienstnehmerüberweisungen wieder auf den tatsächlichen Zustand "Ja" zurück geändert werden.
Mit der Version xx.45 ist eine Abrechnung nur bis Juni möglich. Da im Jahresverlauf manche Korrekturen und Anpassungen nur mehr bis zur Version xx.01 ausgeliefert werden, ist es zwingend notwendig, diese Hauptversion einzuspielen. Mit der Version xx.45 ist daher keine Endverspeicherung im Monat Juni mehr möglich. Sorgen Sie sich rechtzeitig dafür, dass die notwendigen Updates eingespielt werden.
Die Version xx.01 steht üblicherweise ab Februar bzw. März zur Verfügung.
Anmeldungen für das Folgejahr können im alten Lohnjahr durchgeführt werden. Dafür ist das aktuellste WebUpdate notwendig. Das Einspielen des Jahresupdates oder die Jahresumstellung auf das Folgejahr sind nicht erforderlich. Auch in der ELDA-Software ist ein entsprechendes Update notwendig.
Es können sowohl Dienstnehmer/innen neu angelegt werden, die im Folgejahr erstmalig eintreten, als auch neue Dienstverhältnisse für Wiedereintritte von Dienstnehmern, die bereits früher im Unternehmen beschäftigt gewesen sind. Grundsätzlich gibt es hier keine abweichende Vorgehensweise zu (Wieder-)Eintritten während des Jahres.
Seit Einführung der mBGM werden die Beiträge der geringfügigen Dienstnehmer auch dann monatlich gemeldet, wenn die Beiträge erst am Jahresende überwiesen werden. Die Überweisung dieser Beiträge erfolgt automatisch durch das Programm mit der Überweisung der Körperschaften im Monat 12. Vom Anwender sind keine Besonderheiten zu beachten. Ob die Beiträge monatlich oder am Jahresende abgeführt werden, wird über das Feld "Jährliche Abrechnung bei geringfügig Beschäftigten" am Reiter "Lohnfirma - Lohndaten" im Programm
Lohnfirmen gesteuert. Dieses Feld gilt sowohl für SV-Beiträge (UV bzw. DAG) als auch BV-Beiträge.

Dieses Feld kann nur unmittelbar nach der Jahresumstellung und vor der Jänner-Abrechnung umgestellt werden.
Bei Firmen mit geringfügig beschäftigten Dienstnehmern, bei denen im Monat Dezember kein einziger Dienstnehmer (auch kein vollversicherter Dienstnehmer) abgerechnet wird (beispielsweise Saisonbetriebe), muss unter LOHN
→ Weitere Funktionen das Programm
Körperschaften summieren im Monat 12 manuell gestartet werden.
Anschließend kann wie gewohnt der Auswertungsstapel gestartet werden.
Aufrollungen für Vorjahre (sowohl für den Dezember als auch für frühere Monate) sind über die fiktiven Monate 13–24 möglich. Die Durchführung der Abrechnung und die Erstellung der Auswertungen erfolgt in den Monaten 13–24 analog zur Standardlohnabrechnung in einem laufenden Monat.
Dadurch, dass später anfallende Aufrollungen nicht im Monat 13 (bis 24), sondern in den Monaten 14–24 durchgeführt werden können, erhalten Sie für jeden "Aufrollungsdurchgang" getrennte und abgegrenzte Auswertungen.
Für die Jahresumstellung werden immer jene Stammdatenwerte herangezogen, mit denen der Monat Dezember endverspeichert worden ist. Das gilt für alle monatlichen Stammdaten, aber auch z. B. für Fixwerte. Das gilt auch, wenn die Rollung aus Monat 13 (–24) vor der Jahresumstellung durchgeführt worden ist. In diesem Fall muss die Änderung in beiden Jahren durchgeführt werden.
Beispiel | | Gehalt Dezember Original | 3.000,00 | | Aufrollung Gehalt für Dezember aus Monat 13 | 3.100,00 | | Gehalt Jänner durch LA-Aktivierung | 3.000,00 |
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Funktionen und Tätigkeiten in der Bruttoerfassung, die direkt in den Monaten 13–24 durchgeführt werden (können):
- Rückwirkende Austritte über die Austrittsschablone
- Eingabe der UEL-/KÜE-Schablone für rückwirkende Austritte
- Ansehen der pfändbaren Beträge, bewirkt durch die Aufrollungen
- Eingabe von Nichtleistungszeiten (Urlaube, Krankenstände …)
- Änderung Tarifgruppe (z. B. vollversichert auf geringfügig)
- Aktiv → Ruhend (z. B. Mutterschutz, Präsenzdienst)
- Netto-Vorschau (Netto durch die Aufrollungen)
- Importpuffer entleeren (über "Funktionen")
Durch diese Funktionen werden die von ihnen abhängigen Lohnarten automatisch entsprechend aufgerollt (z. B. Aliquotierung Gehalt bei Austritt, UEL-Lohnarten bei Urlaubsersatzleistung, NLZ- und Schnittlohnarten bei Krankenstand oder Urlaub …).
Funktionen und Tätigkeiten in der Bruttoerfassung, die über die Aufrollung im jeweiligen Monat durchgeführt werden (können):
- Manuelle Lohnarteneingabe (Erfassung, Bearbeitung, Löschung)
- Stammdatenänderungen und -aufrollungen
- Netto-Vorschau (Netto des jeweiligen Monats)
Sind die nötigen Aufrollungen abgeschlossen und die Auswertungen erstellt, sollten die Monate 13-24 wie üblich endverspeichert werden. Die Endverspeicherung der Monate 12-23 ist die Voraussetzung dafür, dass die im Monat 13-24 aufgerollten Dienstnehmer aus einem der Nachfolgemonate aus aufgerollt werden können. Da aber nur die tatsächlich im jeweiligen Monat abgerechneten Dienstnehmer endverspeichert werden, wäre es programmtechnisch möglich, andere Dienstnehmer wieder im Monat 13 (bis 24) anzusprechen. Um das zu verhindern, ist zu empfehlen, dass der jeweilige Monat im Programm
Lohnfirmen als "fertig" gekennzeichnet wird. Damit kann sichergestellt werden, dass auf dieser Firma in dem jeweiligen Monat keine Rollungen mehr passieren. Das "Fertig-Kennzeichen" finden Sie im Programm "Lohnfirma" in der Liste der Lohnfirmen über das Menü "Extras"
→ Fertig-Kennzeichen.


Wenn – wie oben abgebildet – Monat 13 "fertig gemeldet" ist, erhalten Sie beim Einstieg in die Bruttoerfassung folgende Meldung:
"Firma ist für diesen Monat schon fertig gemeldet. Eine Änderung ist nicht mehr möglich."
Hinweis | Dieses Fertig-Kennzeichen ist auch (in allen Monaten) die Voraussetzung dafür, dass der Lohn-Buchungsbeleg direkt aus der NTCS FIBU "abgeholt" werden kann (FIBU → Buchen und Vorerfassungen → Buchen → Menü "Buchen" → Lohn-Buchungsbeleg verbuchen).
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Im Jahresendestapel können Sie alle Jahresabschlussprogramme automatisch der Reihe nach ausführen lassen. Dadurch müssen Sie nicht alle Programme einzeln aufrufen. Dieser Stapel funktioniert anlog zu den gewohnten Abrechnungsstapeln.
Auch hier können Sie über LOHN
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ Stapeleinstellungen festlegen, welche Programme gestartet werden sollen und unter LOHN
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LOHN Parameter für Ausdrucke
→ Lohnstapel durchführen, welcher Stapel im "Jahresendestapel“ gestartet werden soll. Natürlich lassen sich die Programme auch einzeln starten.
Am Jahresende sind bestimmte Jahresauswertungen an die jeweils zuständigen Körperschaften zu übermitteln.
| Auswertung | Körperschaft | Übermittlung per | Stichtag |
| Jahreslohnzettel (L16/E109a) | ÖGK (bzw. Finanzamt) | ELDA | 28.02. (29.02.) |
Arbeitsstättenmeldung | ÖGK (bzw. Statistik Austria) | ELDA | 28.02. (29.02.) |
Schwerarbeitsmeldung | ÖGK | ELDA | 28.02. (29.02.) |
Kommunalsteuererklärung | Gemeinde | FinanzOnline | 31.03. |
DGA-Erklärung (U-Bahn-Steuer) | Gemeinde Wien | Onlineformular | 31.03. |
Einkommensbericht | | | Alle zwei Jahre 31.03. |
Lohnkonten | (G)PLB-Prüfer/innen | Exportdatei | (G)PLB-Prüfung |
Mit dem Programm LOHN
→ Jahresende
→ Jahreslohnzettel können L16- bzw. E18-Daten erstellt, gedruckt und über die ELDA-Datendrehscheibe an die ÖGK gesendet werden. Der lohnsteuerliche Teil wird von der ÖGK an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Wie auch in anderen Auswertungsprogrammen stehen im oberen Bereich des Reiters "Allgemein" einige Sortier- und Filterfelder zur Verfügung. Bleibt – wie in diesem Beispiel – das Feld "Dienstnehmer" leer, werden Jahreslohnzettel für alle Dienstnehmer/innen gedruckt/erstellt. Ansonsten können Sie auch über die F4-Suchfunktion einen einzelnen Dienstnehmer auswählen bzw. über die F8-Auswahlfunktion eine selektive Auswahl von Dienstnehmer/innen treffen.
Über das Feld "ELDA-Meldung erstellen" wird gesteuert, ob eine ELDA-Meldung für den Jahreslohnzettel in die ELDA-Datendrehscheibe zum Versand an die ÖGK bereitgestellt werden soll. Außerdem kann festgelegt werden, ob ein Ausdruck erzeugt werden soll, ob die Lohnzettel ins Archiv übernommen werden sollen und ob eine E-Mail erstellt werden soll.
Hinweis | Wie in allen anderen Auswertungsprogrammen auch wird nur über die Funktion "Ausführen" eine ELDA-Meldung erstellt. Die Zustandsverwaltung funktioniert in diesem Programm ebenfalls analog zu den anderen Programmen.
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Mitteilung § 109a EStG
Seit 2003 müssen Mitteilungen über Leistungen gem. § 109a EStG (das betrifft insbesondere freie Dienstnehmer) elektronisch übermittelt werden.
Prüfung der 450- bzw. 900-Euro-Grenze
Eine Mitteilung kann unterbleiben, wenn das geleistete Entgelt einer Person pro Leistungsart im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als € 900,00 und das Entgelt für jede einzelne Leistung nicht mehr als € 450,00 beträgt. Das bedeutet, dass alle §109a-Meldungen gemeldet werden müssen, falls eine §109a-Meldung ein Entgelt größer als € 450,00 aufweist. Geprüft wird nur die Kennzahl 341, die Umsatzsteuer wird nicht berücksichtigt. Die Prüfung selbst wird vom Programm automatisch durchgeführt.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Prüfung am Reiter "Erweitert" aktiviert ist. Diese Einstellung sollte je nach Bedarf über die allgemeinen/firmenbezogenen Einstellungen fixiert werden.
L19-Meldungen
Ab Februar 2024 müssen für Sportvereine erstmals Meldungen für Bezieher/innen von Reiseaufwandsentschädigungen erstellt werden. Dies gilt auch schon rückwirkend für das Kalenderjahr 2023.
Das "L19 - Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigung" für Sportler/innen und Sportbetreuer/innen kann ab der Version 2023.26.45 ohne Weiteres in der NTCS über die Pakete BILANZ und LOHN erstellt werden. Im Paket BILANZ kann ohne Abrechnung ein L19 erstellt werden. Im Paket LOHN wird bei Abrechnung der Lohnsteuerpflichtigkeit immer ein L16 (Lohnzettel - Finanz) erstellt.
Die Jahreslohnzettel (L16/E18/L19-Meldungen) können entweder über die
ELDA-Datendrehscheibe oder über die Programme
Lohnfirmen bzw.
Dienstnehmer am Reiter "ELDA" gesendet werden. In der ELDA-Datendrehscheibe sehen Sie alle Meldungen aller Dienstnehmer aller Lohnfirmen. Im Programm
Lohnfirmen sehen Sie alle L16 aller Dienstnehmer dieser Firma. Im Programm
Dienstnehmer sehen Sie das L16 des Dienstnehmers.
ELDA-Datendrehscheibe Reiter "ELDA" im Programm "Dienstnehmer"
Wenn bei der Übermittlung Fehler auftreten, kann die Anzahl der gesendeten und empfangenen Daten abweichen. In diesem Fall sehen Sie in der
ELDA-Datendrehscheibe, dass der Datensatz als fehlerhaft gekennzeichnet worden ist. Filtern Sie ggf. nach jenen Datenzeilen, die im Feld "fehlerhaft" einen Wert > 0 eingetragen haben.

Wenn Sie mit Doppelklick in den Datensatz einsteigen, sehen Sie, welche konkrete Fehler vorliegen. Fehler bzw. Warnungen haben stets einen eindeutigen Code, der in Klammer steht. Im jeweils aktuellen Prüfkatalog (downloadbar auf der ELDA-Webseite unter
Downloads Dienstgeber) finden Sie ggf. nützliche Informationen zur Lösung des konkreten Falls.
Wenn Sie noch einmal mit Doppelklick einsteigen, können Sie den Fehler beheben. Danach wird der Datensatz wieder auf "sendefähig" umgestellt.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Rückmeldeprotokolle der ELDA. Nur diese gelten als Nachweis, dass die Meldungen tatsächlich übermittelt worden sind.
Hinweis | Bezüglich der Einstellungen auf den Reitern "Allgemein" und "Erweitert" beachten Sie bitte unsere Onlinehilfe zum Programm Jahreslohnzettel.
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Ab 2021 ist es möglich, direkt aus der NTCS FIBU heraus §109a-Meldungen zu erstellen. Eine detaillierte Beschreibung zum Vorgang finden Sie in der Onlinehilfe zum Thema
§109a-Meldung.
Für Zeiträume ab dem Lohnjahr 2019 wird die Arbeitsstättenmeldung über das eigenständige Programm LOHN
→ Jahresende
→ Arbeitsstättenmeldungen erzeugt.
Eine Arbeitsstättenmeldung wird für alle Dienstnehmer erstellt,
- die eine Arbeitsstätte im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Gemeinde" im Feld "Arbeitssstätte" hinterlegt haben und
- die kein Austrittsdatum oder ein Austrittsdatum im aktuellen Jahr oder einem Folgejahr eingetragen haben und
- bei denen in irgendeinem Monat ein Abrechnungsstatus existiert und
- bei denen das Feld "SV-Berechnung" nicht auf "Keine SV" steht und
- bei denen das Feld "Versicherung" nicht auf "GSVG" oder auf "NVG" steht.
Sie können mit diesem Programm sowohl einen Ausdruck erzeugen, als auch eine ELDA-Meldung erstellen.
Die Kommunalsteuererklärung kann elektronisch über FinanzOnline (
https://finanzonline.bmf.gv.at) an die zuständige Gemeinde übermittelt werden. Der Steuerpflichtige
muss die Steuererklärung elektronisch übermitteln, wenn er über einen
Internetanschluss verfügt und er wegen
Überschreitens der Umsatzgrenze zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist.
Die Erstellung der Kommunalsteuererklärung findet unter LOHN
→ Jahresende
→ Kommunalsteuererklärungen statt. Über die Funktion "Erstellen" kann die Kommunalsteuererklärung erzeugt werden. Im ersten Eingabefeld können Sie entweder alle Firmen (Feld bleibt leer), eine einzelne Firma (Eingabe der Nummer, F4-Suchfunktion) oder eine bestimmte Auswahl von Firmen (über F8-Auswahlfunktion) selektieren.
Ist eine einzelne Firma gewählt worden, können Sie über das zweite Feld einzelne Gemeinden auswählen. Bleibt das Feld leer, werden automatisch alle Gemeinden erstellt. Handelt es sich um eine Betriebsschließung, können Sie im dritten Feld das entsprechende Kennzeichen setzen.
Hinweis | Ob für eine angelegte Gemeinde, auf der das ganze Jahr kein Dienstnehmer abgerechnet worden ist, eine Nullmedlung erzeugt werden soll, hängt von dem Parameter "Nullmeldung" ab.
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Hinweis | Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass beim Datensender keine Steuernummer hinterlegt ist, dann liegt es in den meisten Fällen daran, dass es für den Datensender noch kein aktuelles Firmenjahr gibt. Ein neues Firmenjahr kann unter CRM → Stammdaten → Firmen mit der Funktion "Firmen Vorjahre" angelegt werden.
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Im Anschluss an die Erstellung sehen Sie für jede Firma eine eigene Zeile mit der Anzahl der Gemeinden, der Gesamtsumme und dem Sendestatus.
Ist der Status "sendefähig", können Sie die Meldungen senden (Vorgang abhängig vom Parameter "Erstellungsart", siehe Kapitel
Daten senden von Kommunalsteuererklärungen). Mit "Status ändern" können Sie den Sendestatus manuell beeinflussen. Über "Drucken" erhalten Sie eine Auswertung, in welchen Monaten für welche Gemeinden welche Summen angefallen sind. Zu diesen Informationen gelangen Sie aber auch, wenn Sie mit Doppelklick in die Firma einsteigen. Hier sehen Sie, wie sich der Gesamtbetrag der Kommunalsteuer aus den einzelnen Gemeinden zusammensetzt. Außerdem sind im rechten Block die Monatswerte ersichtlich.

Sollte sich an den Werten etwas ändern, können Sie jederzeit für eine Firma die Kommunalsteuererklärung neu erstellen. Dadurch wird die Kommunalsteuererklärung wieder als "sendefähig" gekennzeichnet, die Datei kann erneut übermittelt werden.
Die Voraussetzung für die Übermittlung der Kommunalsteuererklärung ist die korrekte Anlage der Gemeindestammdaten mit den korrekten Gemeindekennziffern im Programm
Lohnfirmen. Die Einstellungen für die Kommunalsteuererklärung nehmen Sie unter LOHN
→ Stammdaten
→ Einstellungen
→ LOHN Parameter
→ Kommunalsteuererklärungen vor. Sie können diese Einstellungen allgemein oder firmenbezogen hinterlegen. Entscheidend ist vor allem die Erstellungsart.
Erstellungsart "1 – Sendedatei automatisch versenden"
In diesem Fall wird die Kommunalsteuererklärung automatisch an FinanzOnline gesendet und hochgeladen. Voraussetzung dafür sind die korrekten Einstellungen im Paket CRM → Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Zugangsdaten.
Erstellungsart "2 – Sendedatei in E-Government stellen"In diesem Fall wird die Kommunalsteuererklärung im E-Government bereitgestellt und kann von dort hochgeladen werden. Das E-Government befindet sich im Paket BILANZ unter E-Government
→ E-Government Zentrale.
Hier ist zunächst unter "Details" die jeweils markierte Meldung freigegeben und das Paket kann erstellt werden.
Danach kann am Reiter "Pakete" die tatsächliche Übermittlung an FinanzOnline durchgeführt werden (Funktion "Paket senden").
Erstellungsart "3 – Sendedatei in bestimmtes Verzeichnis stellen"In diesem Fall wird pro Klient eine Datei erstellt und in dem Verzeichnis abgespeichert, das Sie unter Parameter "Verzeichnis für Sendedatei" im Programm
Kommunalsteuererklärungen hinterlegt haben.
Von dort kann die Datei manuell in FinanzOnline hochgeladen werden. Wird die Datei erstellt, erhalten Sie einen Hinweis auf den Namen der Datei (Kommst_<Firmennummer>.xml) und das Verzeichnis. Das könnte beispielsweise so aussehen:

Die Datei kann dann über die Homepage
https://finanzonline.bmf.gv.at hochgeladen werden. Geben Sie hier Ihre Zugangsdaten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation, PIN) ein und klicken Sie auf den Button "LOGIN". Sie gelangen auf die Hauptseite. Danach ist auf "Eingaben" und "Übermittlung" zu klicken. Nun können Sie auswählen, welche Daten gesendet werden sollen. Bitte klicken Sie nur den Punkt "Kommunalsteuererklärung" an. Bei "Dateiname" kann mit "Durchsuchen" der Pfad, wo die XML-Datei abgespeichert worden ist, ausgewählt werden. In unserem Beispiel: Y:\Kommst\Kommst_1.xml
Dann ist auf den Button "Datei senden" zu klicken. Sie erhalten danach eine Meldung mit der Anzahl der Erklärungen, die gesendet worden sind.
Hinweis | Durch eine im Bundesrechenzentrum durchgeführte Erhöhung der Sicherheitsstandards kann FinanzOnline auf Rechnern nicht mehr gestartet werden, die mit Windows XP oder Windows 2003 in Verbindung mit dem Internet Explorer 8 oder noch älteren Versionen ausgestattet sind. Auch der direkte Einstieg aus der BMD Software (und damit die automatische Übermittlung der KommSt-Erklärung) ist auf diesen Systemen nicht mehr möglich.
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In diesem Programm können Sie die DGA-Erklärung für die U-Bahn-Steuer drucken.

Im Bereich "DGA-Erklärung" am Reiter "Allgemein" stellen Sie ein, ob Sie die DGA-Erklärung ausdrucken möchten oder nicht und ob Datum und Firmenstempel angedruckt werden sollen. Im Bereich "DGA-Monatssumme" ebenfalls am Reiter "Allgemein" können Sie wählen, ob die Monatssummen gedruckt werden sollen. Sie können hier entscheiden, ob Sie die Ist-Werte (periodengerecht) oder "Original + Aufrollungswerte" (Originalwerte + Aufrollungen in den Monaten, in denen Sie vorgenommen worden sind) sehen möchten. Den Abschluss am Reiter "Allgemein" bilden die üblichen Einstellungsmöglichkeiten für Druck, Archiv und E-Mail.
Die DGA-Erklärung kann nicht automatisch übermittelt werden. Es gibt auf der Homepage des Magistrats Wien eine Online-Erfassung, die seit 2023 zwingend zu verwenden ist. (
www.wien.at/finanzen/abgaben → "Dienstgeberabgabe" auswählen, unter Formulare auf "Online-Formular: Dienstgeberabgabe-Erklärung" klicken)
Einen Beitrag des Vorlagenportals dazu finden Sie hier:
https://www.vorlagenportal.at/wiener-dienstgeberabgabe-verpflichtend-in-elektronischer-form/ Für Dienstnehmer, die der Schwerarbeitsverordnung unterliegen, ist der Dienstgeber verpflichtet, bis zum 28. Februar des Folgejahres hinsichtlich der bei ihm beschäftigten männlichen Versicherten, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, und weiblichen Versicherten, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben, gesondert folgende Daten an die ÖGK zu melden:
- alle Tätigkeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit schließen lassen (siehe dazu BGBl II Nr. 104/2006 § 1)
- die Namen und Sozialversicherungsnummern jener Personen, die diese Tätigkeiten verrichten und
- die Dauer dieser Schwerarbeit
Im Programm LOHN
→ Jahresende
→ Schwerarbeitsmeldungen können Sie auch eine "Kandidatenliste" drucken. Auf dieser Liste sind alle Dienstnehmer/innen angeführt, die die persönlichen Voraussetzungen für Schwerarbeit erfüllen (im Hinblick auf Alter, Vollversicherung …).

Die Schwerarbeitsmeldung wird im Programm
Dienstnehmer am Reiter "Schwerarbeit" (oder in der Bruttoerfassung über Funktion
→ Schwerarbeit) mit F5 erfasst.

Im Feld "Art der Tätigkeit" kann ebendiese ausgewählt werden. In der Von- und Bis-Spalte kann der Beginn bzw. das Ende der Schwerarbeitstätigkeit eingegeben werden. Bleiben diese Felder leer, so wird bei einem leeren Von-Feld der 1.1. und bei einem leeren Bis-Feld der 31.12. angenommen. In der Spalte "Anmerkung" können Sie individuelle Hinweise eintragen, die für die Meldung an sich aber ohne Bedeutung sind.
Achtung! | Die Liste der körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten, die dazu führen, dass Schwerarbeit vorliegt, wird regelmäßig überarbeitet. Wenn Sie Schwerarbeit, wie oben beschrieben, ohne Datum erfassen, kontrollieren Sie unbedingt jährlich die offizielle Liste der Tätigkeiten und entfernen Sie bei Bedarf den Eintrag der Schwerarbeit bei den betroffenen Dienstnehmern/Dienstnehmerinnen.
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Wird bei einem Dienstnehmer, der die Altersgrenze noch nicht erreicht hat (außer Von-/Bis-Feld bleibt leer) oder bei einem geringfügigen Dienstnehmer eine Meldung erfasst, erhalten Sie entsprechende Hinweise. Die Schwerarbeit kann zwar trotzdem erfasst werden, allerdings werden diese Dienstnehmer beim Drucken der Liste bzw. beim Erstellen der ELDA-Meldung nicht verarbeitet. Schwerarbeit kann also auch schon im Vorhinein erfasst werden.
Die Hinweismeldungen lauten:
"Dienstnehmer ist derzeit geringfügig beschäftigt!"
"Dienstnehmerin hat das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet!"
Unter LOHN
→ Jahresende
→ Schwerarbeitsmeldungen können Sie anschließend sowohl eine Liste drucken (Verarbeitungsart "Schwerarbeitsliste detailliert"), als auch eine ELDA-Meldung erstellen (Verarbeitungsart "ELDA-Meldung erstellen").
Ausdruck
Ab dem Jahr 2013 müssen Dienstgeber mit einer Anzahl ab 150 Dienstnehmern laut § 11a des Gleichbehandlungsgesetzes alle zwei Jahre, jeweils bis zum 31. März des Folgejahres, einen Bericht zur Entgeltanalyse (= Einkommensbericht) erstellen. Die Erstellung des Einkommensberichts ist unter LOHN
→ Jahresende
→ Einkommensberichte möglich. Voraussetzung ist eine korrekte Zuordnung der Dienstnehmer in Verwendungsgruppen und Beschäftigungsjahre im Programm
Dienstnehmer.
Neben dem Einkommensbericht kann der "Einkommensbericht je Mitarbeiter" zur Kontrolle ausgedruckt werden.
Am Reiter "Erweitert" kann die Berechnungsnummer hinterlegt werden, die zur Ermittlung der Einkommen herangezogen wird. Darunter können Sie entscheiden, wie viele Dienstnehmer in einer Gruppe (gleiche Verwendungsgruppe und gleiches Beschäftigungsjahr) sein müssen, damit eine Berechnung stattfindet (notwendig zur Anonymisierung).
Hinweis | Personen mit dem Geschlecht "Divers", "Inter" oder "Offen" werden nicht verarbeitet.
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In den Programmen LOHN
→ Jahresende
→ Dienstnehmer-Lohnkonten und
Firmen-Lohnkonten können die Lohnkonten BAO-gerecht (notwendig für (G)PLB) exportiert werden. Wenn Sie in den beiden Programmen auf den Reiter "Export" wechseln, können Sie hier das erste Feld "BAO-Export" auf "Ja" setzen. Im Feld "Zieldatei" wird dann sofort ein Musterpfad inklusive Platzhaltern vorgeschlagen. Sie können an der ersten Stelle das gewünschte Laufwerk hinterlegen, dann werden die Lohnkonten mit entsprechender Bezeichnung dort abgespeichert.

Wenn Auswertungen gefordert werden, bei denen Lohnarten etc. über Jahre hinweg verglichen werden sollen, empfehlen wir das Programm
Jahresvergleiche ansehen unter LOHN
→ Auswertungen
→ Bildschirmansichten.
Sie können hier beliebig viele Jahre auswählen und im Einstiegsbereich über die Feldauswahl noch weitere Filterfelder hinzufügen. Sie sehen dann alle abgerechneten Lohnarten sowie alle Systemlohnarten. Sie können über Comboboxen die Ansicht einschränken und auch die Ansicht der Rollungen einstellen. Über "Ansicht" können Sie die "Details anzeigen" und sehen dann im unteren Bereich, von welchen Dienstnehmern die Summen der Lohnarten stammen, wie sich die Summe auf die Monate aufteilt und noch weitere Details. Alle Ansichten lassen sich mit der rechten Maustaste in Excel exportieren.