​UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte LOHN.

UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Programm Abrechnungskontrolle drucken finden Sie in der Fensterhilfe zum Programm.
UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Programm Abrechnungsmonitor finden Sie in der Fensterhilfe zum Programm.



 Allgemeines

In diesem Dokument werden sämtliche Prüfungen und Meldungen der Abrechnungskontrolle übersichtlich erläutert und deren Behebung geschildert. In den folgenden Kapiteln wird zwischen "Prüfungen ohne Parametersteuerung" und "Prüfungen mit Parametersteuerung" unterschieden. Alle Prüfungen, die nicht über einen Parameter aktiviert oder deaktiviert werden können und somit immer durchgeführt werden, sind im Kapitel 2. Prüfungen ohne Parametersteuerung zusammengefasst. Im Kapitel 3. Prüfungen mit Parametersteuerung werden jene Prüfungen beschrieben, die über einen Parameter im Programm Abrechnungskontrollen drucken aktiviert bzw. deaktiviert werden können.

Jede Meldung verfügt über: 
  • ein Beispiel
  • die Beschreibung des Sachverhalts
  • die Lösung des Sachverhalts
  • die Angabe, ob die Prüfung im Programm Abrechnungskontrollen drucken oder am Reiter "Abrechnungskontrolle" im Programm Abrechnung ansehen oder in beiden angezeigt wird
  • ein Angabe zum Schweregrad, welcher im Programm Abrechnungsmonitor zur Kategorisierung verwendet wird.
Folgende Schweregrade werden unterschieden:
  • Info: Der konkrete Sachverhalt sollte fachlich geprüft und ggf. korrigiert werden.
  • Warnung: Der konkrete Sachverhalt ist fachlich zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
  • Fehler: Der konkrete Sachverhalt ist jedenfalls fachlich zu prüfen und zu korrigieren.
Über das Inhaltsverzeichnis kann direkt auf die jeweilige Meldung gesprungen werden.

Die hier genannten Meldungentexte werden in folgenden Programmen ausgewiesen:

 Prüfungen ohne Parametersteuerung

 Ausland

 Ausl-Tage > 0 aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt

Beispiel
  • Ausl-Tage DBA-AnreM > 0, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA-AnreM > 0, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • Ausl-Tage DBA-BefrM > 0, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA-BefrM > 0, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung benötigt eine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • LSt-Lohnarten für DBA-AnreM vorhanden, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • LSt-Lohnarten für Mont. mit DBA-AnreM vorhanden, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • LSt-Lohnarten für DBA-BefrM vorhanden, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
  • LSt-Lohnarten für Mont. mit DBA-BefrM vorhanden, aber keine entsprechende DBA-Länderkennung hinterlegt.
Sachverhalt
Es sind Auslandslohnarten mit der angegebenen Auslandstätigkeit abgerechnet, aber es ist keine DBA-Länderkennung hinterlegt.

Lösung
Kontrollieren Sie, ob die korrekten Lohnarten für die Auslandstätigkeit verwendet worden sind und hinterlegen Sie das Land der Auslandstätigkeit im Feld DBA-Land am Reiter "Ausland" unter der Funktion "Stamm" im Programm "Bruttoerfassung".

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Auslandstage sind größer als die maximal möglichen LSt-Tage

Beispiel
  • Auslandstage sind größer als die maximal möglichen LSt-Tage.
  • Die LSt-Tage des Mitarbeiters (inkl. Ausland) sind > 30.
Sachverhalt
Es wurden mehr Auslandstage als mögliche LSt-Tage eingegeben.

Lösung
Korrigieren Sie im Programm "Bruttoerfassung" unter der Funktion "Stamm" am Reiter "Ausland" die hinterlegten Auslandstage für die verwendete Auslandstätigkeit.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Bruttoerfassung

 Abfertigung § 67 Abs. 3 vorhanden

Beispiel
Abfertigung § 67 Abs. 3 vorhanden. Kontrollieren Sie das Feld "Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL".

Sachverhalt
Wenn Bezüge nach § 67 Abs. 3 abgerechnet werden und Pfändungen aktiv sind, dann wird geprüft, ob im Feld "Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL" ein Wert größer 0 hinterlegt ist. Falls dies nicht der Fall ist, schlägt diese Prüfung an. 

Lösung
Ändern Sie die Einstellung im Feld Beendigungsanspruch - Anzahl HBGL im Programm "Dienstnehmer" am Reiter "Pfändung".

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info
 Seitenanfang StartOfPage.png

 Auszahlung einer Mitarbeiterprämie § 124b Z 447 EStG ist ab 2025 nicht mehr zulässig

Beispiel
Auszahlung einer Mitarbeiterprämie § 124b Z 447 EStG ist ab 2025 nicht mehr zulässig.

Sachverhalt
Die abgabenfreie Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447 EStG war bis Ende 2024 befristet möglich. Eine Verlängerung dieser Regelung ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht geplant. Dieser Hinweis wird ausgegeben, falls im Jahr 2025 oder einem Folgejahr eine Lohnart mit der Lohnsteuerpflichtigkeit "§ 124b Z 477 EStG (Mitarbeiterprämie)" abgerechnet worden ist.

Lösung
Kontrollieren Sie den Sachverhalt!

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Auszahlung einer Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG ist ab 2024 nicht mehr zulässig

Beispiel
Auszahlung einer Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG ist ab 2024 nicht mehr zulässig.

Sachverhalt
Die Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG war nur für die Jahre 2022 und 2023 definiert und ist deshalb ab 2024 nicht mehr zulässig.

Lösung
Führen Sie ein WebUpdate durch!

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Bei Abrechnung SV-pflichtiger Lohnarten darf nicht die Tarifgruppe hinterlegt sein

Beispiel
Bei Abrechnung SV-pflichtiger Lohnarten darf nicht die Tarifgruppe <Tarifgruppe> hinterlegt sein.

Sachverhalt
Die Abrechnung von SV- oder BV-Beiträgen durch die entsprechenden Einstellungen in den Felder SV-Berechnung bzw. Betriebliche Vorsorge am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer" können nicht mit der beim Dienstnehmer hinterlegten Tarifgruppe kombiniert werden. Konkret werden die folgenden Tarifgruppen geprüft:
  • B999
  • V999
  • G039
  • G129
Lösung
  • Variante 1: Die Tarifgruppe ist zu ändern.

  • Variante 2: Die SV- bzw. BV-Pflicht am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer" ist zu korrigieren.

  • Variante 3: Es wurden falsche Lohnarten abgerechnet. Die Abrechnung ist zu korrigieren.
Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 Bei Abrechnung von SV- und BV-Beiträgen darf die Tarifgruppe nicht verwendet werden

Beispiel
Bei Abrechnung von SV- oder BV-Beiträgen darf die Tarifgruppe <Tarifgruppennummer> nicht verwendet werden.

Sachverhalt
Die Abrechnung von SV- oder BV-Beiträgen durch die entsprechenden Einstellungen in den Felder SV-Berechnung bzw. Betriebliche Vorsorge am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer" können nicht mit der beim Dienstnehmer hinterlegten Tarifgruppe kombiniert werden. Konkret werden die folgenden Tarifgruppen geprüft:
  • SVFREI ASVG
  • SVFREI VAEB
  • GSVG
Lösung
  • Variante 1: Die Tarifgruppe ist zu ändern.

  • Variante 2: Die SV- bzw. BV-Pflicht am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer" ist zu korrigieren.

  • Variante 3: Es wurden falsche Lohnarten abgerechnet. Die Abrechnung ist zu korrigieren.
Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 ​Bei unbezahltem Urlaub ist eine BUAK-Meldung "unbezahlter Urlaub" erforderlich

Beispiel
Bei unbezahltem Urlaub ist eine BUAK-Meldung "unbezahlter Urlaub" erforderlich. 

Sachverhalt
Wenn bei einem BUAK-Dienstnehmer ein unbezahlter Urlaub abgerechnet wird, erfolgt keine Meldung in der BUAK-Datendrehscheibe.

Lösung
Eine BUAK-Meldung über unbezahlten Urlaub erfolgt nicht über das Programm NTCS, sondern ist manuell über das BUAK-Portal einzumelden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info
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 Bei x Kind(ern) ist ein Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b von y Euro erlaubt. Abgerechnet wurden ...

Beispiel
Bei <Anzahl der erfassten Kinder im Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung"> Kind(ern) ist ein Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b von <errechneter Betrag> Euro erlaubt. Abgerechnet wurden <abgerechneter Betrag> Euro (<L16-Nr.> <L16-Zeitraum>).

Sachverhalt
Der abgerechnete Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b ist größer als 2.000,00 Euro * der im Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung" erfassten Anzahl an Kindern.

Lösung
Kontrollieren Sie die Eingabe im Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung" sowie den abgerechneten Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b und korrigieren Sie diese bei Bedarf.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle druckenJa 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle"Ja

Schweregrad
Warnung

 Beiträge für die Pensionskasse vor dem Einbeziehungsdatum vorhanden

Beispiel
Beiträge für die Pensionskasse vor dem Einbeziehungsdatum <Einbeziehgungsdatum> vorhanden. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Wenn das Einbeziehungsdatum für eine Pensionskasse im aktuellen Jahr oder in der Zukunft liegt und in einem Monat vor dem Einbeziehungsdatum Pensionskassenbeträge größer als 0 abgerechnet worden sind, dann schlägt diese Prüfung an.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung der Beiträge für die Pensionskasse und das Einbeziehungsdatum. Möglicherweise liegt ein Tippfehler vor.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Die J/6-Erhöhung in Verbindung mit Kurzarbeit ist mit 31.12.2022 ausgelaufen

Beispiel
Die J/6-Erhöhung in Verbindung mit Kurzarbeit ist mit 31.12.2022 ausgelaufen. Stellen Sie das Dienstnehmerfeld auf "Nein" und führen Sie eine Scheinaufrollung durch! Für Aufrollmonate muss das Feld "J/6-Neuber. bei Auf." auf "Ja" gestellt werden.

Sachverhalt
Die J/6-Erhöhung ist nur für bestimmte Lohnjahre gesetzlich geregelt.

Lösung
Stellen Sie das Feld J/6-Erhöhung am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "Nein" und führen Sie eine Scheinaufrollung in der Bruttoerfassung durch! Für Aufrollmonate muss das Feld J/6-Neuber. bei Auf. ebenso am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "Ja" gestellt werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 darf in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten

Beispiel
Ab 2025:
Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 darf in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Abgerechnet wurden <tatsächlicher Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Bis 2024:
Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 und die Mitarbeiterprämie § 124b Z 447 dürfen in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Abgerechnet wurden <tatsächlicher Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Sachverhalt
Ab 2025 ist die Mitarbeiterprämie gemäß §124b Z 447 EStG wieder weggefallen und wird nicht mehr in dieser Prüfung berücksichtigt. Steuerfreie MA-Gewinnbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG dürfen € 3.000 pro Jahr nicht überschreiten.

Bis 2024: Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG und die Mitarbeiterprämie nach § 124b Z 447 EStG dürfen in Summe die gesetzliche Grenze von 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung. Möglicherweise ist versehentlich ein zu hoher Betrag abgerechnet worden oder eine Umwandlung in eine pflichtige Lohnart ist notwendig.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 und die Mitarbeiterprämie § 124b Z 477 dürfen in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten

Beispiel
Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 und die Mitarbeiterprämie § 124b Z 477 dürfen in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Abgerechnet wurden <tatsächlicher Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Sachverhalt
In den Jahren 2022 bis 2024: Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie dürfen in Summe die gesetzliche Grenze von 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung. Möglicherweise ist versehentlich ein zu hoher Betrag abgerechnet worden oder eine Umwandlung in eine pflichtige Lohnart ist notwendig.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 und die Mitarbeiterprämie § 124b Z 478 dürfen in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten

Beispiel
Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung § 3 Abs. 1 Z 35 und die Mitarbeiterprämie § 124b Z 478 dürfen in Summe 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Abgerechnet wurden <tatsächlicher Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Sachverhalt
Im Jahr 2025: Die steuerfreie MA-Gewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie dürfen in Summe die gesetzliche Grenze von 3.000,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Gültig von Juli bis Dezember 2026: Mitarbeiterprämie von max. 500,00 Euro pro Monat

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung. Möglicherweise ist versehentlich ein zu hoher Betrag abgerechnet worden oder eine Umwandlung in eine pflichtige Lohnart ist notwendig.
Weiters ist darauf zu achten, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß die lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie abgerechnet worden ist.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Die SV-Anteile § 67 (5), (6) sind höher als die Bezüge § 67 (5), (6)

Beispiel
Die SV-Anteile § 67 (5), (6) sind höher als die Bezüge § 67 (5), (6).

Sachverhalt
Die SV-Anteile § 67 (5), (6) fester Steuersatz dürfen nicht höher sein als die Bezüge § 67 (5), (6) fester Steuersatz, was jedoch durch die Prüfung festgestellt wurde. Kontrollieren kann man den Sachverhalt mit der Funktion "Netto-Vorschau" in der Bruttoerfassung und auf der Zeile "LSt SZ" stehend. Ursache für diesen Sachverhalt sind Berechnungsunterschiede zwischen NTCS und der BUAK insbesondere im Zusammenhang mit der ALV-Staffelung.

Lösung
In der Bruttoerfassung muss die Lohnart 7831 "BUAK-Direktv. Bmg LSt SZ Korrektur" um die Differenz der Felder "Bezüge § 67 (5), (6) fester Steuersatz" und "SV § 67 (5), (6) fester Steuersatz" angepasst werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Dienstnehmer muss neu abgerechnet werden, das sich der Prozensatz für DZ geändert hat

Beispiel
Dienstnehmer muss neu abgerechnet werden, da sich der Prozentsatz für DZ geändert hat.

Sachverhalt
Meistens wird der DZ-Prozentsatz für einzelne Bundesländer Ende Dezember für das nächste Jahr geändert. Die Änderung passiert sehr kurzfristig und meistens für Vorabrechner zu spät. In der Abrechnungskontrolle schlägt eine Prüfung bei allen Dienstnehmern an, die mit einem alten DZ-Prozentsatz abgerechnet wurden.

Lösung
Setzen Sie im Programm "Bruttoerfassung" über das Menü "Funktionen" → Divers → "Abrechnungsstatus rücksetzen (L -> 0)" den Abrechnungsstatus der Firma oder alle Firmen von L auf 0 zurück und führen Sie das Programm "Abrechnungen durchführen" erneut aus.

Beim DZ handelt es sich um Lohnnebenkosten, die der Dienstgeber trägt. Insofern ist hinsichtlich einer möglicherweise bereits stattgefundenen Überweisung an die Dienstnehmer keine Besonderheit zu beachten.

Sollten in Ausnahmefällen Dienstnehmer mit dem falschen DZ-Prozentsatz bereits endverspeichert worden sein, ist eine Scheinaufrollung in einem nachfolgenden Monat notwendig. Die empfohlene Vorgehensweise ist jedoch die erneute Abrechnung des Jänners im nächsten Jahr.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Lohnart mit SV-Zahlender "DG übern. DN-Anteil für Nachzahlung/Vergleich" ist mit negativem Betrag nicht zulässig

Beispiel
Lohnart <Lohnartennummer> mit SV-Zahlender "DG übern. DN-Anteil für Nachzahlung/Vergleich" ist mit negativem Betrag nicht zulässig.

Sachverhalt
Eine Lohnart mit der Einstellung "DG übern. DN-Anteil für Nachzahlung/Vergleich" im Feld SV-Zahlender unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten darf keinen negativen Betrag haben.

Lösung
Korrigieren Sie die Abrechnung beim angegebenen Dienstnehmer.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 Lohnart ohne Betrag vorhanden

Beispiel
Lohnart <Lohnartennummer> ohne Betrag vorhanden.

Sachverhalt
Die angegebene Lohnart ist ohne Betrag vorhanden. Möglicherweise kann das Programm die Lohnart nicht automatisch ermitteln. Beispielsweise kann die Lohnart 7513 "Bmg BV Krankengeld" nicht ermittelt werden, wenn der Monat vor dem Krankenstand nicht mit NTCS LOHN abgerechnet worden ist.

Lösung
Die Abrechnung ist zu kontrollieren und der gewünschte Betrag der Lohnart ggf. manuell zu erfassen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 Lohnarten in Abrechnung vorhanden, obwohl Dienstnehmer bereits ausgetreten

Beispiel
Lohnarten in Abrechnung vorhanden, obwohl Dienstnehmer bereits ausgetreten.

Sachverhalt
Eine Abrechnung für den angegebenen Dienstnehmer in einem Monat nach dem "Ende Entgelt"-Datum liegt vor. Die Abrechnung ist in jedem Fall zu korrigieren.

Lösung
  • Variante 1: Wenn der Austritt bzw. das Ende Entgelt fälschlicherweise hinterlegt ist, dann ist der Austritt zu löschen. Verwenden Sie die Funktion "Austritt löschen" in der Funktion Austritt.

  • Variante 2: Wenn der Austritt korrekt ist, dann ist die Abrechnung im Monat nach dem Ende Entgelt möglicherweise per Aufrollung zu erfassen.

  • Variante 3: Unter Umständen liegt ein Wiedereintritt vor, sodass die Abrechnung auf einem separaten Dienstverhältnis erfolgen muss.
Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Nein

Schweregrad
Warnung

 Mutterschutz, Karenz (gesetzlich) bzw. Papamonat gegeben, aber LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a vorhanden

Beispiel
Mutterschutz, Karenz (gesetzlich) bzw. Papamonat gegeben, aber LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a vorhanden. Stellen Sie das Dienstnehmerstammfeld "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" auf "im Dez. bzw. bei Austritt" und führen Sie eine Scheinaufrollung durch.

Sachverhalt
Diese Prüfung wird nur im Jahr 2020 ausgeführt.

Lösung
Stellen Sie das Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "im Dez. bzw. bei Austritt" und führen Sie eine Scheinaufrollung durch.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 SV lfd Lohnart(en) ohne SV-Tage vorhanden, da durch Teilentgelt verbraucht

Beispiel
SV lfd Lohnart(en) ohne SV-Tage vorhanden, da durch Teilentgelt verbraucht.

Sachverhalt
SV lfd Lohnart(en) werden in der Abrechnung gefunden, aber keine SV-Tage.

Lösung
Prüfen Sie den konketen Fall und korrigieren Sie die Abrechnung. Die SV-Tage können Sie in der Bruttoerfassung unter der Funktion "Stamm" am Reiter "Tage" beeinflussen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Tage gleich 0, aber entsprechende oder auszahlende Lohnart vorhanden

Beispiel
  • SV-Tage = 0, aber auszahlende Lohnart vorhanden.
  • LSt-Tage = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • BV-Tage = 0, aber BV-pflichtige Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Montage = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Entsendung = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA (Befreiungsmethode) = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Entwicklungshilfe = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA (Anrechnungsmethode) = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage DBA-Anrechnungsmethode = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
Sachverhalt
Es wurde eine SV-pflichtige bzw. LSt-pflichtige Lohnart abgerechnet, aber die SV-, LSt- bzw. Auslandstage stehen auf 0.

Die Prüfung "LSt-Tage = 0, aber entsprechende LSt-Lohnart vorhanden" schlägt häufig dann an, wenn während eines ruhenden Bezugs ein Sachbezug weitergewährt wird. Diese Meldung wird nur noch bei Dienstverhältnisse ohne LSt-Tage (ganzer Monat ist karenziert) angezeigt.

Lösung
Kontrollieren Sie die verwendete Lohnart und die hinterlegten Tage. Möglicherweise wurde eine falsche (Auslands-)Lohnart verwendet oder die (Auslands-)Tage sind zu korrigieren. Die SV-, LSt-, BV- bzw. Auslands-Tage können Sie in der Bruttoerfassung unter der Funktion "Stamm" auf den Reitern "Tage" bzw. "Ausland" beeinflussen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Info

 Tage größer 0, aber keine entsprechende Lohnart vorhanden

Beispiel
  • SV-Tage > 0, aber keine auszahlende Lohnart vorhanden.
  • LSt-Tage > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Montage > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Entsendung > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA (Befreiungsmethode) > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Entwicklungshilfe > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage Mont. mit DBA (Anrechnungsmethode) > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
  • Ausl-Tage DBA-Anrechnungsmethode > 0, aber keine entsprechende LSt-Lohnart vorhanden.
Sachverhalt
Es wurde keine SV-pflichtige bzw. LSt-pflichtige Lohnart abgerechnet, aber die SV-, LSt- bzw. Auslandstage stehen auf mehr als 0 Tage.

Lösung
Kontrollieren Sie die verwendete Lohnart und die hinterlegten Tage. Möglicherweise wurde eine falsche (Auslands-)Lohnart verwendet oder die (Auslands-)Tage sind zu korrigieren. Die SV-, LSt- bzw. Auslands-Tage können Sie in der Bruttoerfassung unter der Funktion "Stamm" auf den Reitern "Tage" bzw. "Ausland" beeinflussen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info
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 ​Dienstnehmerstamm

 Achtung: Das Feld im Dienstnehmerstamm "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" muss angepasst werden

Beispiel
ACHTUNG: Das Feld im Dienstnehmerstamm "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" muss angepasst werden. Aktuell ist Monat <Monat> (NACH dem Austrittsmonat <Austrittsmonat>) hinterlegt. Führen Sie anschließend eine Scheinaufrollung durch.

Sachverhalt
Das Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer steht beim angegebenen Dienstnehmer auf dem angebenenen Monat. Dieser Monat liegt allerdings nach dem Austrittsmonat des Dienstnehmers. Mit dieser Einstellung kommt es zu keiner Berechnung des Kontrollsechstels bzw. die LSt SZ Rollung gemäß § 77 (4) lit. a wird nicht durchgeführt. Standardmäßig steht dieses Feld auf "automatisch".

Lösung
Wählen Sie im Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a eine andere Ausprägung. Bei Änderung des Feldes muss anschließend eine Scheinaufrollung in der Bruttoerfassung erfolgen.

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Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Das Feld im Dienstnehmer "LSt SZ Rollung § 77 (4) a"  ist auf Monat x zu ändern, wenn keine weiteren laufenden Bezüge im aktuellen Jahr erwartet werden

Beispiel
Das Feld im Dienstnehmerstamm "LSt SZ Rollung § 77 (4) a" ist auf Monat x zu ändern, wenn keine weiteren laufenden Bezüge im aktuellen Jahr erwartet werden. Letzter Monat mit Bezügen § 67 (1, 2) ist Monat y. Danach Scheinaufrollung durchführen.

Sachverhalt
Die Einstellung im Feld "LSt SZ Rollung § 77 (4) a" ist logisch mit der Abrechnung nicht in Einklang zu bringen.

Lösung
Sofern die Abrechnung korrekt ist, muss die Einstellung im Feld "LSt SZ Rollung § 77 (4) a" wie in der Meldung angegeben geändert und eine Scheinaufrollung durchgeführt werden. Andernfalls ist die Abrechnung zu korrigieren.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Der im Dienstnehmerstamm hinterlegte Betrag für AVAE passt nicht zu den Angehörigen-Stammdaten

Beispiel
Der im Dienstnehmerstamm hinterlegte Betrag für AVAE <AVAE-Betrag> passt nicht zu den Angehörigen-Stammdaten <Betrag>.

Sachverhalt
Beide Beträge wurden verglichen und ein Unterschied wurde festgestellt.

Lösung
Korrigieren Sie die Angehörigen-Stammdaten durch eine Stammänderung in der Bruttoerfassung. Die Daten sind nicht mehr aktuell. Nach dem Ausstieg aus den Angehörigen-Stammdaten aktualisiert sich der AVAE-Betrag automatisch.

Hinweis
Wenn die Meldung in mehreren Monaten auftritt, muss diese Einstellung in jedem Monat einzeln durchgeführt werden und kann nicht mit der Funktion "Aufrollung Felder" aufgerollt werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Der im Dienstnehmerstamm hinterlegte Betrag für FABO+ passt nicht zu den Angehörigen-Stammdaten

Beispiel
Der im Dienstnehmerstamm hinterlegte Betrag für FABO+ <FABO+ Betrag> passt nicht zu den Angehörigen-Stammdaten <Betrag>.

Sachverhalt
Beide Beträge wurden verglichen und ein Unterschied wurde festgestellt.

Lösung
Korrigieren Sie die Angehörigen-Stammdaten durch eine Stammänderung in der Bruttoerfassung. Die Daten sind nicht mehr aktuell. Nach dem Ausstieg aus den Angehörigen-Stammdaten aktualisiert sich der FABO+ Betrag automatisch.

Hinweis
Wenn die Meldung in mehreren Monaten auftritt, muss diese Einstellung in jedem Monat einzeln durchgeführt werden und kann nicht mit der Funktion "Aufrollung Felder" aufgerollt werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung "Aushilfskraft" erfordert eine geringfügige Tarifgruppe

Beispiel
Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung "Aushilfskraft" erfordert eine geringfügige Tarifgruppe.

Sachverhalt
Diese Prüfung wird nur in Lohnjahren bis 2020 durchgeführt.

Lösung
Korrigieren Sie die Lohnsteuer-Berechnung bzw. Tarifgruppe auf den Reitern "Finanzamt" bzw. "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Warnung

 Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung ist bei § 26 Z 7 oder Sportlerbegünstigung nicht möglich

Beispiel
Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung ist bei § 26 Z 7 oder Sportlerbegünstigung nicht möglich.

Sachverhalt
Eine Lohnart mit der Einstellung "§ 26 Z 7" bzw. "§ 3 Abs. 1 Z 16 lit. c (Sportlerbegünstigung)" im Feld Lohnsteuer (gem. ESTG) am Reiter "Pflichtigkeiten" des Programms "Lohnarten" ist mit der beim angegebenen Dienstnehmer hinterlegten Einstellung im Feld Lohnsteuer-Berechnung am Reiter "Finanzamt" im Programm "Dienstnehmer" nicht kombinierbar. Beispielsweise ist ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Sportlerbegünstigung nicht kombinierbar.

Lösung
Kontrollieren und korrigieren Sie die Abrechnung. 
  • Variante 1: Eine andere Lohnart ist zu verwenden.

  • Variante 2: Eine andere Einstellung hinsichtlich der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers ist zu verwenden.
Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung ist bei unbezahltem Urlaub nicht möglich

Beispiel
Die im Dienstnehmerstamm gewählte LSt-Berechnung ist bei unbezahltem Urlaub nicht möglich.

Sachverhalt
Die Abrechnung eines unbezahlten Urlaubs in Kombination mit der im Feld Lohnsteuer-Berechnung am Reiter "Finanzamt" im Programm "Dienstnehmer" getroffenen Einstellung ist nicht möglich. Beispielsweise ist ein unbezahlter Urlaub nicht mit der Einstellung "Keine Lohnsteuer wegen DBA" kombinierbar.

Lösung
Kontrollieren und korrigieren Sie die Abrechnung. Eine andere Einstellung hinsichtlich der Lohnsteuerberechnung des Dienstnehmers ist zu verwenden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Fehler

 Die im Dienstnehmerstamm gewählte SV-Berechnung "Vorstand" ist bei einer Tarifgruppe mit AV-/AK-/LK-/IE-/SW-/NB-Prozentsatz nicht zulässig

Beispiel
Die im Dienstnehmerstamm gewählte SV-Berechnung "Vorstand" ist bei einer Tarifgruppe mit AV-/AK-/LK-/IE-/SW-/NB-Prozentsatz nicht zulässig.

Sachverhalt
Die Einstellungen in den Feldern Tarifgruppe und SV-Berechnung am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer schließen sich fachlich aus. 

Lösung
  • Variante 1: Sofern die Tarifgruppe korrekt gewählt ist, korrigieren Sie die Einstellung im Feld "SV-Berechnung" am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer".

  • Variante 2: Sofern es sich um einen Vorstand handelt, wählen Sie die korrekte Tarifgruppe im gleichnamigen Feld am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer".
Wo schlägt die Prüfung an?
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Schweregrad
Warnung

 Das Feld im Dienstnehmerstamm "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" steht auf "Nein"

Beispiel
Das Feld im Dienstnehmerstamm "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" steht auf "Nein", bitte um Kontrolle. Bei Änderung führen Sie anschließend eine Scheinaufrollung durch.

Sachverhalt
Das Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer steht auf "Nein". Mit dieser Ausprägung wird das Kontrollsechstel bzw. die LSt SZ Rollung gemäß § 77 (4) lit. a nicht berechnet bzw. durchgeführt. Standardmäßig steht dieses Feld auf "automatisch".

Lösung
Vergewissern Sie sich, dass die LSt SZ Rollung gemäß § 77 (4) lit. a tatsächlich nicht durchgeführt werden soll. Bei Änderung des Feldes muss anschließend eine Scheinaufrollung in der Bruttoerfassung erfolgen.

Wo schlägt die Prüfung an?
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Schweregrad
Warnung

 HINWEIS: Kontrollieren Sie das Feld "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" im Dienstnehmerstamm

Beispiel
HINWEIS: Kontrollieren Sie das Feld "LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a" im Dienstnehmerstamm. Aktuell ist Monat <Einstellung im Feld> hinterlegt. Letzter Monat mit laufenden Bezügen ist aber Monat <letzter Monat>. Bei Änderung führen Sie anschließend eine Scheinaufrollung durch.

Sachverhalt
Das Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer steht auf einem bestimmten Monat, welcher in der Meldung angegeben ist. Allerdings gibt es noch nachfolgende Monate, in denen es laufende Bezüge gibt. Mit dieser Ausprägung wird das Kontrollsechstel bzw. die LSt SZ Rollung gemäß § 77 (4) lit. a zwar berechnet, aber nicht alle Monate mit laufenden Bezügen werden berücksichtigt, wodurch die ermittelten Werte nicht korrekt sind. Standardmäßig steht dieses Feld auf "automatisch".

Lösung
Ändern Sie die Einstellung im Feld LSt SZ Rollung § 77 (4) lit. a. Führen Sie im Anschluss eine Scheinaufrollung in der Bruttoerfassung durch.

Wo schlägt die Prüfung an?
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Schweregrad
Info

 Im Dienstnehmerstamm am Reiter "Finanzamt" ist das Feld "L16/E18-Nr" nicht befüllt

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm am Reiter "Finanzamt" ist das Feld "L16/E18-Nr" nicht befüllt.

Sachverhalt
Das Feld "L16/E18-Nr" wird automatisch befüllt und ist ein Pflichtfeld für eine korrekte Lohnabrechnung.

Lösung
Hinterlegen Sie beim angegebenen Dienstverhältnis die korrekte L16/E18-Nr im Programm LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Reiter "Finanzamt".

Wo schlägt die Prüfung an?
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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm am Reiter "Kollektivvertrag" sind die Felder "Vorrückungsdatum" und "nächste BJ-Änderung" mit einem vergangenen Datum belegt

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm am Reiter "Kollektivvertrag" sind die Felder "Vorrückungsdatum" und "nächste BJ-Änderung" mit einem vergangenen Datum (<=Angabe des konkreten Datums>) belegt. Es können keine autom. Vorrückungen vorgenommen werden. Bitte korrigieren Sie das Datum.

Sachverhalt
Die Felder Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung bilden in Kombination das in der Meldung angebene Datum. Dieses Datum liegt bereits in der Vergangenheit. Mit diesen Einstellungen kann keine automatische KV-Vorrrückung durchgeführt werden.

Diese Prüfung schlägt nicht an bzw. wird nicht ausgeführt,
Sind die genannten Felder nicht befüllt, wird davon ausgegangen, dass die KV-Vorrückung bewusst und vom Anwender gewünscht NICHT automatisiert erfolgen soll.

Lösung
Hinterlegen Sie in den Feldern Vorrückungsdatum und nächste BJ-Änderung die korrekten Daten und kontrollieren Sie die aktuelle KV-Einstufung des Dienstnehmers sowie dessen Fixwerte. Nehmen Sie bereits vergangene KV-Vorrückungen ggf. per Aufrollungen manuell vor. 

Wo schlägt die Prüfung an?
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Schweregrad
Info

 Im Dienstnehmerstamm ist das Feld "Betriebliche Vorsorge" auf "Ja" gesetzt, jedoch ist kein "Beginn-Datum" vorhanden

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist das Feld "Betriebliche Vorsorge" auf "Ja" gesetzt, jedoch ist kein "Beginn-Datum" vorhanden.

Sachverhalt
Wenn der Dienstnehmer BV-pflichtig ist, das heißt das Feld "Betriebliche Vorsorge" ist auf eine Ausprägung gestellt, die mit "Ja" beginnt, dann ist das Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" zwingend zu befüllen. Andernfalls kann es zu einer fehlerhaften Abrechnung kommen oder ELDA-Meldungen, wie beispielsweise die Anmeldung, werden unvollständig erstellt, wodurch es zu ELDA-Clearingmeldungen kommen kann.

Lösung
  • Variante 1: Der Dienstnehmer ist BV-pflichtig. Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer ist am Reiter "Versicherung" das Feld Beginn Betriebliche Vorsorge zu befüllen.

  • Variante 2: Der Dienstnehmer ist nicht BV-pflichtig und somit ist es korrekt, dass das Feld "Beginn Betriebliche Vorsorge" nicht befüllt ist. Das Feld Betriebliche Vorsorge am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer ist auf die Ausprägung "Nein" zu stellen.
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Schweregrad
Warnung

 Im Dienstnehmerstamm ist das Feld "J/6-Erhöhung" auf "Ja" gesetzt, jedoch ist keine Kurzarbeit vorhanden

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist das Feld "J/6-Erhöhung" auf "Ja" gesetzt, jedoch ist keine Kurzarbeit vorhanden.

Sachverhalt
Das Jahressechstel darf durch gesetzliche Regelungen im geprüften Lohnjahr erhöht werden, in denen der angegebene Dienstnehmer in Kurzarbeit gewesen und diese abgerechnet worden ist. Das Feld "J/6-Erhöhung" steht zwar auf "Ja", aber es wurde keine Kurzarbeit abgerechnet.

Lösung
Kontrollieren Sie die Einstellung des Feldes J/6-Erhöhung am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer. Das Feld ist auf "Nein" zu stellen. War der Dienstnehmer im jeweiligen Lohnjahr tatsächlich in Kurzarbeit, dann ist dessen Abrechnung zu kontrollieren.

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Schweregrad
Info

 Im Dienstnehmerstamm ist kein Arbeitsverhältnis definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist kein Arbeitsverhältnis definiert.

Sachverhalt
Das Arbeitsverhältnis gilt für eine korrekte Lohnabrechnung als Grundvoraussetzung, allerdings ist das Feld am Reiter "Allgemein/CRM" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer nicht befüllt.

Lösung
Befüllen Sie das Feld Arbeitsverhältnis. Orientierungshilfe kann die beim angegebenen Dienstnehmer hinterlegte Tarifgruppe bieten.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm ist kein Finanzamt definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist kein Finanzamt definiert.

Sachverhalt
Ohne Finanzamt kann der angegebene Dienstnehmer nicht korrekt abgerechnet werden. Auch bei LSt-freien Dienstnehmern handelt es sich um Pflichtfelder für die Abrechung.

Lösung
Hinterlegen Sie unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Finanzamt" das Finanzamt. Bei LSt-freien Dienstnehmern ist die passende Einstellung im Feld Lohnsteuer-Berechnung vorzunehmen.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm ist keine Beitragsgruppe definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist keine Beitragsgruppe definiert.

Sachverhalt
Die Beitragsgruppe war vor Einführung des Tarifgruppensystems im Jahr 2019 ein Pflichtfeld für eine korrekte Abrechnung. Dieses Feld wird nur in Lohnjahren bis 2018 geprüft.

Lösung
Hinterlegen Sie unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" die Beitragsgruppe im gleichnamigen Feld.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm ist keine Gemeinde definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist keine Gemeinde definiert.

Sachverhalt
Ohne Gemeinde kann der angegebene Dienstnehmer nicht korrekt abgerechnet werden. Auch bei KommSt-freien Dienstnehmern handelt es sich um Pflichtfelder für die Abrechung.

Lösung
Hinterlegen Sie unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Gemeinde" die Gemeinde. Bei KommSt-freien Dienstnehmern ist das Feld KommSt auf "Nein" zu stellen.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm ist keine ÖGK definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist keine ÖGK definiert.

Sachverhalt
Ohne ÖGK kann der angegebene Dienstnehmer nicht korrekt abgerechnet werden. Auch bei SV-freien Dienstnehmern handelt es sich um Pflichtfelder für die Abrechung.

Lösung
Hinterlegen Sie unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" die ÖGK. Bei SV-freien Dienstnehmern ist das Feld SV-Berechnung auf "Keine SV" zu stellen und eine passende Tarifgruppe zu wählen.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm ist keine Tarifgruppe definiert

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist keine Tarifgruppe definiert.

Sachverhalt
Die Tarifgruppe gilt seit dem Jahr 2019 als Grundvoraussetzung für eine korrekte Lohnabrechnung, allerdings ist das Feld am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer nicht befüllt.

Lösung
Befüllen Sie das Feld Tarifgruppe.

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Schweregrad
Fehler

 Im Dienstnehmerstamm (PSJ)/(PSM) ist ein falscher Datenbestand hinterlegt

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm (PSJ) ist ein falscher Datenbestand hinterlegt. Kontaktieren Sie den LOHN Support!
Im Dienstnehmerstamm (PSM) ist ein falscher Datenbestand hinterlegt. Kontaktieren Sie den LOHN Support!

Bei einem aktiven Dienstverhältnis erscheint zusätzlich folgender Hinweistext:
"SV-Tage = 0, aber auszahlende Lohnart vorhanden"

Bei einem ruhenden Dienstverhältnis erscheint zusätzlich folgender Hinweistext:
"SV-Tage = 0, aber SV-pflichtige Lohnart vorhanden"

Sachverhalt
Es wird geprüft, ob in der Datenbanktabelle PSJ bzw. PSM jener Datenbestand hinterlegt ist, der auch in den Lohn-Basiseinstellungen hinterlegt ist. Ist dies nicht der Fall, dann sind die Personendaten inkonsistent.
 
Lösung
Kontaktieren Sie den LOHN Support! Eine Analyse und Korrektur durch den LOHN Support ist zwingend vorzunehmen.

Kontakt Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren.

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Schweregrad
Fehler

 Pendlerpauschale vorhanden, aber kein Wert im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" hinterlegt

Beispiel
Pendlerpauschale vorhanden, aber kein Wert im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" hinterlegt.

Sachverhalt
Wird das Pendlerpauschale abgerechnet, dann muss auch der Pendlereuro berücksichtigt werden und umgekehrt. Zur Ermittlung des Pendlereuros sind die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Feld "Km Wohnung/Arbeitsstätte" maßgeblich, aber es ist leer.

Lösung
Prüfen Sie alle Eingaben bez. des Pendlerpauschales bzw. Pendlereuros in den Feldern Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale, Aliq. Pendlerpauschale Folgemonat und Km Wohnung/Arbeitsstätte am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

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Abrechnungskontrolle drucken Ja 
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Schweregrad
Warnung

 Tarifgruppe konnte nicht geladen werden

Beispiel
  • Tarifgruppe konnte nicht geladen werden.
  • Im Dienstnehmerstamm ist keine Tarifgruppe definiert.
Sachverhalt
Das Feld "Tarifgruppe" am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer ist nicht befüllt. Ohne Tarifgruppe ist keine Lohnabrechnung möglich.

Lösung
Hinterlegen Sie im Feld "Tarifgruppe" am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer die korrekte Tarifgruppe. Auch für GSVG-Versicherte oder SV-freie Dienstnehmer stehen Tarifgruppen zur Verfügung.

Hinweis
Befüllen Sie außerdem das Feld Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe am Reiter "Versicherung" im Programm "Dienstnehmer", sofern die Möglichkeit besteht, dass die Geringfügigkeitsgrenze in einem Monat über- und im nächsten unterschritten wird oder umgekehrt. Bei schwankenden Bezügen um die Geringfügigkeitsgrenze kann das Programm dadurch automatisch auf die passende Tarifgruppe wechseln und manueller Verwaltungsaufwand wird minimiert.

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Abrechnung ansehen → Reiter Abrechnungskontrolle Ja

Schweregrad
Fehler

 Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b vorhanden, aber im Dienstnehmerstamm ist das Feld 'Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung' nicht befüllt (<L16-Nr.> <L16-Zeitraum>)

Beispiel
Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b vorhanden, aber im Dienstnehmerstamm ist das Feld 'Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung' nicht befüllt (<L16-Nr.> <L16-Zeitraum>)

Sachverhalt
Es wurde ein Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 (1) Z 13 b abgerechnet, aber es sind keine Kinder im Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung" eingetragen.

Lösung
Bei dem Feld "Anzahl der Kinder mit Zuschuss zur Kinderbetreuung" im Dienstnehmerstamm am Reiter "Finanzamt" handelt es sich um ein jahresbezogenes Feld. Tragen Sie daher in diesem Feld die Gesamtanzahl der Kinder ein, für welche im aktuellen Jahr ein Zuschuss zur Kinderbetreuung abgerechnet worden ist, damit dies am L16 korrekt angegeben wird.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken
Ja
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle"
Ja

Schweregrad
Warnung

 Der Dienstnehmer hat das XX. Lebensjahr vollendet und keinen Anspruch mehr auf "Bonuspension"

Beispiel
Der Dienstnehmer hat das XX. Lebensjahr vollendet und keinen Anspruch mehr auf "Bonuspension". Setzen Sie das Feld "Bonuspension" im Dienstnehmerstamm auf "Nein".
(Prüfung gültig ab 2026)

Sachverhalt
Bei dem jeweiligen Dienstnehmer ist am Reiter "Versicherung" das Feld Alterspension möglich ab befüllt und das Feld Bonuspension weist die Ausprägung "Ja" auf, obwohl kein Anspruch mehr besteht.

Lösung
Im Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" muss das Feld "Bonuspension" den Wert "Nein" aufweisen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle druckenJa 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Es werden alle aktiven Dienstnehmer geprüft, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilversichert sind.

Schweregrad
Info

 Der Dienstnehmer hat das XX. Lebensjahr noch nicht vollendet und kann die "Bonuspension" NICHT in Anspruch nehmen

Beispiel
Der Dienstnehmer hat das XX. Lebensjahr noch nicht vollendet und kann die "Bonuspension" NICHT in Anspruch nehmen. Setzen Sie das Feld "Bonuspension" im Dienstnehmerstamm auf "Nein".
(Prüfung gültig ab 2026)

Sachverhalt
Bei dem jeweiligen Dienstnehmer ist am Reiter "Versicherung" das Feld Alterspension möglich ab befüllt und das Feld Bonuspension weist die Ausprägung "Ja" auf, obwohl noch kein Anspruch besteht.

Lösung
Im Dienstnehmer am Reiter "Versicherung" muss das Feld "Bonuspension" den Wert "Nein" aufweisen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle druckenJa
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle"Ja

Es werden alle aktiven Dienstnehmer geprüft, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilversichert sind.

Schweregrad
Info

 Der Dienstnehmer hat das Alter für die Regelpension erreicht

Beispiel
Der Dienstnehmer hat das Alter für die Regelpension (= das 65. Lebensjahr vollendet) erreicht. Prüfen Sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Bonuspension. (Prüfung gültig ab 2026)

Sachverhalt
Bei dem jeweiligen Dienstnehmer ist am Reiter "Versicherung" das Feld Alterspension möglich ab befüllt und es besteht ab dem aktuellen Abrechnungsmonat Anspruch auf Alterspension. Abhängig vom Geschlecht des Dienstnehmers wird das korrekte Regelpensionsalter berücksichtigt und im Text der Meldung angegeben.

Im Folgemonat erscheint die Prüfung weder im Programmpunkt "Abrechnungskontrolle drucken" noch über "Abrechnung ansehen".

Lösung
Es sollte je Einzelfall geprüft werden, ob der Dienstnehmer Anspruch auf Bonuspension hat, und ggf. das Feld mit "Ja" befüllt werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle druckenJa
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle"Ja 

Es werden alle aktiven Dienstnehmer geprüft, unabhängig davon, ob sie voll- oder teilversichert sind.

Schweregrad
Info

  ​Die im Dienstnehmerstamm hinterlegte Verwendungsgruppe ist im Beschäftigungszeitraum nicht durchgehend gültig​

​
Beispiel:
Im Dienstnehmerstamm ist eine Verwendungsgruppe erfasst, die im HG-KV bereits ein  Endeatum eingetragen hat, z. B. bis 30.04.2026: ZKV McDonald´s BG 1 - Monatslohn

1590318256000009180_0.png

Sachverhalt
Geprüft wird die im Dienstnehmerstamm hinterlegte Verwendungsgruppe. Wurde hier eine Verwendungsgruppe hinterlegt, die im HG-KV bereits ein Ende-Datum erfasst hat, erhalten Sie einen Hinweis auf der Abrechnungskontrolle: "Die im Dienstnehmerstamm hinterlegte Verwendungsgruppe ist im Beschäftigungszeitraum von <Datum> bis <Datum> nicht durchgehend gültig (Gültigkeit der Verwendungsgruppe bis <Datum>."

Lösung
Kontrollieren Sie, ob der HG-KV aktuell ist und im Dienstnehmerstamm eine gültige Verwendungsgruppe hinterlegt ist.

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Abrechnungskontrolle drucken Ja
Abrechnungs ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle"
Ja

Schweregrad
Info

 Dienstverhältnisse

 Abrechnungsstatus DV-Nr nicht korrekt

Beispiel
Abrechnungsstatus DV-Nr <Dienstverhältnisnummer> nicht korrekt. Endverspeichern Sie das Dienstverhältnis in diesem Monat.

Sachverhalt
Der Abrechnungsstatus des angegebenen Dienstverhältnisses ist nicht korrekt.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung auf dem genannten Dienstverhältnis und die Dienstverhältnisdaten.
  • Variante 1: Wechseln Sie zuerst in den jeweiligen Abrechnungsmonat. Bei Abrechnungsstatus 0 führen Sie zuerst das Programm Abrechnungen durchführen aus. Führen Sie das Programm Endverspeicherungen durchführen aus.

  • Variante 2: Möglicherweise ist eine Abrechnung auf dem genannten Dienstverhältnis generell falsch. Löschen Sie in diesem Fall die Abrechnung auf dem genannten Dienstverhältnis im genannten Monat mit dem Programm Abrechnungen löschen.
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Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Bei unbezahltem Urlaub ist eine befristete Änderungsmeldung (Ab- und Anmeldung zur Betriebl. Vorsorge) erforderlich

Beispiel
Bei unbezahltem Urlaub ist eine befristete Änderungsmeldung (Ab- und Anmeldung zur Betriebl. Vorsorge) erforderlich.

Sachverhalt
Bei unbezahlten Urlauben (kürzer als 1 Monat) ist eine Änderungsmeldung bez. der Betrieblichen Vorsorge an die ÖGK zu übermitteln. Da der Beginn- und das Ende des unbezahlten Urlaubs ansonsten im Programm nicht erfasst werden, muss die Meldung manuell erstellt werden. Sie erhalten aber auf der Abrechnungskontrolle einen Hinweis, wenn die Lohnart für unbezahlten Urlaub abgerechnet wird. Der Hinweis wird auch dann angedruckt, wenn die Meldung bereits erstellt bzw. übermittelt ist.

Lösung
Falls noch nicht erledigt, erstellen und senden Sie eine entsprechende Änderungsmeldung.

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Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Das Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" darf nicht länger als 4 Wochen dauern

Beispiel
Das Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" darf nicht länger als 4 Wochen dauern.

Sachverhalt
Beim angegebenen Dienstnehmer sind ein oder mehrere Dienstverhältnisse mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" im aktuellen Jahr erfasst. Die Gesamtdauer übersteigt 4 Wochen. Ist noch kein Ende-Datum hinterlegt, dann wird für die Prüfung jeweils der Monatsletzte herangezogen.

Lösung
Kontrollieren Sie den Sachverhalt. Fachliche Informationen zur Kinderrehabilitationskarenz entnehmen Sie bitte aktueller Fachliteratur.

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Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Das Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" darf nicht vor 11.2023 beginnen

Beispiel
Das Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" darf nicht vor 11.2023 beginnen.

Sachverhalt
Beim angegebenen Dienstnehmer sind ein oder mehrere Dienstverhältnisse mit dem Ruhendstatus "Kinderrehabilitation" für einen Zeitraum vor November 2023 erfasst. Die gesetzliche Möglichkeit der Kinderrehabilitationskarenz besteht erst seit November 2023.

Lösung
Kontrollieren Sie den Sachverhalt. Möglicherweise liegt ein Tippfehler bei der Erfassung der Datumsfelder vor. Fachliche Informationen zur Kinderrehabilitationskarenz entnehmen Sie bitte aktueller Fachliteratur.

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 Die Dienstverhältnisse haben die gleiche Beschäftigungsnummer und überschneiden sich zeitlich

Beispiel
Die Dienstverhältnisse <Dienstverhältnisnummer> und <Dienstverhältnisnummer> haben die gleiche Beschäftigungsnummer und überschneiden sich zeitlich. Bitte korrigieren!

Sachverhalt
Die angegebenen Dienstverhältnisse überscheiden sich zeitlich und die Beschäftigungsnummer dieser Dienstverhältnisse ist gleich. Es handelt sich nicht um eine parallele Beschäftigung, denn dann hätten die Dienstverhältnisse unterschiedliche Beschäftigungsnummern.

Lösung
  • Variante 1: Ändern Sie die Felder "Beginn" und "Ende" der genannten Dienstverhältnisse so, dass sie nahtlos ineinander übergehen und keine Überschneidungen vorliegen. Kontrollieren Sie die Abrechnung, insbesondere die Tage und ggf. auch die NLZ-Verwaltung. Falls sich künftig der Beginn oder das Ende eines Dienstverhältnisses verschiebt, verwenden Sie bitte immer die Funktionen Dienstverhältnis Beginn Datum ändern bzw. "Dienstverhältnis Ende Datum ändern" in der Bruttoerfassung. Dadurch wird das zeitlich angrenzende Dienstverhältnis und der NLZ-Rest automatisch angepasst .

  • Variante 2: Es handelt sich um eine parallele Beschäftigung. Weitere Informationen finden Sie unter paralleles Dienstverhältnis anlegen.
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 Die Karenzzeit endet mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes

Beispiel
Die Karenzzeit endet mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes. Bitte verwenden Sie anschließend ein neues Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Karenz (freiwillig)".

Sachverhalt
Damit zwischen einer gesetzlichen und einer freiwilligen Karenz unterschieden werden kann, ist es notwendig, dafür zwei separate Dienstverhältnisse mit dem Ruhendstatus "Karenz (gesetzlich)" bzw. "Karenz (freiwillig)" zu verwenden. Klassischerweise gibt es Unterschiede in der Dienstzeitanrechnung. Das konkrete Geburtsdatum des Kindes ist nicht im Programm hinterlegt. Diese Prüfung ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses mit Ruhendstatus "Karenz (gesetzlich)" und deshalb mit einer gewissen Unschärfe behaftet.

Lösung
  • Variante 1: Die Karenz endet mit der Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes nicht. Dann muss mit der Funktion "Ruhend" → Ruhend ein neues Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Karenz (freiwillig)" angelegt werden.

  • Variante 2: Die Karenz endet. Dann ist wie im Kapitel Rückkehr aus Karenz beschrieben vorzugehen.
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Warnung

 Dienstverhältnis dauert kürzer als einen Monat, das Feld im Dienstnehmerstamm "Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart" ist jedoch nicht gesetzt

Beispiel
Dienstverhältnis dauert kürzer als einen Monat, das Feld im Dienstnehmerstamm "Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart" ist jedoch nicht gesetzt. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Der Dienstnehmer ist kürzer als einen Monat beschäftigt, was durch die Einträge in die Felder "Eintrittsdatum" und "Austrittsdatum" erkannt wird. Je nachdem, ob die Beschäftigung für kürzer als einen Monat vereinbart worden ist oder nicht, ist das Feld Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart zu setzen.

Lösung
Prüfen Sie den konkreten Fall und setzen Sie ggf. das Feld Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "Ja".

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Info

 Dienstverhältnis dauert mindestens einen Monat, das Feld im Dienstnehmerstamm ''Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart'' ist jedoch gesetzt

Beispiel
Dienstverhältnis dauert mindestens einen Monat, das Feld im Dienstnehmerstamm "Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart" ist jedoch gesetzt. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Der Dienstnehmer ist länger als einen Monat beschäftigt, was durch die Einträge in die Felder "Eintrittsdatum" und "Austrittsdatum" erkannt wird. Allerdings ist das Feld Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart auf "Ja" gesetzt.

Lösung
Prüfen Sie den konkreten Fall und setzen Sie ggf. das Feld Beschäftigung kürzer 1 Monat vereinbart am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "Nein".

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Schweregrad
Info

 Lohnarten

 Im KV existieren zur Lohnart mehrfach Fixwerte (gültig ab)

Beispiel
Im KV <KV-Nummer> existieren zur Lohnart <Lohnartennummer> mehrfach Fixwerte (gültig ab <Datum>). Bitte entfernen Sie den ungültigen Datensatz!

Sachverhalt
Es wurden im angegeben KV zur selben Lohnart und demselben gültig ab Datum mehrere Fixwerte gefunden. Das ist nicht erlaubt.

Lösung
Löschen Sie den ungültigen Datensatz im Programm LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge → Reiter "Fixwerte".

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Schweregrad
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 In den Lohnartengruppen sind keine Lohnarten zugeordnet

Beispiel
In den Lohnartengruppen sind keine Lohnarten zugeordnet! Bitte wenden Sie sich an den LOHN Support.

Sachverhalt
Falls keine einzige Lohnart in den Lohnartengruppenzuordnungen (Lohnartengruppendetails) für das Jahr 2024 vorhanden ist, dann schlägt diese Prüfung an. Eine fehlende Lohnartengruppenzuordnung kann in Berechnungen, Auswertungen etc. zu sehr großen Problemen führen und sollte ehestmöglich entdeckt und korrigiert werden.

Lösung
Wenden Sie sich an den LOHN Support, damit mit einer speziellen Funktion die Lohnartengruppenzuordnungen des letzten Jahres ins aktuelle Jahr übernommen werden.

Kontakt Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren.

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Schweregrad
Fehler

 Lohnfirma

 Das in der Lohnfirma am Reiter "Finanzamt" bei der Lfdnr hinterlegte "DZ-Bundesland" unterscheidet sich zum Vorjahr

Beispiel
Das in der Lohnfirma am Reiter "Finanzamt" bei der Lfdnr <Laufende Nummer des Finanzamts> hinterlegte "DZ-Bundesland" unterscheidet sich zum Vorjahr. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Das angegebene Finanzamt hatte im Vorjahr ein anderes DZ-Bundesland zugeordnet.

Falls im alten Jahr das DZ-Bundesland ungültig gewesen und im neuen Jahr ein gültiges DZ-Bundesland hinterlegt ist, schlägt diese Meldung natürlich nicht an, da in diesen Fallkonstellationen eine tatsächlich fehlerhafte Einstellung korrigiert worden ist.  

Lösung
Das DZ-Bundesland muss in der Lohnfirma am Reiter "Finanzamt" kontrolliert und ggf. korrigiert werden.
Bei einem unterjährigen DZ-Bundeslandwechsel muss ein neues Finanzamt am gleichnamigen Reiter in der Lohnfirma angelegt und bei dem betroffenen Dienstnehmer hinterlegt werden. Sollte der Wechsel bereits in der Vergangenheit liegen, dann ist zudem eine Stammdatenaufrollung vorzunehmen, sodass dem Dienstnehmer in den Aufrollungsmonaten bereits das andere Finanzamt zugewiesen wird.

Die Prüfung erfolgt noch für das Lohnjahr 2025. Ab dem Jahr 2026 handelt es sich bei dem Feld "DZ-Bundesland" um ein Pflichtfeld. Weist dieses Feld keinen Wert aus, wird ein Hinweis im Dienstnehmerstamm oder in der Bruttoerfassung ausgegeben.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Die Steuernummer des hinterlegten Betriebsfinanzamts ist nicht korrekt

Beispiel
Im Jänner:
Die Steuernummer des hinterlegten Betriebsfinanzamts ist nicht korrekt. Korrigieren Sie die Steuernummer im Firmenstamm, bei Bedarf auch im Vorjahr, und erstellen Sie ggf. den Jahreslohnzettel des Vorjahres neu.

Im Dezember:
Die Steuernummer des hinterlegten Betriebsfinanzamts ist nicht korrekt. Es ist keine Übermittlung des Jahreslohnzettels möglich. Korrigieren Sie die Steuernummer im Firmenstamm.

In den anderen Monaten:
Die Steuernummer des hinterlegten Betriebsfinanzamts ist nicht korrekt. Korrigieren Sie die Steuernummer im Firmenstamm.

Sachverhalt
Sind Finanzamts- und Steuernummer zwar beim Betriebsfinanzamt hinterlegt, aber sie werden als falsch erkannt, dann erfolgt abhängig vom Monat, in dem die Abrechnungskontrolle durchgeführt wird, eine Meldung. Beachten Sie, dass die Finanzamts- und Steuernummer für die Übermittlung des Jahreslohnzettels und bei Finanzamtszahlungen anzugeben sind.

Lösung
Hinterlegen Sie im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Finanzamt" im jeweiligen Betriebsfinanzamt die korrekten Daten.

Beachten Sie, dass Jahreslohnzettel nur dann erstellt werden können, wenn eine korrekte Steuernummer beim Betriebsfinanzamt der Lohnfirma hinterlegt ist. Der Jahresendestapel bzw. das Programm "Jahreslohnzettel" bricht, sofern mehrere Lohnfirmen in einem Arbeitsschritt bearbeitet werden, bei der ersten Lohnfirma ab, die keine korrekte Steuernummer hinterlegt hat. Stellen Sie vorbereitend für die Erstellung der Jahreslohnzettel unterjährig sicher, dass alle Lohnfirmen eine korrekte Steuernummer hinterlegt haben, sodass der Jahresendestapel bzw. das Programm "Jahreslohnzettel" ohne Abbruch für alle Lohnfirmen durchläuft. Sofern dies nicht sichergestellt werden kann, sind im Jahresendestapel bzw. im Programm "Jahreslohnzettel" mit der Mehrfachauswahl nur die Lohnfirmen zu wählen, für die ein Jahreslohnzettel erstellt werden soll und die eine korrekte Steuernummer beim Betriebsfinanzamt hinterlegt haben.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 Es ist noch keine Finanzamt- oder Steuernummer für das Betriebsfinanzamt hinterlegt

Beispiel
Es ist noch keine Finanzamt- oder Steuernummer für das Betriebsfinanzamt hinterlegt.

Sachverhalt
Im Programm "Lohnfirmen" sind beim Betriebsfinanzamt der jeweiligen Lohnfirma die Finanzamts- und/oder Steuernummer unvollständig. Beachten Sie, dass die Finanzamts- und Steuernummer für die Übermittlung des Jahreslohnzettels und bei Finanzamtszahlungen anzugeben sind.

Lösung
Hinterlegen Sie im Programm "Lohnfirmen" am Reiter "Finanzamt" im jeweiligen Betriebsfinanzamt die korrekten Daten.

Beachten Sie, dass Jahreslohnzettel nur dann erstellt werden können, wenn eine korrekte Steuernummer beim Betriebsfinanzamt der Lohnfirma hinterlegt ist. Der Jahresendestapel bzw. das Programm "Jahreslohnzettel" bricht, sofern mehrere Lohnfirmen in einem Arbeitsschritt bearbeitet werden, bei der ersten Lohnfirma ab, die keine korrekte Steuernummer hinterlegt hat. Stellen Sie vorbereitend für die Erstellung der Jahreslohnzettel unterjährig sicher, dass alle Lohnfirmen eine korrekte Steuernummer hinterlegt haben, sodass der Jahresendestapel bzw. das Programm "Jahreslohnzettel" ohne Abbruch für alle Lohnfirmen durchläuft. Sofern dies nicht sichergestellt werden kann, sind im Jahresendestapel bzw. im Programm "Jahreslohnzettel" mit der Mehrfachauswahl nur die Lohnfirmen zu wählen, für die Jahreslohnzettel erstellt werden sollen und die eine korrekte Steuernummer beim Betriebsfinanzamt hinterlegt haben.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 mBGM

 ACHTUNG: Es bestehen Dienstverhältnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung für Wien ab 2026 Unterschiede zwischen der Abrechnung und der mBGM auftreten

Beispiel
ACHTUNG: Es bestehen Dienstverhältnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung für Wien ab 2026 Unterschiede zwischen Abrechnung und mBGM auftreten.

Führen Sie in der Bruttoerfassung unter Funktionen → Divers beide Varianten für "Scheinaufrollung Firma" durch.

Sachverhalt
Im Jahr 2026 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag für das Bundesland Wien erhöht. Die Abrechnung erfolgte bereits mit dem erhöhten Prozentsatz. Allerdings konnte bis zum WebUpdate 28.45.28 der höhere Prozentsatz noch nicht auf der mBGM gemeldet werden. Nun haben Sie ein WebUpdate in Verwendung, mit dem die mBGM mit dem höheren Prozentsatz gemeldet werden kann. Das heißt, ab nun können die mBGMs für die vergangenen Monate korrigiert werden.

In der Systemlohnart 9998 "Differenz mBGM/Abrechnung" wurde automatisch dann ein Betrag abgerechnet, wenn es zu einer Differenz zwischen Abrechnung und mBGM im Zusammenhang mit der Erhöhung des WF in Wien kam. Man sieht diese Lohnart im Programm "Lohnkonten ansehen" oder im Programm "Abrechnungen ansehen".

Diese Meldung erscheint erst ab dem WebUpdate 28.45.28 und deutet daraufhin, dass die Differenz in der Lohnart noch besteht.

Lösung
Im Zuge der nächsten Abrechnung sind in der Bruttoerfassung über den Menüpunkt Funktionen →  Divers →  Scheinaufrollung die beiden Funktionen "Scheinaufrollung Firma (ohne Austritte)" und "Scheinaufrollung Firma (nur Austritte)" durchzuführen. Dadurch wird die Differenz ausgeglichen. Erstellen Sie auf gewohnte Weise die mBGMs. Dabei werden automatisch, sofern notwendig, Storno-mBGMs und die korrekten mBGMs unter Berücksichtigung des erhöhten Prozentsatzes erstellt. Weitere Details finden Sie im Kapitel Abrechnung mit neuen WF-Prozentsätzen im Dokument Neuerungen 2026 in unserer Onlinehilfe.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Hinweis

 Die Summe der ÖGK-Beiträge weicht von der Summe der mBGM-Beiträge ab

Beispiel
Die Summe der ÖGK-Beiträge <ÖGK-Beiträge> weicht von der Summe der mBGM-Beiträge <mBGM-Beiträge> ab. Die Endverspeicherung NICHT durchführen. Kontaktieren Sie unverzüglich unseren Support!

Sachverhalt
Die angegebenen ÖGK-Beiträge weichen von den angegebenen mBGM-Beiträgen ab. Mehrere Ursachen sind möglich.

Lösung
Achten Sie darauf, dass das aktuellste WebUpdate eingespielt ist. Kontrollieren Sie die Eingabe in der Bruttoerfassung. Führen Sie das Programm Abrechnung durchführen noch einmal durch und erstellen Sie die mBGM für den angegebenen Dienstnehmer neu.
  • Falls dann diese Meldung nicht mehr anschlägt, sind zuvor alte Daten vorgelegen, die miteinander verglichen worden sind, und das Problem konnte gelöst werden.

  • Falls die Meldung wiederholt anschlägt, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren LOHN Support. Der Fall muss analysiert und die Ursache gefunden und behoben werden.

    Kontakt Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren.

  • Diese Meldung schlägt unter anderem an, falls nach der ersten Abrechnung die Abrechnungsart unterjährig geändert worden ist. Beachten Sie, dass ein Wechsel von Vorschreibeverfahren auf Lohnsummenverfahren oder umgekehrt unterjährig nur mit Anlage einer neuen ÖGK möglich ist (Wie gehe ich vor, wenn ich von einem Vorschreibebetrieb auf einen Selbstabrechner wechsle?). 
Solange diese Meldung in der Abrechnungskontrolle anschlägt, darf der angegebene Dienstnehmer nicht endverspeichert werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Fehler

 Differenz zw. Abrechnung mBGM vorhanden

Beispiel
Differenz zw. Abrechnung und mBGM vorhanden. Die Endverspeicherung NICHT durchführen. Kontaktieren Sie unverzüglich unseren Support!
Differenz zw. Abrechnung und mBGM-Erstellung vorhanden. Die Endverspeicherung NICHT durchführen. Kontaktieren Sie unverzüglich unseren Support!

Sachverhalt
Eine Differenz zwischen der Abrechnung und den Daten auf der mBGM wurde festgestellt. Mehrere Ursachen sind möglich.

Lösung
Achten Sie darauf, dass das aktuellste WebUpdate eingespielt ist. Kontrollieren Sie die Eingabe in der Bruttoerfassung. Führen Sie das Programm Abrechnung durchführen noch einmal durch und erstellen Sie die mBGM für den angegebenen Dienstnehmer neu.
  • Falls dann diese Meldung nicht mehr anschlägt, sind zuvor alte Daten vorgelegen, die miteinander verglichen worden sind, und das Problem konnte gelöst werden.

  • Falls die Meldung wiederholt anschlägt, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren LOHN Support. Der Fall muss analysiert und die Ursache gefunden und behoben werden.

    Kontakt Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren.
Solange diese Meldung in der Abrechnungskontrolle anschlägt, darf der angegebene Dienstnehmer nicht endverspeichert werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

Schweregrad
Fehler

 Es bestehen Dienstverhältnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung für Wien ab 2026 Unterschiede zwischen der Abrechnung und der mBGM auftreten

Beispiel
Es bestehen Dienstverhältnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung für Wien ab 2026 Unterschiede zwischen der Abrechnung und der mBGM auftreten. Derzeit sind keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich.

Sobald ein Update zur Behebung dieser Differenzen verfügbar ist, werden Sie über eine Kundeninformation verständigt.

Sachverhalt
Im Jahr 2026 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag für das Bundesland Wien erhöht. Die Abrechnung erfolgte bereits mit dem erhöhten Prozentsatz. Allerdings konnte bis vor dem WebUpdate 28.45.28 der höhere Prozentsatz noch nicht auf der mBGM gemeldet werden. Die Hinweismeldung wird angezeigt, damit transparent sichtbar ist, dass Differenzen zwischen der Abrechnung und der mBGM bestehen, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst werden.

Lösung
Diese Meldung erscheint nur bis inklusive dem WebUpdate 28.45.27. Falls diese Meldung in Ihrem System immer noch aufscheint, führen Sie ein WebUpdate durch.

Ab dem WebUpdate 28.45.28 kann der erhöhte WF-Zuschlag in Wien auf der mBGM gemeldet werden. Bitte beachten Sie ggf. die Meldung ACHTUNG: Es bestehen Dienstverhältnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung für Wien ab 2026 Unterschiede zwischen Abrechnung und mBGM auftreten.

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Schweregrad
Hinweis

 Pfändung

 Die Lohnart darf für die Pfändungsabrechnung nicht auf "Eingabe addieren" gesteuert sein

Beispiel
Die Lohnart <Lohnartennummer> darf für die Pfändungsabrechnung nicht auf "Eingabe addieren" gesteuert sein.

Sachverhalt
Lohnarten, die in Parametern für die Pfändung hinterlegt sind, dürfen im Feld Eingaben addieren im Programm "Lohnarten" nicht auf "Ja" gestellt sein. Andernfalls käme es zu einer rekursiven Berechnung der Pfändungswerte und einer falschen Abrechnung. Konkret geprüft werden die in den folgenden Parametern hinterlegten Lohnarten (LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Pfändung).
Lösung
Bei der angegebenen Lohnart muss unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "KORE" das Feld Eingaben addieren auf "Nein" geändert werden.

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Abrechnungskontrolle drucken Ja 
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Schweregrad
Fehler

 Die Lohnart muss im Feld "Pfändung" auf "Nein" gesteuert sein

Beispiel
Die Lohnart <Lohnartennummer> muss im Feld "Pfändung" auf "Nein" gesteuert sein. Bitte korrigieren und eine Scheinaufrollung durchführen!

Sachverhalt
Lohnarten, die in Parametern für die Pfändung hinterlegt sind, müssen im Feld Pfändung im Programm "Lohnarten" auf "Nein" gestellt sein. Andernfalls käme es zu einer rekursiven Berechnung der Pfändungswerte und einer falschen Abrechnung. Konkret geprüft werden die in den folgenden Parametern hinterlegten Lohnarten (LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Pfändung).
Lösung
Bei der angegebenen Lohnart muss unter LOHN → Stammdaten → Lohnarten am Reiter "Pflichtigkeit" das Feld Pfändung auf "Nein" geändert werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Fehler

 Pfändung SZ-Teilzahlung

Beispiel
Pfändung SZ-Teilzahlung: Das "SZ-Jahresbrutto" (= <Betrag im Feld "SZ-Jahresbrutto">) im Dienstnehmerstamm ist höher als die pfändungsrelevanten Sonderzahlungen (= <abgerechnete pfändungsrelevante Sonderzahlungen>). Reduzieren Sie den Wert im Dienstnehmerstamm auf <Wert> und führen Sie eine Scheinaufrollung durch.

Sachverhalt
Die Eingabe im Feld SZ-Jahresbrutto ist höher als die abgerechneten pfändungsrelevanten Sonderzahlungen.

Lösung
Reduzieren Sie den Wert im Feld SZ-Jahresbrutto am Reiter "Pfändung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer und führen Sie im Anschluss im Programm "Bruttoerfassung" eine Scheinaufrollung durch.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Urlaubsersatzleistung

 Auszahlung einer UEL bei BUAK-Zugehörigkeit nicht zulässig

Beispiel
Auszahlung einer UEL bei BUAK-Zugehörigkeit nicht zulässig.

Sachverhalt
Bei BUAK-Dienstnehmern ist die Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung nicht vorgesehen.

Lösung
Stornieren Sie die UEL-/KÜE-Schablone.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 Bitte die UEL-Schablone verwenden

Beispiel
Bitte die UEL-Schablone verwenden.

Sachverhalt
Zur Abrechnung einer Urlaubsersatzleistung bzw. Kündigungsentschädigung ist zwingend die UEL-/KÜE-Schablone zu verwenden. Auch in Fällen, in denen das Ende Entgelt mit dem Austrittsdatum zusammenfällt und ein "nicht konsumierter Urlaub" kleiner als ein Tag vorhanden ist, schlägt diese Prüfung an und die UEL-Schablone ist zu verwenden.

Lösung
Weitere Informationen zur Anwendung der UEL-/KÜE-Schablone finden Sie im Kapitel Austritt mit Urlaubsersatzleistung.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 Der Wert der Lohnart aus der Abrechnung weicht von der UEL-Schablone (siehe Importpuffer) ab

Beispiel
Der Wert der Lohnart <Lohnartennummer> aus der Abrechnung weicht von der UEL-Schablone (siehe Importpuffer) ab.

Sachverhalt
Der Wert der abgerechneten UEL wird mit dem in der UEL-Schablone erfassten Wert verglichen. Eine Abweichung wurde daraufhin festgestellt. 

Lösung
Stornieren Sie die UEL-Schablone und erfassen Sie die Urlaubsersatzleistung neu. Dadurch gelangen die korrekten Beträge in den Importpuffer und von dort in die Bruttoerfassung und schließlich in die Abrechnung. Weitere Informationen zur UEL-Schablone finden Sie im Kapitel Austritt mit Urlaubsersatzleistung.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Monat abschließen

​Beispiel
Im Monat <Monat>/<Jahr> wurde das Programm "Monat abschließen" noch nicht ausgeführt.

Sachverhalt
Das Programm "Monat abschließen" wurde für den Monat, zwei Monate vor dem aktuellen Abrechnungsmonat, noch nicht ausgeführt.

Lösung
Wechseln Sie in den Lohnbasiseinstellungen in den auf der Abrechnungskontrolle angeführten Monat. Wählen Sie dann unter LOHN → Monatsende → Monat abschließen und schließen Sie den Monat ab. Damit erscheint die Meldung nicht mehr auf der Abrechnungskontrolle.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken   Ja
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja

 Prüfungen mit Parametersteuerung

 Anzahl abrechnungsfähiger Dienstverhältnisse ohne Status anzeigen

 Anzahl abrechnungsfähiger Dienstverhältnisse ohne Status

Beispiel
Anzahl abrechnungsfähiger Dienstverhältnisse ohne Status <0, L oder F>.

Sachverhalt
Es gibt abrechnungsfähige Dienstverhältnisse, die noch keinen Abrechnungsstatus haben. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nur dann angezeigt, wenn es mindestens einen Dienstnehmer mit einem Abrechnungsstatus im Auswertungsmonat gibt. Auch abrechnungsfähige Dienstverhältnisse ohne Status, in denen nur ein UEL-Folgemonat abgerechnet werden soll, werden gezählt.

Lösung
Führen Sie die Funktion Lohnarten aktivieren für die Lohnfirma oder einzelne Dienstnehmer aus.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Nein 

Schweregrad
Warnung

 Anzahl Dienstverhältnisse mit Status 0

Beispiel
Anzahl Dienstverhältnisse mit Status 0: <Anzahl>

Sachverhalt
Es gibt noch nicht abgerechnete Dienstverhältnisse. Aus diesem Grund ist die Abrechnungskontrolle unvollständig.

Lösung
Führen Sie unter LOHN → Abrechnung das Programm Abrechnung durchführen durch.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Nein 
 
Schweregrad
Warnung

 Aufrollung § 77 (3) prüfen

 Aufrollung § 77 (3): Gewerkschaftsbeitrag darf laut den LSt-Richtlinien (Rz 1191) bei gegebenem LSt-Freibetrag § 63 nicht berücksichtigt werden

Beispiel
Aufrollung § 77 (3): Gewerkschaftsbeitrag darf laut den LSt-Richtlinien (Rz 1191) bei gegebenem LSt-Freibetrag § 63 nicht berücksichtigt werden.

Sachverhalt
Gewerkschaftsbeitrag und LSt-Freibetrag gemäß § 63 schließen sich für die Aufrollung gemäß § 77 (3) EStG gleitender Jahresausgleich aus.

Lösung
Dem Dienstnehmer sollte eine Arbeitnehmerveranlagung geraten werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 LSt Lfd Rollung § 77 (3) nicht zulässig, da Kalendertage halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) vorhanden sind

Beispiel
LSt Lfd Rollung § 77 (3) nicht zulässig, da Kalendertage halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) vorhanden sind.

Sachverhalt
Wurde halbes oder viertel Entgelt bzw. kein Entgelt im Krankenstand abgerechnet, dann darf der gleitende Jahresausgleich gemäß § 77 (3) nicht durchgeführt werden. Dies wird anhand der Kalendertage erkannt.

Lösung
Dem Dienstnehmer sollte eine Arbeitnehmerveranlagung geraten werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
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 LSt Lfd Rollung § 77 (4) nicht zulässig, da Kalendertage halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) vorhanden sind

Beispiel
LSt Lfd Rollung § 77 (4) nicht zulässig, da Kalendertage halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) vorhanden sind.

Sachverhalt
Wurde halbes oder viertel Entgelt bzw. kein Entgelt im Krankenstand abgerechnet, dann darf die LSt SZ Rolllung gemäß § 77 (4) (Kontrollsechsel) nicht durchgeführt werden. Dies wird anhand der Kalendertage erkannt.

Lösung
Dem Dienstnehmer sollte eine Arbeitnehmerveranlagung geraten werden.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Info

 Bmg BV Ruhend prüfen

 Geringfügiges Dienstverhältnis mit Mutterschutz, jedoch Bmg BV vorhanden

Beispiel
Geringfügiges Dienstverhältnis mit Mutterschutz, jedoch Bmg BV vorhanden. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Auf dem angegebenen geringfügigen Dienstverhältnis mit dem Ruhendstatus "Mutterschutz" wurde eine Bemessungsgrundlage für die Betriebliche Vorsorge abgerechnet.

Lösung
Beachten Sie die Ausführungen im Kapitel Wochengeld für geringfügig beschäftigte Dienstnehmerinnen.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
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 Mutterschutz/Präsenzdienst und BV-pflichtig, aber keine Bmg BV gegeben

Beispiel
Mutterschutz/Präsenzdienst und BV-pflichtig, aber keine Bmg BV gegeben.

Sachverhalt
Die Lohnarten 7510 "Bmg BV Präsenz-/Zivildienst" bzw. 7512 "Bmg BV Wochengeld" sind nicht ohne Betrag (genauer mit dem Betrag 0) vorhanden. Möglicherweise kann das Programm die Bemessungsgrundlage für BV Wochengeld nicht automatisch ermitteln, weil die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz noch nicht mit NTCS LOHN abgerechnet worden sind.

Lösung
Sofern Sie Neukunde sind, ist das Monatsentgelt für die BV Wochengeld auf der Lohnart 7528 "Monatsentgelt BV Wochengeld" manuell zu erfassen. In allen anderen Fällen sollten die angegebenen Lohnarten Beträge als Vorschlagswert liefern können. Eine manuelle Betragsänderung ist natürlich möglich. Möglicherweise wurde auf die Aktivierung der Lohnarten vergessen oder sie wurden versehentlich gelöscht, weshalb sie nicht abgerechnet worden sind. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel Berechnung Bmg BV Wochengeld.

Wo schlägt die Prüfung an?
Abrechnungskontrolle drucken Ja 
Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
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 BUAK prüfen

 Die im Dienstnehmerstamm gewählte "BUAK-Zugehörigkeit" passt nicht zum Feld "BUAK-Direktverrechnung" im Firmenstamm

Beispiel
Die im Dienstnehmerstamm gewählte "BUAK-Zugehörigkeit" passt nicht zum Feld "BUAK-Direktverrechnung" im Firmenstamm.

Sachverhalt
Unter LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen ist am Reiter "Lohnfirmen - Lohndaten" durch das Feld BUAK-Direktverrechnung gekennzeichnet, ob der BUAK-Betrieb mit Direktverrechnung oder Treuhandkonto abgerechnet wird. Im Programm "Dienstnehmer" gibt es am Reiter "BUAK" das Feld Zugehörigkeit, in dem bei BUAK-Dienstnehmern entweder die Ausprägung "Direktverrechnung" oder "Treuhandkonto" zu wählen ist. Die für die Lohnfirma und den angegeben Dienstnehmer getroffenen Einstellungen in den beiden genannten Feldern passen nicht zusammen.

Lösung
Kontrollieren Sie die Einstellung der beiden genannten Felder und nehmen Sie die korrekte Einstellung vor.

Wo schlägt die Prüfung an?
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Abrechnung ansehen → Reiter "Abrechnungskontrolle" Ja
 
Schweregrad
Warnung

 Lohnart für BUAK-Direktverrechnung wird verwendet, obwohl im Dienstnehmerstamm im Feld "BUAK-Zugehörigkeit" die Ausprägung "Treuhandkonto" hinterlegt ist

Beispiel
Lohnart <Lohnartennummer> für BUAK-Direktverrechnung wird verwendet, obwohl im Dienstnehmerstamm im Feld "BUAK-Zugehörigkeit" die Ausprägung "Treuhandkonto" hinterlegt ist.

Sachverhalt
Eine Lohnart, die ausschließlich bei der BUAK-Direktverrechnung verwendet werden darf, wurde beim angegebenen Dienstnehmer abgerechnet, bei dem die Ausprägung "Treuhandkonto" hinterlegt ist. Ein Vermischen von Direktverrechnung und Treuhandkonto ist nicht erlaubt.

Lösung
  • Variante 1: Bei Verwendung eines Treuhandkontos muss die Abrechnung des Dienstnehmers korrigiert werden. Die Lohnarten der Direktverrechnung sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

  • Variante 2: Im Falle einer BUAK-Direktverrechnung ist unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "BUAK/PK/Insolvenz" im Feld Zugehörigkeit die Ausprägung "Direktverrechnung" zu wählen.
Hinweis
Weitere Informationen zur Abrechnung eines BUAK-Dienstnehmers entnehmen Sie der Dokumentation BUAK-Verwaltung.

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 Fixwerte prüfen

 Fixwert zur Lohnart-Nr mit Betrag und Satz vorhanden

Beispiel
Fixwert zur Lohnart-Nr <Lohnartennummer> mit Betrag und Satz vorhanden.

Sachverhalt
Beim Fixwert der angegebenen Lohnart sind sowohl Betrag als auch Satz hinterlegt. Das muss dringend korrigiert werden, da es andernfalls zu fehlerhaften Berechnungsergebnissen und einer falschen Abrechnung kommen kann.

Lösung
Prüfen Sie, ob der Betrag oder Satz im Fixwert des Dienstnehmers der angegebenen Lohnart korrekt ist und entfernen Sie den jeweils anderen.

Hinweis
In manchen anderen Lohnprogrammen ist ein Fixsatz für die Abrechnung von Über- bzw. Mehrstunden notwendig. Im NTCS LOHN ist das nicht der Fall. Der Satz einer Über- oder Mehrstunde wird über die Lohnarteneinstellung ermittelt.

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 Fixwert zur Lohnart-Nr vorhanden, aber keine entsprechende Lohnart in der Abrechnung gefunden

Beispiel
Fixwert zur Lohnart-Nr <Lohnartennummer> vorhanden, aber keine entsprechende Lohnart in der Abrechnung gefunden.

Sachverhalt
Es ist zwar der Fixwert (Betrag oder Satz) der angegebenen Lohnart beim angegebenen Dienstnehmer hinterlegt, allerdings wurde dieser Fixwert nicht abgerechnet.

Lösung
  • Variante 1: Kontrollieren Sie die Abrechnung. Möglicherweise wurde eine Lohnart vergessen abzurechnen.

  • Variante 2: Falls der Fixwert nicht mehr gebraucht wird, löschen Sie ihn, damit er nicht versehentlich verwendet werden kann.
Hinweis
In manchen anderen Lohnprogrammen ist ein Fixsatz für die Abrechnung von Über- bzw. Mehrstunden notwendig. Im NTCS LOHN ist das nicht der Fall. Der Satz einer Über- oder Mehrstunde wird über die Lohnarteneinstellung ermittelt.

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 Historische Datensätze prüfen

 Mind. für einen Tag wurde kein historischer Datensatz gefunden

Beispiel
Mind. für den <Datum> wurde kein historischer Datensatz gefunden.

Sachverhalt
Es liegt kein historischer Datensatz für mindestens das angegebene Datum beim angegebenen Dienstnehmer vor. Möglicherweise ist ein längerer Zeitraum betroffen.

Lösung
Kontrollieren und vervollständigen Sie die historischen Daten des Dienstnehmers.

Hinweis
Die korrekte Führung der historischen Daten ist für viele Automatismen im LOHN, wie beispielsweise die NLZ-Verwaltung, die Ermittlung des Teilzeitprozentsatzes uvm., Voraussetzung.

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 Telearbeitspauschale prüfen

 Bei x Telearbeitstagen ist eine abgabenfreie Telearbeitspauschale von y Euro erlaubt. Abgerechnet wurden ...

Beispiel 1
Bei <Anzahl der Telearbeitstage> Telearbeitstagen ist eine abgabenfreie Telearbeitspauschale von <errechneter Betrag> Euro erlaubt. Abgerechnet wurden <abgerechneter Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Bis 2024 wurde der Begriff "Homeoffice" anstelle von "Telearbeit" verwendet.

Sachverhalt 1
Die abgabenfreie Telearbeitspauschale beträgt maximal 3 Euro pro Telearbeitstage. Durch Multiplikation wird der errechnete Betrag in der Meldung ermittelt. Dieser errechnete Betrag wird mit dem tatsächlich auf Lohnarten mit der Ausprägung "§ 26 Z 9 lit. a (Telearbeitspauschale)" im Feld "Lohnsteuer (gem. EStG)" abgerechneten Betrag verglichen.

Lösung 1
Kontrollieren Sie die erfassten Telearbeitstage und stellen diese ggf. richtig. Eventuell ist eine Umwandlung in eine pflichtige Telearbeitspauschale notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Telearbeit (früher Homeoffice).

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 Bei x Telearbeitstagen ist eine abgabenfreie Telearbeitspauschale von y Euro erlaubt. Abgerechnet wurden nur ...

Beispiel 2
Bei <Anzahl der Telearbeitstage> Telearbeitstagen ist eine abgabenfreie Telearbeitspauschale von <errechneter Betrag> Euro erlaubt. Abgerechnet wurden nur <abgerechneter Betrag> Euro.

Bis 2024 wurde der Begriff "Homeoffice" anstelle von "Telearbeit" verwendet.s

Sachverhalt 2
Die abgabenfreie Telearbeitspauschale beträgt maximal 3,00 Euro pro Telearbeitstag. Durch Multiplikation wird der errechnete Betrag in der Meldung ermittelt. Dieser errechnete Betrag wird mit dem tatsächlich auf Lohnarten mit der Ausprägung "§ 26 Z 9 lit. a (Telearbeitspauschale)" im Feld "Lohnsteuer (gem. EStG)" abgerechneten Betrag verglichen. Diese Meldung zeigt, dass noch eine abgabenfreie Telearbeitspauschale abgerechnet werden könnte.

Lösung 2
Es liegt kein unmittelbarer Handlungsbedarf vor. Die Meldung dient zur Information.

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 Die abgabenfreie Telearbeitspauschale darf 300,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten

Beispiel
Die abgabenfreie Telearbeitspauschale darf 300,00 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Abgerechnet wurden <abgerechneter Betrag> Euro. Bitte um Korrektur!

Bis 2024 wurde der Begriff "Homeoffice" anstelle von "Telearbeit" verwendet.

Sachverhalt
Die tatsächlich abgerechnete Telearbeitspauschale ist höher als der Höchstwert.

Lösung
Eine Umwandlung in eine pflichtige Telearbeitspauschale ist notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Telearbeit (früher Homeoffice).

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 Telearbeitstage prüfen

 L16-Nr: Die Anzahl der Telearbeitstage übersteigt die Anzahl der Kalendertage im L16-Zeitraum (von bis)

Beispiel
L16-Nr <L16-Nr>: Die Anzahl der Telearbeitstage <Anzahl der Telearbeitstage> übersteigt die Anzahl der Kalendertage <Anzahl der Kalendertage> im L16-Zeitraum (von <Beginn des L16-Zeitraums> bis <Ende des L16-Zeitraums>).

Sachverhalt
Kontrollieren Sie die Telearbeitstage und die Dienstverhältnisse, welche die angegebene L16-Nr haben.

Lösung
  • Variante 1: Es wurden zu viele Telearbeitstage erfasst. Erfassen Sie die korrekte Anzahl der Telearbeitstage.

  • Variante 2: Die Dienstverhältnisse umfassen nicht den gewüschten L16-Zeitraum. Wenden Sie sich an unseren LOHN Support.

    Kontakt Wie Sie schnell und einfach mit uns in Kontakt treten können, erfahren Sie auf der Seite BMD kontaktieren.
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 Importpuffer prüfen

 Im Importpuffer existieren Datensätze, die nach DV-Ende liegen

Beispiel
Im Importpuffer existieren Datensätze, die nach DV-Ende liegen. Diese werden nicht entleert.

Sachverhalt
Manche Datensätze im Importpuffer liegen nach dem DV-Ende des angegebenen Dienstverhältnisses. Diese können technisch nicht automatisch entleert werden.

Lösung
Kontrollieren Sie den Importpuffer des angegebenen Dienstnehmers über die gleichnamige Funktion im Programm "Bruttoerfassung".
  • Variante 1: Die Datensätze des Importpuffers müssen nicht mehr abgerechnet werden, weil beispielsweise der Dienstnehmer vorher austritt. Löschen Sie die Datensätze aus dem Importpuffer.

  • Variante 2: Die Datensätze des Importpuffers müssen in einem anderen Monat abgerechnet werden. Möglicherweise muss die Lohnart im Monat des DV-Endes oder per Aufrollung in ein Vormonat abgerechnet werden.
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Fehler

 Im Importpuffer sind noch Datensätze vorhanden, die noch nicht entleert worden sind

Beispiel
Im Importpuffer sind noch Datensätze vorhanden, die noch nicht entleert worden sind.

Sachverhalt
Noch nicht alle Datensätze im Importpuffer des angegebenen Dienstnehmers sind entleert worden. Deshalb ist die Abrechnung vermutlich noch nicht vollständig.

Lösung
Kontrollieren Sie den Importpuffer des angegebenen Dienstnehmers über die gleichnamige Funktion im Programm "Bruttoerfassung". Durch Entleeren des Importpuffers gelangen die sich darin befindlichen Datensätze in die Bruttoerfassung und können im Anschluss abgerechnet werden.

Hinweis
Die noch nicht entleerten Datensätze des Importpuffers können auch ein früheres Lohnjahr betreffen. Unter Umständen müssen Aufrollungen von einem Aufrollungsmonat 13-24 durchgeführt werden. Wurden im Vorjahr ausschließlich Testabrechnungen durchgeführt, weil mit dem NTCS LOHN erst ab Jänner diesen Jahres begonnen wurde, können die das Vorjahr betreffenden Datensätze des Importpuffers in den meisten Fällen gelöscht werden.

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 J/6-Erhöhung prüfen

 Lohnarten 7620 bis 7627 für Kurzarbeit im Jahr vorhanden, das Feld im Dienstnehmerstamm "J/6-Erhöhung" ist jedoch auf "Nein" gestellt

Beispiel
Lohnarten 7620 bis 7627 für Kurzarbeit im Jahr <Jahreszahl> vorhanden, das Feld im Dienstnehmerstamm "J/6-Erhöhung" ist jedoch auf "Nein" gestellt. Bitte um Kontrolle!

Sachverhalt
Im angegebenen Lohnjahr wurden beim angegebenen Dienstnehmer Kurzarbeitslohnarten 7620 bis 7627 in der Abrechnung gefunden. Für das angegebene Kalenderjahr gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der das Jahressechstel bei Kurzarbeit erhöht werden darf. Beim Dienstnehmer ist das entsprechende Feld J/6-Erhöhung am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer jedoch auf "Nein" gestellt.

Lösung
Vorausgesetzt die Kurzarbeitslohnarten wurden korrekterweise abgerechnet, ist das Feld J/6-Erhöhung am Reiter "Finanzamt" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer auf "Ja" zu setzen.

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 Kostenstelle prüfen

 Im Dienstnehmerstamm ist keine Kostenstelle hinterlegt

Beispiel
Im Dienstnehmerstamm ist keine Kostenstelle hinterlegt.

Sachverhalt
Der angegebene Dienstnehmer ist mit einer Kostenstelle abgerechnet worden, allerdings ist keine Stammkostenstelle im Feld Kostenstelle unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "Allgemein/CRM" hinterlegt. Die Stammkostenstelle wird als letzte Rückfallebene für beispielsweise Centdifferenzen bei Kostenverteilungen verwendet und sollte bei bei Verwendung einer Kostenrechnung stets genutzt werden.

Lösung
Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer ist am Reiter "Allgemein/CRM" im Feld Kostenstelle eine Stammkostenstelle hinterlegt.

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Warnung

 Krankenstandsbescheinigung prüfen

 Es sind Krankenstandsbescheinigungen mit Status "Neu" vorhanden

Beispiel
Es sind Krankenstandsbescheinigungen mit Status "Neu" vorhanden.

Sachverhalt
Für den angegebenen Dienstnehmer sind neue Krankenstandsbescheinigungen vorhanden, die noch nicht in die NLZ-Verwaltung übernommen worden und deshalb (vermutlich) noch nicht abgerechnet worden sind.

Lösung
Unter LOHN → Abrechnung → Vor Bruttoerfassung → Krankenstandsbescheinigungen können Sie neue Krankenstandsbescheinigungen einsehen und in die NLZ überleiten. 

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 KV-Unterzahlung prüfen

 Die Prüfung "KV-Unterzahlung" kann nicht vorgenommen werden, weil im relevanten KV keine Referenzlohnart hinterlegt ist

Beispiel
Die Prüfung "KV-Unterzahlung" kann nicht vorgenommen werden, weil im relevanten KV keine Referenzlohnart hinterlegt ist.

Sachverhalt
Damit der KV-Lohn mit der abgerechneten Lohnart verglichen und somit eine KV-Unterzahlung erkannt werden kann, muss im Kollektivvertrag des Dienstnehmers eine Referenzlohnart hinterlegt sein.

Lösung
Stellen Sie sicher, dass der Dienstnehmer im Feld Kollektivvertrag am Reiter "Kollektivvertrag" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer den korrekten Kollektivvertrag hinterlegt hat. Befüllen Sie in diesem Kollektivvertrag unter LOHN → Stammdaten → Kollektivverträge die Felder Referenzlohnart und Referenzlohnart für Lehrlinge.

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 KV-Unterzahlung (KV-Wert, Fixwert)

Beispiel
KV-Unterzahlung (KV-Wert = <KV-Lohn>, Fixwert = <Grundbezug laut Fixwertspeicher>)

Sachverhalt
Der KV-Lohn wird mit dem Grundbezug verglichen und eine KV-Unterzahlung ist festgestellt worden. Bei Teilzeitkräften erfolgt eine Umrechnung des KV-Lohns auf Basis des Teilzeitprozentsatzes und eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Dafür kann es mehrere Ursachen geben.

Lösung
  • Variante 1: Prüfen Sie die KV-Einstufung. Möglicherweise ist der Dienstnehmer einer falschen Verwendungsgruppe zugeordnet.

  • Variante 2: Kontrollieren Sie die beim KV hinterlegte Referenzlohnart bzw. Referenzlohnart für Lehrlinge. Falls eine andere Lohnart für die Abrechnung des Dienstnehmers verwendet wird, muss überlegt werden, ob die Lohnart zu wechseln ist oder ein eigener KV für diese Dienstnehmergruppe zu verwenden ist.

  • Variante 3: Kontrollieren Sie insbesondere bei Teilzeitkräften den Teilzeitprozentsatz.

  • Variante 4: Es liegt tatsächlich eine KV-Unterzahlung vor.
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 Leere Abrechnung prüfen

 Anzahl Dienstverhältnisse mit Status 0

Beispiel
Anzahl Dienstverhältnisse mit Status 0.

Sachverhalt
Es gibt Dienstverhältnisse, die den Abrechnungsstatus 0 haben, und somit noch nicht abgerechnet sind. Einige Prüfungen können nur auf abgerechneten Dienstverhältnissen durchgeführt werden, weshalb die Abrechnungskontrolle möglicherweise nicht vollständig ist.

Lösung
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 Leere Abrechnung vorhanden

Beispiel
Leere Abrechnung vorhanden.

Sachverhalt
Im angegebenen Monat wurde beim angegebenen Dienstnehmer keine Abrechnung gefunden, obwohl SV-Tage vorhanden sind.

Lösung
Korrigieren Sie die Abrechnung. Möglicherweise ist die Lohnart 7610 "Vorläufige Abrechnung (mBGM) ohne Bezug" zu verwenden.

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 Lohnarten-Aktivierung prüfen

 Lohnarten-Aktivierung nicht durchgeführt

Beispiel
Lohnarten-Aktivierung nicht durchgeführt.

Sachverhalt
Die Lohnarten-Aktivierung wurde beim angegebenen Dienstnehmer nicht durchgeführt. Möglicherweise wurde der Importpuffer nicht vollständig geleert oder Terminlohnarten fehlen dadurch in der Abrechnung. Geprüft werden sowohl aktive als auch ruhende Dienstverhältnisse.

Lösung
Führen Sie in der Bruttoerfassung die Lohnarten-Aktivierung durch.

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 Negative Lohnarten prüfen

 Lohnart-Nr ist negativ

Beispiel
Lohnart-Nr <Lohnartennummer> ist negativ.

Sachverhalt
Folgende Systemlohnarten für Bemessungsgrundlagen werden geprüft, um festzustellen, ob der abgerechnete Betrag negativ ist.
  • 8230 Bezüge § 67 (1, 2)
  • 9300 Bmg LSt lfd.
  • 9700 Bmg DB
  • 9705 Bmg DZ
  • 9710 Bmg KommSt
  • 9720 Bmg BV
Ist dies der Fall, dann schlägt die Prüfung an.

Beispielsweise kommt es zu einer negativen Lohnart 9300 "Bmg LSt lfd.", wenn
  • der Dienstnehmer (fast) den ganzen Monat krank ohne Entgeltfortzahlung war und ein Pendlerpauschale hinterlegt hat.
  • bei einem Dienstnehmer ein unbezahlter Urlaub abgerechnet wird und der Wert des unbezahlten Urlaubes höher ist als der Bezug für die aktive Zeit.
Eine negative Lohnart 8230 "Bezüge § 67 (1, 2)" kommt beispielsweise zustande, wenn die Sonderzahlungen eines Monats einen negativen Betrag ergeben. In diesen Fällen ist eine bereits ausbezahlte Sonderzahlung aufzurollen.

Die konkrete Lohnartennummer ist in der Meldung angegeben.

Lösung
Kontrollieren und korrigieren Sie die Abrechnung.

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 ÖGK-Anmeldung prüfen

 Es existiert noch keine gesendete ÖGK-Anmeldung

Beispiel
Es existiert noch keine gesendete ÖGK-Anmeldung.

Sachverhalt
Für den angegebenen Dienstnehmer wurde mit NTCS LOHN noch keine ELDA-Anmeldung erstellt bzw. es ist noch eine sendefähige ELDA-Anmeldung in der ELDA-Datendrehscheibe. GSVG-versicherte Dienstnehmer sind von der Prüfung ausgenommen. Geprüft werden Eintritte im Abrechnungsmonat und dessen Vormonat.

Lösung
  • Variante 1: Erstellen Sie unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer am Reiter "ELDA" manuell eine Anmeldung, sofern notwendig, und senden Sie die sendefähige Anmeldung über die ELDA-Datendrehscheibe. 

  • Variante 2: Ist die Anmeldung schon anderwertig erstellt und gesendet worden (z. B. in einem Vorsystem oder direkt über ELDA Online), dann besteht hier kein Handlungsbedarf. 

  • Variante 3: Die Lohnverrechnung wurde in diesem oder dem Vormonat aus BMD 5.5 übernommen. Gefunden werden insbesondere Fälle, wenn der Dienstnehmer im Monat vor der Übernahme oder dessen Vormonat eingetreten ist. Diese Dienstnehmer wurden in den allermeisten Fällen bereits in BMD 5.5 angemeldet. Im Zuge der Übernahme der Lohnverrechnung aus BMD 5.5 werden keine Anmeldungen übernommen oder erzeugt. Aus diesem Grund schlägt die Prüfung aus Sicht der NTCS korrekterweise an. Für Fälle, in denen die Anmeldung noch aus BMD 5.5 gesendet worden ist, besteht kein Handlungsbedarf.

    Schlagen jedoch auch Fälle zu neuen Dienstnehmern an, die im NTCS LOHN angelegt worden sind, dann ist zu prüfen, ob die Anmeldung tatsächlich noch nicht gesendet worden ist. Über den Parameter "ÖGK-Anmeldung prüfen" kann die Prüfung generell deaktiviert werden, was jedoch die Gefahr birgt, dass "echte" Fallkonstellationen übersehen werden können.

    Falls die Prüfung direkt nach der Übernahme der Lohnverrechnung aus BMD 5.5 deaktiviert werden soll, weil "zu viele Fälle anschlagen", dann sollte sie spätestens nach zwei Monaten wieder aktiviert werden, da die Prüfung immer nur den aktuellen Monat und den Vormonat prüft. Zur Erinnerung kann ein Hinweis auf der Firma hinterlegt werden.

  • Variante 4: Wird bei einem Dienstnehmer ein Wiedereintritt erfasst, um eine Abfertigung in Teilbeträgen abzurechnen, so kann die Meldung, dass noch keine ÖGK-Anmeldung erstellt worden ist, ignoriert werden.
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 Sachbezug KFZ - Pendlerpauschale prüfen

 Pendlerpauschale darf bei gleichzeitigem Sachbezug KFZ nicht berücksichtigt werden

Beispiel
Pendlerpauschale darf bei gleichzeitigem Sachbezug KFZ nicht berücksichtigt werden.

Sachverhalt
§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG besagt: "Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu." § 124b Z 243 EStG erläutert weiters: "§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2013 tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft." Hier wird das Vorhandensein einer "Sachbezug KFZ"-Lohnart in der Abrechnung in Kombination mit einem Pendlerpauschale in den Stammdaten des Dienstnehmers geprüft.

Lösung
Kontrollieren Sie den konkreten Fall.
  • Variante 1: Durch Gewährung des Sachbezugs KFZ entfällt das Pendlerpauschale.

  • Variante 2: Der Sachbezug wurde fälschlicherweise erfasst und ist zu entfernen.
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 Service-Entgelt prüfen

 Keine Lohnart "E-Card Service-Entgelt" vorhanden

Beispiel
Keine Lohnart "E-Card Service-Entgelt" vorhanden.

Sachverhalt
Im November wurde die Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" nicht abgerechnet.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung und erfassen Sie die Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" ggf. manuell in der Bruttoerfassung.

Hinweis
Im Generalkollektivvertrag ist standardmäßig die Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" als Terminlohnart angelegt, sodass die Lohnart mit der Lohnarten-Aktivierung in der Bruttoerfassung erzeugt wird. Sollte diese Terminlohnart versehentlich gelöscht worden sein, wird die neuerliche Anlage im Generalkollektivvertrag empfohlen.

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 Lohnart "E-Card Service-Entgelt" aus Bruttoerfassung löschen, da der Dienstnehmer geringfügig ist

Beispiel
Lohnart "E-Card Service-Entgelt" aus Bruttoerfassung löschen, da der Dienstnehmer geringfügig ist.

Sachverhalt
Für einen geringfügig beschäftigten Dienstnehmer ist keine Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" abzurechnen. Das Programm erkennt abhängig von der Tarifgruppe eine geringfügige Beschäftigung und aktiviert für diese Dienstnehmer die Terminlohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" mit dem korrekten Wert 0. Dennoch wurde die Lohnart mit einem Betrag ungleich 0 abgerechnet. Aufrollungen aus nachfolgenden Monaten werden berücksichtigt.

Lösung
Kontrollieren Sie die Abrechnung, ob es sich tatsächlich um eine geringfügige Beschäftigung handelt oder entfernen Sie die Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" beim angegebenen Dienstnehmer aus der Bruttoerfassung.

Hinweis
Im Generalkollektivvertrag ist standardmäßig die Lohnart 7518 "E-Card Service-Entgelt" als Terminlohnart angelegt, sodass die Lohnart mit der Lohnarten-Aktivierung in der Bruttoerfassung erzeugt wird. Sollte diese Terminlohnart versehentlich gelöscht worden sein, wird die neuerliche Anlage im Generalkollektivvertrag empfohlen.

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 SV-Nummer prüfen

 SV-Nummer ist nicht korrekt

Beispiel
SV-Nummer ist nicht korrekt!

Sachverhalt
Beim angegebenen Dienstnehmer ist keine oder eine ungültige SV-Nummer hinterlegt. Ohne gültige SV-Nummer ist in vielen Fällen eine Nachbearbeitung der ELDA-Meldungen notwendig.

Lösung
Unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer ist im Feld SVNR eine gültige SV-Nummer zu hinterlegen. Möglicherweise ist auch folgender FAQ interessant: Was ist zu tun, wenn die SV-Nummer eines neuen Dienstnehmers noch nicht bekannt ist?

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 Tage prüfen

 Die Tage des Dienstnehmers sind größer als maximal möglich

Beispiel
Die Kalendertage des Dienstnehmers (= Anzahl der Kalendertage laut Abrechnung) sind > <maximale Kalendertage des Monats>.
Die SV-Tage des Dienstnehmers sind > <maximale SVs-Tage des Monats>.
Die LSt-Tage des Dienstnehmers (inkl. Ausland) sind > <maximale LSt-Tage des Monats>. 

Sachverhalt
In einem Monat mit maximal beispielsweise 31 Kalendertagen kann der Dienstnehmer nicht mehr als 31 Kalendertage abgerechnet haben. Die Prüfung berücksichtigt natürlich den konkreten Monat und auch Schaltjahre sowie Ein- und Austritt des Dienstnehmers.

Lösung
Kontrollieren Sie die Dienstverhältnisse des Dienstnehmers. Möglicherweise gibt es eine zeitliche Überlappung, die korrigiert werden muss. Kontrollieren Sie danach die Kalendertage/SV-Tage/LSt-Tage der Dienstverhältnisse in der Bruttoerfassung. Nutzen Sie ggf. die Funktion "Tage neu berechnen" oder nehmen Sie die Korrektur manuell per Stammdatenänderung am Reiter "Tage" vor.

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 Tarifgruppenwechsel prüfen

 Tarifgruppenwechsel nicht möglich

Beispiel
  • Tarifgruppenwechsel nicht möglich. Geringfügigkeitsgrenze unterschritten (Voll → Gering).
  • Tarifgruppenwechsel nicht möglich. Geringfügigkeitsgrenze überschritten (Gering → Voll).
Sachverhalt
Im ersten Fall ist der Dienstnehmer als vollversichert angelegt, jedoch wird die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten. Ein automatischer Wechsel ist nicht möglich, da das Feld "Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe" nicht befüllt ist.
Im zweiten Fall ist der Dienstnehmer als geringfügig versichert angelegt, jedoch wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten. Ein automatischer Wechsel ist nicht möglich, da das Feld "Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe" nicht befüllt ist.

Lösung
Hinterlegen Sie die korrekte Tarifgruppe und ggf. eine Tarifgruppe im Feld Voll/Gering-Wechsel Tarifgruppe. Beide Felder finden Sie am Reiter "Versicherung" unter LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer.

Hinweis
Kontrollieren Sie den konkreten Fall, denn die Geringfügigkeitsgrenze kann beispielsweise auch bei einem längeren Krankenstand im 50 % Entgelt oder ohne Entgelt unterschritten werden.

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 Tarifgruppenwechsel aufgrund KT halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) nicht ermittelbar. Bitte überprüfen.

Beispiel
Tarifgruppenwechsel aufgrund KT halbes/viertel/ohne Entgelt (Krankenstand) nicht ermittelbar. Bitte überprüfen.

Sachverhalt
Wenn ein Wechsel der Tarifgruppe hinsichtlich der Abrechnungsbeträge notwendig wäre, aber Kalendertage im halben bzw. viertel bzw. ohne Entgelt vorliegen, dann kann der Tarifgruppenwechsel nicht ermittelt und automatisiert durchgeführt werden.

Lösung
Der konkrete Sachverhalt ist manuell zu prüfen und der Wechsel der Tarifgruppe ggf. manuell durchzuführen.

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