Die Nichtleistungszeiten Krank und Unfall werden in der Nichtleistungszeitenverwaltung am Reiter "Krank" erfasst. Trotz diverser Unterschiede in rechtlichen Belangen, sind sie im Programm in analoger Weise handhabbar. Bei der Erfassung einer Nichtleistungszeit am Reiter "Krank" stehen im Feld "Art" folgende Ausprägungen zur Verfügung:
- Krank
- Arbeitsunfall
- Freizeitunfall
In diesem Dokument stehen die Nichtleistungszeiten Krank und Unfall im Mittelpunkt. Im
Kapitel 2 und dessen Unterkapiteln werden einige grundlegende Stammdaten genannt, deren korrekte Einstellung für eine weitestgehend reibungsfreie Verwaltung der Nichtleistungszeiten Krank und Unfall von großer Bedeutung sind. Dieses Kapitel bildet in gewisser Hinsicht die gemeinsame Basis für die Verwaltung und Abrechnung von Nichtleistungszeiten der Arten Krank bzw. Unfall ungeachtet des jeweiligen Anspruchs.
In den Kapiteln 3 bis 5 werden Krank bzw. Unfall mit den Ansprüchen 100 % und 50 % sowie ohne Entgelt mit deren jeweiligen Besonderheiten behandelt.
Mit Kapitel 6 wird auf die Eingabe der
Folgeerkrankung des Arbeitsunfalls eingegangen.
In den Kapiteln 10 und 11 werden Fallkonstellationen behandelt, wobei die Fehlzeit zwar nicht in die Dienstzeit des Dienstnehmers fällt, aber unter Umständen in der Lohnverrechnung behandelt werden muss. Zu nennen sind dabei
Fehlzeiten vor Dienstantritt, zumal der Dienstnehmer oftmals im System bereits angelegt oder gar bei der ÖGK angemeldet worden ist, und
Fehlzeiten nach dem Austritt, wenn die ÖGK vom letzten Dienstgeber einer A+E-Bestätigung Krankengeld benötigt.
In Kapitel 14 sind einige
Auswertungsmöglichkeiten für die Verwaltung der Nichtleistungszeiten Krank bzw. Unfall aufgelistet.
Dieses Dokument enthält keine allgemeine Beschreibung der Nichtleistungszeitenverwaltung oder ihrer Funktionen. Dazu wird die Dokumentation
Nichtleistungszeitenverwaltung empfohlen.
Die in diesem Dokument angesprochenen Programme, Felder und Parameter sind in separaten Dokumenten detailliert beschrieben. Nutzen Sie die zahlreichen Verlinkungen im Text, um direkt dorthin zu gelangen.
Für rechtliche Auskünfte wird an dieser Stelle auf einschlägige Fachliteratur, die Homepage der ÖGK und natürlich auf Gesetzestexte verwiesen.
Folgende Stammdaten sind für die Nichtleistungszeitenverwaltung und insbesondere für die Krank- bzw. Unfallverwaltung von essentieller Bedeutung:
In den folgenden Unterkapiteln wird jeweils auf diese Stammdaten und deren Auswirkung auf und Besonderheiten für die Krank- bzw. Unfallverwaltung eingegangen. Allgemeine Details zu diesen Programmen sind den jeweiligen Hilfedokumenten zu entnehmen.
Soll eine Nichtleistungszeitenverwaltung für einen Dienstnehmer geführt werden, muss ein
Wochenmodell beim Dienstnehmer hinterlegt sein. Das Wochenmodell besteht aus sieben darin hinterlegten
Tagesmodellen.
Üblicherweise ist die Sollarbeitszeit des Tagesmodells die Anzahl der Krank-Stunden, die in der Nichtleistungszeitenverwaltung in der Spalte "Bezahlt" stehen. Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen, wenn beispielsweise anstelle eines Stundenschnitts mit einem Tagesschnitt gerechnet wird, ist eine davon abweichende Stundenanzahl im Feld
Krank-Bezahlt am Tagesmodell zu hinterlegen.
Im Feld
Krankenstandtag wird hinterlegt, ob ein Tag von der Krank- bzw. Unfallverwaltung abgezogen werden soll, sofern an diesem Tag eine entsprechende Nichtleistungszeit erfasst worden ist.
Beispiel | In einem Wochenmodell wird von Montag bis Freitag gearbeitet. Samstag und Sonntag sind frei. In den Tagesmodellen, die an den Tagen von Montag bis Freitag hinterlegt sind, ist das Feld "Krankenstandtag" mit "Ja" gekennzeichnet. In den Tagesmodellen, die an den Samstagen und Sonntagen gelten, ist das Feld "Krankenstandtag" mit "Nein" gekennzeichnet.
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Auch ein
Schicht-/Dienstplan kann beim Dienstnehmer hinterlegt werden, er beruht letztlich ebenso auf Wochen- bzw. Tagesmodellen.
Folgende für die Krank- bzw. Unfallverwaltung relevanten Dienstnehmerdaten werden historisch geführt:
| Wochenmodell | Ein passendes Wochenmodell ist in der Lohnverrechnung für die Führung einer korrekten Nichtleistungszeitenverwaltung Voraussetzung. Ist das Feld "Wochenmodell" befüllt, so ist das Feld Teilzeitprozent lt. Wochenmodell von einer manuellen Änderung geschützt. Nur bei Neuanlage eines Dienstnehmers bzw. beim Umstellen eines Bewerbers zu einem Dienstnehmer ist die F4-Suche nach einem Wochenmodell erlaubt. Bei Verwendung des Pakets LOHN ist stets die Funktion Wochenmodell ändern zu verwenden, falls das Wochenmodell nachträglich eingetragen oder geändert werden soll. |
| Schicht-/Dienstplan | Hier kann ein Schicht-/Dienstplan für die Zeiterfassung hinterlegt werden (dient zur Sollzeitvorgabe).
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| Wird in diesem Feld ein Datum hinterlegt, entsteht an diesem Tag der neue Krank-Anspruch. Bleibt das Feld leer, entsteht der neue Anspruch, wenn sich das Eintrittsdatum jährt. Dieses Feld ist nur am Hauptdienstverhältnis veränderbar und wird auch unter den Historischen Mitarbeiterdaten geführt.
Besonderheit im Paket LOHN |
| Entscheiden Sie hier, ob die Krankenverwaltung in Kalendertagen oder Arbeitstagen geführt werden soll. Dieses Feld ist nur am Hauptdienstverhältnis veränderbar und wird auch unter den Historischen Mitarbeiterdaten geführt.
Besonderheit im Paket LOHN |
Insbesondere wenn für die Vergangenheit Einträge in der Nichtleistungszeitenverwaltung nacherfasst werden sollen, kann es an den genannten historischen Daten liegen, warum unerwartete Werte vorgeschlagen werden.
Beispiel | Eintrittsdatum 15.02. Ab 1. Mai dieses Jahres gilt ein neuer historischer Datensatz, der besagt, dass ab diesem Datum als Krank-Beginn der 01.01. verwendet werden soll. Im historischen Datensatz davor sind die Daten nicht gepflegt worden.
Das System kann in diesem Jahr keinen Anspruch per 01.01 erzeugen, weil zum Stichtag 01.01 noch kein Krank-Beginn-Datum hinterlegt gewesen ist und folglich der Krank-Anspruch zum Eintrittdatum erzeugt werden muss. Falls dies erreicht werden soll, müssen die historischen Daten entsprechend korrigiert werden. Das Erzeugen des neuen Krank-Anspruchs am 01.01. des nächsten Jahres klappt automatisch.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Datenpflege der historischen Daten nicht nur ab dem Jahr, ab dem die Lohnverrechnung mit NTCS geführt wird, relevant ist, sondern ab Beginn des "Krank-Jahres".
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Vordienstzeiten für Krank können am Reiter "Vordienstzeiten" im Programm "Dienstnehmer" erfasst werden. Diese werden bei der Ermittlung der Anspruchshöhe berücksichtigt.
Vordienstzeiten können als Zeitraum mit einem Von- und Bis-Datum oder einfach durch Angabe der gewünschten Jahre, Monate bzw. Tage erfasst werden.
Im Kopf des Reiters "Krank" in der Nichtleistungszeitenverwaltung sieht man die berücksichtigten Vordienstzeiten und die Dienstzeit inkl. VDZ.
Lohnarten für Krank bzw. Unfall befinden sich im Nummernbereich von 2000 bis 2299. Dieser Bereich besteht aus mehreren Lohnartenblöcken für unterschiedliche Anwendungen. Die meisten Bereiche bestehen aus einer Krank- sowie Korrekturlohnart und vier Schnittlohnarten.
Beachtenswert ist, dass die Krank- und Unfalllohnarten in diversen Lohnartengruppen zugeordnet sind, damit unter anderem die Krank-/Unfallbezüge für beispeilsweise die A+E-Bestätigung Krankengeld bzw. die AUVA-Rückerstattung automatisch ermittelt werden können. Werden die Krank bzw. Unfalllohnarten im 100%igen Anspruch nicht abgerechnet, um vermeintlich die Abrechnung zu verschlanken, dann ist die Konsequenz, dass bestimmte Meldungen oder Auswertungen manuell bearbeitet werden müssen, weil nicht alle erforderlichen Beträge vorhanden sind.
Durch die Korrekturlohnarten bei einem 100%igen und 50%igen Anspruch wird der Monatsbezug reduziert. Bei Lohnarten für unter 50%igen Anspruch ist keine Korrekturlohnart notwendig, da dies durch die übliche Aliquotierungseinstellung der Grundbezugslohnarten abgedeckt ist.
Die vier Schnittlohnarten sind erforderlich, um die Lohnsteuerfreiheit nach § 68 (1) bzw. § 68 (2) sowie die SV-Pflicht bzw. SV-Freiheit zu gewährleisten.
Lohnartennummer | Bereich für | Erklärung |
| 2000-2005 | Krank 100 % Tage | Die Kranklohnart und Korrekturlohnart werden nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 100%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern verwendet. |
| 2010-2015 | Krank 50 % Tage | Die Kranklohnart und Korrekturlohnart werden nach Tagen berechnet., die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 50%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern verwendet. |
| 2020-2024 | Krank 40 % Tage | Die Kranklohnart wird nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 40%iger Anspruch.
Diese Lohnarten beruhen auf der früheren EFZ-Logik des Landarbeitergesetzes. Diese Logik ist seit der Angleichung der EFZ-Ansprüche der Angestellten an jene der Arbeiter (01.07.2018) im Normalfall nicht mehr notwendig, kann aber aufgrund von Übergangsbestimmungen weiterhin in bestimmten Kollektivverträgen anzuwenden sein. |
| 2030-2034 | Krank 25 % Tage | Die Kranklohnart wird nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 25%iger Anspruch.
Diese Lohnarten beruhen auf der früheren EFZ-Logik des Angestelltengesetzes. Diese Logik ist seit der Angleichung der EFZ-Ansprüche der Angestellten an jene der Arbeiter (01.07.2018) im Normalfall nicht mehr notwendig, kann aber aufgrund von Übergangsbestimmungen weiterhin in bestimmten Kollektivverträgen anzuwenden sein. |
2050-2055 | Krank 100 % Std. | Die Kranklohnart und Korrekturlohnart werden nach Stunden berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 100%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Stundenlöhnern und Lehrlingen mit einem Stundensatz als Lehrlingseinkommen (Lohnart 1410 "Lehrlingseinkommen Std.") verwendet. |
2060-2065 | Krank 50 % Std. | Die Kranklohnart und Korrekturlohnart werden nach Stunden berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 50%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Stundenlöhnern verwendet. |
2100-2105 | Krank LG 100 % | Kranklohnarten für Lehrling im 100%igen Anspruch |
2110-2115 | Krank LG Teilentgelt bis 42. Tag | Kranklohnarten für Lehrling im Teilentgelt bis zum 42. Tag |
2120-2125 | Krank LG 100 % 3 Tage | Kranklohnarten für Lehrlinge im 100%igen Anspruch für 3 Tage |
2130-2135 | Krank LG Teilentgelt ab 43. Tag | Kranklohnarten für Lehrlinge im Teilentgelt ab dem 43. Tag |
2140-2145 | Krank LG TE Feiertag bis 42. Tag | Kranklohnarten für Lehrlinge im Teilentgelt bis zum 42. Tag, sofern der Kranktag auf einen Feiertag fällt. |
2150-2155 | Krank LG TE Feiertag ab 43. Tag | Kranklohnarten für Lehrlinge im Teilentgelt ab dem 43. Tag, sofern der Kranktag auf einen Feiertag fällt. |
2190 | Krank ohne Entgelt (Info) | Informationslohnart für Krank ohne Entgelt in Tagen, Grundbezug wird aliquotiert.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern verwendet. |
2192 | Krank ohne Entgelt Std. (Info) | Informationslohnart für Krank ohne Entgelt in Stunden, Grundbezug wird aliquotiert.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Stundenlöhnern verwendet. |
2200-2205 | Unfall 100 % Tage | Die Unfalllohnart und Korrekturlohnart werden nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 100%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern verwendet. |
2210-2215 | Unfall 50 % Tage | Die Unfalllohnart und Korrekturlohnart werden nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 50%iger Anspruch.
Diese Lohnarten beruhen auf der früheren EFZ-Logik des Angestelltengesetzes. Diese Logik ist seit der Angleichung der EFZ-Ansprüche der Angestellten an jene der Arbeiter (01.07.2018) im Normalfall nicht mehr notwendig, kann aber aufgrund von Übergangsbestimmungen weiterhin in bestimmten Kollektivverträgen anzuwenden sein. |
2230-2234 | Unfall 25 % Tage | Die Unfalllohnart wird nach Tagen berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 25%iger Anspruch.
Diese Lohnarten beruhen auf der früheren EFZ-Logik des Angestelltengesetzes. Diese Logik ist seit der Angleichung der EFZ-Ansprüche der Angestellten an jene der Arbeiter (01.07.2018) im Normalfall nicht mehr notwendig, kann aber aufgrund von Übergangsbestimmungen weiterhin in bestimmten Kollektivverträgen anzuwenden sein. |
2250-2255 | Unfall 100 % Std. | Die Unfalllohnart und Korrekturlohnart werden nach Stunden berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 100%iger Anspruch.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Stundenlöhnern und Lehrlingen mit einem Stundensatz als Lehrlingseinkommen (Lohnart 1410 "Lehrlingseinkommen Std.") verwendet. |
2260-2265 | Unfall 50 % Std. | Die Unfalllohnart und Korrekturlohnart werden nach Stunden berechnet, die Schnittlohnarten nach Stunden (Stundenschnitt). 50%iger Anspruch.
Diese Lohnarten beruhen auf der früheren EFZ-Logik des Angestelltengesetzes. Diese Logik ist seit der Angleichung der EFZ-Ansprüche der Angestellten an jene der Arbeiter (01.07.2018) im Normalfall nicht mehr notwendig, kann aber aufgrund von Übergangsbestimmungen weiterhin in bestimmten Kollektivverträgen anzuwenden sein. |
2270-2275 | Unfall LG 100 % | Unfalllohnarten für Lehrling im 100%igen Anspruch |
2280-2285 | Unfall LG Teilentgelt | Unfalllohnarten für Lehrling im Teilentgelt |
2290 | Unfall ohne Entgelt (Info) | Informationslohnart für Krank ohne Entgelt in Tagen, Grundbezug wird aliquotiert.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern verwendet. |
2292 | Unfall ohne Entgelt Std. (Info) | Informationslohnart für Krank ohne Entgelt in Stunden, Grundbezug wird aliquotiert.
Diese Lohnarten werden üblicherweise bei Stundenlöhnern verwendet. |
2295-2297 | Teilentgelt ATZ/TP | Teilentgeltlohnarten für 50%igen Anspruch bei Altersteilzeit und Teilpension |
Es werden derzeit zwei Entgeltfortzahlungsanspruchstabellen mit den Nummern 1 und 2 ausgeliefert. Die Entgeltfortzahlungsanspruchstabelle 1 ist für Monatslöhner und Gehälter und 2 für Stundenlöhner ausgelegt. Die beiden Tabellen unterscheiden sich in den hinterlegten Lohnarten, nicht jedoch in den hinterlegten Ansprüchen.
Grundsätzlich sollte in der Lohnfirma die Entgeltfortzahlungstabelle hinterlegt werden, die für die meisten Dienstnehmer der Lohnfirma gilt. Im Programm
Dienstnehmer kann am Reiter "Divers" im Bedarf eine davon abweichende Tabelle im Feld
Entgeltfortzahlung hinterlegt werden.
Für die Krank- bzw. Unfallverwaltung sind insbesondere folgende Parameter von großer Bedeutung:
| Steuert, ob bei Erstellung einer A+E-Meldung der A+E-Dialog geöffnet wird. Bei der Ausprägung "Nein", wird die A+E-Meldung automatisch erstellt im Hintergrund erstellt.
0 - Nein 1 - Ja |
| Über diesen Parameter können Sie steuern, ob die Auszahlung der erfassten oder importierten Nichtleistungszeiten im aktuellen Monat oder erst im darauffolgenden Monat erfolgen soll. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung:
0 - Nein
Hinweis Steht der Parameter auf "Ja, um 1 Monat" und wird ein Austritt erfasst, werden die NLZ-Lohnarten erneut in den Importpuffer geschrieben und im Austrittsmonat aktiviert. |
| Geben Sie an, ob alle Krank-Lohnarten oder nur jene mit vollem Entgelt verschoben werden sollen.
0 - Alle Krank-Lohnarten: Bei Teilentgelt oder ohne Entgelt sind ggf. die Beträge der ELDA-Meldungen mBGM, A+E-Krankengeld bzw. AUVA-Rückerstattung manuell zu ermittlen und zu übersteuern.
1 - Nur Krank-Volles Entgelt-Lohnarten: Empfohlene Einstellung, sofern die Auszahlung verschoben wird. |
| Lohnart, die für einen Feiertag erzeugt werden soll, wenn der Lehrling bereits Teilentgelt bis zum 42. Tag erhält. Lehrlinge werden an der gleichnamigen Ausprägung "Lehrling" im Feld Versichertengruppe erkannt. |
| Lohnart, die für einen Feiertag erzeugt werden soll, wenn der Lehrling bereits Teilentgelt ab dem 43. Tag erhält. Lehrlinge werden an der gleichnamigen Ausprägung "Lehrling" im Feld Versichertengruppe erkannt. |
| Geben Sie an, ob der Importpuffer mit den hinterlegten Lohnarten befüllt werden soll oder nicht, sofern ein Krankenstand erfasst wurde.
0 - Nein 1 - Ja 2 - Ja, nur BMG BV-Krank 3 - Ja, nur BMG BV-Krank + Krank 1/2, 1/4, Ohne |
| In diesem Parameter ist einzustellen, ob für diese Nichtleistungszeitenart eine Zeile im Dienstnehmerstamm am Reiter Nichtleistungszeiten angezeigt werden soll.
0 - Nein 1 - Ja |
Im Programm LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer kann am Reiter "Allgemein/CRM" über das Feld
Priorität Feitertag/Krankheit gesteuert werden, ob an einem Feiertag ein Krankheitstag von der Verwaltung abgezogen werden darf oder nicht.
Bei der Ausprägung "Krankheit" wird der Tag in der Verwaltung abgezogen und die Stunden in das Feld "Bezahlt" geschrieben. Bei der Ausprägung "Feiertag" werden beide Spalten "Verwaltung" und "Bezahlt" für diesen Tag auf 0 gestellt.
Bei nachträglicher Änderung des Feldes muss die Nichtleistungszeit neu erfasst werden.
Für Krank als auch für Unfall bei 100%igem Anspruch stehen jeweils zwei Lohnartennummernbereiche zur Verfügung, um die Krank- bzw. Urlaubsentgelte in Tagen oder in Stunden abzurechnen. Die Schnittlohnarten sind im Wesentlichen identisch und können jeweils für Stundenschnitte verwendet werden.
Werden die Lohnarten mit einer unerwarteten Menge oder mit unerwarteten Tagen durch die Lohnartenaktivierung erzeugt, dann deutet dies darauf hin, dass ein falsches Wochenmodell hinterlegt ist.
Der Satz der Lohnarten wird üblicherweise aus Fixwerten und mit Hilfe eines Teilers berechnet. Wird ein unerwarteter Satz berechnet, dann ist Folgendes zu prüfen:
- Die Krank- bzw. Unfalllohnarten und die dazugehörigen Korrekturlohnarten greifen auf alle erforderlichen Fixwerte zu.
- Die Fixwerte sind in korrekter Höhe hinterlegt.
- Der gewünschte Teiler wird von der Lohnart verwendet.
- Ggf. ist der Teiler beim Dienstnehmer hinterlegt (z. B., falls es sich um den Monatsteiler handelt).
Wichtig bei den Entgelt- und Korrekturlohnarten ist, dass sie sich betraglich ausgleichen.
Bei Stundenlöhnern wird üblicherweise ein eigener Kollektivvertrag hinterlegt. In der Krank- bzw. Unfalllohnart kann KV-spezifisch die Koppelung auf die Korrekturlohnart entfernt werden. Alternativ kann die Koppelung auf die Korrekturlohnart unter eine Koppelungsbedingung gestellt werden.
Wählen Sie individuell, ob und wie die Krank-, Unfall- und die dazugehörigen Korrekturlohnarten am Lohnset angedruckt werden sollen.
Beachtenswert ist, dass die Krank- und Unfalllohnarten in diversen Lohnartengruppen zugeordnet sind, damit unter anderem die Krank-/Unfallbezüge für beispeilsweise die A+E-Bestätigung Krankengeld bzw. die AUVA-Rückerstattung automatisch ermittelt werden können. Werden die Krank bzw. Unfalllohnarten im 100%igen Anspruch nicht abgerechnet, um vermeintlich die Abrechnung zu verschlanken, dann ist die Konsequenz, dass bestimmte Meldungen oder Auswertungen manuell bearbeitet werden müssen, weil nicht alle erforderlichen Beträge vorhanden sind.
In der Entgeltfortzahlungsanspruchstabelle sind für den 100%igen Anspruch die beiden Spalten
% Anspruch 1 und "Lohnart 1" sowie im Bereich "Werte" die beiden Spalten
Anspruch 1 und
Einheit 1 von Bedeutung.
Beispiel | Abrechnungsmonat März, keine Feiertage, Fixwert 3500. Der Dienstnehmer ist 21 Tage krank im 100%igen Anspruch. Der Krankenstand umfasst entsprechend dem hinterlegten Wochenmodell 115,50 Stunden. Die Stundenanzahl wird von der Kranklohnart an die Schnittlohnarten übergeben.
Der Tagsatz für die Krank- und Korrekturlohnarten berechnet sich wie folgt: 3500 / 31 * 21 = 2370,97
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In der Nichtleistungszeitenverwaltung sind in den Spalten "Verwaltung" und "Bezahlt" die Ansprüche jeweils durch Schrägstriche getrennt, sodass für eine Nichtleistungszeit nachvollzogen werden kann, wie viele Tage bzw. Stunden gesamt für die Nichtleistungszeit von den jeweiligen Ansprüchen abgezogen werden.
Welche Tage einer Nichtleistungszeit beim 100%igen Anspruch berücksichtigt werden, ist in der Nichtleistungszeitenverwaltung im Bereich "Detail" sehr übersichtlich nachvollziehbar. Von besonderer Bedeutung für den Zeitraum im 100%igen Anspruch sind diese Felder:
Für Krank als auch für Unfall im 50%igem Anspruch stehen jeweils zwei Lohnartennummernbereiche zur Verfügung, um die Krank- bzw. Unfall-Entgelte in Tagen oder in Stunden abzurechnen. Die Schnittlohnarten sind im Wesentlichen identisch und können jeweils für Stundenschnitte verwendet werden. Beim 50%igen Anspruch ist der Schnittsatz auf 50 % zu reduzieren, weshalb nicht die 100-%-Schnittlohnarten verwendet werden können.
Werden die Lohnarten mit einer unerwarteten Menge oder mit unerwarteten Tagen durch die Lohnartenaktivierung erzeugt, dann deutet dies darauf hin, dass ein falsches Wochenmodell hinterlegt ist.
Bei Gehaltsempfängern und Monatslöhnern lautet das Berechnungsprinzip folgendermaßen:
Monatsbezug (aliquotiert nach Kalendertagen)
+ Krank- bzw. Unfalllohnart im 50%igen Anspruch
- Korrekturlohnart in voller Höhe (100 %)
Das heißt, dass die Korrekturlohnart genau den Betrag darstellt, um den der Monatsbezug aufgrund der 50-%-Tage gekürzt wird. Die Krank- bzw. Unfalllohnart 50 % entspricht jenem Entgelt, das der Dienstnehmer im 50-%-Anspruch tatsächlich erhält. Im Wesentlichen gilt die Faustregel, dass die Krank- bzw. Unfalllohnart im 50%igen Anspruch nur halb so hoch wie die dazugehörige Korrekturlohnart ist.
Der Satz der Lohnarten wird üblicherweise aus Fixwerten und mit Hilfe eines Teilers berechnet. Wird ein unerwarteter Satz berechnet, dann ist Folgendes zu prüfen:
- Die Krank-, Unfall- und die dazugehörigen Korrekturlohnarten greifen auf alle erforderlichen Fixwerte zu.
- Die Fixwerte sind in korrekter Höhe hinterlegt.
- Der gewünschte Teiler wird von der Lohnart verwendet.
- Ggf. ist der Teiler beim Dienstnehmer hinterlegt (z. B., falls es sich um den Monatsteiler handelt).
Bei Stundenlöhnern wird üblicherweise ein eigener Kollektivvertrag hinterlegt. In der Krank- bzw. Unfalllohnart kann KV-spezifisch die Koppelung auf die Korrekturlohnart entfernt werden. Alternativ kann die Koppelung auf die Korrekturlohnart unter eine Koppelungsbedingung gestellt werden.
Wählen Sie individuell, ob und wie die Krank-, Unfall- und die dazugehörigen Korrekturlohnarten am Lohnset angedruckt werden sollen.
In der Entgeltfortzahlungsanspruchstabelle sind für den 50%igen Anspruch die beiden Spalten
% Anspruch 2 und "Lohnart 2" sowie im Bereich "Werte" die beiden Spalten
Anspruch 2 und
Einheit 2 von Bedeutung.

Beispiel | Abrechnungsmonat März, keine Feiertage, Fixwert 3500. Der Dienstnehmer ist 28 Tage krank im 100%igen und 3 Tage im 50%igen Anspruch. Der Krankenstand umfasst entsprechend dem hinterlegten Wochenmodell 154 Stunden im 100%igen und 8,50 Stunden im 50%igen Krankenanspruch. Die jeweilige Stundenanzahl wird an die Schnittlohnarten übergeben.
Der Dienstnehmer ist den ganzen Monat krank. Das heißt, dass die Summe der Korrekturlohnarten dem Monatsbezug entsprechen muss.
3500 = 3161,29 + 169,35
Für die ersten 28 Tage im 100%igen Anspruch erhält der Dienstnehmer ein Entgelt in dieser Höhe: 3500 / 31 * 28 = 3161,29 Für die anschließenden 3 Tage im 50%igen Anspruch bekommt der Dienstnehmer ein Entgelt in dieser Höhe: 3500 / 31 * 3 * 50 % = 169,35
Das heißt, dass der Dienstnehmer in diesem Monat ein Bruttoentgelt in Höhe von 3161,29 + 169,35 = 3330,64 anstelle von 3500 hat.
Bei einem Stundenlöhner würde man nur die geleisteten Stunden sowie die Entgelt- und Schnittlohnarten aufgrund der Fehlzeit, aber keine Korrekturlohnart abrechnen.
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In der Nichtleistungszeitenverwaltung sind in den Spalten "Verwaltung" und "Bezahlt" die Ansprüche jeweils durch Schrägstriche getrennt, sodass für eine Nichtleistungszeit nachvollzogen werden kann, wie viele Tage bzw. Stunden gesamt für die Nichtleistungszeit von den jeweiligen Ansprüchen abgezogen werden.
Welche Tage einer Nichtleistungszeit beim 50%igen Anspruch berücksichtigt werden, ist in der Nichtleistungszeitenverwaltung im Bereich "Detail" übersichtlich dargestellt. Von besonderer Bedeutung für den Zeitraum im 50%igen Anspruch sind diese Felder:
Im 50%igen Anspruch (oder darunter) muss die Lohnart 7513 "Bmg BV Krankengeld" bei BV-pflichtigen Dienstnehmern abgerechnet werden.
Der Wert für die Bmg BV ist immer der des letzten vollen Monats vor Beginn der Erkrankung(en).
Scheint die Lohnart 7513 ohne Betrag in der Abrechnung auf, schlägt die Meldung "Lohnart 7513 (= Bmg BV Krankengeld) ohne Betrag vorhanden" in der Abrechnungskontrolle an (
Lohnart ohne Betrag vorhanden).
Externe Quelle | Zu dem Thema BV Bemessungsgrundlage möchten wir Sie auf die FAQs der ÖGK Punkt 4.11 verweisen. |
Hinweis | Ist der Monat vor Beginn des Anlassfalls mit NTCS LOHN abgerechnet worden, kann der Tagsatz für die fiktive Bemessungsgrundlage (Lohnart 7513) programmseitig ermittelt werden. Ist der Monat vor Beginn des Anlassfalls noch mit einem anderen Lohnprogramm abgerechnet worden, ist auf der Lohnart 7528 "Monatsentgelt BV Wochengeld" das für die Bemessungsgrundlage BV maßgebliche Monatsentgelt zu erfassen. Dies ermöglicht die Berechnung des korrekten Tagsatzes auf der Lohnart 7513.
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Beispiel | Aufgrund mehrerer Fehlzeiten tritt der Dienstnehmer zum 27.03.2026 in das Teilentgelt ein. Am 05.05.2026 erhält er zwar einen neuen Anspruch, doch aufgrund eines erneuten Krankenstands befindet er sich ab Juli erneut im Teilentgelt.
In diesem Jahr erhielt der Dienstnehmer zwei Gehaltserhöhungen um je 500 € (April und Mai).
In der Juli-Abrechnung ist die Bemessungsgrundlage BV für die 8 Tage auf den Stand des letzten vollen Entgelts (Monat 04/2026) zurückzuführen – ungeachtet der Gehaltserhöhungen im April und Mai.  Die Lohnart 7513 "Bmg KV Krankengeld" ist eine Mengen- und Satzlohnart und erhält ihren Wert wie folgt: - Menge (= Tage)
Wird der Krankenstand in der Nichtleistungszeitenverwaltung eingetragen, werden im Fensterbereich "Detail" in der Spalte "BMG BV Krank" die Tage im Teilentgelt mitgeführt und anschließend der Lohnart als Menge übergeben.

Die Spalte "BMG BV Krank" muss über "Spalte hinzufügen" eingeblendet werden, sie ist standardmäßig nicht in der Ansicht enthalten.
- Satz bzw. Betrag
Der Satz errechnet sich im Standard aus dem letzten Entgelt durch den Teiler von 30 und davon 50 %.

Als letzter Monat mit vollem Entgelt wird der Monat 4 mit dem Gehalt von 3.500 € herangezogen. 3.500 / 30 x 50 % = 58,33 x 8 Tage im Teilentgelt ergibt eine Bmg BV Krankengeld für Juli von 466,67 €.
- Berechnung "Bmg BV Krankengeld" für Monat März:
Letzter Monat mit vollem Entgelt: Februar mit 3.000 € 3.000 / 30 x 50 % = 50 x 1 Tag im Teilentgelt ergibt eine Bmg BV Krankengeld für März von 50 €.
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Informationen, wie Sachbezüge abzurechnen sind, die in einem Entgeltfortzahlungszeitraum weiterhin gewährt werden, erfahren Sie im Beitrag
Sachbezüge der ÖGK.
Bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld müssen die beitragspflichtigen Bruttobezüge angegeben werden. Dies erfolgt nach bestimmten Regeln, welche Bezüge berüchsichtigt und welchem Monat diese zugeordnet werden.
Dabei gilt grundsätzlich:
- Als Beitragszeitraum gilt immer der Kalendermonat.
- Es zählen nur beitragspflichtige laufende Entgelte.
- Sonderzahlungen und beitragsfreie Bezüge bleiben außen vor.
- Teilentgeltzeiten werden nicht hinzugerechnet.
Lt. ÖGK ist jenes Entgelt anzugeben, das im letzten Kalendermonat vor dem Ende des vollen Krank-Entgeltanspruchs gebührt hat.
Bei freien Dienstnehmer/innen sind die letzten drei Kalendermonate relevant.
Beispiel | Ein Dienstnehmer befindet sich von 19.01 bis 13.03.2026 im Krankenstand.
Für den Monat Jänner besteht noch voller Entgeltanspruch, daher werden die Bezüge in voller Höhe abgerechnet. Mit 18.02.2026 fällt der Dienstnehmer ins Teilentgelt.
Für die Berechnung des Krankengeldes in der A+E Bestätigung wird der Monat Jänner herangezogen, da dieser der letzte vollständig abgeschlossene Kalendermonat vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs ist. Die Bezüge aus dem Teilentgelt werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
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Externe Quelle | Unter folgendem Link finden Sie die Ausfüllhilfe der ÖGK für die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld:
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Um den 50-%-Anteil der Krankbezüge aus der Berechnung auszuschließen, weisen die Standardlohnarten für Krankenstand bereits die benötigten Einstellungen auf.
Die Lohnart 2010 "Krank 50 % Tage" besitzt keine Pflichtigkeit für A+E Krankengeld und somit ist der auf dieser Lohnart abgerechneter Betrag nicht im
Betrag des Bezuges enthalten.
(LOHN → Stammdaten → Lohnarten → Lohnart 2010 "Krank 50 % Tage" mit Doppelklick öffnen → Reiter "Pflichtigkeiten" → Feld "A+E-Krankengeld")
Im Gegensatz dazu besitzt die Lohnart 2015 "Krank 50 % Korrektur" diese Pflichtigkeit und wird daher bei der Berechnung der
Betragssumme berücksichtigt.
Man könnte die Berechnung der Betragssumme wie folgt aufstellen:
Die Bmg SV lfd wird durch die Kalendertage ohne den Zeitraum des Teilentgelts dividiert und mit den Tagen des gemeldeten Zeitraums multipliziert
Beispiel | Die Dienstnehmerin ist von 16.03. bis einschließlich 10.05.2026 im Krankenstand. Ab dem 07.04.2026 fällt sie ins Teilentgelt und ab dem 06.05.2026 besteht kein Anspruch mehr auf Krank-Entgelt.
Die Betragssumme, die in der A+E Krankengeld gemeldet wird, beträgt € 3.500,00.
Der Bezugszeitraum der A+E Krankengeld ist der März. Dies ist der letzte Monat, in dem die Dienstnehmerin noch volles Entgelt bezieht, bevor sie ins Teilentgelt fällt. Somit wird die volle Bmg SV Lfd in der A+E Krankengeld angeführt.
Die Bmg SV Lfd beträgt € 3.500,00. Bei den Kalendertagen erfolgt keinen Abzug für Zeiten im Teilentgelt, daher werden die vollen 31 Kalendertage herangezogen. In der A+E Krankengeld sind ebenfalls 31 Kalendertage gemeldet.
€ 3.500,00 : 31 x 31 = € 3.500,00
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Auch wenn im letzten Monat vor Ende des vollen Entgeltanspruchs nur teilweise gearbeitet wurde (z. B. wegen Krankenstand), wird trotzdem dieser Monat herangezogen, aber nur jener Zeitraum mit vollem Entgelt.
Beispiel | Die Dienstnehmerin ist von 01.06. bis 05.06.2026 wieder im Krankenstand. Es besteht kein Anspruch mehr auf Krank-Entgelt.
Die Betragssumme, die in der A+E Krankengeld gemeldet wird, beträgt € 2.483,87.
Die Betragssumme ergibt sich aus den beitragspflichtigen Bruttobezügen ohne die Zeiträume des Teilentgelts und ohne Zeiträume ohne Anspruch. Es wird die Bmg SV lfd benötigt, um die einzelnen Beträge der Bezüge nachzurechnen.
Unter Verwendung des Programmpunkts "Informationsabrechnung" können auf einfachstem Weg alle beitragspflichtigen Teile erfasst werden (LOHN → Weitere Funktionen → Informationsabrechnung → Dienstnehmer auswählen). Weil der Bezugszeitraum der A+E Krankengeld der Mai ist, muss über die Lohn-Basiseinstellungen in den Monat 5 gewechselt werden. Um den korrekten Betrag für die Bmg SV lfd zu erhalten, werden nur Lohnarten in der Informationsabrechnung belassen, die die Pflichtigkeit des Felds "A+E-Krankengeld" besitzen. Beispiel: Gehalt, Urlaubsschnitt, Feiertagsschnitt, Schichtzulagen, Lohnart "Krank 50 % Korrektur Tage" etc.
Die Lohnart 2010 "Krank 50 % Tage" wird deswegen aus der Erfassung entfernt.
Die Bmg SV Lfd beträgt laut Informationabrechnung € 3.048,39. Nun wird die genaue Anzahl der Tage im Krankenstand benötigt. Dazu ist in der Nichtleistungszeitenverwaltung zu prüfen, wann die Krankenstände aufgetreten sind und wie lange sie gedauert haben (LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → Dienstnehmer in der Übersicht markieren → Reiter "Nichtleistungszeiten" → Nichtleitungszeiten → Reiter "Krank").
Die Bmg SV lfd wird durch die Kalendertage ohne 50%igen Krankenstand dividiert und mit den gemeldeten Kalendertagen in der A+E multipliziert: € 3.048,39 : 27 x 22 = € 2.483,87 - Wie viele Kalendertage hat der Mai? – 31 Kalendertage
- Wie viele Tage davon waren im 50%igen Krank-Anspruch? – 4 Kalendertage
Der Divisor ist somit 27.
- An wie vielen Tage im Mai lag kein Krankenstand vor? – Der 1. Mai ist ein Feiertag und von 11.05. bis zum 31.05.2026 ist kein Krankenstand gemeldet. Somit ergeben sich 22 Tage.
Der Multiplikator ist 22.
€ 3.048,39 : 27 x 1 = € 112,90 € 3.048,39 : 27 x 21 = € 2.370,97
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Beispiel | Im Juli ist die Dienstnehmerin einen Tag krank. Die A+E Krankengeld zieht den Zeitraum Juni heran und hat eine Betragssumme von € 2.916,67.
Die Bmg SV Lfd von Mai beträgt € 3.500,00. In diesem Monat gab es keine SV-freie Bezüge, die abgezogen werden müssen.
Es besteht bereits kein Anspruch mehr auf Krank-Entgelt und in diesem Monat fällt ein Feiertag in den Krankenstand.
Für den Divisor zählen die vollen 30 Kalendertage weil es keinen 50%igen Anspruch mehr gibt. Beim Multiplikator wird wieder nur der in der A+E gemeldete Zeitraum herangezogen. Das sind in diesem Fall 25 Tage.
€ 2.916,67 : 30 x 25 = € 2.916.67
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Hinweis | Fällt ein Feiertag in einen 50%igen Krank-Anspruch, ist dieser als 100-%-Krank-Anspruch zu werten. |
Die Lohnarten 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)", 2192 "Krank ohne Entgelt Std. (Info)", 2290 "Unfall ohne Entgelt (Info)" bzw. 2292 "Unfall ohne Entgelt Std. (Info)" sind zwar Informationslohnarten (das heißt, sie haben keine Pflichtigkeiten und werden nicht verbucht), müssen jedoch für bestimmte Auswertungen erfasst und abgerechnet werden.
Die Lohnarten haben die Einstellung "Ja (ohne Entgelt)" im Feld
Eingabe Tage. Das heißt, jene Kalendertage des Monats, für die eine Abrechnung "ohne Entgelt" erfolgt, werden für diese Lohnarten herangezogen.
Üblicherweise verfügen diese Lohnarten auch über eine Mengeneingabe.
Werden die Lohnarten mit einer unerwarteten Menge oder mit unerwarteten Tagen durch die Lohnartenaktivierung erzeugt, dann deutet dies darauf hin, dass ein falsches Wochenmodell hinterlegt ist.
Der Satz der Lohnarten wird üblicherweise aus Fixwerten und mit Hilfe eines Teilers berechnet. Wird ein unerwarteter Satz berechnet, dann ist Folgendes zu prüfen:
- Die "ohne Entgelt"-Lohnarten greifen auf alle erforderlichen Fixwerte zu.
- Die Fixwerte sind in korrekter Höhe hinterlegt.
- Der gewünschte Teiler wird von der Lohnart verwendet.
- Ggf. ist der Teiler beim Dienstnehmer hinterlegt (z. B., falls es sich um den Monatsteiler handelt).
Wählen Sie individuell, ob und wie die Lohnart am Lohnset angedruckt werden soll.
Hinweis | Die Lohnart 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)" kürzt die Kalendertage und SV-Tage in der Bruttoerfassung. Dadurch kann es auch zu 0 Kalender- und SV-Tagen kommen. |
In der verwendeten Entgeltfortzahlungstabelle ist im Feld "Lohnart ohne Entgelt" die entsprechende "ohne Entgelt"-Lohnart hinterlegt. Je nach NLZ-Art muss die entsprechende Krank- oder Unfalllohnart hinterlegt werden. Falls es sich um Stundenlöhner handelt, muss die "ohne Entgelt"-Lohnart mit dem Zusatz "Std." verwendet werden.
Wie lange die Entgeltfortzahlungsansprüche bei einer bestimmten gesetzliche Grundlage dauern, ist im Reiter "Werte" zu erfassen.
Hinweis | Fällt der 15.11. in einen Zeitraum ohne Bezüge, beispielsweise Krankenstand ohne Entgeltfortzahlung, Karenz, Präsenz-/Zivildienst oder Wochengeld, wird keine E-Card-Gebühr vom Programm errechnet.
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Beispiel | Abrechnungsmonat März, keine Feiertage, Fixwert € 3.500. Ende Teilentgelt ist der 24.03. Ab 25.03. besteht kein Anspruch mehr auf Entgelt.
Der Dienstnehmer erhält noch für 10 Tage Entgelt (wahrscheinlich mit 50 %).
Für den Zeitraum vom 1. bis 24.03. Gehalt: 3500 / 31 * 24 = 2.709,68 Für die Tage im halben Entgelt werden die Kranklohnart und die entsprechende Korrekturlohnart erzeugt.
Lohnart 2010 "Krank 50 % Tage": 3500 / 31 * 24 * 50 % = 1354,84 Lohnart 2015 "Krank 50 % Korrektur": 3500 / 31 * 24 * (-1) = - 2709,68 Für diesen Zeitraum erhält der Dienstnehmer ein Entgelt von 1354,84.
Für den Zeitraum vom 25. bis 31.03. In diesem Zeitraum erhält der Dienstnehmer kein/en Gehalt/Monatslohn etc., da der Fixwert aliquotiert wird. Lohnart 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)": 3500 / 31 * 7 = 790,32. Hier handelt es sich jedoch um eine reine Informationslohnart.
Kalender- und SV-Tage wurden in der Bruttoerfassung um 7 Tage reduziert (ursprünglich 31 KT im März):
Abrechnungsmonat April, keine Feiertage. Der Dienstnehmer ist den ganzen Monat "Krank ohne Entgelt".
Kalender- und SV-Tage wurden in der Bruttoerfassung um 30 Tage reduziert (ursprünglich 30 KT im April):
Falls in einem Monat oder mehreren Monaten "ohne Entgelt"-Lohnarten ohne eine Grundbezugslohnart (Gehalt, Monatslohn, Stundenlohn, Lehrlingseinkommen ...) abgerechnet werden, muss im ersten Monat, wenn wieder der Grundbezug abgerechnet werden soll, dieser manuell erfasst werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Rückkehr aus einem Langzeitkrankenstand in dieser Dokumentation.
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In der Nichtleistungszeitenverwaltung sind bei Krank bzw. Unfall ohne Entgelt die Felder "Krank Rest per Stichtag" bzw. "Unfall Rest per Stichtag" im oberen Bereich sehr informativ.
Im Bereich "Krank" bzw. "Unfall" sehen Sie je Nichtleistungszeit den Verbrauch je Topf in der Spalte "Verwaltung". Ist der Anspruch zur Gänze erschöpft, dann handelt es sich um eine Nichtleistungszeit ohne Entgelt.
Im Bereich "Detail" ist jeder Tag in einer eigenen Zeile dargestellt. Von besonderer Bedeutung für den Zeitraum ohne Entgelt sind diese Felder:
- Bezahlt Oe
- Verw. Oe
- Verw. OE KT
Solange das Arbeitsverhältnis aufrecht ist und seitens der Gesundheitskasse Krankengeld gebührt, sind BV-Beiträge in Höhe von derzeit 1,53 % (Stand Mai 2024) der dafür vorgesehenen fiktiven Bemessungsgrundlage zu leisten. Diese beträgt die Hälfte des für den Kalendermonat vor Beginn der Nichtleistungszeit gebührenden Entgelts ohne Sonderzahlung.
Scheint die Lohnart 7513 ohne Betrag in der Abrechnung auf, schlägt die Meldung "Lohnart 7513 (= Bmg BV Krankengeld) ohne Betrag vorhanden" in der Abrechnungskontrolle an (
Lohnart ohne Betrag vorhanden).
Hinweis | Ist der Monat vor Beginn des Anlassfalls mit NTCS LOHN abgerechnet worden, kann der Tagsatz für die fiktive Bemessungsgrundlage (Lohnart 7513) programmseitig ermittelt werden. Ist der Monat vor Beginn des Anlassfalls noch mit einem anderen Lohnprogramm abgerechnet worden, ist auf der Lohnart 7528 "Monatsentgelt BV Wochengeld" das für die Bemessungsgrundlage BV maßgebliche Monatsentgelt zu erfassen. Dies ermöglicht die Berechnung des korrekten Tagsatzes auf der Lohnart 7513.
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Wird eine Betriebliche Vorsorge abgerechnet, wird automatisch eine mBGM durch das Programm
mBGM erstellen im üblichen Abrechnungslauf erstellt. Die mBGM hat in diesem Fall eine Verrechnungsgrundlage "BV-Verrechnung mit Zeit in der BV". Die BV muss solange abgeführt werden, solange der Dienstnehmer Krankengeld von der ÖGK erhält.
Bei Dienstnehmern, die den ganzen Monat im Status "Krank ohne Entgelt" sind, wird 100 % des Krankengeldes von der ÖGK bezahlt. Das heißt, die Anspruchsdauer der Entgeltfortzahlung ist zu Ende und es muss keine mBGM übermittelt werden, sofern keine Betriebliche Vorsorge (BV) mehr abzurechnen ist.
Endet für einen Versicherungsfall der Anspruch auf Versicherungsleistungen (Krankengeldbezug) nach einer bestimmten Zeit, so wird dies als Aussteuerung bezeichnet. Die Aussteuerung muss von den üblichen dienstzeitabhängigen Anspruchstöpfen für 100%iges oder 50%iges Entgelt unterschieden werden.
Wenn die Höchstdauer des Krankengeldanspruches – festgelegt in der Satzung der ÖGK – ausgeschöpft ist, ist eine Abmeldung bei der Sozialversicherung mit dem Abmeldegrund "29 – SV Ende, Beschäftigung aufrecht" an die Österreichische Gesundheitskasse zu übermitteln.
Nach der Aussteuerung muss mit der Funktion
Aktiv → Ruhend ein ruhendes Dienstverhältnis (Feld "Ruhendstatus" mit der Ausprägung "Diverse Ruhezeit") für die Zeit nach Ende des Krankengeldbezug angelegt werden. Damit man als Dienstgeber das korrekte Ende des Krankengeldbezuges seitens der ÖGK ermitteln kann, ist es ratsam, mit dem Dienstnehmer oder der österreichischen Gesundheitskasse in Kontakt zu stehen. Mit Ende Krankengeldbezug von der ÖGK endet nun auch die BV-Pflicht (sofern der Dienstnehmer BV-pflichtig ist).
Bei einer Abmeldung mit dem Grund "SV Ende – Beschäftigung aufrecht" handelt es sich um keinen arbeitsrechtlichen Austritt. Somit erfasst man beispielsweise bei einer Aussteuerung (SV Ende – Beschäftigung aufrecht) keinen Austritt in der Bruttoerfassung, sondern meldet den betroffenen Dienstnehmer im Dienstnehmerstamm oder in der Bruttoerfassung mit der Funktion
Aktiv → Ruhend ab. Dadurch wird eine Abmeldung generiert und im Feld "Abmeldegrund" ist "SV Ende – Beschäftigung aufrecht" auszuwählen.
Wird in der Bruttoerfassung über die Austrittsschablone ein Austritt erfasst, muss es sich um einen arbeitsrechtlichen Austritt handeln!
Achtung! | Das Ende des Krankengeldbezuges von der ÖGK entspricht nicht dem Ende des Teilentgelts. Das Ende des Teilentgelts ist vereinfacht dargestellt der letzte Tag, an dem der Dienstnehmer vom Dienstgeber noch Teilentgelt erhält. Danach bekommt der Dienstnehmer das Krankengeld von der ÖGK und hat gegenüber dem Dienstgeber keinen Anspruch mehr (Krank ohne Entgelt). Ist auch diese Zeit abgelaufen, dann spricht man von einer Aussteuerung nach Ende des Krankengeldbezuges.
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Ist der Nichtleistungszeitendatensatz bei Anlage des ruhenden Dienstverhältnisses bereits über dieses Datum hinaus erfasst worden, dann ist die Nichtleistungszeit zu bearbeiten. Durch die neuerliche Bearbeitung wird die Nichtleistungszeit in zwei Datensätze aufgeteilt. Am aktiven Dienstverhältnis ist je nach BV-Pflicht die Lohnart 7513 "Bmg BV Krankengeld" abzurechnen. Am ruhenden Dienstverhälnis ab der Aussteuerung sind keine Lohnarten abzurechnen.
Erfolgt nach der Aussteuerung ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch beim Dienstgeber, dann wird mit der Funktion "Ruhend – Aktiv" das ruhende Dienstverhältnis wieder beendet und das aktive Dienstverhältnis kann wieder abgerechnet werden. Eine Anmeldung ist an die ÖGK zu übermitteln.
Verwenden Sie im Programm
Dienstnehmer den Reiter "ELDA". Mit der Funktion F5 (Neu) können Sie neue Versichertenmeldungen, Arbeits- und Entgeltbestätigungen etc. manuell erstellen.
Hinweis | Meistens steht der Parameter Anmeldungen durchführen im Programm ELDA-Datendrehscheibe auf der Ausprägung "Ja, mit Prüfung". In diesem Fall wird die Anmeldung nur dann erstellt, wenn die 7-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist. Unter Umständen ist in einer derartigen Fallkonstellation die Anmeldung manuell zu erstellen.
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Achtung! | Wird der Entgeltfortzahlungsanspruch unterjährig beispielsweise zum Eintrittstag gebildet, empfiehlt es sich, einen Hinweis am Dienstnehmer im Zuge der Aussteuerung nach Ende des Entgelts zu hinterlegen. Bei Anlage des neuen Entgeltfortzahlungsanspruchs erfolgt keine automatische Dienstverhältnisanlage von ruhend auf aktiv. Durch einen entsprechenden Hinweis können Sie sich zu gegebener Zeit daran erinnern lassen.
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Auch in diesem Fall ist die Funktion "Ruhend – Aktiv" zu verwenden, um das ruhende Dienstverhältnis zu beenden, und eine Anmeldung ist erforderlich. Insofern gelten die Ausführungen des Kapitels
Unterjähriger neuer Anspruch nach Aussteuerung.
Abhängig davon, ob die Jahresumstellung bereits durchgeführt worden ist, sind folgende Schritte zu beachten:
Durch diese Vorgehensweise wird das ruhende Dienstverhältnis korrekt mit Jahresende im alten Jahr beendet.
Wird während eines ausgeschöpften Krankengeldbezuges eine Sonderzahlung, ein Bilanzgeld, eine Mitarbeitergewinnbeteiligung etc. fällig, weil eine lohngestaltende Vorschrift das so vorsieht, dann muss grundsätzlich für den Zeitraum der Sonderzahlung eine mBGM mit der korrekten Verrechnungsgrundlage an die ÖGK übermittelt werden.
Abhängig davon, ob eine Aussteuerung bereits erfolgt ist oder nicht, muss unterschiedlich vorgegangen werden.
Neben den "ohne Entgelt"-Lohnarten und ggf. der Lohnart 7513 "Bmg BV Krankengeld" ist die Sonderzahlung mit der üblichen Lohnart erfasst. In der Netto-Vorschau über die Bruttoerfassung ist ersichtlich, dass sowohl SV als auch LSt für die Sonderzahlung berechnet werden.
Die mBGM wird mit der Verrechnungsgrundlage "SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV" korrekt erstellt.
Für die Zeit nach dem Ende des Krankengeldbezuges ist ein ruhendes Dienstverhältnis angelegt worden. Um eine Sonderzahlung oder eine andere Lohnart auf einem ruhenden Dienstverhältnis abzurechnen, ist eine Lohnartenkopie anzulegen und das Feld
Fix/Variabel ist auf "Variable Lohnart (auch in Ruhend)" zu stellen.
Achtung! | Ändern Sie keinesfalls in der üblichen Lohnart das Feld Fix/Variabel auf die Ausprägung "Variable Lohnart (auch in Ruhend)", denn dadurch würde diese Lohnart auch bei anderen ruhenden Dienstverhältnissen wie z. B. bei Mutterschutz, Karenz, Präsenzdienst etc. abgerechnet werden können. In Verbindung mit einer Terminlohnart und in der Lohnart hinterlegten Berechnungen käme es dabei unter Umständen zu unerwünschten und zu hohen Abrechnungen.
Aus diesem Grund ist die Anlage einer Lohnartenkopie in diesem Fall verpflichtend!
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Wird das ruhende Dienstverhältnis mit einer SV-pflichtigen Sonderzahlung abgerechnet, dann wird durch das Programm
mBGM erstellen eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage "SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV" erzeugt.
Liegt ein Feiertag im Zeitraum ohne Entgelt, dann wird üblicherweise durch eine Terminlohnart dieser durch die Lohnartenaktivierung in die Bruttoerfassung gestellt. Allerdings ist die Auszahlung des Feiertages im Zeitraum ohne Entgelt nicht notwendig. Die Feiertagslohnart ist ggf. manuell zu übersteuern und vor Änderungen zu schützen oder zu entfernen.
Während eines Krankenstandes oder Unfalls können Zuschüsse in Form von Geld- und Sachbezügen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bleiben. Entscheidend dabei ist, ob die 50-%-Grenze der vollen Geld- und Sachbezüge das Entgelt vor Eintritt des Krankenstandes unterschreitet.
Zuschüsse sind beitragsfrei, wenn
- der Dienstnehmer Anspruch auf Krankengeld hat und
- die Zuschüsse weniger als 50 Prozent der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Krankenstandes betragen.
Besteht bereits Anspruch auf halbes oder volles Krankengeld gegenüber der Gesundheitskasse, ist wie folgt vorzugehen:
Die Beträge der Sachbezüge und des fortgezahlten Entgeltes sind zu addieren.
- Beträgt die Summe weniger als 50 Prozent der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Krankenstandes, sind Sachbezüge und das fortgezahlte Entgelt beitragsfrei.
- Wird die 50-%-Grenze überschritten, sind Sachbezüge und das vom Dienstgeber fortgezahlte Entgelt beitragspflichtig. In diesem Fall ruht auch der Anspruch auf Krankengeld bei der Gesundheitskasse.
Werden während des Krankenstandes ausschließlich Sachbezüge gewährt, besteht für diese Sachbezüge keine Beitragspflicht mehr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ÖGK zum Thema
Sachbezüge.
Hinweis | Befindet sich der Dienstnehmer in einem Zeitraum ohne Entgeltbezug und wird ein Sachbezug weiterhin gewährt, dann ist analog wie bei der Sonderzahlung eine separate Sachbezugslohnart zu verwenden.
Aus dem BMD Standard kann hier die Lohnart 1680 "Sachbezug Pkw SV frei / LSt pfl." verwendet werden.
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Beispiel | Der Dienstnehmer ist bis 04.06. krank und bereits ab 21.05. ohne Entgelt. Am 18.06. ist der Dienstnehmer wieder krank ohne Entgelt.
Das Entgelt vor dem Krankenstand beträgt 3.960 €, 50 % davon sind 1.980€.
Im Mai macht das Entgelt 2.810,32 € aus und ist somit über den 50 %. Ein Sachbezug wird weiterhin gewährt. Im Abrechnungsmonat Mai werden die Lohnarten 1600 "Sachbezug Pkw" sowie 1680 "Sachbezug Pkw SV frei / LSt pfl." aliquot erfasst.
Die Lohnart 1680 "Sachbezug Pkw SV frei / LSt pfl." muss manuell mit der Differenz zum vollen Sachbezugswert eingegeben werden.
Das Entgelt im Juni beträgt 1.716 € und liegt unter den 50 %. Der Sachbezug muss daher mit der Lohnart 1680 "Sachbezug Pkw SV frei / Lst pfl." ausgetauscht werden.
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Beachtenswert im Zusammenhang mit Nichtleistungszeiten ohne Entgelt ist die Lohnsteuerrichtlinie 250, wonach Folgendes gilt:
"Das Pendlerpauschale ist auch für Feiertage, für Krankenstandstage und für Urlaubstage zu berücksichtigen. Steht daher das Pendlerpauschale im Regelfall zu, tritt durch derartige Zeiträume keine Änderung ein (siehe dazu Rz 263). Lediglich bei ganzjährigem Krankenstand liegt während des gesamten Kalenderjahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass ganzjährig kein Pendlerpauschale zusteht." (Quelle: LStR 250, Stand Mai 2024)
Das heißt, dass bei einer ganzjährigen Nichtleistungszeit wegen Krankheit oder Unfall kein Pendlerpauschale zusteht. Das Feld
Pendlerpauschale muss in diesem Fall am Reiter "Finanzamt" im Programm
Dienstnehmer auf die Ausprägung "Nein" gestellt werden.
In einem Monat, in dem lediglich "ohne Entgelt"-Lohnarten abgerechnet werden und ein Pendlerpauschale gemäß den Stammdateneinstellungen des Dienstnehmers berücksichtigt werden soll, schlägt die Meldung
Lohnart-Nr 9300 (Bmg LSt lfd) ist negativ in der Abrechnungskontrolle an. Auch in diesem Fall muss das Feld
Pendlerpauschale am Reiter "Finanzamt" im Programm
Dienstnehmer auf die Ausprägung "Nein" gestellt werden. Legen Sie sich einen Hinweis am Dienstnehmer an, dass die Pendlerpauschale wieder auflebt, falls der Dienstnehmer einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch erhält oder die Nichtleistungszeit endet.
Soll die Sonderzahlung um den Zeitraum des Krankenstands oder Unfalls ohne Entgelt gekürzt werden, muss in der SZ-Berechnung die Aliquotierung angepasst werden.
Bei der
Aliquotierung ist auf "Kalendertage ohne den entgeltfreien Zeitraum" einzustellen.
In der Aliqutierung sind folgende Ausprägungen im Feld
Art relevant:
- Mit "Kalendertage" werden die entgeltfreien Zeiten nicht berücksichtigt für die Sonderzahlung. Der Dienstnehmer ist dadurch schlechter gestellt.
- Bei "Kalendertage inkl. entgeltfreien Zeiten" zählt jeder Kalendertag als voller Tag (1,00 Tag). Auch Tage ohne Entgelt werden voll gezählt. Der Dienstnehmer ist dadurch besser gestellt.
- Durch "Kalendertage bewertet" werden Kranktage mit 50 % Engelt nur als 0,5 Tage gezählt.
Die Höhe des Anspruches hängt von den Dauer der Dienstzeit des Dienstnehmers ab und es ist zu beachten, in welcher Einheit (Kalendertage oder Arbeitstage) sie gewertet werden soll.
| Dauer des Dienstverhältnisses | volles Entgelt | halbes Entgelt |
| bis 1 Jahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| über 1 Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| über 15 Jahre | 10 Wochen | 4 Wochen |
| über 25 Jahre | 12 Wochen | 4 Wochen |
Im Fenster
Dienstzeit ansehen wird die Gesamtdienstzeit zum angegeben Stichtag berechnet.
LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Menü "Funktionen"
→ Dienstzeit ansehen
→ Combobox auf "Krank" umstellen
Die relevante
Gesamtdienstzeit für NLZ-Werte ergibt sich aus der Summe der
Vordienstzeitarten und der tatsächlichen Dienstzeit (Eintrittsdatum bis Stichtag), abzüglich der nicht anrechenbaren Ruhendzeiten (KV).
LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Reiter "Vordienstzeiten"
LOHN
→ Stammdaten
→ Kollektivverträge
→ Reiter "Dienstzeiten - Anrechnung"
Ist es notwendig, für einen Dienstnehmer die Krank-Verwaltung in einer anderen Einheit zu führen, kann die Einstellung in den
historischen Daten vorgenommen werden.
LOHN
→ Stammdaten
→ Dienstnehmer
→ Dienstnehmer markieren
→ Historische Daten → gültigen Datensatz auswählen
→ Feld "Krank-Einheit"
Krank-Einheit
| Entscheiden Sie hier, ob die Krankenverwaltung in Kalendertagen oder Arbeitstagen geführt werden soll. Dieses Feld ist nur am Hauptdienstverhältnis veränderbar und wird auch unter den Historischen Mitarbeiterdaten geführt.
Besonderheit im Paket LOHN |
Im LOHN werden nur die Stammdaten verwaltet, es wird keine Lohnverrechnung auf den Firmen durchgeführt.
Da keine Abrechnung in der NTCS erfolgt, gibt es auch keinen Abrechnungsstatus.
Der Anspruch muss manuell in der Nichtleistungszeitenverwaltung erstellt werden!
Beispiel | Der Dienstnehmer ist mit DV-Beginn 01.04.2025 angelegt. Sein Ersteintritt war aber der 14.02.2022. Sein EFZ-Anspruch soll mit 14.02 erzeugt werden, darum ist in den gültigen historischen Daten im Feld "Krank-Beginn" der 14.02 hinterlegt worden.
Für 2025 wird deswegen der 01.04. herangezogen, weil kein Anspruch auf Fortzahlung im Krankenstand vor Beginn des Dienstverhältnisses bestehen kann. Im darauf folgenden Jahr 2026 wird das korrekte Krank-Beginn-Datum verwendet.
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Beispiel | Dienstnehmer tritt am 06.07.2026 ein. Sein EFZ-Anspruch soll immer ab 06.07. gelten.
Im Jahr 2026 hat er noch den verminderten Anspruch. Ab dem 06.07.2027 vollendet er das erste Dienstjahr und erhält den nächsthöheren Anspruch.
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Beispiel | Dienstnehmer tritt am 06.07.2026 ein. Sein EFZ-Anspruch soll immer ab 01.01. gelten.
Weil das Anspruchsdatum mit 01.01. vor dem Eintrittsdatum ist, kann erst mit dem darauffolgenden Jahr der Anspruch mit 01.01. generiert werden.
Im Jahr 2026 hat der DN noch den verminderten Anspruch. Mit 01.01.2027 erhält er seinen gesetzlichen Krankenstandsanspruch. Mit 06.07.2027 vollendet er das erste Dienstjahr und erhält den Rest des nächsthöheren Anspruchs dazu.
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Hinweis | Wird der Krank-Beginn von Arbeitsjahr (Eintrittsdatum) auf Kalenderjahr (01.01.) umgestellt, muss möglicherweise der Rest manuell per Reständerung angepasst werden. |
Eine Folgeerkrankung wird in der NLZ-Verwaltung mit einer Neuanlage als Arbeitsunfall unter "Krank" angelegt.
Beim Abspeichern kommt sofort die Abfrage, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt.
Wird die Abfrage mit "Ja" bestätigt, wird korrekt vom Anspruch innerhalb des gleichen Arbeitsjahres weitergerechnet.
Entsteht die Folgeerkrankung im neuen Arbeitsjahr des Dienstnehmers, wird ein neuer Anspruch generiert.
Handelt es sich nicht um eine Folgeerkrankung, ist mit "Nein" fortzufahren und der neue Unfallanspruch wird automatisch erzeugt.
Hinweis | Bei wiederholten Arbeitsverhinderungen, die im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufserkrankung stehen, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur insoweit, als dieser Anspruch (acht oder 10 Wochen) im Arbeitsjahr noch nicht erschöpft ist. |
Nach dem Berufsausbildungsgesetz hat ein Lehrling bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen "Grundanspruch" pro Lehrjahr.
Grundanspruch lt. §17a Abs. 1, 2 BAG:
- 8 Wochen Anspruch des vollen Lehrlingseinkommens und
- 4 Wochen Anspruch auf Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Tritt nach vollständiger Ausschöpfung des Grundanspruches im selben Lehrjahr eine neuerliche krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung ein, so besteht bei jeder solchen Arbeitsverhinderung innerhalb desselben Lehrjahres ein Folgeanspruch.
Folgeanspruch lt. §17a Abs. 3 BAG:
- für die ersten 3 Tage Anspruch auf volles Lehrlingseinkommen und
- anschließend für maximal 6 Wochen Anspruch auf Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Für die Abrechnung von Nichtleistungszeiten der Art "Krank" und "Unfall" stehen für Lehrlinge einige Lohnarten im Nummernbereich von 2000 bis 2297 zur Verfügung. Spezielle Lohnarten für Lehrling beinhalten das Kürzel "LG" in der Lohnartenbezeichnung.
Bei einigen Krank- bzw. Unfalllohnarten für Lehrlinge werden der Betrag bzw. die Menge aus einer Berechnung ermittelt. Diese Berechnungen sind im Generalkollektivvertrag standardmäßig hinterlegt.
Als Lehrlingseinkommen werden bei allen Berechnungen die Lohnarten 1400 "Lehrlingseinkommen" und 1410 "Lehrlingseinkommen Std." mit dem Monatsteiler hochgerechnet berücksichtigt.
Im Falle eines Krankenstandes werden die Lohnarten 2100 "Krank LG 100 %" und 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag" herangezogen.
Ab dem Folgeanspruch kommen die Lohnarten 2120 "Krank LG 100 % 3 Tage", 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag" und 2130 "Krank LG Teilentgelt ab 43.Tag" zum Einsatz.
Beim Teilentgelt bis zum 42. Tag wird ein Tagsatz fix mit dem Divisor 30 ermittelt, mit 17 % Sonderzahlungszuschlag aufgewertet und zum Schluss halbiert. Dies entspricht der Berechnung des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand Mai 2024). Die Differenz auf das tägliche Lehrlingseinkommen bildet den berechneten Satz für diese Lohnart.
Beim Teilentgelt ab dem 43. Tag wird anstelle von 50 % mit einem Krankengeld in Höhe von 60 % gerechnet. Auch diese Berechnung entspricht dem Krankengeldrechner der ÖGK (Stand Mai 2024).
In wenigen Fällen müssen die genannten Berechnungen individualisiert werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kollektivvertrag vorsieht, dass der Dienstnehmer im Krankengeldbezug weiterhin Sonderzahlungen in ungekürzter Höhe seitens des Dienstgebers erhalten muss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf 17 % Sonderzahlungszuschlag seitens der ÖGK, um einen Doppelbezug zu vermeiden.
Bei Lehrlingen sind insbesondere in unserer Standardtabelle die Datenzeilen für das Gesetz "Berufsausbildungsgesetz" der Entgeltfortzahlungstabelle mitsamt den Anspruchswerten zu beachten.
LOHN → Stammdaten → Weitere Stammdaten → Entgeltfortzahlungsansprüche → Nr. 1 "Standard"
Krank-Lohnarten für den Grundanspruch von 8 Wochen 100 % und 4 Wochen 50 %:
- Lohnart 1: Lohnart 2100 "Krank LG 100 %"
- Lohnart 2: Lohnart 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag"
Krank-Lohnarten des Folgeanspruchs beim Lehrling von 3 Tage 100 % und bis 42 Tage Teilentgelt (bis 42. Tag und ab 43. Tag):
- Lohnart 3: Lohnart 2120 "Krank LG 100 % 3 Tage"
- Lohnart 4: Lohnart 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag"
Ab dem 43. Tag wird auf die Gruppe 2 gewechselt im NLZ-Detail: - Lohnart 4 (Gruppe 2): Lohnart 2130 "Krank LG Teilentgelt ab 43.Tag"
Hinweis | Sollten in den Spalten mit dem Zusatz "Gruppe 2" die beschrieben Lohnarten nicht enthalten sein, können diese mit der Funktion "Bearbeiten (F6)" nachträglich hinterlegt werden. Voraussetzung ist, dass die Felder "Lohnart 1 (Gruppe 2)" etc. eingeblendet sind.
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Beispiel | Ein Lehrling ist im Laufe des Kalenderjahres vermehrt im Krankenstand.
Eintritt 01.09.2025 Krank-Beginn (Anspruch) ab 01.09.
1. Krankenstand von 25.11. bis 24.12.2025 - 29 Tage im 100-%-Grundanspruch
- Lohnart: 2100 "Krank LG 100 %"
2. Krankenstand von 14.01. bis 15.02.2026 - 27 Tage im 100-%-Grundanspruch & 6 Tage im Teilentgelt des Grundanspruchs
- Lohnarten: 2100 "Krank LG 100 %" und 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag"
3. Krankenstand von 20.02. bis 22.03.2026 - 0 Tage im 100-%-Grundanspruch & 22 Tage im Teilentgelt des Grundanspruchs & 6 Tage krank ohne Entgelt
- Lohnarten: 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag" und 2190 "Krank ohne Entgelt (Info)"
Der Grundanspruch von 8 Wochen 100 % und 4 Wochen 50 % ist ausgeschöpft.
Im April hat er erneut einen Krankenstand und erhält dafür nun den Folgeanspruch.
4. Krankenstand von 27.04. bis 28.06.2026 - 3 Tage im 100-%-Anspruch & 42 Tage im Teilentgelt & 10 Tage krank ohne Entgelt
- Lohnarten: 2120 "Krank LG 100 % 3 Tage" und 2110 "Krank LG Teilentgelt bis 42.Tag" und Lohnart 2130 "Krank LG Teilentgelt ab 43.Tag"
Am 28.09. bis 25.10.2026 ist er wieder krankgemeldet. Der Lehrling bekommt seinen neuen Krank-Anspruch mit 01.09.2026, somit wird der Verbrauch von einem neuen Grundanspruch abgezogen.
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Tritt nach vollständiger Ausschöpfung des Grundanspruches im selben Arbeitsjahr eine neuerliche krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung ein, so besteht bei jeder solchen Arbeitsverhinderung für die ersten 3 Tage Anspruch auf Fortzahlung des vollen Lehrlingseinkommens und anschließend für 6 Wochen Anspruch auf Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Folgeanspruch).
Das bedeutet, dass der Dienstgeber diese 3 Tage zu 100 % bezahlen muss. Dies geht jedoch nicht eindeutig aus dem Gesetz (§ 141 Abs. 2 ASVG, Stand Juni 2023) hervor. Der Sonderfall der ersten drei Tage eines neuen Krankenstandes im Grundanspruch wird programmseitig als Teilentgelt behandelt. Je nach Interpretation der Gesetzeslage sind in diesem Fall die Lohnarten 2120 bis 2125 "Krank LG 100 % 3 Tage Korrektur" manuell zu erfassen und die Teilentgeltlohnart entsprechend zu kürzen.
Für Journalisten wird in den jeweiligen Kollektivverträgen eine eigene Regelung für den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung vorgeschrieben. Um diese im Programm umzusetzen, ist eine eigene EFZ-Tabelle anzulegen und anschließend beim Dienstnehmer oder bei der Firma zu hinterlegen.
LOHN
→ Stammdaten
→ Weitere Stammdaten
→ Entgeltfortzahlungsansprüche
→ linker Fentsterbereich
→ Neu (F5)

Wurde die neue Nummer im linken Fensterbereich angelegt, können nun im rechten Fensterbereich (Angestelltengesetz Krank/Unfall) die Anspruchshöhe und die dazugehörige Lohnart definiert werden.
Zeile 1 für NLZ-Art "Krank":
- % Anspruch 1: 100
- Lohnart 1: 2000 "Krank 100 % Tage"
- % Anspruch 2: 50
- Lohnart 2: 2010 "Krank 50 % Tage"
- % Anspruch 3: 49
- Lohnart 3: 2020 "Krank 40 % Tage" oder eigene Lohnart erstellen
Zeile 2 für NLZ-Art "Unfall":
- % Anspruch 1: 100
- Lohnart 1: 2000 "Krank 100 % Tage" oder 2200 "Unfall 100 % Tage"
- % Anspruch 2: 50
- Lohnart 2: 2010 "Krank 50 % Tage" oder 2210 "Unfall 50 % Tage"
- % Anspruch 3: 49
- Lohnart 3: 2020 "Krank 40 % Tage" oder eigene Lohnart erstellen
Hinweis | Für den Anspruch von 49 % Entgeltfortzahlung gibt es im Standard keine eigene Lohnart. Es kann die Lohnart 2020 "Krank 40 % Tage" kopiert und abgeändert werden. Dazu ist nur die Bezeichnung zu ändern und am Reiter "Name, Bruttoerfassung" beim Feld "Prozentsatz" auf den Wert 49 umzustellen.
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Anschließend ist im unteren Fensterbereich "Werte" die Anspruchshöhe zu definieren. Die Einheit ist in Wochen anzugeben.
| Dienstjahre (bis) | Anspruch 1 | Anspruch 2 | Anspruch 3 |
1 | 6 | 4 | |
5 | 12 | 0 | 8 |
10 | 16 | 0 | 10 |
15 | 20 | 0 | 12 |
20 | 22 | 0 | 14 |
99 | 24 | 0 | 16 |
Damit die neu angelegte EFZ-Tabelle greift, muss sie beim Dienstnehmer oder bei der Firma hinterlegt werden. Wird die Tabelle bei der Lohnfirma hinterlegt, gilt sie für alle Dienstnehmer dieser Lohnfirma.
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → mit Doppelklick den Dienstnehmer aufrufen → Reiter "Divers" → Feld "Entgeltfortzahlung"
LOHN → Stammdaten → Lohnfirmen → mit Doppelklick die Lohnfirma aufrufen → Reiter "Lohnfirmen - Lohndaten" → Feld "Entgeltfortzahlung"
Durch die Hinterlegung am Dienstnehmer oder auf der Firma wird beim Dienstnehmer in der Nichtleistungszeitenverwaltung mit den korrekten Ansprüchen gerechnet:
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → historische Daten → Nichtleistungszeiten → Krank
Fällt der Dienstnehmer ins Teilentgelt, wird in der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ebenfalls der richtige Prozentsatz herangezogen:
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → historische Daten → Nichtleistungszeiten → Krank → Krankenstand der A+E Bestätigung durchbestätigen
LOHN → Stammdaten → Dienstnehmer → ELDA → A+E-Krankengeld → A+E-Krankengeld → Bezüge/Unterbrechungszeiten
| Teilentgelt Prozente (1) | Prozentsatz des Teilentgelts
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| Teilentgelt ab (1) | Beginndatum, ab dem Teilentgelt zusteht.
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| Teilentgelt bis (1) | Endedatum, bis zu dem Teilentgelt zusteht.
Hinweis | In diesem Feld steht das Datum des Anspruchsendes, nicht das Ende-Datum des Krankenstandes. Wird der Versicherte vor dem Anspruchsende gesund und "verbraucht" nicht den gesamten Krankentopf, dann bleibt das Feld "Teilentgelt bis" mit dem letzten Tag der "theoretischen " Entgeltfortzahlung für diese Arbeitsunfähigkeit befüllt.
Beispiel: Der Anspruch für das halbe Teilentgelt endet am 13.06. aber der Dienstnehmer wird bereits am 11.06. gesund. Dann bleibt das Datum 13.06 korrekterweise auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld (A+E-Krank) stehen.
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Wird bei einem Dienstnehmer eine "ohne Entgelt"-Lohnart für mindestens einen ganzen Monate abgerechnet, dann fehlt klassischerweise die Grundbezugslohnart (Gehalt, Monatslohn, Stundenlohn, Lehrlingseinkommen etc.) in der Abrechnung. Im Monat nach der Fehlzeit bzw. wenn wieder die übliche Grundbezugslohnart abgerechnet werden soll, kann diese mit der Lohnartenaktivierung nicht erzeugt werden. Der Betrag oder Satz ist zwar im Fixwert hinterlegt, aber da im Vormonat die Grundbezugslohnart nicht abgerechnet worden ist, wird diese durch die Lohnartenaktivierung nicht ausgelöst. Die Lohnart ist manuell einzugeben, der Betrag wird aus dem Fixwert vorgeschlagen. Analoges gilt für andere fixe Lohnarten, die während des Krankenstandes nicht abgerechnet worden sind.
Im nächsten Monat wird die Lohnart über die Lohnartenaktivierung in die Bruttoerfassung geschrieben.
Die Initiallohnartengruppe greift in diesem Fall nicht, weil es sich in der Regel nicht um den ersten Abrechnungsmonat des Dienstverhältnisses handelt.
Im Falle einer Aussteuerung ist ein ruhendes Dienstverhältnis für die Zeit nach dem Ende des Krankengeldbezuges angelegt worden. Dieses muss wieder beendet und ein aktives Dienstverhältnis begonnen werden. Dafür ist die Funktion "Ruhend – Aktiv" zu verwenden. Eine Anmeldung ist an die ÖGK zu übermitteln.
Hinweis | Meistens steht der Parameter Anmeldungen durchführen im Programm ELDA-Datendrehscheibe auf der Ausprägung "Ja, mit Prüfung". In diesem Fall wird die Anmeldung nur dann erstellt, wenn die 7-Tage-Frist noch nicht abgelaufen ist. Unter Umständen ist in einer derartigen Fallkonstellation die Anmeldung manuell zu erstellen.
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Verwenden Sie im Programm
Dienstnehmer den Reiter "ELDA". Mit der Funktion F5 (Neu) können Sie neue Versichertenmeldungen, Arbeits- und Entgeltbestätigungen etc. manuell erstellen.
Im Falle einer Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG ist analog wie bei einer sonstigen
Wochenmodelländerung vorzugehen. Im Feld
Teilzeit-Vereinbarung steht die Ausprägung "Wiedereingliederungsteilzeit" zur Verfügung.
Für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit nach § 13a AVRAG sind BV-Beiträge auf Basis des monatlichen Entgeltes sowie der Sonderzahlungen vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu entrichten. Dafür können die Lohnarten 5520 "BV-Bmg lfd Pflege-, Hospiz-, WiedereinglTZ" bzw. 5530 "BV-Bmg SZ Pflege-, Hospiz-, WiedereinglTZ" zur manuellen Erhöhung der BV-Bemessungsgrundlage verwendet werden.
Wenn der Pensionsversicherungsträger im Zuge der Antragstellung auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension keine dauerhafte, aber mindestens sechs Monate andauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit feststellt, ist es Aufgabe der Krankenversicherung, den Dienstnehmer bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Zur finanziellen Unterstützung während dieses Zeitraumes zahlt die ÖGK Rehabilitationsgeld an die Betroffenen aus.
Mit der Funktion "Aktiv – Ruhend" bzw. "Ruhend – Ruhend" kann ein Dienstverhältnis für die Rehabilitationskarenz angelegt werden.
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls vor Dienstantritt ist der Dienstnehmer erst mit dem tatsächlichem Beschäftigungsbeginn bei der Sozialversicherung anzumelden. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht, da dieser bei Krankheit oder Unglücksfall an die Bedingung des vorausgehenden Arbeitsantritts geknüpft ist.
Üblicherweise wird der Dienstnehmer bereits vor dem tatsächlichen Dienstantritt in der NTCS angelegt. Auch die Anmeldung zur Sozialversicherung wird oftmals vor Dienstantritt an die ÖGK übermittelt. Wenn der Dienstnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen ersten Arbeitstag nicht antreten kann, dann ist eine bereits gesendete ELDA-Meldung zu stornieren. Die Funktion "Stornieren" wird für bereits gesendete ELDA-Meldungen direkt bei der Meldung angeboten. Dadurch wird der Dienstnehmer nicht mehr im Paket LOHN unter den relevanten Dienstnehmer aufgelistet, sofern noch kein Abrechnungsstatus vorhanden ist. Tritt der Dienstnehmer später den Dienst an, kann der Mitarbeiter im Programm
Dienstnehmer unter der Combobox-Ausprägung "Inaktive CRM-Mitarbeiter" bearbeitet werden.
Bei einem "Wegunfall" beispielsweise am Weg zur Arbeit am ersten Arbeitstag ist sozialversicherungsrechtlich von einem Arbeitsunfall auszugehen. Möglicherweise ist seitens der AUVA eine Leistung an den Versicherten zu erbringen, weshalb eine direkte Kommunikation mit der AUVA empfohlen wird.
Wenn ein Dienstverhältnis bei einem Dienstgeber beendet wird und sich der Dienstnehmer nach Ende des Dienstverhältnisses krank meldet, braucht die ÖGK eine Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld. Diese fordert die ÖGK beim letzten vorhandenen Dienstgeber des Versicherten an, um das korrekte Krankengeld berechnen und an den Versicherten auszahlen zu können. Der Dienstgeber ist verpflichtet, eine Arbeits- und Entgeltbestätigung an die ÖGK zu übermitteln.
Da die Nichtleistungszeit nach dem Austritt des Dienstnehmers nicht im Programm erfasst werden kann, muss die Arbeits- und Entgeltbestätigung Krankengeld in diesem Fall manuell erstellt werden. Dies erfolgt entweder im Programm
Dienstnehmer am Reiter "ELDA" oder im Progamm
ELDA-Datendrehscheibe. Grundsätzlich sind alle Felder manuell zu kontrollieren. Für diese Konstellation weisen wir speziell auf folgende Felder hin:
Reiter "Dienstnehmerdaten"
| Grund der Arbeitseinstellung | Allgemeiner oder arbeitsrechtlicher Grund der Arbeitseinstellung als Text, wie z. B. Krankheit/Unglücksfall
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| Letzter Arbeitstag | Datum des letzten Arbeitstages vor der Arbeitsunfähigkeit
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| In diesem Feld ist anzugeben, ob das Beschäftigungsverhältnis gelöst wurde bzw. wird. Sofern das Beschäftigungsverhältnis gelöst wurde, ist das Feld Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu befüllen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: |
| Falls im Feld Beschäftigungsverh. gelöst die Ausprägung "gelöst" eingestellt ist, ist dieses Feld aktiv und ein arbeitsrechtlicher Abmeldegrund kann gewählt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - -
- Kündigung durch Dienstgeber
- Kündigung durch Dienstnehmer
- Einvernehmliche Lösung
- Zeitablauf
- Berechtigter vorz. Austritt
- Fristlose Entlassung
- Pragmatisierung
- Tod des Dienstnehmers
- Pensionierung
- Ende freier Dienstvertrag §4 Abs. 4 ASVG
- Enthebung von der Gerichtspraxis
- Unterbrechung der Gerichtspraxis
- Entlassung aus der Bundesbetreuung
- Kündigung des Teilzeitbesch. währ. Karenzurlaub
- Unberechtigter vorz. Austritt
- Vorzeitiger Austritt §25 IO durch Dienstnehmer
- Kündigung §25 IO durch Insolvenzverwalter/in
- Kündigung §25 IO durch Dienstgeber
- Lösung in der Probezeit DG
- Lösung in der Probezeit DN
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<b><a name="MCA_EAE_ALBV_AUSSPRACHELSGBV" id="§§5,68996 Aussprache Lösung Beschäftigung" class="BMDATTRIBUTE" >Aussprache Lösung Beschäftigung</a> </b> §§5,68996 Aussprache Lösung Beschäftigung | Ab 2025: Bei Arbeitgeberkündigung und bei einvernehmlicher Auflösung ist das Datum des Ausspruchs der Auflösung in der Meldung anzugeben. Dieses Datum wird ansonsten nicht im Programm erfasst und ist daher bei Bedarf manuell vom Anwender in der A+E-Krankengeld einzutragen.
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Reiter "Bezüge/Unterbrechungen"
| Bezug ab (1) | Beginndatum für den jeweiligen Betrag des Bezuges. |
| Bezug bis (1) | Endedatum für den jeweiligen Betrag des Bezuges. |
| Beginndatum einer Vordienstzeit
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| Endedatum einer Vordienstzeit
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| Beginndatum der Urlaubsersatzleistung (kurz UEL)
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| Endedatum der Urlaubsersatzleistung (kurz UEL)
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| Anzahl der Wochen, für die Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
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| Beitragspflichtige Sachbezüge sind nur dann anzuführen, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit nicht weiter gewährt werden. In diesem Feld ist "Ja" zu wählen, wenn Sachbezüge im Geldbezug enthalten sind. In diesen Fällen muss der Sachbezugsumfang im gleichnamigen Feld hinterlegt werden.
Alle Lohnarten mit der Ausprägung "Kurzarbeit SV lfd (ohne SW)" im Feld SV (Reiter "Pflichtigkeit", Programm "Lohnartenstamm") werden ausgeschlossen. In der Regel hat nur eine Lohnart diese Ausprägung eingestellt, nämlich die SV-Differenz für Kurzarbeit.
Dieses Feld wird zwar automatisch befüllt, kann jedoch im Bedarfsfall manuell übersteuert werden.
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| Ist das Feld Sachbezug im Geldbezug beinhaltet auf "Ja" gestellt, dann ist der Sachbezugsumfang in diesem Feld auszuwählen. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: 
Dieses Feld wird zwar automatisch befüllt, kann jedoch im Bedarfsfall manuell übersteuert werden.
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| Dieses Feld steht auf "Ja", wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlung hat. In diesen Fällen muss der Sonderzahlungsumfang im gleichnamigen Feld hinterlegt werden.
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| Ist das Feld Sonderzahlungskennzeichen auf "Ja" gestellt, dann ist der Sonderzahlungsumfang in diesem Feld auszuwählen. Im Kollektivvertrag kann im Feld SZ-Umfang A+E-Krankengeld ein Vorschlagswert für dieses Feld hinterlegt werden. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: - Voll (100%)
- Aliquot
- kein Anspruch: Die Ausprägung "kein Anspruch" ist nur dann zu wählen, wenn das Feld Sonderzahlungskennzeichen auf "Nein" steht.
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Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 53 Dienstnehmer (inklusive Lehrlinge und behinderte Personen - sonst sind es 50 Dienstnehmer) beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA unter anderem einen Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen Unfall oder Krankheit. Diese Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung beschränken sich nicht auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sondern werden grundsätzlich auch bei Privat- und Freizeitunfällen und sonstigen Krankheiten bezahlt.
Der Zuschuss im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls erfordert eine ununterbrochene Dauer der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit, d. h., mehrere zeitlich nicht zusammenhängende Nichtleistungszeiten (innerhalb eines Jahres) werden nicht zusammengerechnet.
Innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der geleisteten Entgeltfortzahlung ist der Antrag zu stellen.
Ob die Lohnfirma AUVA-Zuschussberechtigt ist, wird programmseitig nicht geprüft. Im Paket LOHN sind im Programm
Lohnfirmen am Reiter "Lohnfirma-Lohndaten" bei Bedarf die folgenden Felder zu befüllen:
| AUVA Zuschussberechtigt | Die AUVA gewährt für Unfälle (auch Freizeitunfälle) und Krankheiten, für die der Dienstgeber das Entgelt weiterbezahlt, einen Zuschuss. Ist der Dienstgeber zuschussberechtigt, d. h., beschäftigt er regelmäßig weniger als 51 Personen, ist dieses Feld auf "Ja" zu stellen. Es erfolgt keine automatische Prüfung, ob regelmäßig weniger als 51 Personen beschäftigt werden.
Ein Zuschuss bei Krankheiten wird ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung gewährt, ein Zuschuss bei Unfällen ab dem ersten Tag, wenn die Arbeitsverhinderung länger als 3 Tage dauert. Die in der NLZ-Verwaltung erfasste Nichtleistungszeit der Art Krankheit oder Unfall muss hinlänglich lange dauern. Die Beträge für das 100%ige bzw. 50%ige Entgelt werden über die Lohnartengruppen 510 und 511 ermittelt. Die vorgeschlagenen Beträge müssen bei verschobener Auszahlung (LOHN → Stammdaten → Einstellungen → LOHN Parameter → Nichtleistungszeiten → Krank → Auszahlung verschieben) ggf. manuell überschrieben werden. Bezüge aus Lohnarten für Feiertage (Entgelt- und Schnittlohnarten) müssen manuell in den Beträgen berücksichtigt werden, da unter Umständen nur ein Teil davon angerechnet werden darf. |
| Ansprechpartner | Der Ansprechpartner wird für die AUVA-Rückerstattungsanträge benötigt.
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Bei der Nichtleistungsart "Unfall" müssen für die AUVA-Rückerstattung zusätzlich die folgenden Felder in der jeweiligen Nichtleistungszeit befüllt sein:
| Unfalltag | Tag des Unfalls. Diese Feld ist ein Pflichtfeld bei AUVA-Rückerstattungsanträgen für Unfälle.
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| Verkehrsunfall | Dieses Feld ist mit "Ja" zu befüllen, sofern es sich um einen Verkehrsunfall handelt.
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| Bei einem Unfall ist dieses Feld für die Erstellung einer korrekten AUVA-Rückerstattungsmeldung erforderlich. Folgende Ausprägungen stehen zur Verfügung: |
Unter Auswertungen
→ Monatsauswertungen
→ AUVA-Rückerstattungen drucken kann die Meldung zum Versand in die ELDA-Datendrehscheibe bereitgestellt werden. Ist der Parameter
ELDA-Meldung erstellen auf "Ja" gestellt, wird die Meldung auch gleich in der ELDA-Datendrehscheibe erzeugt und je nach Einstellung übermittelt. Über den Parameter
Ansprechpartner im Programm AUVA-Rückerstattung kann entschieden werden, aus welchem Firmenstamm die Telefonnummer bzw. E-Mail des Ansprechpartner herangezogen werden soll. Aus der Sicht eines Steuerberaters soll oftmals die eigene Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse für Rückfragen auf der AUVA-Rückerstattungsmeldung ausgewiesen werden, sodass sich die ÖGK bei Rückfragen an den Steuerberater wendet.
Sobald die AUVA-Rückerstattungsmeldung erstellt worden ist, wird bei der jeweiligen Nichtleistungszeit des Dienstnehmers das Feld "AUVA" auf "Ja" gesetzt. Soll die AUVA-Rückerstattungsmeldung erneut erstellt werden, so kann dieses Feld auf "Nein" gestellt werden. Dieses Feld ersetzt eine Zustandsverwaltung, denn die AUVA-Rückerstattungsmeldung wird pro Nichtleistungszeit erstellt.
AUVA-Rückerstattungsmeldungen werden bei Krankheit und Unfällen erzeugt, deren Bis-Datum im Abrechnungsmonat liegt, aber nicht der Monatsletzte ist. Wenn das Bis-Datum genau der Monatsletzte ist, dann wird die AUVA-Rückerstattungsmeldung erst im darauffolgenden Monat erstellt, da angenommen wird, dass die Krankheit bzw. der Unfall verlängert wird. Endet die Nichtleistungszeit tatsächlich mit Monatsletztem kann das Feld "AUVA Fertig“ manuell auf "Ja" gesetzt werden, damit die AUVA Rückerstattung bereits in diesem Monat erstellt und an die ELDA übermittelt werden kann.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in der Regel binnen zwei Wochen nach der Feststellung der Anspruchsberechtigung und ist in der Lohnverrechnung nicht weiter zu berücksichtigen.
Mit folgenden Auswertungsprogrammen können Nichtleistungszeiten abgefragt werden:
Über das Programm
NLZ-Karteiblätter ansehen können Kranktage nach Wochenenden oder Feiertagen angezeigt werden, ohne dass diesbezüglich Voreinstellungen notwendig sind.